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Ist Tachojustierung in Österreich legal?

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 22:16

Servus,

Entschuldigung, wenn ich hier nachfrage, denn ich finde solche Machenschaften auch nicht gut, aber ich möchte gerne meine Frage geklärt haben.

Es geht um meinen Freund, der in Österreich Tachos zurückdreht.

Er behauptet, das sei in Österreich legal.

Seine Kunden kommen zu ca. 80 % aus Deutschland nach Österreich angefahren, um diese Art von "Service" vornehmen zu lassen.

Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus?

Das soll keine Werbung sein, denn ich selbst bin ein Gegner solcher Machenschaften und verurteile sein Tun.

Er will es aber nicht sein lassen, da es angeblich viel Geld einbringen soll und in Österreich angeblich nicht verboten ist.

Ich möchte gerne, dass er damit aufhört, habe aber leider keine stichhaltigen Argumente ihn zu überzeugen, das sein zu lassen.

Durch seinen ständigen Aufenthalt in Österreich sehen wir uns nur sehr selten.

Ich wohne in Deutschland im Raum Stuttgart, und muss immer weite Strecken fahren, um ihn zu besuchen.

Nach Stuttgart will er nicht zurückziehen, obwohl er als Kfz Mechatroniker sofort eine geregelte Arbeit finden würde.

Er hatte früher sogar einmal eine eigene Werkstatt (alte Tankstelle mit Hebebühne),

die mußte er aber wegen Umweltauflagen aufgeben, und ist deswegen sogar mit Schulden wieder aus der Selbstständigkeit rausgegangen.

Er hat eigentlich die Schnautze voll von Deutschland, und ist deswegen nach Österreich gegangen.

Ich habe meine Arbeit in Stuttgart und kann nicht nach Österreich umziehen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Was manche fuer Freunde haben:rolleyes: Fuer so jemanden wuerde ich nicht weit fahren um ihn zu besuchen

Warum nicht, man kann doch den Tacho zurückdrehen, dann war es doch nicht so weit:D

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Ich denke, dass gegen das Tachodrehen nichts spricht. Lediglich die arglistige Täuschung beim Verkauf dürfte auch in Österreich strafbar sein...

am 22. Mai 2014 um 22:25

Jetzt mal im Ernst:

Was in Deutschland verboten ist, ist dann in Österreich auch verboten.

am 23. Mai 2014 um 5:09

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Jetzt mal im Ernst: Was in Deutschland verboten ist, ist dann in Österreich auch verboten.

Es ist auch in Deutschland nicht verboten! Nur muss es dokumentiert und darf nicht Grundlage arglistiger Täuschung werden.

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 5:20

Was ich gehört und gelesen habe ist, dass Tachojustierung grundsätzlich in Deutschland verboten ist.

In Österreich soll es noch erlaubt sein.

Mir ist es egal, was die "Kunden" später mit dem Auto machen.

Also meine Frage bezieht sich nur, ob mein Freund illegales in Österreich macht, oder nicht.

Ich finde es auch blöd, dass wir soviel Kilometer getrennt sein müssen, da seine Kunden zu ca. 80% sowieso Deutsche sind, die extra für so einen Service nach Österreich anreisen um dann wieder nach Deutschland zurückzufahren.

Mein Freund verkauft ja keine Autos.

Früher, als er noch in Stuttgart seine Werkstatt hatte, machte er auch nur Reparaturen für Kunden.

am 23. Mai 2014 um 5:21

Was manche fuer Freunde haben:rolleyes: Fuer so jemanden wuerde ich nicht weit fahren um ihn zu besuchen

am 23. Mai 2014 um 5:25

Aus einem anderen Forum:

 

Seit August 2005 gibt es den §22b des Straßenverkehrsgesetzes ( StVG ).

Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern. Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen. Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt. Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.

 

Ich lese das demnach so, dass ein Eingriff in den Wegstreckenzähler nur zu Reparaturzwecken erlaubt ist, also wenn dieser beispielsweise durch einen Defekt bedingt ausgetauscht werden muss.

Meine Sicht zu dem Thema ist.

Eine Tachojustierung ist doch, so zu mindest mein Verständnis nur notwendig, wenn der im Fahrzeug verbaute Tacho nicht mehr funktioniert und gegen einen anderen ausgetauscht werden muss.

Bei allen anderen Tachojustierungen (Manipulation des Km-Standes) "muss" doch von "Betugsabsicht" ausgegangen werden.

Somit macht sich der der diese Manipulation in Auftrag gegeben hat und der der sie ausgeführt hat strafbar.

 

 

am 23. Mai 2014 um 5:31

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,.."

(Deutsches Recht).

Wenn wir mal die Story glauben wollen: Wer als Deutscher nach Österreich fährt, um den Wegstreckenzähler auf einen niedrigeren Wert stellen zu lassen, tut das aus Betrugsabsicht. Und das weiß natürlich auch jeder, der damit zu tun hat.

Ob das in Österreich rechtlich so eindeutig geklärt ist wie in Deutschland, ist mir nicht bekannt.

am 23. Mai 2014 um 5:34

Und selbst wenn ich als Deutscher mit dem deutschen Auto nach Timbuktu fahre, weil es dort möglicherweise erlaubt ist, mache ich mich strafbar, sofern das Auto nicht in Tiimbuktu verbleibt, sondern wieder nach Deutschland gebracht wird.

Glauben manche echt, man könne deutsche Gesetze auf diese Weise einfach aushebeln?

Erinnert mich stark an die Kollegen, die in DE den Führerschein verloren haben und dann nach Osteuropa fahren um wieder eine Fahrerlizenz zu erwerben.

am 23. Mai 2014 um 5:37

Hier geht es um die aktive Begehung der Straftat durch den Betrüger-Freund. Taten sind immer nur dort strafbar, wo sie begangen wurden (wenn sie am Tatort strafbar sind).

Der Betrug durch den Besitzer beim Verkauf des Fahrzeuges in Deutschland ist eine andere Sache.

Welche Hilfe sich Jenny aus dem Forum erhofft - eine schöne lange Diskussion ????????? Oder Reklame für ihren "Freund"? Kommen zu wenig deutsche Betrüger?

So wie ich lese, ist in Österreich das Justieren jedermann erlaubt. solange die unmittelbare Betrugsabsicht nicht nachgewiesen werden kann. Und das kann wohl im Regelfall nicht.

Das einzige Argument, welches ich finde, ist ein Moralisches. Will ihr Freund sich tatsächlich als Helfer des Betrugs selbst daran bereichern, dass Autokäufer betrogen und damit um ihr Geld gebracht werden?

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 6:02

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Aus einem anderen Forum:

 

Seit August 2005 gibt es den §22b des Straßenverkehrsgesetzes ( StVG ).

Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern. Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen. Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt. Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.

 

Ich lese das demnach so, dass ein Eingriff in den Wegstreckenzähler nur zu Reparaturzwecken erlaubt ist, also wenn dieser beispielsweise durch einen Defekt bedingt ausgetauscht werden muss.

Jetzt bin ich durcheinander.

Also wäre sein Tachoservice auch in Deutschland erlaubt, wenn er auf diesen § 22b hinweist?

Heißt das, dass er zurück nach Stuttgart kommen könnte?

Er führe dann quasi eine Reparatur an einem Austauschtacho durch und stellt den original Kilometerstand wieder her, dem ihm der Kunde gesagt hatte.

am 23. Mai 2014 um 6:06

Dan lese doch einfach den Paragrafen durch (Internet und Google ermöglich das).

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22b.php

1 Jahr in staatlicher Vollpension Pension kann das bringen.

Allein die Verbreitung der entsprechenden Software ist strafbar.

Weil diese Ausrede vor Gericht nicht widerlegt werden konnte, gibt es seit 2005 diesen Gesetzestext. Tatsächlich kann das Gesetz den Betrug offensichtlich allerdings kaum mindern. Nur die unverblümt offene Reklame dafür.

Hi,

selbst wenn Tachoreparaturen legal sind,davon wird er kaum leben können :D

Ein zwei mal im Monat einen Tacho auf den korrekten Wert einstellen das ist nicht mal ein anständiges Taschengeld.

Geld verdient der nur wenn der die vielen Kunden bedient die den Tachostand in betrügerischer Absicht nach unten "korrigieren" lassen wollen und das ist in Deutschland eindeutig verboten.

Solange er sich blöd stellt (so blöd kann keiner sein) ist sein Geschäft in Österreich aber wohl legal wenn auch nur knapp.

Gruß tobias

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 6:13

Zitat:

Original geschrieben von situ

 

Welche Hilfe sich Jenny aus dem Forum erhofft - eine schöne lange Diskussion ????????? Oder Reklame für ihren "Freund"? Kommen zu wenig deutsche Betrüger?

Keine Reklame, oder steht irgendwo eine Tel. Nr. Oder der Ort im großen Österreich oder ein sonstiger Hinweis, wie und wo er zu finden ist.?

Mein Freund hat zwischen 3 und 5 Kunden täglich, und das ohne Reklame in öffentlichen Diskussionsforen.

Ein Diskussion brauche ich auch nicht, sondern nur die Beantwortung meiner Frage, ob es tatsächlich so ist, dass Tachoservice , also das zurückdrehen, in Österreich auch verboten ist?

Und aus den Antworten lese ich raus, dass es in Österreich legal ist.

Vielleicht sollte ich auch meine Zelte in Stuttgart abbrechen, und nach Österreich ziehen?

Abbringen von seinem Tun kann ich ihn leider nicht, und das wöchentliche hin und herfahren geht mir auf den Wecker.

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