Radhausleisten
Hallo Leute,
ich habe einen Q5 bestellt, ohne Randhausleisten mit 17 Zoll Bereifung.
Habe jetzt die Möglichkeit 20 Zoll Felgen zu bekommen.
Muß man die Radhausleisten montiert haben um einen 20 Zoll Felgenfahren zu können.
Oder geht das auch Ohne, bzw. kann man die Dinger nachrüsten.
(Wenn ja, wo zu bekommen)
Gruß
Q5-Fan
Beste Antwort im Thema
Man mag mich korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte, aber aus meiner Umbauerfahrung folgendes:
1.) Der Ausgangsfall ist, dass größere Felgen aus dem Zubehör von Audi gleich bei Auslieferung montiert sind. Dann gilt die COC-Bescheinigung, die man mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) bekommen hat. Dort steht, welche Felgen unter welchen Voraussetzungen zugelassen sind. Dort können auch Zusätze für Radhausleisten drin stehen. Dann müssen die Radhausleisten dran bleiben.
2.) Wenn Audi-Felgen aus dem Zubehör nachträglich montiert werden, die auch serienmäßig hätten bestellt werden können, gilt auch die COC-Bescheinigung für die Felgen. Also: auch hier mit Radhausleisten, wenn in der COC-Bescheinigung eine entsprechende Einschränkung steht. Alternativ: Einzelabnahme beim TÜV. Dann können die Radhausleisten weggelassen werden, wenn es der TÜV mitmacht.
3.) Es werden Felgen anderer Hersteller montiert. Eine ABE des Herstellers liegt vor. Dann können die einfach verwendet werden gem. der ABE und dort evtl. vorgesehener Einschränkungen (z.B. Radhausleisten). Eine Abnahme vom TÜV oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.
4.) Es werden Felgen eines anderen Herstellers montiert, die zwar keine ABE, aber ein Teilegutachten haben. Dann muß getüvt werden und man erhält einen Änderungsnachweis. Ob man Radhausleisten braucht, ergibt sich aus dem Teilegutachten; wenn dort nichts aufgeführt ist, steht und fällt das mit dem Prüfer. Wenn die technischen Eigenschaften der Felge passen (z. B. Traglast, Freigängigkeit im Radhaus, vom Kotflügel vollständig abgedecktes Rad), wird der Prüfer nichts dagegen haben.
5.) Es werden Felgen eines anderen Herstellers montiert, die gar keine Papiere oder nur ein Material-/Festigkeitsgutachten haben. Dann bleibt nur die Einzelabnahme, bei der der TÜV alle Eigenschaften der Felgen und der Rad-/Reifenkombination selbständig prüft, also nicht anhand von Vergleichsgutachten. Das ist die teuerste Alternative, und kein Mensch weiß, wie die TÜV-Prüfung ausgeht.
Bei 4. und 5. gilt: Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist notwendig, wenn der TÜV bei der Abnahme das in den Änderungsnachweis bzw. die Abnahmebescheinigung hineinschreibt. Üblicherweise muß eine Eintragung erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren erfolgen, also z.B. beim Ummelden des Fahrzeugs.
So, ich glaube, das war's. Meiner Einschätzung nach passen die Audi-20-Zöller auch ohne Radhausleisten TÜV-gerecht ins Radhaus (wenn der TÜVer ein wenig guten Willen zeigt...). Eine Abnahme ist aber m.E. auf jeden Fall nötig, wenn die Radhausleisten als Einschränkung in der COC-Bescheinigung stehen und entfernt werden sollen. Mich stören sie nicht so sehr. Allerdings ist mein Auto erstens schwarz und ich habe zweitens rechts und links noch jeweils 2,5 cm Spurverbreiterung montiert. Das nimmt der TÜV ohne Radhausleisten nicht mehr ab. Ganz abgesehen davon, dass man ohne Leisten beim Fahren den Dreck nicht im Kotflügel, sondern an der Tür hat.
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135 Antworten
@ jacky
Die Radhausleisten waren bei der Auslieferung (mit Sommerbereifung) meines Q5 schon montiert. Diese besitzen Klappen, Deckel und Aussparungen, um ein "Positionieren" mit dem Wagenheber (nötig) zu ermöglichen. Es liegt ganz an Dir und in deinem Ermessen. Du musst halt wissen, ob du es Dir selbst zutraust. Ich hoffe, Du hast die richtige Entscheidung getroffen...
L.G
Marie
Zitat:
Original geschrieben von gamsrockl
@ jacky
Die Radhausleisten auch Seitenschweller genannt, waren bei der Auslieferung (mit Sommerbereifung) meines Q5 schon montiert. Diese besitzen Klappen, Deckel und Aussparungen, um ein "Positionieren" mit dem Wagenheber (nötig)zu ermöglichen. Es liegt ganz an Dir und in deinem Ermessen. Du musst halt wissen, ob du es Dir selbst zutraust. Ich hoffe, Du hast die richtige Entscheidung getroffen...
![]()
L.G
Marie
Ich dachte, bei den Radhausleisten handelt es sich um die Kleinen "Streifen", die direkt ins Radhaus gesetzt sind um den Fahrzeugumriss zu verbreitern und so ein Herausragen des 20er Rades zu verhindern, während die Seitenschweller unter den Türen zwischen den Rädern positioniert sind

Zitat:
Original geschrieben von huckelbuck
Zitat:
Original geschrieben von gamsrockl
@ jacky
Die Radhausleisten waren bei der Auslieferung (mit Sommerbereifung) meines Q5 schon montiert. Diese besitzen Klappen, Deckel und Aussparungen, um ein "Positionieren" mit dem Wagenheber (nötig)zu ermöglichen. Es liegt ganz an Dir und in deinem Ermessen. Du musst halt wissen, ob du es Dir selbst zutraust. Ich hoffe, Du hast die richtige Entscheidung getroffen...
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L.G
Marie
Ich dachte, bei den Radhausleisten handelt es sich um die Kleinen "Streifen", die direkt ins Radhaus gesetzt sind um den Fahrzeugumriss zu verbreitern und so ein Herausragen des 20er Rades zu verhindern, während die Seitenschweller unter den Türen zwischen den Rädern positioniert sind
Sorry, Du hast recht, schon zensiert!!

Gruß
Marie
Zitat:
Original geschrieben von gamsrockl
Zitat:
Original geschrieben von huckelbuck
Ich dachte, bei den Radhausleisten handelt es sich um die Kleinen "Streifen", die direkt ins Radhaus gesetzt sind um den Fahrzeugumriss zu verbreitern und so ein Herausragen des 20er Rades zu verhindern, während die Seitenschweller unter den Türen zwischen den Rädern positioniert sind![]()
Sorry, Du hast recht, schon zensiert!!![]()
Gruß
Marie
Ja, ich weiss, wie die Radhausleisten aussieht? Guck mal die angehängende Bilder.
Ich habe auch viele Autos gesehen, sie fahren sogar mit 22 Zoll Räder, aber ohne Radhausleisten.
Deshalb frage ich, ob diese gesetzlich vorgeschrieben ist und das Auto 100% haben muss.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von jacky_zou
Zitat:
Original geschrieben von gamsrockl
Sorry, Du hast recht, schon zensiert!!![]()
Gruß
Marie
Ja, ich weiss, wie die Radhausleisten aussieht? Guck mal die angehängende Bilder.
Ich habe auch viele Autos gesehen, sie fahren sogar mit 22 Zoll Räder, aber ohne Radhausleisten.
Deshalb frage ich, ob diese gesetzlich vorgeschrieben ist und das Auto 100% haben muss.
Gruß
@ jacky, wie ich schon erklärte: (Artikelnummer: 8R0071681 4U8) und gesetzlich vorgeschrieben!!
Du bekommst sonst Ärger mit dem TÜV, Polizei und der Versicherung (Unfall/Crash). Es gibt in Deutschland eine Vorschrift, die besagt, dass Breitreifen nicht seitlich über die Karosserie hervortreten dürfen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von gamsrockl
Zitat:
Original geschrieben von jacky_zou
Ja, ich weiss, wie die Radhausleisten aussieht? Guck mal die angehängende Bilder.
Ich habe auch viele Autos gesehen, sie fahren sogar mit 22 Zoll Räder, aber ohne Radhausleisten.
Deshalb frage ich, ob diese gesetzlich vorgeschrieben ist und das Auto 100% haben muss.
Gruß
@ jacky, wie ich schon erklärte: (Artikelnummer: 8R0071681 4U8) und gesetzlich vorgeschrieben!!
Du bekommst sonst Ärger mit dem TÜV, Polizei und der Versicherung (Unfall/Crash). Es gibt in Deutschland eine Vorschrift, die besagt, dass Breitreifen nicht seitlich über die Karosserie hervortreten dürfen.
Gruß
Danke.
Marie, habe noch eine Frage.
Nach dem Wechseln von 20 Zoll Komplettsommerräder bekomme ich eine "Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO" und von der TÜV ein "Teilegutachten". Ich habe das Auto angeschauen, dass die Reifen seitlich nicht über die Karosserie liegen. Wenn ich die obigen zwei Nachweise habe, muss ich die Radhausleisten noch einbauen lassen?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von jacky_zou
Zitat:
Original geschrieben von gamsrockl
@ jacky, wie ich schon erklärte: (Artikelnummer: 8R0071681 4U8) und gesetzlich vorgeschrieben!!
Du bekommst sonst Ärger mit dem TÜV, Polizei und der Versicherung (Unfall/Crash). Es gibt in Deutschland eine Vorschrift, die besagt, dass Breitreifen nicht seitlich über die Karosserie hervortreten dürfen.
Gruß
Danke.
Marie, habe noch eine Frage.
Nach dem Wechseln von 20 Zoll Komplettsommerräder bekomme ich eine "Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO" und von der TÜV ein "Teilegutachten". Ich habe das Auto angeschauen, dass die Reifen seitlich nicht über die Karosserie liegen. Wenn ich die obigen zwei Nachweise habe, muss ich die Radhausleisten noch einbauen lassen?
Gruß
..bei 20 Zöller
?Ja, Pflicht
!!Gruß
Marie
(siehe Radhausleiste bei 255/45 R20
li. hintenbei meiner Quh)
Man mag mich korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte, aber aus meiner Umbauerfahrung folgendes:
1.) Der Ausgangsfall ist, dass größere Felgen aus dem Zubehör von Audi gleich bei Auslieferung montiert sind. Dann gilt die COC-Bescheinigung, die man mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) bekommen hat. Dort steht, welche Felgen unter welchen Voraussetzungen zugelassen sind. Dort können auch Zusätze für Radhausleisten drin stehen. Dann müssen die Radhausleisten dran bleiben.
2.) Wenn Audi-Felgen aus dem Zubehör nachträglich montiert werden, die auch serienmäßig hätten bestellt werden können, gilt auch die COC-Bescheinigung für die Felgen. Also: auch hier mit Radhausleisten, wenn in der COC-Bescheinigung eine entsprechende Einschränkung steht. Alternativ: Einzelabnahme beim TÜV. Dann können die Radhausleisten weggelassen werden, wenn es der TÜV mitmacht.
3.) Es werden Felgen anderer Hersteller montiert. Eine ABE des Herstellers liegt vor. Dann können die einfach verwendet werden gem. der ABE und dort evtl. vorgesehener Einschränkungen (z.B. Radhausleisten). Eine Abnahme vom TÜV oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.
4.) Es werden Felgen eines anderen Herstellers montiert, die zwar keine ABE, aber ein Teilegutachten haben. Dann muß getüvt werden und man erhält einen Änderungsnachweis. Ob man Radhausleisten braucht, ergibt sich aus dem Teilegutachten; wenn dort nichts aufgeführt ist, steht und fällt das mit dem Prüfer. Wenn die technischen Eigenschaften der Felge passen (z. B. Traglast, Freigängigkeit im Radhaus, vom Kotflügel vollständig abgedecktes Rad), wird der Prüfer nichts dagegen haben.
5.) Es werden Felgen eines anderen Herstellers montiert, die gar keine Papiere oder nur ein Material-/Festigkeitsgutachten haben. Dann bleibt nur die Einzelabnahme, bei der der TÜV alle Eigenschaften der Felgen und der Rad-/Reifenkombination selbständig prüft, also nicht anhand von Vergleichsgutachten. Das ist die teuerste Alternative, und kein Mensch weiß, wie die TÜV-Prüfung ausgeht.
Bei 4. und 5. gilt: Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist notwendig, wenn der TÜV bei der Abnahme das in den Änderungsnachweis bzw. die Abnahmebescheinigung hineinschreibt. Üblicherweise muß eine Eintragung erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren erfolgen, also z.B. beim Ummelden des Fahrzeugs.
So, ich glaube, das war's. Meiner Einschätzung nach passen die Audi-20-Zöller auch ohne Radhausleisten TÜV-gerecht ins Radhaus (wenn der TÜVer ein wenig guten Willen zeigt...). Eine Abnahme ist aber m.E. auf jeden Fall nötig, wenn die Radhausleisten als Einschränkung in der COC-Bescheinigung stehen und entfernt werden sollen. Mich stören sie nicht so sehr. Allerdings ist mein Auto erstens schwarz und ich habe zweitens rechts und links noch jeweils 2,5 cm Spurverbreiterung montiert. Das nimmt der TÜV ohne Radhausleisten nicht mehr ab. Ganz abgesehen davon, dass man ohne Leisten beim Fahren den Dreck nicht im Kotflügel, sondern an der Tür hat.
Zitat:
Original geschrieben von IchSageNein
Man mag mich korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte, aber aus meiner Umbauerfahrung folgendes:
1.) Der Ausgangsfall ist, dass größere Felgen aus dem Zubehör von Audi gleich bei Auslieferung montiert sind. Dann gilt die COC-Bescheinigung, die man mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) bekommen hat. Dort steht, welche Felgen unter welchen Voraussetzungen zugelassen sind. Dort können auch Zusätze für Radhausleisten drin stehen. Dann müssen die Radhausleisten dran bleiben.
2.) Wenn Audi-Felgen aus dem Zubehör nachträglich montiert werden, die auch serienmäßig hätten bestellt werden können, gilt auch die COC-Bescheinigung für die Felgen. Also: auch hier mit Radhausleisten, wenn in der COC-Bescheinigung eine entsprechende Einschränkung steht. Alternativ: Einzelabnahme beim TÜV. Dann können die Radhausleisten weggelassen werden, wenn es der TÜV mitmacht.
3.) Es werden Felgen anderer Hersteller montiert. Eine ABE des Herstellers liegt vor. Dann können die einfach verwendet werden gem. der ABE und dort evtl. vorgesehener Einschränkungen (z.B. Radhausleisten). Eine Abnahme vom TÜV oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.
4.) Es werden Felgen eines anderen Herstellers montiert, die zwar keine ABE, aber ein Teilegutachten haben. Dann muß getüvt werden und man erhält einen Änderungsnachweis. Ob man Radhausleisten braucht, ergibt sich aus dem Teilegutachten; wenn dort nichts aufgeführt ist, steht und fällt das mit dem Prüfer. Wenn die technischen Eigenschaften der Felge passen (z. B. Traglast, Freigängigkeit im Radhaus, vom Kotflügel vollständig abgedecktes Rad), wird der Prüfer nichts dagegen haben.
5.) Es werden Felgen eines anderen Herstellers montiert, die gar keine Papiere oder nur ein Material-/Festigkeitsgutachten haben. Dann bleibt nur die Einzelabnahme, bei der der TÜV alle Eigenschaften der Felgen und der Rad-/Reifenkombination selbständig prüft, also nicht anhand von Vergleichsgutachten. Das ist die teuerste Alternative, und kein Mensch weiß, wie die TÜV-Prüfung ausgeht.
Bei 4. und 5. gilt: Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist notwendig, wenn der TÜV bei der Abnahme das in den Änderungsnachweis bzw. die Abnahmebescheinigung hineinschreibt. Üblicherweise muß eine Eintragung erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren erfolgen, also z.B. beim Ummelden des Fahrzeugs.
So, ich glaube, das war's. Meiner Einschätzung nach passen die Audi-20-Zöller auch ohne Radhausleisten TÜV-gerecht ins Radhaus (wenn der TÜVer ein wenig guten Willen zeigt...). Eine Abnahme ist aber m.E. auf jeden Fall nötig, wenn die Radhausleisten als Einschränkung in der COC-Bescheinigung stehen und entfernt werden sollen. Mich stören sie nicht so sehr. Allerdings ist mein Auto erstens schwarz und ich habe zweitens rechts und links noch jeweils 2,5 cm Spurverbreiterung montiert. Das nimmt der TÜV ohne Radhausleisten nicht mehr ab. Ganz abgesehen davon, dass man ohne Leisten beim Fahren den Dreck nicht im Kotflügel, sondern an der Tür hat.
Perfekt beschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von IchSageNein
Man mag mich korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte, aber aus meiner Umbauerfahrung folgendes:
1.) Der Ausgangsfall ist, dass größere Felgen aus dem Zubehör von Audi gleich bei Auslieferung montiert sind. Dann gilt die COC-Bescheinigung, die man mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) bekommen hat. Dort steht, welche Felgen unter welchen Voraussetzungen zugelassen sind. Dort können auch Zusätze für Radhausleisten drin stehen. Dann müssen die Radhausleisten dran bleiben.
2.) Wenn Audi-Felgen aus dem Zubehör nachträglich montiert werden, die auch serienmäßig hätten bestellt werden können, gilt auch die COC-Bescheinigung für die Felgen. Also: auch hier mit Radhausleisten, wenn in der COC-Bescheinigung eine entsprechende Einschränkung steht. Alternativ: Einzelabnahme beim TÜV. Dann können die Radhausleisten weggelassen werden, wenn es der TÜV mitmacht.
3.) Es werden Felgen anderer Hersteller montiert. Eine ABE des Herstellers liegt vor. Dann können die einfach verwendet werden gem. der ABE und dort evtl. vorgesehener Einschränkungen (z.B. Radhausleisten). Eine Abnahme vom TÜV oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.
4.) Es werden Felgen eines anderen Herstellers montiert, die zwar keine ABE, aber ein Teilegutachten haben. Dann muß getüvt werden und man erhält einen Änderungsnachweis. Ob man Radhausleisten braucht, ergibt sich aus dem Teilegutachten; wenn dort nichts aufgeführt ist, steht und fällt das mit dem Prüfer. Wenn die technischen Eigenschaften der Felge passen (z. B. Traglast, Freigängigkeit im Radhaus, vom Kotflügel vollständig abgedecktes Rad), wird der Prüfer nichts dagegen haben.
5.) Es werden Felgen eines anderen Herstellers montiert, die gar keine Papiere oder nur ein Material-/Festigkeitsgutachten haben. Dann bleibt nur die Einzelabnahme, bei der der TÜV alle Eigenschaften der Felgen und der Rad-/Reifenkombination selbständig prüft, also nicht anhand von Vergleichsgutachten. Das ist die teuerste Alternative, und kein Mensch weiß, wie die TÜV-Prüfung ausgeht.
Bei 4. und 5. gilt: Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist notwendig, wenn der TÜV bei der Abnahme das in den Änderungsnachweis bzw. die Abnahmebescheinigung hineinschreibt. Üblicherweise muß eine Eintragung erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren erfolgen, also z.B. beim Ummelden des Fahrzeugs.
So, ich glaube, das war's. Meiner Einschätzung nach passen die Audi-20-Zöller auch ohne Radhausleisten TÜV-gerecht ins Radhaus (wenn der TÜVer ein wenig guten Willen zeigt...). Eine Abnahme ist aber m.E. auf jeden Fall nötig, wenn die Radhausleisten als Einschränkung in der COC-Bescheinigung stehen und entfernt werden sollen. Mich stören sie nicht so sehr. Allerdings ist mein Auto erstens schwarz und ich habe zweitens rechts und links noch jeweils 2,5 cm Spurverbreiterung montiert. Das nimmt der TÜV ohne Radhausleisten nicht mehr ab. Ganz abgesehen davon, dass man ohne Leisten beim Fahren den Dreck nicht im Kotflügel, sondern an der Tür hat.
Herrzlich Danke.
D.h. nach 4.) kann ich mit den 20 Zoll Komplettsommerräder ohne Radhausleisten fahren, weil ich die Teilegutachten und Änderungsnachweis habe. Korrekt?
Soll ich meiner Autoversicherung Bescheid sagen, dass ich die Sonderräder 20 Zoll nachgerüstet habe?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von jacky_zou
D.h. nach 4.) kann ich mit den 20 Zoll Komplettsommerräder ohne Radhausleisten fahren, weil ich die Teilegutachten und Änderungsnachweis habe. Korrekt?
Soll ich meiner Autoversicherung Bescheid sagen, dass ich die Sonderräder 20 Zoll nachgerüstet habe?
Wenn der TÜV beim Änderungsnachweis die Felgen ohne Radhausleisten geprüft hat, meine ich, dass das so in Ordnung ist.
Eine Meldung bei der Versicherung halte ich nicht für notwendig. Für die Haftpflicht reicht die Abnahme durch den TÜV. Ob der Mehrwert, den das Auto durch die teuereren Felgen hat, in der Kaskoversicherung mitversichert ist, muß man mit der eigenen Versicherung klären. Ich kenne das so, dass Zubehör bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Fahrzeugwerts oder bis zu einem Pauschalbetrag mitversichert ist, ohne dass Änderungen der Versicherung gemeldet werden müssen.
Zitat:
Original geschrieben von IchSageNein
Zitat:
Original geschrieben von jacky_zou
D.h. nach 4.) kann ich mit den 20 Zoll Komplettsommerräder ohne Radhausleisten fahren, weil ich die Teilegutachten und Änderungsnachweis habe. Korrekt?
Soll ich meiner Autoversicherung Bescheid sagen, dass ich die Sonderräder 20 Zoll nachgerüstet habe?
Wenn der TÜV beim Änderungsnachweis die Felgen ohne Radhausleisten geprüft hat, meine ich, dass das so in Ordnung ist.
Eine Meldung bei der Versicherung halte ich nicht für notwendig. Für die Haftpflicht reicht die Abnahme durch den TÜV. Ob der Mehrwert, den das Auto durch die teuereren Felgen hat, in der Kaskoversicherung mitversichert ist, muß man mit der eigenen Versicherung klären. Ich kenne das so, dass Zubehör bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Fahrzeugwerts oder bis zu einem Pauschalbetrag mitversichert ist, ohne dass Änderungen der Versicherung gemeldet werden müssen.
Genau so ist.
Danke sehr.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von IchSageNein
Zitat:
Original geschrieben von jacky_zou
D.h. nach 4.) kann ich mit den 20 Zoll Komplettsommerräder ohne Radhausleisten fahren, weil ich die Teilegutachten und Änderungsnachweis habe. Korrekt?
Soll ich meiner Autoversicherung Bescheid sagen, dass ich die Sonderräder 20 Zoll nachgerüstet habe?
Wenn der TÜV beim Änderungsnachweis die Felgen ohne Radhausleisten geprüft hat, meine ich, dass das so in Ordnung ist.
Eine Meldung bei der Versicherung halte ich nicht für notwendig. Für die Haftpflicht reicht die Abnahme durch den TÜV. Ob der Mehrwert, den das Auto durch die teuereren Felgen hat, in der Kaskoversicherung mitversichert ist, muß man mit der eigenen Versicherung klären. Ich kenne das so, dass Zubehör bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Fahrzeugwerts oder bis zu einem Pauschalbetrag mitversichert ist, ohne dass Änderungen der Versicherung gemeldet werden müssen.
OT......
Schmunzelecke...
http://www.witze-welt.de/index.php?page=view_texte.php&kat=134
Gruß
Marie
Zitat:
Original geschrieben von serfaus99
...und wer hat eine weiße Quh und sagt mir, welche Farbe die Leisten da haben ?Grüße
serfaus99
schwarz!
Gruß
Stefan
(mir sind die 20" zu hart , ich alter Mann)
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Zitat:
Original geschrieben von serfaus99
...und wer hat eine weiße Quh und sagt mir, welche Farbe die Leisten da haben ?
Grüße
serfaus99
schwarz!
Gruß
Stefan
(mir sind die 20" zu hart , ich alter Mann)
also meine sind grau ... und das vom ersten Tag an!