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Radfahrstreifen.... man darf nicht drauf fahren mit KFZ

Themenstarteram 29. April 2020 um 7:23

Bislang war ich immer der Meinung man darf den Radfahrstreifen als KFZ Führer mitbenutzen, seit neusten weiß ich dass das nicht der Fall ist.

Persönlich kenne ich Orte und Strassen auf denen sich PKWs (geschweige LKWs) dadurch nicht mehr begegenen können.

Dieser Mist wurde eingeführt wahrscheinlich um Fördergelder für den Strassenbau abzugreifen und jetzt???

Oder sehe ich das vollkommen falsch

cu Guru

Beste Antwort im Thema

Müsst Ihr aus jedem Thread ein Radfahrer-Bashing machen? Frage ist doch beantwortet, hier kann zu

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Zitat:

@coolhh schrieb am 29. April 2020 um 10:49:07 Uhr:

Einen echten Schutz bieten diese Streifen meiner Meinung nach nicht.

Die sind meiner Ansicht nach oft völlig Sinnbefreit. Bei uns im Ort gibt's so ein Ding an einer Stelle bei der nur noch Motorräder neben dem Fahrrad herfahren können ohne den Streifen mitzubenutzen.

Die Geradeausspur ist zu 1/3 Schutzsstreifen, man kann den also entweder mitbenutzen oder die Linksabbiegespur für's geradeausfahren verwenden.

Gruß Metalhead

Mit dem Auto darf ich nur bei Bedarf auf den Schutzstreifen aber der Radfahrer kann noch Lust und Laune auch auf dem Teil für Autos fahren.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 29. April 2020 um 10:58:48 Uhr:

 

Man baut euch Radwege - ihr benutzt sie nicht.

Man pinselt für euch eine Linie an den rechten Fahrbahnrand und überlässt auch so einen Teil der Fahrbahnbreite - ihr nutzt ihn nicht.

Stattdessen wird noch links an der Fahrbahnbegrenzung gefahren, so dass durch die eh schon schmalere verbliebene Restfahrbahnbreite das Überholen für Kfz noch problematischer wird.

Meint ihr, diese Schutzstreifen dienen nur der Dekoration?

"Man"? "Euch"? Geht dieses Gejammer über die bösen undankbaren Radfahrer hier jetzt auch wieder los? Das war aber nicht Thema. Die Ausgangsfrage kam von einem Autofahrer. Also sparen wir uns diese jämmerliche "Diskussion" über undankbare Radfahrer lieber. Die Meinungen sind ja hinlänglich bekannt.

Grüße vom Ostelch

am 29. April 2020 um 9:03

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 29. April 2020 um 10:58:48 Uhr:

 

Meint ihr, diese Schutzstreifen dienen nur der Dekoration?

Damit hast du wahrscheinlich den Nagel auf den Kopf getroffen.

Ich vermute, wie schon eingangs geschrieben, Fördergelder und Image hinter der Maßnahme. Mit Verkehrssicherheit hat es aber nicht so viel zu tun. Bzgl. letzterem war man evtl. früher anderer Meinung, das hat sich aber geändert.

PS.: Wer ist eigentlich "ihr"?

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 29. April 2020 um 11:01:01 Uhr:

Mit dem Auto darf ich nur bei Bedarf auf den Schutzstreifen aber der Radfahrer kann noch Lust und Laune auch auf dem Teil für Autos fahren.

Nein, darf er nicht. Auch für ihn gilt das Rechtsfahrgebot. Also nix mit "Lust und Laune".

Grüße vom Ostelch

am 29. April 2020 um 9:06

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 29. April 2020 um 11:01:01 Uhr:

Mit dem Auto darf ich nur bei Bedarf auf den Schutzstreifen aber der Radfahrer kann noch Lust und Laune auch auf dem Teil für Autos fahren.

Sorry, da liegt evtl. ein Missverständnis deinerseits vor. Es gibt auf der Fahrbahn (meistens) keinen "Teil für Autos".

"Ihr" seid ihr Radfahrer, die es vorziehen den Autoverkehr bewusst zu behindern bzw. ihm ein Überholen von Euch zu erschweren, anstatt die für euch angelegten und vorgesehen Wege zu verwenden.

Mir ist klar, dass in einigen Fällen die verbleibende Fahrbahnbreite dann so schmal ist, dass das Kfz bei Gegenverkehr zwangsläufig kurz auf den Schutzstreifen rechts muss. Dennoch muss man als Radfahrer dann nicht noch bewusst links vom Schutzstreifen fahren und dem Autofahrer das überholen gänzlich unmöglich machen.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 29. April 2020 um 11:10:26 Uhr:

"Ihr" seid ihr Radfahrer, die es vorziehen den Autoverkehr bewusst zu behindern bzw. ihm ein Überholen von Euch zu erschweren, anstatt die für euch angelegten und vorgesehen Wege zu verwenden.

Mir ist klar, dass in einigen Fällen die verbleibende Fahrbahnbreite dann so schmal ist, dass das Kfz bei Gegenverkehr zwangsläufig kurz auf den Schutzstreifen rechts muss. Dennoch muss man als Radfahrer dann nicht noch bewusst links vom Schutzstreifen fahren und dem Autofahrer das überholen gänzlich unmöglich machen.

Ja, das wissen "wir" und "die" doch allmählich. Alles ganz schlimm! :rolleyes: Deine Vorbehalte gegen Radfahrer sind hier nicht das Thema. Auch wenn du es dazu machen möchtest.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@coolhh schrieb am 29. April 2020 um 11:06:48 Uhr:

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 29. April 2020 um 11:01:01 Uhr:

Mit dem Auto darf ich nur bei Bedarf auf den Schutzstreifen aber der Radfahrer kann noch Lust und Laune auch auf dem Teil für Autos fahren.

Sorry, da liegt evtl. ein Missverständnis deinerseits vor. Es gibt auf der Fahrbahn (meistens) keinen "Teil für Autos".

Doch. Rechts Radfahrstreifen bzw. -schutzstreifen. Da darf ich mit dem Auto entweder gar nicht oder nur bei Bedarf drauf, wenn ich sonst mit dem Gegenverkehr kollidieren würde und ich den Radverkehr rechts neben mir nicht behindere oder gefährde. Zwischen Rad- bzw. Schutzstreifen ist der Teil der Fahrbahn auf dem ich mich hauptsächlich mit meinem Kraftfahrzeug aufhalten sollte, aufzuhalten habe. Abweichungen habe ich ja oben genannt.

Ähnliches müsste für Radfahrer und ihre Radfahr- oder Schutzstreifen gelten. Vorzugsweise ist darauf zu fahren, ein Ausweichen nach links nur unter Beobachtung des rückwärtigen Fahrzeugverkehrs im Bedarfsfall zulässig.

Wenn jetzt aber jemand schreibt, er fährt bewusst links an der Begrenzungslinie seines Fahrstreifens und täuscht auch noch Unsicherheit vor, dann wird er von den meisten Autofahrern keinen Lobgesang ernten.

Tja, die Radfahrer sind wohl die neuen "Verkehrsberuhiger" und "Tempo-Limiter" :D, weil man die legal oft kaum noch überholen darf/kann. Ob's den Autofahrern nun gefällt oder nicht.

Aber kannst/darfst alternativ ja gern auch auf's Fahrrad umsteigen, ist nicht verboten ;-)

Und nein, ich bin beides : Autofahrer UND Radfahrer, kenn also auch beide Sichtweisen, die sich bei manchen aber oft seeeeehr extrem unterscheiden, je nach dem, mit was man grad unterwegs ist ;-)

Siehe auch hier, dann muß man das hier nicht alles nochmal vom Stapel lassen :

https://www.motor-talk.de/.../...ch-radfahrer-in-dresden-t6327759.html

Ja, sowas habe ich im Februar in München gesehen, da hatte ein Radfahrerin einen gut 2 m langen Ast quer auf dem Lenker.

am 29. April 2020 um 9:42

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 29. April 2020 um 11:20:00 Uhr:

 

Doch. Rechts Radfahrstreifen bzw. -schutzstreifen. Da darf ich mit dem Auto entweder gar nicht oder nur bei Bedarf drauf, wenn ich sonst mit dem Gegenverkehr kollidieren würde und ich den Radverkehr rechts neben mir nicht behindere oder gefährde. Zwischen Rad- bzw. Schutzstreifen ist der Teil der Fahrbahn auf dem ich mich hauptsächlich mit meinem Kraftfahrzeug aufhalten sollte, aufzuhalten habe. Abweichungen habe ich ja oben genannt.

Ähnliches müsste für Radfahrer und ihre Radfahr- oder Schutzstreifen gelten. Vorzugsweise ist darauf zu fahren, ein Ausweichen nach links nur unter Beobachtung des rückwärtigen Fahrzeugverkehrs im Bedarfsfall zulässig.

Wenn jetzt aber jemand schreibt, er fährt bewusst links an der Begrenzungslinie seines Fahrstreifens und täuscht auch noch Unsicherheit vor, dann wird er von den meisten Autofahrern keinen Lobgesang ernten.

Wenn du dich als Autofahrer nur halb soviel mit den bestehenden Regelungen und Gesetzestexten beschäftigen würdest, wie ein Radfahrender es notgedrungen tun muss um halbwegs regelkonform durch den Verkehr zu kommen, dann würdest du so einen "Mist" nicht schreiben. Meine Empfehlung: Erst informieren, dann verinnerlichen, dann danach handeln. Vielleicht auch mal die Perspektive wechseln, ist gesund (frische Luft und Bewegung).

Und: Entspann dich! Das ist auch gesund!

Im Gegensatz zum Radfahrer brauchen Autofahrer einen Führerschein. Wer hat sich also zwangsläufig mehr mit den Regeln auseinandergesetzt? Ich weiß, dass viele Radfahrer auch im Besitz eines Führerscheins sind, aber Fakt ist, dass man für das Fahrrad keinen Führerschein braucht und man dafür auch keine Prüfung oder so ablegen muss.

Desweiteren möchte ich anmerken, dass ich durchaus auch Fahrrad fahre, aber im Gegensatz zu anderen Leuten hier, vorzugsweise auf den für Fahrräder vorgesehen Wegen fahre. Mein Ziel ist es nämlich dem motorisierten Verkehr möglichst aus dem Weg zu gehen und diesen nicht unter Vorwand der "eigenen Sicherheit" zu behindern. Es ist für mich als Radfahrer schlicht und einfach sicherer wenn ich mich vom motorisierten Verkehr möglichst fernhalte als ihm vor der Nase herumzufahren.

Es ist doch so, dass die Radfahrer immer Rechte einfordern zum Nachteil der Autofahrer. Die sind die schlechten Verkehrsteilnehmer in den AUgen der Radfahrer und deren Organisationen. Wenn es so weiter von den eingefordert wird, sollen die Autos komplett aus der Stadt gedrängt werden.

Zitat:

@coolhh schrieb am 29. April 2020 um 11:42:49 Uhr:

 

Wenn du dich als Autofahrer nur halb soviel mit den bestehenden Regelungen und Gesetzestexten beschäftigen würdest, wie ein Radfahrender es notgedrungen tun muss um halbwegs regelkonform durch den Verkehr zu kommen, dann würdest du so einen "Mist" nicht schreiben. Meine Empfehlung: Erst informieren, dann verinnerlichen, dann danach handeln. Vielleicht auch mal die Perspektive wechseln, ist gesund (frische Luft und Bewegung).

:D Wenn ich da an die ca 10 Radler denke die ich Gestern sah könnte ich nur bei Zwei annehmen das sie sich mit Regeln und Gesetzen beschäftigt haben. Der Rest fuhr auf dem Gehweg, teils in der falschen Richtung, ohne Licht usw aber eben nicht Gesetzeskonform. Einer hat sogar einen Fußgänger auf die Straße genötigt.

Und für solche Fälle fehlt eine angemessene Bestrafung, wenn sie mal erwischt werden.

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