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Radfahrstreifen.... man darf nicht drauf fahren mit KFZ

Themenstarteram 29. April 2020 um 7:23

Bislang war ich immer der Meinung man darf den Radfahrstreifen als KFZ Führer mitbenutzen, seit neusten weiß ich dass das nicht der Fall ist.

Persönlich kenne ich Orte und Strassen auf denen sich PKWs (geschweige LKWs) dadurch nicht mehr begegenen können.

Dieser Mist wurde eingeführt wahrscheinlich um Fördergelder für den Strassenbau abzugreifen und jetzt???

Oder sehe ich das vollkommen falsch

cu Guru

Beste Antwort im Thema

Müsst Ihr aus jedem Thread ein Radfahrer-Bashing machen? Frage ist doch beantwortet, hier kann zu

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Kommt drauf an, was du jetzt wirklich genau meinst :

Radfahrstreifen = durchgezogene Linie --------------- https://de.wikipedia.org/wiki/Radfahrstreifen

Radschutzstreifen = gestrichelte Linie - - - - - - - - - - https://www.adfc.de/artikel/schutzstreifen-und-radfahrstreifen/

https://www.rund-ums-rad.info/.../

"Schutzstreifen in der StVO : Leitlinie, Ge- oder Verbot

-- Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.

-- Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

-- Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken."

. . . und erst dann darfst das als Mist bezeichnen, oder nach bissl Nachdenken isses vielleicht doch kein Mist . . . fahr einfach mal wieder Fahrrad ;-)

Deine "Fördergeld-Abgreif-Theorie" ist wohl eher "Mist" bzw falsche Sichtweise ;-)

 

 

Nachtrag/Antwort zu unten :

Da siehstemal ---> die Radler wissen Bescheid, und ausgebildete Autofahrer nicht ?

---> ab zur Nachschulung ;-) = 5x durchlsen oder gleich auswendig lernen ;-)

Ok, "mein" Punkt 3 ist veraltet, neuerdings darf man noch nicht mal mehr halten, siehe auch weiter unten bei "Ostelch"

Themenstarteram 29. April 2020 um 7:49

Was du verlinkt hast, mag ja stimmen, da gehts um überholen bzw vorbeifahren, auch relativ unklar, aber naja, zumindest da wissen die Radfahrer ja bescheid!!!

Meine Frage bezog sich auf das Mitbenutzen mit dem rechten Rad des KFZ .

Für mich ganz klar:

Durchgezogener Streifen = Nicht befahren.

Gestrichelter Streifen = Darf befahren werden.

Zitat:

@Gururom schrieb am 29. April 2020 um 09:49:58 Uhr:

Was du verlinkt hast, mag ja stimmen, da gehts um überholen bzw vorbeifahren, auch relativ unklar, aber naja, zumindest da wissen die Radfahrer ja bescheid!!!

Meine Frage bezog sich auf das Mitbenutzen mit dem rechten Rad des KFZ .

Auf einem Radfahrstreifen hat ein Kraftfahrzeug nichts verloren, auch nicht mit nur einem Rad. Es ist ein Sonderweg, der nur von Radfahrern genutzt werden darf. Man erkennt ihn an der durchgehenden weißen Linie, die ihn vom Rest der Fahrbahn trennt. Manchmal ist der Streifen selbst auch noch farblich (rot oder grün) von anderen Fahrbahnteile abgehoben. Auf diesen Radfahrstreifen darf man weder halten noch parken.

Dann gibt es noch den "Schutzstreifen" für Radfahrer. Der ist mit einer unterbrochenen Linie von der übrigen Fahrbahn getrennt. Der darf auch von Kraftfahrzeugen ausnahmsweise ("bei Bedarf") befahren werden, wenn der Radverkehr dadurch nicht gefährdet wird. Auf diesem Schutzstreifen darf man ebenfalls nicht halten (also auch nicht parken).

Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO "Markierungen" lfd. Nr. 22:

Zitat:

Ge- oder Verbot

  1. Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
  2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
  3. Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.

Erläuterung

Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn gekennzeichnet.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 29. April 2020 um 8:32

Ok danke erstmal!

Idealer weise kann man sich hier dann in den meisten Fällen die Mittellinie auf der Fahrbahn sparen, da sonst kein Platz mehr für die Fahrzeuge wäre !!

am 29. April 2020 um 8:35

Zitat:

"Schutzstreifen in der StVO : Leitlinie, Ge- oder Verbot

-- Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.

-- Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

-- Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken."

 

Der "Mist" ist hier, dass da steht "Wer ein Fahrzeug führt".

Das schließt alle Fahrzeugführenden ein, also auch Radfahrende. Genau nach dem Gesetzestext, darf ich nicht mal mit einem Fahrrad den Schutzstreifen benutzen.

Das macht übrigens bei vielen Schutzstreifen auch Sinn, weil diese in der Dooring-Zone der rechts parkenden Fahrzeugen (PKW, LKW) angelegt sind. Da wäre es ja viel zu gefährlich mit dem Rad auf dem "Schutz"streifen.

Zitat:

@Gururom schrieb am 29. April 2020 um 10:32:33 Uhr:

Ok danke erstmal!

Idealer weise kann man sich hier dann in den meisten Fällen die Mittellinie auf der Fahrbahn sparen, da sonst kein Platz mehr für die Fahrzeuge wäre !!

Für die unterbrochene Mittellinie auf der Fahrbahn gilt auch, dass man sie nur überfahren darf, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 29. April 2020 um 8:38

Zitat:

@Ostelch schrieb am 29. April 2020 um 10:35:58 Uhr:

 

Für die unterbrochene Mittellinie auf der Fahrbahn gilt auch, dass man sie nur überfahren darf, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird.

Grüße vom Ostelch

und deswegen lässt man sie weg "!!

Zitat:

@coolhh schrieb am 29. April 2020 um 10:35:24 Uhr:

 

Der "Mist" ist hier, dass da steht "Wer ein Fahrzeug führt".

Das schließt alle Fahrzeugführenden ein, also auch Radfahrende. Genau nach dem Gesetzestext, darf ich nicht mal mit einem Fahrrad den Schutzstreifen benutzen.

Das macht übrigens bei vielen Schutzstreifen auch Sinn, weil diese in der Dooring-Zone der rechts parkenden Fahrzeugen (PKW, LKW) angelegt sind. Da wäre es ja viel zu gefährlich mit dem Rad auf dem "Schutz"streifen.

. . . bei Bedarf überfahren . . . der Autofahrer hat manchmal Bedarf, der Radlfahrer ständig :p

Ok, das mit den Autotüren is wieder 'ne andere Geschichte . . .

 

Und an den Citroen-Fahrer : mein BMW ist 1,64 m "breit", dein Citroen 1,82 m (ohne Spiegel jeweils) . . . könntest dir ja auch 'nen schmäleren zulegen, wenn du damit nicht zurechtkommst ;-)

Mittellinie auf der Fahrbahn gibt's erst ab 'ner bestimmten Fahrbahnbreite, bei weniger keine Linie.

Zitat:

@coolhh schrieb am 29. April 2020 um 10:35:24 Uhr:

 

Der "Mist" ist hier, dass da steht "Wer ein Fahrzeug führt".

Das schließt alle Fahrzeugführenden ein, also auch Radfahrende. Genau nach dem Gesetzestext, darf ich nicht mal mit einem Fahrrad den Schutzstreifen benutzen.

Das macht übrigens bei vielen Schutzstreifen auch Sinn, weil diese in der Dooring-Zone der rechts parkenden Fahrzeugen (PKW, LKW) angelegt sind. Da wäre es ja viel zu gefährlich mit dem Rad auf dem "Schutz"streifen.

Da liest du den Gesetzestext aber falsch. Selbstverständlich darf man mit dem Fahrrad die unterbrochene Linie, die den Schutzstreifen markiert überfahren. Ebenso, wie man mit einem Fahrzeug auch die unterbrochene Linie überfahren darf, die die übrigen Fahrstreifen voneinander trennt. Denn allgemein darf die Linie überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht gefährdet wird. Für die Linie zum Fahrradschutzstreifen ist ein Überfahren "bei Bedarf", wenn dadurch der Radverkehr nicht gefährdet, wird erlaubt. Wenn man mit dem Fahrrad die Linie übefahren will, um auf den Schutzstreifen zu gelangen (oder ihn wieder zu verlassen) ist das ja wohl "Bedarf". Es besteht für den Radfahrer auich keine Verpflichtung, den Schutzstreifen zu benutzen. Er muss auf der Fahrbahn nur möglichst weit rechts fahren, ohne sich zu gefährden. Wenn dir die Nutzung wegen parkender Fahrzeuge direkt neben dem Schutzstreifen zu gefährlich ist, wäre es also durchaus zulässig, den Schutzstreifen nicht zu nutzen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Gururom schrieb am 29. April 2020 um 10:38:10 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 29. April 2020 um 10:35:58 Uhr:

 

Für die unterbrochene Mittellinie auf der Fahrbahn gilt auch, dass man sie nur überfahren darf, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird.

Grüße vom Ostelch

und deswegen lässt man sie weg "!!

... wenn die Fahrbahnbreite nicht ausreicht.

Grüße vom Ostelch

am 29. April 2020 um 8:49

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 29. April 2020 um 10:41:19 Uhr:

 

. . . bei Bedarf überfahren . . . der Autofahrer hat manchmal Bedarf, der Radlfahrer ständig :p

Ok, das mit den Autotüren is wieder 'ne andere Geschichte . . .

Generell sind die Schutzstreifen bei sicherheitsbewussten Radfahrern nicht sehr beliebt. Neben der Dooring-Problematik gibt es ja noch die Abstandsproblematik. Viele KFZ-Führer werten sie Schutzstreifen wie eine Fahrspur und vergessen den nötigen Seitenabstand zu halten, dass klappt ohne Schutzstreifen erfahrungsgemäß besser. Ich selbst fahre deshalb meistens auf der linken Begrenzungslinie, was mir noch die sicherste Möglichkeit erscheint. Es hilft auch bei von hinten nahenden Fahrzeugen ein bisschen unregelmäßig zu schlenkern, um Unsicherheit vorzutäuschen. Der Abstand wird dann automatisch meistens größer :-)

Einen echten Schutz bieten diese Streifen meiner Meinung nach nicht.

Zitat:

@coolhh schrieb am 29. April 2020 um 10:49:07 Uhr:

 

Generell sind die Schutzstreifen bei sicherheitsbewussten Radfahrern nicht sehr beliebt. Neben der Dooring-Problematik gibt es ja noch die Abstandsproblematik. Viele KFZ-Führer werten sie Schutzstreifen wie eine Fahrspur und vergessen den nötigen Seitenabstand zu halten, dass klappt ohne Schutzstreifen erfahrungsgemäß besser. Ich selbst fahre deshalb meistens auf der linken Begrenzungslinie, was mir noch die sicherste Möglichkeit erscheint. Es hilft auch bei von hinten nahenden Fahrzeugen ein bisschen unregelmäßig zu schlenkern, um Unsicherheit vorzutäuschen. Der Abstand wird dann automatisch meistens größer :-)

Einen echten Schutz bieten diese Streifen meiner Meinung nach nicht.

Da sind wir dann allerdings bei einem anderen Thema gelandet. Ich halte sie aus den genannten Gründen auch für fragwürdig.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@coolhh schrieb am 29. April 2020 um 10:49:07 Uhr:

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 29. April 2020 um 10:41:19 Uhr:

 

. . . bei Bedarf überfahren . . . der Autofahrer hat manchmal Bedarf, der Radlfahrer ständig :p

Ok, das mit den Autotüren is wieder 'ne andere Geschichte . . .

Generell sind die Schutzstreifen bei sicherheitsbewussten Radfahrern nicht sehr beliebt. Neben der Dooring-Problematik gibt es ja noch die Abstandsproblematik. Viele KFZ-Führer werten sie Schutzstreifen wie eine Fahrspur und vergessen den nötigen Seitenabstand zu halten, dass klappt ohne Schutzstreifen erfahrungsgemäß besser. Ich selbst fahre deshalb meistens auf der linken Begrenzungslinie, was mir noch die sicherste Möglichkeit erscheint. Es hilft auch bei von hinten nahenden Fahrzeugen ein bisschen unregelmäßig zu schlenkern, um Unsicherheit vorzutäuschen. Der Abstand wird dann automatisch meistens größer :-)

Einen echten Schutz bieten diese Streifen meiner Meinung nach nicht.

Man baut euch Radwege - ihr benutzt sie nicht.

Man pinselt für euch eine Linie an den rechten Fahrbahnrand und überlässt auch so einen Teil der Fahrbahnbreite - ihr nutzt ihn nicht.

Stattdessen wird noch links an der Fahrbahnbegrenzung gefahren, so dass durch die eh schon schmalere verbliebene Restfahrbahnbreite das Überholen für Kfz noch problematischer wird.

Meint ihr, diese Schutzstreifen dienen nur der Dekoration?

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