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Radarfotos weiterhin erlaubt

Themenstarteram 21. Juli 2010 um 5:02

Mit Beschluß unter dem Aktenzeichen 2 BvR 759/10 hat das BVG nun die Klage eines Autofahrers wegen eines Tempoverstoßes abgewiesen. Zitat: " Eine Bildaufnahme, bei welcher der Fahrer und das Kennzeichen identifizierbar seien greife zwar in das Recht auf informelle Selbstbestimmung ein, der Zweck solcher Überwachungsmaßnahmen - die Verkehrssicherheit - rechtfertige aber eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Es wurde betont, daß es sich bei einem Radarfoto einerseits um verdeckte Datenerhebung handele, andererseits würden aber nur Vorgänge auf öffentlichlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für Jedermann wahrnehmbar seien . "

Da müssen sich einige Anwälte wieder was anderes einfallen lassen :D

Beste Antwort im Thema

Schon ein seltsamer Typ der Kläger. Erst betätigt er selbst den Auslöser der Knipskiste und gibt damit ein Foto in Auftrag und dann klagt er gegen die Kosten des Bildes.:D

 

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am 22. Juli 2010 um 19:48

ich denke das urteil des bverg sagt nichts neues aus. erlaubt waren die fotos schon immer. aber eben nur, wenn sie aufgrund eines verdachts angefertigt wurden. und das war eben bei dem vks urteil vom august 2009 nicht der fall.

genauso arbeitet ein automatisches radarsystem ohne verdacht und wurde deshalb auf ca 20 seiten urteil vom ag meißen überzeugend für unzulässig erklärt. das dürfte sich nicht ändern.

es ist als die kunst dem messstellenleiter die aussage zu entlocken, dass er vor dem foto keinen verdacht hatte.

 

wichtig ist mir noch zu erwähnen, dass es nicht darum geht rasern einen freifahrtschein zu verschaffen. vielmehr sollte jeder darauf achten, dass sich auch der staat an seine eigenen regeln, also hier die prozeßordnung, hält. und das auch bei einem bußgeldverfahren!

es ist so schade, dass viele menschen aus "faulheit" oder "geiz" ihre rechte "verkaufen". nicht ohne grund sprechen manche stellen davon, dass über zwei drittel der bußgeldbescheide falsch sind. (und dass vor den entscheidungen des Bverfg)

tatsächlich zum gericht gehen aber wohl nur 1-2 prozent der verkehrssünder...

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