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Mehr personen mit nehmen als erlaubt

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 21:33

Hallo,

ich fahre einen VW T3 Britsche Doka LKW zulassung.

und meine frage ist durch die LKW zulassung sind nur 2 Sitz Plätze

eingetragen was passiert wenn ich mehr Leute mit nehm, Sicherheitsgurte

sind vorhanden für mehere personen. Ich bin in der Probezeit.

 

MFG wasch-werk

Beste Antwort im Thema
am 20. Dezember 2010 um 21:04

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Die Versicherung wird zwar auch die " nicht zugelassenen Personen " entschädigen, nur wird da der volle Betrag, von dem Fahrer zurück verlangt.

Es ist ja immer lustig, wenn sich jemand bemüßigt fühlt Beiträge zu erstellen, die von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind...:D

Auch wenn es sich Deinem Vorstellungsvermögen entzieht, aber selbst Versicherungsgesellschaften sind in Deutschland an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Desshalb können die vom Fahrer auch verlangen was die wollen, ohne rechtliche Grundlage muß der garnix zahlen. Und diese rechtliche Grundlage ist in dem geschiderten Szenario aber auch nicht im Ansatz gegeben.

So, und jetzt versuch mal Deine Beratungsresistenz abzulegen und künftig nicht mehr solchen Unsinn zu verzapfen...;)

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Interessante Frage, hab dazu verschiedenes gelesen

http://www.motor-talk.de/.../...ersonen-im-auto-mitnehmen-t826105.html

Also das man mehr Personen mitnehmen kann als im Schein stehen, nur dass zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden darf.

Aber da wären andere Beiträge bestimmt interessant dazu.

De facto spricht nichts dagegen, wenn die Sitze entsprechend gesichert sind. Und wenn es dazu keinen passenden Paragraph gibt....

Aus Sicht der StVO dürfte es da keine Probleme geben.

Ich sehe das Problem eher im Bereich des Zulassungsrechts. Die Zulassung als Lkw ist normalerweise an gewisse Bedingungen geknüpft, die meißtens auch mit der Anzahl der Sitzplätze zu tun haben. Da wollte wohl jemand Steuern sparen und hat hinterher noch ein paar Sitze eingebaut (was normalerweise kein Problem ist, da die Befestigungsösen ja vorhanden sind).

Dürfte im schlimmsten Fall zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

 

Edit: Hab mich jetzt ein wenig in das Thema reingelesen und bin mir ziemlich sicher, dass die Betriebserlaubnis bei dem Fahrzeug erloschen ist.

Der entscheidende Gesetzestext findet sich in der Anlage 29 zur StVZO: http://www.bundesrecht24.de/.../bundesrecht24.cgi?...

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 22:39

also vorn können 3 leüt sitzen mit fahrer, hinten wäre für drei leüte platz

alles orginal nichts würde nachträglich eingebaut.

Was könnte im schlimmsten fall passieren wenn sie mich anhalten?

LKW zulassung natürlich wegen den Steuern sonst ist das auto unbezahlbar dank Euro 0

am 20. Dezember 2010 um 7:38

Zitat:

Original geschrieben von wasch-werk

also vorn können 3 leüt sitzen mit fahrer, hinten wäre für drei leüte platz

alles orginal nichts würde nachträglich eingebaut.

Was könnte im schlimmsten fall passieren wenn sie mich anhalten?

LKW zulassung natürlich wegen den Steuern sonst ist das auto unbezahlbar dank Euro 0

Das kann gar nicht der Originalzustand sein, wenn im Fahrzeugschein eine andere Anzahl von Sitzplätzen angegeben ist, außer das Fahrzeug war mal als Pkw zugelassen. Dann hat aber jemand nach der Abnahme als Lkw die Sitze wieder eingebaut.

Das würde das Finanzamt ärgern, den TÜV, die Polizei und die Zulassungsstelle. Und zuletzt dich.

Edit: Habe jetzt meine Enigma ausgepackt und herausgefunden, dass du ein T3 Pritsche mit Doppelkabine meinst.

Ich gehe davon aus, dass die Lkw-Zulassung in Ordnung ist, aber das mit den eingetragenen Sitzen ist nicht in Ordnung.

Wenn das der Originazustand wäre stände das in den Papieren. Steht es nicht drin hat das jemand nachträglich dran gebastelt- ergo keine ABE. Kann teuer werden.

Zitat:

Original geschrieben von wasch-werk

also vorn können 3 leüt sitzen mit fahrer, hinten wäre für drei leüte platz

alles orginal nichts würde nachträglich eingebaut.

Das ist der Knackpunkt und kann eigentlich nicht sein.

Ich vermute, dass hier die Sitzbank für die steuerrechtliche Zulassung als LKW ausgebaut wurde, bei der Abnahme nicht nachgeprüft wurde, dass die Befestigungen für Gurte und Sitzbank dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden (zugeschweißt) und nach der Abnahme wieder eingebaut wurden.

Oder sie waren unbrauchbar gemacht und wurden nach der Abnahme "zurückmodifiziert".

 

Zitat:

Was könnte im schlimmsten fall passieren wenn sie mich anhalten?

LKW zulassung natürlich wegen den Steuern sonst ist das auto unbezahlbar dank Euro 0

Wenn Sitz und Gurte alles ordnungsgemäß sind, dann ist von der Verkehrssicherheit nichts zu beanspruchen - wenn ...

Da nur 2 Sitzplätze "freigegeben" sind, kann natürlich die korrekte Ausführung/ Befestigung der Anderen begründet bezweifelt werden.

Hier kann also die Fahrt der "überzähligen" Insassen am Ort der Kontrolle zu Ende sein und eine Vorführung zur technischen Überprüfung angeordnet werden. Die wird auch immer kostenpflichtig sein, denn selbst wenn die Befestigungen korrekt sind, so ist doch die Eintragung falsch.

 

Was neben der Verkehrssicherheit, also allgemein der technischen Zulässigkeit, noch existiert, ist die steuerrechtliche Zuordnung.

Da besteht dann in der weiteren Folge die nicht unerhebliche Chance auf ein Steuerstrafverfahren. Nachberechnung und Nachzahlung der "richtigen" Besteuerung, also als PKW plus den gleichen (Nachzahlungs)-Betrag nochmal als Bußgeld. Gleichzeitig entfällt dann natürlich der Steuerstatus LKW für die zukünftige Steuerberechnung.

 

Hier sollte vielleicht ohnehin über einen Fahrzeugwechsel oder dem Anfreunden mit PKW-Steuersätzen nachgedacht werden. Im Rahmen von Finanzgerichtsurteilen sind jetzt Mindestgewichte definiert worden, um ein steuerrechtlicher LKW zu sein: zulässige Gesamtmasse mindestens 2,8 Tonnen und eine Zuladung von mindestens 800 kg.

Dürfte auch ein versicherungstechnisches Problem geben. Werden mehr Personen mitgenommen als erlaubt, gibt es keinen Versicherungschutz, trotz Sicherheitsgurte. Du bis also voll Haftbar dafür.

MfG aus Bremen 

am 20. Dezember 2010 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Dürfte auch ein versicherungstechnisches Problem geben. Werden mehr Personen mitgenommen als erlaubt, gibt es keinen Versicherungschutz, trotz Sicherheitsgurte. Du bis also voll Haftbar dafür.

MfG aus Bremen 

So extrem ist das nicht. Versicherungsschutz besteht schon (wenn das Fahrzeug versichert ist, und davon gehe ich aus). Allerdings begeht der Halter durch den Umbau einen Vertragsbruch. Das bedeutet, die Versicherung zahlt erst einmal und holt sich dann das Geld (oder einen Teil davon) vom Versicherungsnehmer.

Zitat:

Original geschrieben von MaidenUlm

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Dürfte auch ein versicherungstechnisches Problem geben. Werden mehr Personen mitgenommen als erlaubt, gibt es keinen Versicherungschutz, trotz Sicherheitsgurte. Du bis also voll Haftbar dafür.

MfG aus Bremen 

So extrem ist das nicht. Versicherungsschutz besteht schon (wenn das Fahrzeug versichert ist, und davon gehe ich aus). Allerdings begeht der Halter durch den Umbau einen Vertragsbruch. Das bedeutet, die Versicherung zahlt erst einmal und holt sich dann das Geld (oder einen Teil davon) vom Versicherungsnehmer.

Es geht um die Personen, die zuviel an Bord sind, alles Andere wird normal erledigt.

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von MaidenUlm

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Dürfte auch ein versicherungstechnisches Problem geben. Werden mehr Personen mitgenommen als erlaubt, gibt es keinen Versicherungschutz, trotz Sicherheitsgurte. Du bis also voll Haftbar dafür.

MfG aus Bremen 

So extrem ist das nicht. Versicherungsschutz besteht schon (wenn das Fahrzeug versichert ist, und davon gehe ich aus). Allerdings begeht der Halter durch den Umbau einen Vertragsbruch. Das bedeutet, die Versicherung zahlt erst einmal und holt sich dann das Geld (oder einen Teil davon) vom Versicherungsnehmer.

die Versicherung zahlt immer erst und holt es sich wieder

sowas würd ich als nicht vorhandener Versicherungsschutz umschreiben :D

Zitat:

Original geschrieben von Counderman

Zitat:

Original geschrieben von MaidenUlm

 

So extrem ist das nicht. Versicherungsschutz besteht schon (wenn das Fahrzeug versichert ist, und davon gehe ich aus). Allerdings begeht der Halter durch den Umbau einen Vertragsbruch. Das bedeutet, die Versicherung zahlt erst einmal und holt sich dann das Geld (oder einen Teil davon) vom Versicherungsnehmer.

die Versicherung zahlt immer erst und holt es sich wieder

sowas würd ich als nicht vorhandener Versicherungsschutz umschreiben :D

.....auf welcher Grundlage soll kein Versicherungsschutz bestehen bzw. soll der Versicherer regressieren?

weil das Fahrzeug auf weniger Personen zugelassen ist als mitgefahren sind

aus welchem Grund auch immer

das interressiert nicht

vielleicht weil einer von den Mitfahrern die B Säule im Blickfeld hat und es ihn stören könnte.

möglicherweise ist die Versicherungssumme für einen 80 Mann Bus höher wie für einen der nur 3 Mann mitnehmen kann bzw. darf :D

nehmen wir an ein Unfall passiert und 6 Leute verletzen sich

es hätten aber nur 3 mitfahren dürfen

ja was is dann

3 mal darfst du raten was dann kommt

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 

.....auf welcher Grundlage soll kein Versicherungsschutz bestehen bzw. soll der Versicherer regressieren?

Nix ABE nix Versicherungsschutz.

....also ich unterstelle mal, dass das Fahrzeug des TE als LKW zugelassen und versichert ist und für das Fahrzeug auch eine ABE als LKW existiert....

Das ist der identische Fall, wenn ich in einem PKW, der für vier Personen zugelassen ist, fünf Leute mitnehme....

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