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Rad-/Reifenkombination

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

ich habe eine Verständnisfrage zur Rad-/Reifenkombination für den W 212 300CDI (170 KW) Bj. 4/11, zu der ich auf die geballte Kompetenz des forums zurückgreifen möchte:

Zum Hintergrund:
Serienmäßig sind folgende Felgen montiert:

Leichtmetallrad im 5-Doppelspeichen-Design, glanzgedreht (Code R78)
VA & HA: 8,0 J x 16, Reifengröße: 225/55 R 16

Nun habe ich mich nach neuen Felgen umgesehen und mich an den diversen Konfiguratoren probiert, bis ich fündig geworden bin.

Es sollten Dezent RE 8 x 18 ET 48 sein.

Die Konfiguratoren zeigen dies als mögliche Kombi an. Das Gutachten beinhaltet allerdings folgenden Passus:

Zitat:

76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.

Mein Verständnisproblem ist nun, ob mit der Felgenbreite,

a) die hier im konkreten Fall serienmäßig eingetragenen - also 8 x 16 Zoll - gemeint ist?

b) oder die für 18 Zoll von MB freigegebene Größe - 8,5 x 18 Zoll - gemeint ist?

Im Anhang hierzu die MB-Freigabe für den W212.

Vielen Dank für die Unterstützung!

Beste Antwort im Thema

Unter den "Fahrzeugpapieren" werden nicht allein die Zulassungsbescheinigungen verstanden, sondern auch die für diesen Fall maßgeblichen Angaben in der EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier). Darin stehen mehr Möglichkeiten als in den Zulassungsbescheinigungen, und auch die Raddimensionen.
Dasselbe kann man in der Regel auch dem Dokument mit den werkseitig zugelassenen Rad/Reifen-Kombinationen entnehmen. Demnach geht es hier um ein Fahrzeug der Variante 2, für das die kleinste Felgenbreite 7½ ist.
Die Auflage 76T im Radgutachten des Dezent RE 8Jx16 H2 ET48 fordert nur eine Mindestfelgenbreite, ganz unabhängig vom Raddurchmesser. Sie ist also für das vorhandene Fahrzeug erfüllt.

Wenn jetzt noch Reifen 245/40 R 18 97 XL darauf montiert werden, heißt es nur noch:

  • montieren
  • mitgeliefertes Radgutachten und ABE-Haupttext ins Handschuhfach legen
  • losfahren
  • sich freuen...

(Auch bekannt als "Plug & Play"😉

Gruß
Alpha Lyrae

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in den fahrzeugpapieren ist heutzutage nur noch eine größe eingetragen. nämlich in der zulassungsbescheinigung teil 1 unter 15.1 und 15.2. . und die ist gemeint.

Vielen Dank schon einmal.

Bei mir steht dort die Reifengröße 225/55 R 16.

Somit gehe ich davon aus, dass dann die bei mir vorhandene Felgenbreite 8 x 16 gemeint ist und demnach die Auflage erfüllt sein dürfte...oder habe ich einen Denkfehler?

Viele Grüße

Hallo,

beachte unbedingt die technisch zulässige Masse je Achse. Die Daten findest du in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (z.B. Pkt. 16.2.).

Einige Felgenhersteller haben Felgen im Programm, die einfach zu schwach ausgelegt sind und nicht für jede E-Klasse - insbes. S 212 - geeignet sind.

Ich habe z.B. Original-Daimler-Felgen für meine Winterreifen genommen, weil die aus dem freien Handel erhältlichen Zubehörfelgen an wenigen KG Tragkraft gescheitert sind.

E-Klasse ist nicht gleich E-Klasse!

MFG
 

Unter den "Fahrzeugpapieren" werden nicht allein die Zulassungsbescheinigungen verstanden, sondern auch die für diesen Fall maßgeblichen Angaben in der EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier). Darin stehen mehr Möglichkeiten als in den Zulassungsbescheinigungen, und auch die Raddimensionen.
Dasselbe kann man in der Regel auch dem Dokument mit den werkseitig zugelassenen Rad/Reifen-Kombinationen entnehmen. Demnach geht es hier um ein Fahrzeug der Variante 2, für das die kleinste Felgenbreite 7½ ist.
Die Auflage 76T im Radgutachten des Dezent RE 8Jx16 H2 ET48 fordert nur eine Mindestfelgenbreite, ganz unabhängig vom Raddurchmesser. Sie ist also für das vorhandene Fahrzeug erfüllt.

Wenn jetzt noch Reifen 245/40 R 18 97 XL darauf montiert werden, heißt es nur noch:

  • montieren
  • mitgeliefertes Radgutachten und ABE-Haupttext ins Handschuhfach legen
  • losfahren
  • sich freuen...

(Auch bekannt als "Plug & Play"😉

Gruß
Alpha Lyrae

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Wunderbar, dann sind die Bedenken nun zerstreut.

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Hilfe!!! 🙂

Viele Grüße

It's a never ending story...

Zitat:

Bitte teilen Sie uns die Felgenbreite in 18" der eingetragenen Felgen mit.

Diese Antwort bekam ich vom Felgenhändler,nachdem ich meine im Fahrzeugschein stehende Reifengröße mit dem Hinweis der derzeit gefahrenen 8J x 16 - Felgen dorthin gemailt hatte.

Meine Antwort hierauf entsprach der Erklärung von Alpha Lyrae zuvor dargestellt.

Ich frag mich nun: Was soll das???

rein logisch kann es ja nicht um das schleifen am radlauf gehen, weil sich der umfang des rades an sich nicht ändert. es kann also nur um die abstände zu radnabe, bremse, federbein und innerem radhaus gehen, wobei ich beide letztere punkte bei normalen einpresstiefen ausschließe. und wenn man weiter überlegt, kann eine 18" felge kaum dort anstoßen, wo eine 16" felge passt, wenn beide die gleiche einpresstiefe haben. insofern ist mir das als serienbereifung eingetragene rad mit seiner breite plausibel. die einpresstiefe ist aber komischerweise kein kriterium. insofern vermiss ich die logik bei den auflagen.

Ich habe mal das Gutachten im Anhang angefügt.

Da ich davon überhaupt keine Ahnung habe 😕, können die Experten unter Euch vielleicht die Erklärung finden, warum der Felgenhändler diese Fragen gestellt hat.

Vielen Dank im voraus und viele Grüße

det kann sich nur auf 76t beziehen. und bei dir in den papieren, also der zulassungsbescheinigung, ist serienmäßig eingetragen 8x16. also 8".
die zulässigen rad-/reifenkombinationen sind zur wahlweisen verwendung freigegeben. sie sind hier also nicht maßgeblich. die mindestfelgenbreite wird gem. 76t nicht vom durchmesser abhängig gemacht, warum macht es also dein reifenhändler?
wer das hier liest kann nur den kopf schütteln. und --- mercedes-räder kaufen?

Habe neulich einen W212 mit Stahlfelgen gesehen. Ich war entsetzt. Ich hatte gehofft, dass Alus vorgeschrieben sindDa mussich mir für die Winterräder echt was einfallen lassen.😕.

Zitat:

Original geschrieben von Cali65


Habe neulich einen W212 mit Stahlfelgen gesehen. Ich war entsetzt. Ich hatte gehofft, dass Alus vorgeschrieben sindDa mussich mir für die Winterräder echt was einfallen lassen.😕.

Hallo!

Habe ich am Freitag auch in Stuttgart auf einem S212 Taxi gesehen. Wollte noch ein Foto machen, habe es aber wegen Termindruck nicht geschafft.
Sahen aus wie die Stahlfelgen vom W211.

Gruß,
HoschyH

Hallo zuaammen,

folgende offizielle Antwort bekam ich nun von Alcar Deutschland GmbH, der deutschen Dependance von DEZENT:

Zitat:

Hallo,
wenn sie bereits Serienmäßig 8x16 eingetragen haben, können Sie auch die 8x18 fahren. Die Felgenbreite ist in dem Fall dieselbe und wird ja nicht unterschritten.

Mit freundlichen Grüßen

Diese nun offizielle Antwort, mit der ihr mir vorher im Forum bereits geholfen habt,habe ich an den Felgenhändler gesendet.

Mal sehen,was jetzt noch kommt 😉

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


in den fahrzeugpapieren ist heutzutage nur noch eine größe eingetragen. nämlich in der zulassungsbescheinigung teil 1 unter 15.1 und 15.2. . und die ist gemeint.

Die ist ganz sicher nicht gemeint. Das merkt man alleine schon daran, dass unter 15.x überhaupt keine Felgenbreite eingetragen ist. 😎

Mit "Fahrzeugpapieren" ist heutzutage nämlich auch das COC-Dokument gemeint. Und da ist dann die kleinste Größe maßgeblich für die Fragstellung aus diesem Thread, vermutlich wird das 7.5 inch sein.

Es ist genau so gemeint wie es "Alpha Lyrae"  oben schon beantwortet hat.
 
Gruß

FilderSLK

Soooo, was lange währt, wird endlich gut.

Das Problem ist nun gelöst und die Ware geht nun raus 🙂

Vielen Dank noch einmal an alle Helfenden für die konstruktiven Beiträge.

Das COC-Dokument hätte ich leider auch nicht einsehen können,da mir als Dienstwagenfahrer dies auch nicht vorliegt.

Da ich aber die Orig. MB-Felgen 8x16 fahre,hätte dies eigentlich für den Felgenhändler ausreichen müssen.
Aber besser spät,als nie 😉

Viele Grüße

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