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Programmierung hecknebel als bremsleuchten ?

Themenstarteram 30. November 2005 um 21:33

Hallo ! Mein sportback moechte gerne die nebel hinten auch als bremslichte gebrauchen .... weis jemand die hex code zum programmieren ?

Danke Ramon

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29 Antworten

sowas ist mit absoluter sicherheit nicht erlaubt. was soll das bitte bringen? o_O

Themenstarteram 30. November 2005 um 22:01

pffffffffffff

 

Was erlaubt ist ist nicht die frage... die frage ist wie es geht. In die Niederlande darf so was und eigentlich ist es ja auch logish da es ja sicher ist mehr bremslicht !

Probier mal die Suche :D wurde hier schon diskutiert

Tom

Hi,

da die Suche hier mehr als zu wünschen übrig lässt

http://www.motor-talk.de/t880122/f304/s/thread.html

... und die TÜV-Kommentare kommen in jedem heiklen Thread - einfach überlesen wenns nicht interessiert ;)

Viele Grüße

servus,

das geht sicher, nur eine audiwerkstatt wird dir das sicher nicht machen. moralapostel hin oder her, ein wenig rücksicht auf den nachkommenden sollte man schon haben. oder würdest DU dich vom vordermann blenden lassen, wenn der vor der ampel 1/2 minute auf der bremse steht, auch wenn sie runtergedimmt ist?

gruß willi

Willst du die NSL wirklich als Bremsleuchten benutzen?? Oder vielleicht doch als Rücklichter?

Eine Codierung derselben als Bremsleuchten ist mir nicht bekannt.

Gruß

Rainer

Nebler vorne darf man ja nicht anhaben weil sie "angeblich" blenden würden. Wieso darf man dann bitteschön die hinteren Nebler anmachen? Die blenden meiner Meinung nach viel mehr? Und sollte so einer vor mir stehen, bekommt er nach wie vor die Lichthupe - aber im Dauerbetrieb! :D;)

Nebelscheinwerfer vorne darfst du klar anschalten! Muss eben nur neblig sein und die Sichtweite durch den Nebel beschränkt sein.

Und die Nebelschlussleuchte darf man auch anschalten, allerdings nur wenn die Sichtweite unter 50 m auf Grund von Nebel ist und die gefahrene Geschwindigkeit nicht 50 km/h überschreitet.

Unter guten Wetterbedingungen darf man beides nicht anschalten, da ansonsten eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen kann.

Und zum Thema Nebelschlussleuchte als Rücklicht, bzw. Bremslicht: Hier liegt dann ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor, also mir wär das die "Spielerei" nicht wert!

Gruß, Tobi

Zitat:

Original geschrieben von D4YW4LKER

Nebelscheinwerfer vorne darfst du klar anschalten! Muss eben nur neblig sein und die Sichtweite durch den Nebel beschränkt sein.

Und die Nebelschlussleuchte darf man auch anschalten, allerdings nur wenn die Sichtweite unter 50 m auf Grund von Nebel ist und die gefahrene Geschwindigkeit nicht 50 km/h überschreitet.

Unter guten Wetterbedingungen darf man beides nicht anschalten, da ansonsten eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen kann.

Und zum Thema Nebelschlussleuchte als Rücklicht, bzw. Bremslicht: Hier liegt dann ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor, also mir wär das die "Spielerei" nicht wert!

Gruß, Tobi

Ja, genau so meine ich das! Und wenn man bei gutem Wetter schon nicht die Nebler anschalten darf, da sie ja angeblich blenden würden (was ich nicht nachvollziehen kann) dann darf man doch erst Recht nicht die Nebelschlußleuchten anmachen, denn die blenden extremst!!

gruß,

®i©

Zitat:

Original geschrieben von ricS0282

Ja, genau so meine ich das! Und wenn man bei gutem Wetter schon nicht die Nebler anschalten darf, da sie ja angeblich blenden würden (was ich nicht nachvollziehen kann) dann darf man doch erst Recht nicht die Nebelschlußleuchten anmachen, denn die blenden extremst!!

hallo,

er will sie doch dimmen.

Gruß

Georg

Zitat:

Original geschrieben von georg23

hallo,

er will sie doch dimmen.

Gruß

Georg

Will er das? Steht in seinen Beiträgen nix von.

gruß,

®i©

Die Programmierung geht so

Per OBD das STG 09 (Bordnetzsteuergerät) Byte 10 auf 16 (Hex) programmieren, und schon gehen die Nebelschlußleuchten, mit 22% Dimmung mit an.

:D

also Idee ist schon nicht schlecht, aber eben nur mit der Dimmung !!! In den Fotos sieht man auch das die Rückleuchten dann wie beim A4/A6 glaub ich leuchten.

Gruß Tom

Ist zwar nicht gefragt, möchte aber darauf hinweisen, dass die Betriebserlaubnis auch bei gedimmten Leuchten erlischt. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden, ob ihm das wert ist! Sind ja alle erwachsene Menschen...

Gruß, Tobi

Irgendwie seid ihr alle am Thema vorbeigeschossen.

Gemäss openodb sollte es so klappen:

Byte 21 Bit 4 Nebelschlusslicht (NSL) als Bremslicht aktiv

im Bordnetzsteuergerät.

Meine aktuelle Codierung ist nur 20 Bytes lang. Kann ich da auch das Byte 21 codieren oder geht dies nur bei MJ06 Bordnetzsteuergeräten?

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