Software-Update beim Diesel

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?

Beste Antwort im Thema

Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.

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Das sind ja keine schönen Aussichten.
Ein Musterprozess wäre wahrscheinlich sinnvoll.

Das durch die Instanzen dauert dann so lang, da haben die ersten ein H Kennzeichen😁😁😁

Na dann passt es ja...bis dahin wirst du deinen Tiguan ja nicht mehr haben.

Und bevor es kein verbindliches Urteil gibt...gilt:> Finger weg vom Auto für die Mechanix.

Oder?😉

Zitat:

@chrisvienna schrieb am 20. Januar 2016 um 19:21:57 Uhr:


Wie ist das bei euch in D eigentlich,müsst ihr dem Update zustimmen?
Was passiert , wenn nicht?😕

Das dürfte recht einfach sein:

Das KBA gibt Dir vor, in welchem Zeitraum Du bitteschön den Motor so einstellen lässt, wie es von der vormals erteilten Betriebserlaubnis vorgegeben ist.

Machst Du das nicht in dem tolerierten Zeitraum (der sogenannten Übergangsfrist), dann verfällt im Extremfall Deine Betriebserlaubnis bzw im minder schweren Fall wird dein Wagen in eine schlechtere Schadstoffklasse zurück gestuft, Du darfst manche Bereiche nicht mehr befahren und hast eine höhere Steuer am Hals.

Diese beiden Dinge kannst Du aber rechtlich nicht VW aufhalsen, da die ja eine Lösung zur Verfügung stellen, um den Wagen wieder vorschriftsgerecht zu konfigurieren. Nur wenn VW dazu nicht in der Lage wäre, kannst Du von VW Regress verlangen. Und genau darum geht es in den USA. Die dort geltenden Vorschriften kann VW nicht so einfach einhalten, wie die anderen Schadstoffgrenzen hier in Europa. Daher ist der Vorgang hier nie und nimmer mit den "Schadenszahlungen" in den Staaten zu vergleichen! Wäre VW auch hierzulande nicht in der Lage, mit geändertem Motormanagement die Schadstoffgrenzen einzuhalten, wären auch hier Schadenersatzklagen problemlos machbar.

Ob und wie weit die Motor- oder allgemeine Fahrleistung und -dynamik darunter leidet, weiß heute noch keiner hier. Aber Hauptsache, sich schon einmal in Stellung bringen, um sofort loszuschreien, wenn irgendjemand auch nur andeutet, sein Wagen würde nicht mehr so fahren, wie vorher...

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Gestern Abend im Focus:

Mit diesen Modellen beginnt nächste Woche der VW-Rückruf

http://www.focus.de/.../...chste-woche-der-vw-rueckruf_id_5225355.html

Seit wann ist denn hier Werbung - z.B. für Rechtsanwaltskanzleien - erlaubt?

Der Vertrag mit einem Rechtsanwalt ist ein Dienstvertrag, der auch dann zu bezahlen ist, wenn die Klage erfolglos bleibt oder von vornherein nur geringe Erfolgsaussichten hatte. Bei 800 Verfahren dürfte der Anwalt ausgesorgt haben, unabhängig davon, ob er für seine Mandanten etwas erreicht.

Das generelle Problem bei solchen Verfahren ist immer, auch oder gerade nach der noch vorzunehmenden Nachbesserung einen Schaden der konkreten Höhe nach nachzuweisen.

Nur als Beispiel für meine Nachweispflichten: Es wurden 10 Tiguan mit der selben Ausstattung, der selben Kilometerleistung und demselben Erstzulassungsdatum in der selben Gegend zur selben Zeit mit TEU 28 von Händlern in Zahlung genommen, ich soll aber nur TEU 23 erhalten. Das zeigt, dass es schon ziemlich schwierig ist, an vergleichbares Datenmaterial zu kommen, da solche Daten dem Datenschutz unterliegen und nicht beim Hersteller sondern bei den Händlern vorliegen, der keine Berechtigung und auch kein Interesse hat, mir diese zur Verfügung zu stellen. Wo und wann entsteht der Schaden? Möglicherweise bei der Inzahlungnahme durch einen - gegebenenfalls unbeteiligten - Dritten, der seine eigene Kalkulation hat und dafür z.B. einen anderen Rabattsatz bei der Ersatzbeschaffung hat. Muss ich mir diesen anrechnen lassen?

Will ich bei der Rückgabe überhaupt eine Ersatzbeschaffung oder falls nicht, wie wird dann die geänderte Kalkulationsgrundlage auf der Händlerseite berücksichtigt?

Welchen Einfluss hat der Modellwechsel auf den Wert? Wie hat sich der Markt entwickelt?

Ist nach der - hoffentlich erfolgreichen Nachbesserung - überhaupt ein "Schaden" entstanden, der zu einer nachweisbaren und bemessungsfähigen Wertminderung führt?

Nicht falsch verstehen, ich ärgere mich ebenso wie alle anderen über das dilettantische Verhalten vor, während und nach dem Bekanntwerden des Schummelns seitens VW und würde gerne eine Kompensation sehen, aber ich bin nicht so optimistisch wie die Honorarsammler, was die finalen Erfolgsaussichten betrifft.

Ich wollte keine Werbung für Rechtsanwaltkanzleien machen. Das innerhalb des Focusartikels Werbelinks sind, kann ich nicht ändern. Es ging mir um die Ankündigung zum Beginn des Rückrufs als solche.
Wenn nicht gewünscht, können die Admins den Post gerne wieder löschen.

Der Gehalt an Neuigkeiten dieses "Artikels" ist ja auch überschaubar. Außer
"mit Amaroks und ein paar Passat fangen wir an, der Rest folgt später"
ist dem Geschreibsel ja nicht wirklich was halbwegs neues zu entnehmen. 😉

Streng genommen hätte es für diesen einen Satz keines Links benötigt, der länger ist, als der Satz selbst... 😎

@ Doja

Als ich den Beitrag begann, war dein Post noch nicht veröffentlicht. Meine Bemerkung bezog sich auf einen Beitrag von NeoHazard, der einen Anwalt beauftragt und dessen Website hier gepostet hat.

ich bin dankbar für den Anwaltstipp ist schon sinnvoll wenn man nicht lange suchen muss sondern eine auf den fall fokussierte Kanzlei findet ist sicher effektiver als irgendein Feld-Wald Weisen anwalt also nochmal Danke !

Ansonsten falls ich wirklich zum Update gezwungen werden sollte (das Geschwafel von Beichtvater hinsichtlich etwaiger Sanktionen des KBA glaube ich nicht) kommt dann nach dem update ein Chip rein.

Womit sollte das KBA Dich zu irgenwas zwingen, wenn Du an Sanktionen nicht glauben magst? Was sollte es denn sonst für Maßnahmen geben, wenn nicht Rückstufung der Umweltplakette bzw Entzug der Betriebserlaubnis? Meinst Du, die verhaften Dich?
Waffel, erleuchte uns mal und komme von Deinem Egotrip runter. 🙄

EU fordert von VW Entschädigung europäischer Kunden

Vielleicht kommt ja noch Schwung in die Sache...

Online-Petition - "Goodwill-Package" auch für Deutschland

... und morgen kommt der Weihnachtsmann ...

Etwas zum lesen:
http://www.focus.de/.../...acht-fragen-zum-vw-rueckruf_id_5227101.html

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