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Problem nach Abschleppen

Saab 9-3 YS3D
Themenstarteram 21. Juli 2016 um 15:20

Hallo Saab Gemeinde.

Ich musste meinen 9-3 letzte Woche Donnerstag nach massiver Rauchentwicklung und Leistungsabfall stehen lassen (Da hat der Turbo wohl nach über 300tk den Geist aufgegeben) . Ist ja an sich nicht weiter schlimm, mit meiner Werkstatt telefoniert, dass der Turbo neu muss und anschließend bei einem großen Deutschen Automobilclub angerufen, damit mein Wagen sicher dort ankommt.

Nach einigen Verzögerungen kam der Abschleppdienstleister dann auch, und nachdem bei der Meldung des Falles klar war, das der Wagen auf keinen Fall mehr gestartet werden durfte, sollte dieser auf die Laderampe. Ich wies sogar noch auf den Abschlepphaken, den ich freigelegt hatte hin.

Leider war es dem Fahrer scheinbar nicht möglich diesen zu treffen, stattdessen nahm er die Leitung der Servopumpe und riss diese mitsamt der Frontschürze unter lautem knacken ab.

Einer meiner ersten Gedanken in diesem Moment war, das mein stolzer Schwede, trotz für sein Alter super Zustandes und willens meinerseits ihn wieder fit zu machen wohl in die ewigen Autogründe eingehen würde. Daraufhin versicherte mir der Abschlepper das dies kein Problem sei, da er ja durch den Automobilclub versichert sei und der Schaden auf seine Kappe ginge.

In der Werkstatt angekommen war es dann erstmal Zeit für eine Bestandsaufnahme, der Schaden beläuft sich aufgrund der teuren Servopumpe im 2.2 Tid, der kaputten Frontstoßstange und einem ausgerissenen Radkastens auf gut 3000 Euro. Noch vor Ort meldete der Fahrer immerhin den Schaden der Versicherung und ich hoffte auf ein gutes Ausgehen der Aktion.

Nachdem ich Zuhause angekommen war und das Geschehen einen Tag habe sacken lassen, kontaktierte ich meinerseits die Schadenstelle um in Erfahrung zu bringen ob ich denn einen Leihwagen kriegen könne, da der Wagen am Freitag wieder fertig sein sollte (Turbo war schon vor Ort mit Dichtmaterial und Leitungen die gleich mit erneuert werden sollten).

Mir wurde dann mitgeteilt, das ich Gesetzlich kein Anrecht auf einen Leihwagen habe, da der Wagen ja sowieso nicht Fahrbereit war... (Obwohl die Werkstatt mir bestätigen konnte das der Wagen Freitag wieder Fahrender weise zu mir gekommen wäre) Ebenfalls sollte ich einen Kostenvoranschlag der Teile mit Bilder Versicherung zukommen lassen. Dieses wurde dann von meiner Werkstatt umgehend erledigt.

Nachdem der Wagen nun seit Freitag in meiner Werkstatt auf der Bühne steht und nichts an ihm gemacht werden konnte, fuhr ich heute wieder zum Club um zu hören ob sich denn was getan hat. Fehlanzeige, es wurde mir nur gesagt das der Antrag noch nicht einmal bearbeitet wurde da ja Ferien sind, auf mein Drängen wurde dann in der Hauptzentrale der Vermerk hinterlegt das ich meinen Wagen schnellstmöglich wieder fahrbereit brauche. Einen Leihwagen bot man mir immer noch nicht an, das könnte ich ja selber auf meine Kosten veranlassen und dann auf eine "Teilerstattung" hoffen.

Als ich jetzt grade wieder nach Hause kam hatte ich einen Anruf der Schadenstelle auf meinem AB. Da wurde mir mitgeteilt das mir keine Kosten zusagen gemacht werden könne, es müsse erst ein Gutachter den Wagen in Augenschein nehmen.

Jetzt habe ich wiederum die Befürchtung, das eben jener sich mein Auto ansieht, und Trotz des Guten Zustandes dieses Neu Youngtimers die Kosten der Reparatur über den Wagenwert stellt.

Hat jemand von euch vielleicht Erfahrung mit einem solchen Fall und weiß welche Rechte ich habe.

Gruß

Asgardrunner

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7 Antworten
am 21. Juli 2016 um 21:11

hallo

ich habe oft mit Versicherungen zu tun

es gilt 130% regel

d.h. wenn dein Auto ein wiederbeschaffunswert von 2000€ hat, darf die Reparatur höchstens 2600€ kosten

bei 3000€ ist das Fahrzeug total schaden und du bekommt die wiederbeschaffunswert ausgezahlt

Fahrzeug wird dann verschrottet bzw. an meistbietende Aufkäufer verkauft (dafür gibts interne Börsen)

bei kisten mit 300.000km hat du aber gute chance das auto zu behalten

so was wie YoungTimer kennt kein Versicherung in Deutschland

nur Oldtimer , also über 30 Jahre Alt

Themenstarteram 21. Juli 2016 um 22:22

Hallo,

danke für die Antwort. Was ich jedoch nicht ganz verstehe ist, wieso das ganze als KFZ Versicherungsschaden gehandhabt werden sollte. Da der Abschlepper meinen Wagen ja quasi Mutwillig zerstört hat, sehe ich den Schaden als Haftpflichtfall.

Ebenfalls könnte mir der Gutachter jetzt ja meinen Wagen noch niedriger bewerten, da der neue Turbo noch nicht eingebaut ist (was ja bei der Schwere des Frontschadens kein wunder ist)

Darf mir mein Automobilclub also sagen, dass mein Auto nichts mehr wert ist, und ich zeitgleich auch noch die Ersatzteile quasi für nichts gekauft habe?

Problematisch sehe ich auch das einstellen in eine Börse an, sollte der Wagen mit Bildern und Details angeboten werden. Da der Wagen seit seiner Geburt in Trollhättan in unserem Besitz ist, und jede Inspektion und Reparatur lückenlos durchgeführt wurde, könnte jemand der sich auf das mittlerweile lukrative Geschäft mit Ersatzteilen dort gütig tun (Der Wagen hat vor nem Jahr die Komplette Umlenkrollenmechanik und Schläuche bis auf den Turbo neu bekommen und die Komplette Bremsanlage wurde ebenfalls erneuert)

am 22. Juli 2016 um 10:51

ich verstehe

aber, die Realität ist so... es kommt ein Gutachter und er bestimmt was das Fahrzeug wert ist

du kannst dagegen klagen und jahrelang prozessieren (erfahrungsgemäß 2 bis 3 Jahren, ich hoffe du hast gutes rechtschutz) und was am ende das Gericht entscheidet steht in die Sternen

bei Fahrzeug mit 300.00 km hast du kein Chance , aber klagen kannst du immer :)

Themenstarteram 22. Juli 2016 um 11:25

Ja, das scheint leider die Traurige wahrheit zu bleiben, heute morgen wurde mir dann sogar mitgeteilt das der Gutachter Explizit den Wert ohne den neuen Turbo bestimmen soll...

Also kann man sagen, das jeder der einen 9-3 der ersten Generation oder ähnliches besitzt beim Abschleppen bloß aufpassen muss, das der Abschlepper keinen Mist baut, wenn er sein auto gern behalten will, bzw wie ich bis ins H Alter halten will.

Bin gespannt was bei der ganzen Aktion nun am ende rauskommt, allerdings stehen die Zeichen derzeit wirklich auf Klage meinerseits, eigentlich traurig das man so weit gehen muss obwohl man sich ja eben drum einem Autoclub anschließt um gesichert zu sein.

Hallo du Armer,

mir ist (fast) dasselbe Schadensbild letztes Jahr an meinen 9-3 Cabrio (2002) passiert. Laufleistung war 160 tdkm. Genauso hat der Abschlepper auch bei mir den Schaden verursacht......

Ich habe dann selbst einen Gutachter beauftragt, da ich laut Aussage ADAC für die Reparatur in Vorleistung treten musste.

ADAC hat den Schaden von ca. 2800 € dann bezahlt. Bei Dir ist wirklich die Frage wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?

Die Abschleppunternehmen kennen sich leider nur mit den Mainstream Autos aus.

Wünsch Dir viel Glück und drücke Dir die Daumen das Du Deinen Saab behalten kannst.

Hallöle Asgardrunner

 

Hmm....wenns wie die meisten YS3D 2,2 TiD einer mit gelber Plakette (ohne RPF und daher in den meisten Städten nicht mehr zu fahren) ist, wird der Wert nicht mehr sehr hoch sein...extrem suboptimal gelaufen....

 

Gruß aus dem Sauerland

am 24. Juli 2016 um 16:16

Hallo Asgardrunner

Lese gerade in der Bild am Sonntag etwas in den "Auto News "

Ich zitiere: Beschädigt ein ADAC Pannenhelfer bei der Vor-Ort-Hilfe das Fahrzeug des Automobilclub-

mitglieds,muss er für den entstandenen Schaden aufkommen.Vertragliche Klauseln,die eine solche Haftung

ausschließen,hat das Amtsgericht München für unwirksam erklärt. (Az.274C24303/15 )

Ich hoffe,das es dir weiterhilft.

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