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Privatverkauf - Wie lange auf Käufer warten

Themenstarteram 10. August 2018 um 16:36

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier, ich hoffe ich komme allen Regeln nach.

Bei mir steht aktuell der Verkauf von meinem "alten" Fahrzeug an.

Dabei bin ich nun ein Kaufvertrag, mit einem Händler eingegangen.

Leider habe ich erst danach gesehen, dass dieser Händler komplett unseriös ist. Nur schlechte Bewertungen, weil dieser nach der Übergabe, angeblich Schäden u.s.w. findet. Naja alles nicht so schön.

Jetzt bin ich aber nunmal diesen Verkaufsvertrag eingegangen. Hörte aber nach dem ersten Tag, als diese mein Fahrzeug noch am gleichen Tag abholen wollten - nix mehr von denen. Ich habe sie nämlich auf Mitte dieser Woche vertröstet, aus Zeitgründen.

Jetzt zu der Hauptfrage, wie lange bin ich dazu verpflichtet, auf die Abholung zu warten?

Ich habe bereits gelesen, dass ich denen eine Frist setzen kann, allerdings würde ich das ganz gerne aussitzen, in der Hoffnung, dass die den Kaufvertrag vergessen, weil das nur eine einzige Mail war die wir ausgetauscht haben.

Ist so etwas möglich? Ich würde persönlich nämlich sehr gerne lieber für ein paar Euro weniger, zum Händler meines Vertrauens.

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. August 2018 um 9:29

Danke nochmal an alle die geantwortet haben.

Nur um das Thema hier weiter zu führen und zu Informieren.

Der Abholer war da, hat nach Prüfung gesagt "Das ist ein Unfallwagen, weil Nachlackiert."

Wir haben den Wagen aber Unfallfrei gekauft und mir ist auch nie was passiert mit dem Wagen.

Also hat er uns da schon drücken wollen und hat mit einem Anwalt gedroht, für Schadensersatz und und und.

Dann sind wir zur Dekra um das prüfen zu lassen, nachlackiert - ja. Unfall - unbekannt.

Vermutlich hatte der Vorbesitzer einen kleinen Rempler.

Nachdem wir nicht auf den Preis eingegangen sind und uns der Abholer sehr flappsig behandelt hat und dauernd nur Druck aufgebaut hat "Anwalt hier", "Kosten da". Hat sein Chef mit uns sprechen wollen und fing plötzlich an zu schreien (am Handy). Also das Handy wieder weggegeben.

Auto wollten wir also wieder abladen lassen, nachdem unser neues Preisangebot nicht angenommen wurde. Weiterhin wurde uns nur gesagt "dass wir den schwarzen Peter haben mit dem Wagen und die uns mit deren Anwälten die Hölle heiß machen". Wir haben nur gesagt "bitte abladen und fertig". Jetzt warte ich mal ab was passiert und habe mir schonmal einen Anwalt rausgesucht. Wenn ich dran denke werde ich hier Kund tun was bei rum kam. Oder wenn jemand hier ähnliche Erfahrung hat, würde ich mich auch dadrüber freuen zu hören.

22 weitere Antworten
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22 Antworten

Lass doch ein Dekra-Gutachten für ein paar Euros machen, dann hast Du etwas Sicherheit

Zitat:

@tilo380 schrieb am 10. August 2018 um 18:36:49 Uhr:

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier, ich hoffe ich komme allen Regeln nach.

Bei mir steht aktuell der Verkauf von meinem "alten" Fahrzeug an.

Dabei bin ich nun ein Kaufvertrag, mit einem Händler eingegangen.

Leider habe ich erst danach gesehen, dass dieser Händler komplett unseriös ist. Nur schlechte Bewertungen, weil dieser nach der Übergabe, angeblich Schäden u.s.w. findet. Naja alles nicht so schön.

Jetzt bin ich aber nunmal diesen Verkaufsvertrag eingegangen. Hörte aber nach dem ersten Tag, als diese mein Fahrzeug noch am gleichen Tag abholen wollten - nix mehr von denen. Ich habe sie nämlich auf Mitte dieser Woche vertröstet, aus Zeitgründen.

Jetzt zu der Hauptfrage, wie lange bin ich dazu verpflichtet, auf die Abholung zu warten?

Ich habe bereits gelesen, dass ich denen eine Frist setzen kann, allerdings würde ich das ganz gerne aussitzen, in der Hoffnung, dass die den Kaufvertrag vergessen, weil das nur eine einzige Mail war die wir ausgetauscht haben.

Ist so etwas möglich? Ich würde persönlich nämlich sehr gerne lieber für ein paar Euro weniger, zum Händler meines Vertrauens.

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Themenstarteram 10. August 2018 um 17:05

Danke für deine Antwort. Das hab ich zum Glück schon gemacht, der Rückweg war die letzte Fahrt mit dem Wagen :).

Zitat:

@Pizzaofen schrieb am 10. August 2018 um 18:52:01 Uhr:

Lass doch ein Dekra-Gutachten für ein paar Euros machen, dann hast Du etwas Sicherheit

Zitat:

@Pizzaofen schrieb am 10. August 2018 um 18:52:01 Uhr:

Zitat:

@tilo380 schrieb am 10. August 2018 um 18:36:49 Uhr:

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier, ich hoffe ich komme allen Regeln nach.

Bei mir steht aktuell der Verkauf von meinem "alten" Fahrzeug an.

Dabei bin ich nun ein Kaufvertrag, mit einem Händler eingegangen.

Leider habe ich erst danach gesehen, dass dieser Händler komplett unseriös ist. Nur schlechte Bewertungen, weil dieser nach der Übergabe, angeblich Schäden u.s.w. findet. Naja alles nicht so schön.

Jetzt bin ich aber nunmal diesen Verkaufsvertrag eingegangen. Hörte aber nach dem ersten Tag, als diese mein Fahrzeug noch am gleichen Tag abholen wollten - nix mehr von denen. Ich habe sie nämlich auf Mitte dieser Woche vertröstet, aus Zeitgründen.

Jetzt zu der Hauptfrage, wie lange bin ich dazu verpflichtet, auf die Abholung zu warten?

Ich habe bereits gelesen, dass ich denen eine Frist setzen kann, allerdings würde ich das ganz gerne aussitzen, in der Hoffnung, dass die den Kaufvertrag vergessen, weil das nur eine einzige Mail war die wir ausgetauscht haben.

Ist so etwas möglich? Ich würde persönlich nämlich sehr gerne lieber für ein paar Euro weniger, zum Händler meines Vertrauens.

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Zitat:

@tilo380 schrieb am 10. Aug. 2018 um 18:36:49 Uhr:

Jetzt zu der Hauptfrage, wie lange bin ich dazu verpflichtet, auf die Abholung zu warten?

Bis Ende 2021.

hi

Erstmal Vertrag ist ja Bindend für beide Seiten . steht da was zur Zeit/Abholung drin . Und sind schon Gelder geflossen.

Ich würde dem Käufer eine Angemessene Frist setzen Ca 1 Woche und wenn bis dann nix passiert halt den Vertrag Aufkündigen . Klar muss das alles Rechtssicher sein Einschreiben usw. Weil was ist zB du verkaufst den Wagen weiter und der meldet sich dann und sagt so will den Wagen abholen und ich habe nix schriftliches erhalten weil ich zB im Urlaub/Krankenhaus war usw.

Dann hast ein Problem das teuer werden könnte.

Eine angemessene Frist ist eine Woche da allerdings garantiert nicht.

Wenn ein Abholtermin vereinbart und dieser vom Händler nicht eingehalten wurde gibt es nur eins: Brief schreiben, Frist setzen und Ablauf dieser vom Vertrag zurücktreten.

Ende.

Themenstarteram 16. August 2018 um 9:29

Danke nochmal an alle die geantwortet haben.

Nur um das Thema hier weiter zu führen und zu Informieren.

Der Abholer war da, hat nach Prüfung gesagt "Das ist ein Unfallwagen, weil Nachlackiert."

Wir haben den Wagen aber Unfallfrei gekauft und mir ist auch nie was passiert mit dem Wagen.

Also hat er uns da schon drücken wollen und hat mit einem Anwalt gedroht, für Schadensersatz und und und.

Dann sind wir zur Dekra um das prüfen zu lassen, nachlackiert - ja. Unfall - unbekannt.

Vermutlich hatte der Vorbesitzer einen kleinen Rempler.

Nachdem wir nicht auf den Preis eingegangen sind und uns der Abholer sehr flappsig behandelt hat und dauernd nur Druck aufgebaut hat "Anwalt hier", "Kosten da". Hat sein Chef mit uns sprechen wollen und fing plötzlich an zu schreien (am Handy). Also das Handy wieder weggegeben.

Auto wollten wir also wieder abladen lassen, nachdem unser neues Preisangebot nicht angenommen wurde. Weiterhin wurde uns nur gesagt "dass wir den schwarzen Peter haben mit dem Wagen und die uns mit deren Anwälten die Hölle heiß machen". Wir haben nur gesagt "bitte abladen und fertig". Jetzt warte ich mal ab was passiert und habe mir schonmal einen Anwalt rausgesucht. Wenn ich dran denke werde ich hier Kund tun was bei rum kam. Oder wenn jemand hier ähnliche Erfahrung hat, würde ich mich auch dadrüber freuen zu hören.

hört sich alles verdammt nach Schallbruch/Ginalski an

https://www.motor-talk.de/.../...xpert-24-inh-m-ginalski-t6180753.html

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