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Porsche aproved oder normale Garantie

Porsche
Themenstarteram 23. April 2013 um 17:27

Hallo,

Wir wollen einen gebrauchten Cayenne kaufen, der um die 3-4 Jahre alt ist.

Die Porsche aproved kostet im PZ um die 1.500 Euro für ein Jahr.

Würdet ihr diese abschließen, oder reicht die Gebrauchtwagen Garantie die der Händler geben muss/kann ?

Danke für die Hilfe

Gruss

Beste Antwort im Thema

Gebrauchten Porsche ohne Approved?... Never! Dabei geht es weniger um ein mögliches Montagsauto, als viel mehr um die Fahrweise des Vorbesitzers. Aber dazu muss das Auto auch Approved-fähig sein, also den 111-Punkte-Check bestehen. Falls auf einem Dreijährigen tatsächlich keine Approved ist, sollte der Verkäufer zumindest den Check bezahlen. Und du solltest das Auto nicht kaufen, wenn es nicht besteht.

Die Approved Garantie kannst du immer wieder (bis das Auto 9 Jahre alt ist) verlängern. Vorher wird jeweils wieder der Check gemacht. Was dabei beanstandet wird, muss repariert werden. Dann natürlich auf Garantie, sofern kein Verschleiß. ;)

Andreas

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Da die Approved wahrscheinlich umfangreicher ist als die Händlergarantie, würde ich sie zumindest für ein Jahr abschließen als Joker gegen den Erwerb eines möglichen Montagsautos.

Gebrauchten Porsche ohne Approved?... Never! Dabei geht es weniger um ein mögliches Montagsauto, als viel mehr um die Fahrweise des Vorbesitzers. Aber dazu muss das Auto auch Approved-fähig sein, also den 111-Punkte-Check bestehen. Falls auf einem Dreijährigen tatsächlich keine Approved ist, sollte der Verkäufer zumindest den Check bezahlen. Und du solltest das Auto nicht kaufen, wenn es nicht besteht.

Die Approved Garantie kannst du immer wieder (bis das Auto 9 Jahre alt ist) verlängern. Vorher wird jeweils wieder der Check gemacht. Was dabei beanstandet wird, muss repariert werden. Dann natürlich auf Garantie, sofern kein Verschleiß. ;)

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Gebrauchten Porsche ohne Approved?... Never! Dabei geht es weniger um ein mögliches Montagsauto, als viel mehr um die Fahrweise des Vorbesitzers. Aber dazu muss das Auto auch Approved-fähig sein, also den 111-Punkte-Check bestehen. Falls auf einem Dreijährigen tatsächlich keine Approved ist, sollte der Verkäufer zumindest den Check bezahlen. Und du solltest das Auto nicht kaufen, wenn es nicht besteht.

Die Approved Garantie kannst du immer wieder (bis das Auto 9 Jahre alt ist) verlängern. Vorher wird jeweils wieder der Check gemacht. Was dabei beanstandet wird, muss repariert werden. Dann natürlich auf Garantie, sofern kein Verschleiß. ;)

Andreas

Die Auswirkung der Fahrweise des Vorbesitzers wird häufig überschätzt. Denk an die Presse- und Mitarbeiterfahrzeuge, die werden ordentlich rangenommen und halten auch später noch (siehe einige Beiträge im PFF.de).

(Ich hätte natürlich auch keine Lust, so einen Wagen zu kaufen :-) )

Zitat:

Original geschrieben von Mr.dsc

Die Auswirkung der Fahrweise des Vorbesitzers wird häufig überschätzt. Denk an die Presse- und Mitarbeiterfahrzeuge, die werden ordentlich rangenommen und halten auch später noch (siehe einige Beiträge im PFF.de).

Pressefahrzeuge würde ich nie nehmen. Vorführer sind auch kaum besser. Das erkennt man auch daran, dass die Autos oftmals eine Austauschmaschine drin haben. Werksangehörige gehen damit mal so und mal so um. Ein Porsche wird - wenn er dem Fahrer nicht gehört - viel härter rangenommen, als die meisten anderen Fabrikate. Das ist nun mal so. Und auf PFF steht - von wenigen Ausnahmen abgesehen - auch nichts anderes... leider.

Ich würde nicht ohne Approved kaufen. Und schon gar nicht, wenn das Auto den Check nicht besteht.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von Mr.dsc

Die Auswirkung der Fahrweise des Vorbesitzers wird häufig überschätzt. Denk an die Presse- und Mitarbeiterfahrzeuge, die werden ordentlich rangenommen und halten auch später noch (siehe einige Beiträge im PFF.de).

Pressefahrzeuge würde ich nie nehmen. Vorführer sind auch kaum besser. Das erkennt man auch daran, dass die Autos oftmals eine Austauschmaschine drin haben.......

Tut mir leid, einen Zusammenhang zwischen Pressefahrzeugen/Vorführer und Austauschmotoren erschliesst sich mir nicht. Warum sollte der Motor eines Vorführers ersetzt werden müssen? Nur weil er ggfls. ab und zu mal gefordert wurde?

Fahrzeuge mit Austauschmotoren hatten halt vorher einen Motorschaden, und der liegt im Regelfall an den bekannten Problemen (schief sitzende Kurbelwelle, defektes ZW Lager, defekte Laufbahnen etc.)

Ganz einfach... Als ich meinen Panamera gekauft habe, hatte ich 9 oder 10 Fahrzeuge in der engeren Auswahl. Alle von Porschezentren, alle unter 20000 km. Sechs davon waren Vorführer. Auf Nachfrage hatten drei bereits einen neuen Motor. Einer davon hatte vor zwei Monaten neue Reifen drauf bekommen. Restprofil 4 mm. Kann Zufall sein, muss aber nicht.

Andreas

am 3. Juni 2013 um 10:10

Ich hätte bei einem Vorführwagen auch immer das ungute Gefühl, dass der Wagen grad mal vom Hof des PZ gerollt ist und dann bereits jenseits der 7.000 getreten wird. Und wenn das bei einem Auto schon in den ersten "Lebenskilometern" des Motors zur Dauerbehandlung wird, wirkt sich das auf die Lebenserwartung nicht allzu gut aus. Glaube wie Twinni, dass ein 911er von einem Privatkäufer generell pfleglicher behandelt wird.

am 3. Juni 2013 um 16:16

das liegt doch in der Natur der Sache, ein Vorführ oder ein Pressefahrzeug wird immer anders ran genommen als ein Privatfahrzeug, ich denke mal jeder ( fast ) fährt seinen eigenen Porsche ordentlich warm bevor es zur Sache geht, das wird weder ein Kunde der einen Leih oder Vorführwagen hat machen, geschweige denn ein Pressevertreter.

Hat aber mit dem eigentlichen Thema wenig zu tun :D

Wolfgang

Ich würde mindestens im ersten Jahr die Approved nehmen.

Mit der Approved bist du auf der sicheren Seite. Zumindest ich schließe sie immer ab. Ist einfach ein beruhigendes Gefühl.

... und es ist egal wer vorher damit gefahren ist

Bitte bedenke, dass du bei Kauf außerhalb des Porschezentrums erst nach 3 Monaten die Approved abschließen kannst. War zumindest in der Vergangenheit so

Gruß

Peter

Ich krame das Thema wieder aus gegebenem Anlass heraus. Hat das BGH Urteil einen Einfluss auf die Vorgaben einer Porsche Approved Garantie?

Ne hat es nicht und hatte es auch nie, die approved schreibt nur Wartungen nach herstellervorgaben vor. Somit könntest die Inspektion machen wo du willst.

Die Approved schreibt vor:

B3) Garantieausschluss und -voraussetzungen

Keine Ansprüche bestehen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass

- das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder

- das Fahrzeug zuvor in einem vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist oder

- in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht freigegeben hat oder

- das Fahrzeug in einer vom Hersteller nicht freigegebenen Weise verändert worden ist oder

- der Kunde das Fahrzeug nicht gemäß den Bedingungen der Broschüre „Garantie & Wartung“ gepflegt hat oder

- am Fahrzeug von Porsche veröffentlichte Werkstatt- und Rückrufaktionen nicht durchgeführt worden sind

Ich denke dass das neue Grundsatzurteil schon einen Einfluss auf den Punkt "nicht anerkannten Betrieb" hat.

Früher war jede Werkstatt in diesem Sinne nicht anerkannt, nach diesem Urteil wird dies ggfls nicht mehr haltbar sein.

am 27. September 2013 um 15:17

Der Rechtstreit mit Porsche könnte ziemlich ungemütlich werden, wenn die dann mit dem Argument "nicht-PZs können das einfach nicht" auf freie Werkstätten losgehen.

Hat der BGH was zu den Bedingungen der "freien" Wartung gesagt? Schließlich könnte es da schon Unterschiede zwischen PZ, freie Porschewerkstatt, gelangweiltem Azubi von Ford und mir selbst als Schrauber geben.. ;)

wenn ich es laienhaft wiedergeben darf, habe ich es so verstanden.

Wenn ich einen Garantieverlängerung als Anschlussgarantie "kaufe", dann darf diese Garantieverlängerung keine Vorschriften machen wo ich einen Service machen lasse.

Das natürlich wiederum ein Meisterbetrieb wohl vorausgesetzt werden darf, davon gehe ich mal aus - aber das könnte auch eine Ford Werkstatt sein.

Die Frage ist ja nur ob sich das Thema Approved, welches jährlich neu ansteht, auch auf den nun geurteilten BGH Fall umlegen lassen kann.

Der Unterscheid war ja dort, dass der Kunde beim Gebrauchtwagenkauf eine Gebrauchtwagenanschlussgarantie gegen Bares dazu gekauft hatte.

Die Frage wäre also, ob die dieser Rechtsfall nur beim Kauf greift und eine spätere Verlängerung der Garantie (Approved, jährlich neu) nicht diesen Standpunkt des BGH unterläuft.

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