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Porsche Approved

Porsche Panamera 2 (971)
Themenstarteram 15. Januar 2020 um 9:04

Hallo,

seit April bin ich Besitzer eines gebrauchten Porsche Panamera GTS Baujahr 2016/971. Ich habe ihn mit einer Porsche Approved Garantie gekauft. Beim Kauf habe ich zusätzlich über das Porsche Zentrum Pforzheim vier Felgen komplett mit Winterreifen als Zubehör gekauft. Da mir die Porsche Felgen mit 8000 € im Preis leicht überzogen wirkten, habe ich bei dem Zubehör Felgen der Firma MAC geordert. Wie gesagt über das Porsche Zentrum Pforzheim selbst. Bei einer Inspektion im Porsche Zentrum Kempten habe ich nun erfahren, dass die Porsche Approved Garantie in diesem Fall nicht mehr gelten würde, weil es keine Original Porsche Felgen sind.

Mal ganz abgesehen davon, dass die Reifen und die Felgen im Porsche Zentrum gekauft wurden habe ich mich dann für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Porsche Approved Garantie interessiert. Man hat mir da vom Porsche Zentrum mitgeteilt, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bewusst von Porsche nicht herausgegeben werden, da sämtliche Schadensersatzforderungen über das Porsche Zentrum "kommuniziert" werden müssen. D. h. für mich als Kunde natürlich auch, dass ich überhaupt nicht nachprüfen kann welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Porsche Approved greift. Beispielsweise Ölwechsel in einer anderen qualifizierten Meisterwerkstatt und Ähnliches. Habt ihr damit Erfahrung bzw. habt ihr möglicherweise die Garantiebedingungen. Ich finde das Verhalten von Porsche völlig unseriös und aus meiner Sicht auch zumindest in einer rechtlichen Grauzone. Da ich aber kein großes Rad schlagen möchte, meine Frage, ob irgendjemand von euch diese Garantiebedingungen hat und sie mir zusenden könnte. Vielen Dank für eure Bemühungen.

Beste Antwort im Thema

Hallo TE,

ich kann deinen Unmut über die Vorgehensweise des PZ bzgl. der Nichtübermittlung der Approved-Bedingungen nachvollziehen.

Habe vor Abschluß (Dez.2019) meiner Approved über die Zentrale von Porsche Stuttgart vergeblich versucht die AGB´s übersandt zu bekommen. Weshalb die Bedingungen nicht auf der Webseite der PZ-Zentrale einsehbar sind, konnte nicht beantwortet werden

Ich wurde an das mich "betreuende" PZ verwiesen. Von dort gab es aber vor Abschluß der Approved auch keine Aushändigung der Bedingungen. Keine Ahnung welche Motive dieser Vorgehensweise zu Grunde liegen.

Bei Abschluß der Approved im PZ KA wurden mir dann die AGB´s ausgehändigt ; habe sie dem Beitrag angefügt.

Meine Frage an das PZ, ob ich Wartungsarbeiten in einer freien Werkstatt durchführen lassen könne, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden, wurde verneint. Die Rechtsauffassung des von mir konsultierten Anwalts für Verkehrs- u. Versicherungsrecht kannst du in meinem heutigen Beitrag zum Thread "Abschied vom PZ MA" nachlesen.

Mein Rat: Dein Anliegen wird mangels juristischer Kenntnisse der Community nicht beantwortet werden können. Such dir einen Fachanwalt, um eine rechtliche Einschätzung zu deinem Problem zu erhalten.

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Da du die Versicherung ja zahlst bekommst auch die Garantiebedingungen ausgehändigt.

ich habe sie auf jedenfall immer dazubekommen!

mal dein PZ anrufen und denen sagen die sollen dir die Bedingungen zuschicken.

Hhmm. Du kannst ja schlecht einen Vertrag schließen, den du nicht kennst. Ich würde um Herausgabe der Bedingungen bitten, für eine evtl. Ablehnung einen Zeugen für die Begründung ‚wir geben dies grundsätzlich nicht heraus’ mitnehmen und dann auf Rückzahlung aller bisherigen Beiträge für das ‚Approved‘ pochen. Bei entsprechendem Nachdruck bekommst du mindestens einen Termin beim Geschäftsführer des PZ, und sonst notfalls gerichtlich einfordern oder dies zumindest in Aussicht stellen, vielleicht lernen die dann was.

Hochnäsigem Verhalten muss man hochnäsig begegnen, wenn man das durchzieht werden die am Ende meist recht freundlich.

Zitat:

@SETRAundMACAN schrieb am 15. Januar 2020 um 13:04:45 Uhr:

Hhmm. Du kannst ja schlecht einen Vertrag schließen, den du nicht kennst. Ich würde um Herausgabe der Bedingungen bitten, für eine evtl. Ablehnung einen Zeugen für die Begründung ‚wir geben dies grundsätzlich nicht heraus’ mitnehmen und dann auf Rückzahlung aller bisherigen Beiträge für das ‚Approved‘ pochen. Bei entsprechendem Nachdruck bekommst du mindestens einen Termin beim Geschäftsführer des PZ, und sonst notfalls gerichtlich einfordern oder dies zumindest in Aussicht stellen, vielleicht lernen die dann was.

Hochnäsigem Verhalten muss man hochnäsig begegnen, wenn man das durchzieht werden die am Ende meist recht freundlich.

So wie ich es verstehe hat der TE das Fahrzeug im April 2019 inklusive approved gekauft. Glaube kaum, dass er den im Kaufpreis enthaltenen Betrag für die approved jetzt noch rückwirkend einfordern kann, sollte das PZ bei seiner Haltung bleiben.

Hi,

wenn im PZ im Zuge des Bestellwunsches der MAC Felgen dich niemand auf die Auswirkungen auf die Approved Versicherung hingewiesen hat, dann sind das totale Nieten. Zudem müssen die Bedingungen bei Abschluss des Vertrages ausgehändigt werden, wahrscheinlich §7 VVG... bin kein Anwalt. Wenn nicht geschehen, kann man hier ansetzen. Meist hat man aber unbewusst per Unterschrift den Erhalt bestätigt.

Nichtdestotrotz besteht keine Verpflichtung, darauf hinzuweisen, da Du dich als Vertragspartner an die deinerseitigen Versicherungsbedingungen halten musst... wie bei anderen Versicherungen auch.

Viel Erfolg

Stefan

Zitat:

@bjoernbeton schrieb am 15. Januar 2020 um 13:37:35 Uhr:

 

Nichtdestotrotz besteht keine Verpflichtung, darauf hinzuweisen, da Du dich als Vertragspartner an die deinerseitigen Versicherungsbedingungen halten musst... wie bei anderen Versicherungen auch.

Viel Erfolg

Stefan

Nun, in geweisser Weise schon. Denn auch im Netz ist nichts über die Vertragsbedingungen der Approved zu finden. Und man sollte ja als Vertragspartner wissen, das Vertragsbestandteil ist.

Das Problem mit dem Erlöschen der Garantie oder Versicherungsleistungen bei nicht durch den Hersteller autorisierten An- oder Umbauteilen haben Kunden anderer Hersteller aber auch. So erlischt z. B. auch bei Landrover die dreijährige Werksgarantie, sobald Felgen aus dem Tuningzubehör montiert werden...das Problem des TE hatten hier im Übrigen auch schon andere User (z. B. @VMammut). Einmal Tuningfelgen montiert und schon verweigert Porsche die Approved.

Nun muss man sich überlegen, was einem wichtiger ist: günstige Felgen und das Risiko eines nicht abgedeckten Schadens oder teure Originalfelgen und voller Versicherungsschutz.

Zitat:

@knolfi schrieb am 15. Januar 2020 um 14:43:11 Uhr:

 

Nun, in geweisser Weise schon. Denn auch im Netz ist nichts über die Vertragsbedingungen der Approved zu finden. Und man sollte ja als Vertragspartner wissen, das Vertragsbestandteil ist.

Hi,

@TE: Hast Du die Approved vom Vorbesitzer übernommen?

Wenn nicht: Die Bedingungen müssen m.W. vor Vertragsschluss vom VG (i.V. PZ) ausgehändigt werden und der Erhalt wird meist per Unterschrift des VN bestätigt... Ende, weil man damit Kenntnis erlagt. Muss man halt dann auch lesen und verstehen können. Ich will damit dem TE nicht zu nahe treten... ich habe da auch schon Lehrgeld bezahlt... weil ich eben nicht gelesen bzw. verstanden hatte.

Bestellt man Fremdteile im PZ, muss das PZ m.E. nicht prüfen, ob Du Approved hast bzw. dich fragen ob Dir klar ist, was das für deine Versicherung bedeutet. --->Es sollte es aber!!!<---

Merke: Wenn Dir jemand ein Vertragspamphlet vorlegt, bist Du im (Informations-) Nachteil....

caveat emptor

 

VG

Stefan

Hallo TE,

ich kann deinen Unmut über die Vorgehensweise des PZ bzgl. der Nichtübermittlung der Approved-Bedingungen nachvollziehen.

Habe vor Abschluß (Dez.2019) meiner Approved über die Zentrale von Porsche Stuttgart vergeblich versucht die AGB´s übersandt zu bekommen. Weshalb die Bedingungen nicht auf der Webseite der PZ-Zentrale einsehbar sind, konnte nicht beantwortet werden

Ich wurde an das mich "betreuende" PZ verwiesen. Von dort gab es aber vor Abschluß der Approved auch keine Aushändigung der Bedingungen. Keine Ahnung welche Motive dieser Vorgehensweise zu Grunde liegen.

Bei Abschluß der Approved im PZ KA wurden mir dann die AGB´s ausgehändigt ; habe sie dem Beitrag angefügt.

Meine Frage an das PZ, ob ich Wartungsarbeiten in einer freien Werkstatt durchführen lassen könne, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden, wurde verneint. Die Rechtsauffassung des von mir konsultierten Anwalts für Verkehrs- u. Versicherungsrecht kannst du in meinem heutigen Beitrag zum Thread "Abschied vom PZ MA" nachlesen.

Mein Rat: Dein Anliegen wird mangels juristischer Kenntnisse der Community nicht beantwortet werden können. Such dir einen Fachanwalt, um eine rechtliche Einschätzung zu deinem Problem zu erhalten.

am 15. Januar 2020 um 18:12

Es gibt nichts besseres, als Fragen zur approved.

 

„Verfällt“ eine approved wegen Zubehörfelgen oder sonstigen Umbauten? Nein. Aber es wird ein kausaler Zusammenhang zwischen Änderung und Schaden geprüft und im Zweifel die Leistung verweigert. Kein kausaler Zusammenhang, dann wird geleistet.

 

Wird mit den Zubehörsachen eine neue approved vergeben? Nein, da klarerweise der 111 Punkte Check nicht bestanden wird.

Danke.

Es hat sieben falsche Antworten gebraucht, bevor hier die richtige kam.

Nur die Zubehörfelgen sind nicht durch die Approved abgedeckt.

Natürlich muss die (Approved) Versicherung ansonsten leisten. Sie ist ja auch bezahlt. Nur wenn die Zubehörfelgen ursächlich für einen Schaden wären, müsste sie nicht leisten. Was sehr schwer zu beweisen und höchst unwahrscheinlich wäre.

Ansonsten gelten die Ausführungen meines Vorredners.

Ach, und Mannheimer: Du machst Dir Dein Leben echt schwer. Falls die AGBs Dir nicht zur Verfügung gestellt wurden und auch sonst nicht einfach zugänglich sind, gelten sie schlicht und ergreifend nicht.

Ich habe die Bedingungen bei jedem Netzabschluss ausgehändigt bekommen (und vorher unterschrieben). Außerdem stehen die sehr wohl im Netz. Zumindest standen sie da im vergangenen Jahr noch.

P. S.: 2016 gab es noch keinen 971er GTS. Fakepost oder keine Ahnung?... :rolleyes:

Zitat:

@fred95 schrieb am 15. Januar 2020 um 22:36:43 Uhr:

Danke.

Es hat sieben falsche Antworten gebraucht, bevor hier die richtige kam.

Nur die Zubehörfelgen sind nicht durch die Approved abgedeckt.

So einfach ist das auch nicht. Entsteht durch die Montage von Zubehörfelgen ein Schaden am Originalfahrwerk, der im kausalen Zusammenhang mit den Zubehörflegen gebracht werden kann, erlischt die Versicherungsleistung.

Wenn natürlich die el. Sitzverstellung defekt ist und man hat Zubehörfelgen montiert, leistet die die Approved trotzdem, da kein kausaler Zusammenhang.

So war es zumindest bei Landrover: als ich meine Startech-Klappenanlage am RRS montieren ließ, erlosch die Garantie für dne Abgaßstrang...nicht jedoch für den Rest der Fahrzeugs.

So siehts aus Knolfi.

Kann mir vorstellen, dass der Versicherer z.B. auch ein defektes PDK auf die Felgen zurückzuführen versucht. Dann beginnt der Tanz. Kann sein, dass man Recht bekommt, aber so nach 3-4 Jahren. Oder eben auch nicht. Will man das?

Nein.

Also Originalfelgen drauf und fertig (Lehrgeld). Bisher ist ja auch noch nichts in den Brunnen gefallen.... und erst mal Advokaten außen vor lassen.

VG

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 11:56

Hallo ,

Erst einmal vielen Dank für deine Bemühungen und den sehr hilfreichen Anhang. So habe ich zumindest einmal die Möglichkeit die Bedingungen etwas genauer anzusehen. Ich habe mit dem Porschezentrum und Porsche Verbindung aufgenommen und hoffe auf eine gütliche Einigung. Ab Freitag oder spätestens Montag nächster Woche werde ich hoffentlich mehr wissen. Ich werde dann auf jeden Fall im Forum berichten .

Zitat:

@Mannheimer2 schrieb am 15. Januar 2020 um 17:45:26 Uhr:

Hallo TE,

ich kann deinen Unmut über die Vorgehensweise des PZ bzgl. der Nichtübermittlung der Approved-Bedingungen nachvollziehen.

Habe vor Abschluß (Dez.2019) meiner Approved über die Zentrale von Porsche Stuttgart vergeblich versucht die AGB´s übersandt zu bekommen. Weshalb die Bedingungen nicht auf der Webseite der PZ-Zentrale einsehbar sind, konnte nicht beantwortet werden

Ich wurde an das mich "betreuende" PZ verwiesen. Von dort gab es aber vor Abschluß der Approved auch keine Aushändigung der Bedingungen. Keine Ahnung welche Motive dieser Vorgehensweise zu Grunde liegen.

Bei Abschluß der Approved im PZ KA wurden mir dann die AGB´s ausgehändigt ; habe sie dem Beitrag angefügt.

Meine Frage an das PZ, ob ich Wartungsarbeiten in einer freien Werkstatt durchführen lassen könne, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden, wurde verneint. Die Rechtsauffassung des von mir konsultierten Anwalts für Verkehrs- u. Versicherungsrecht kannst du in meinem heutigen Beitrag zum Thread "Abschied vom PZ MA" nachlesen.

Mein Rat: Dein Anliegen wird mangels juristischer Kenntnisse der Community nicht beantwortet werden können. Such dir einen Fachanwalt, um eine rechtliche Einschätzung zu deinem Problem zu erhalten.

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