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Polizei: Wo kommen Sie denn her?

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 7:06

Hallo,

Gestern habe ich meine neuen Bremsscheiben auf einer fast leeren Autobahn eingefahren. Ein Tempolimit gab es nicht.

Einen Audi auf der linken Spur habe ich mein Kommen bei ca. 260 km/h freudig mit der Lichthupe schon von weiten angekündigt.

Der fuhr auch gleich auf die rechte Spur und hat vorsorglich sein Blaulicht aufgesetzt.

Um Ärger zu vermeiden, wollte ich ihn nicht abhängen und habe mein Tempo gedrosselt.

Also wie geahnt, bitte folgen und raus beim nächsten Parkplatz.

Allgemeine Verkehrskontrolle, das Übliche, alles ok.

Auf die Frage:"Wo kommen sie denn her?" Hätte ich vermutlich einen Blödsinn -wie Arbeit sagen sollen?

Meine Antwort: "Wer will das wissen und warum wollen Sie das wissen" kam auf alle Fälle nicht so gut an.

Eine Antwort habe ich nicht bekommen.

Dafür das volle Programm, Alkoholtest, Verbandskasten, Warnweste usw.

Eine wichtige Sache würde übersehen:) dazu schreibe ich jetzt nix.

Auf alle Fälle war so weit alles in Ordnung.

Keine Strafe. Und Zeit hatte ich auch.

Kann mir Einer sagen, warum die Polizei fragt, woher man kommt?

Kein Mensch wird sagen, -direkt aus dem Bierzelt oder vom Banküberfall.

Was soll der Blödsinn?

Geht das anderen auch so?

Gruß Richard

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 7:06

Hallo,

Gestern habe ich meine neuen Bremsscheiben auf einer fast leeren Autobahn eingefahren. Ein Tempolimit gab es nicht.

Einen Audi auf der linken Spur habe ich mein Kommen bei ca. 260 km/h freudig mit der Lichthupe schon von weiten angekündigt.

Der fuhr auch gleich auf die rechte Spur und hat vorsorglich sein Blaulicht aufgesetzt.

Um Ärger zu vermeiden, wollte ich ihn nicht abhängen und habe mein Tempo gedrosselt.

Also wie geahnt, bitte folgen und raus beim nächsten Parkplatz.

Allgemeine Verkehrskontrolle, das Übliche, alles ok.

Auf die Frage:"Wo kommen sie denn her?" Hätte ich vermutlich einen Blödsinn -wie Arbeit sagen sollen?

Meine Antwort: "Wer will das wissen und warum wollen Sie das wissen" kam auf alle Fälle nicht so gut an.

Eine Antwort habe ich nicht bekommen.

Dafür das volle Programm, Alkoholtest, Verbandskasten, Warnweste usw.

Eine wichtige Sache würde übersehen:) dazu schreibe ich jetzt nix.

Auf alle Fälle war so weit alles in Ordnung.

Keine Strafe. Und Zeit hatte ich auch.

Kann mir Einer sagen, warum die Polizei fragt, woher man kommt?

Kein Mensch wird sagen, -direkt aus dem Bierzelt oder vom Banküberfall.

Was soll der Blödsinn?

Geht das anderen auch so?

Gruß Richard

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du bist halt so plötzlich im Rückspiegel aufgetaucht, dass die Vermutung nahe lag, dass du einfach wild auf die Autobahn aufgefahren bist. :confused:

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 7:13

So eine Kontrolle ist schon in Ordnung, das Auto könnte ja auch geklaut sein.

Aber warum will die Polizei wissen, woher ich komme?

Neugierig? Langeweile?

Ich habe keine Ahnung.

Fehlt nur noch, dass Sie wissen wollen, wohin ich will.

Ich denke, das hat psychologische Gründe:

Wenn du irgend was verbrochen hast reagierst du auf die einfachsten Fragen komisch und hektisch, und dadurch kann der Beamte evtl Rückschlüsse ziehen, ob sich da eine Kontrolle lohnt oder nicht.

Deine unübliche Antwort war zB der Grund für die ausführliche Kontrolle.

Wenn ich ein Polizeibeamter wäre, würde ich es ähnlich machen, allerdings würde ich noch banalere Fragen stellen und vor allem 3 bis 4 Fragen stellen, um sicher zu sein, daß wirklich was nicht stimmt und daß es nicht nur eine momentane Zerstreuung ist...

HTC

Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc

Kann mir Einer sagen, warum die Polizei fragt, woher man kommt?

Ich denke das zielt eher in Richtung "handelt es sich hierbei um eine notwendige Fahrt oder um eine (streng nach Gesetz nicht zulässige) Spaßfahrt".

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ich denke das zielt eher in Richtung "handelt es sich hierbei um eine notwendige Fahrt oder um eine (streng nach Gesetz nicht zulässige) Spaßfahrt".

Irgend jemand hat mal den entsprechenden Paragraphen der StVO zitiert, finde ich auf die Schnelle nicht. Ich meine mich aber zu erinnern, dass diese "Spaßfahrten" nur innerhalb von Ortschaften nicht zulässig sind.

Sonst könnte man das Motorradfahren (zumindest 75 % der Fahrten) ja generell verbieten...

Smalltalk wäre meine Vermutung und natürlich der Hintergrund, dass sich Leute gerne verplappern. Bestimmt sagt der eine oder andere dann wahrheitsgemäß, dass er gerade von einer Feier kommt und im selben Atemzug, dass er aber nur ein Bier getrunken hat. Ein anderer könnte auch sagen, dass er gerade Streit hatte, dann kann so ein kurzes Gespräch womöglich auch helfen eine gewisse Aggression rauszunehmen. Auch Polizisten sind Menschen.

Natürlich könnte man auch nach dem Wetter fragen, aber wenn jemand im Auto unterwegs ist, kommt er zwangsweise irgendwo her und fährt irgendwo hin. Eine einfachere und sachbezogerne Frage kann ich mir kaum vorstellen und dass du nicht (wahrheitsgemäß) antworten musst, das ist klar.

Ich habe damals wahrheitsgemäß geantwortet und damit war die Sache erledigt. Wenn man auf Spielchen steht und die Zeit hat, kann man natürlich den Spaß einer vollen Kontrolle mitmachen.

Von wegen Privatsphäre wäre mir das auch sowas von egal. Wenn der Staat einen überwachen will, dann ist die Kontrolle mittels Streife die denkbar schlechteste Möglichkeit, außer die beschatten einen im mehreren Teams rund um die Uhr. Stille SMS aufs Handy, Ortung mittels Personalausweis, EC-/Kreditkarte, Kameras, alles bessere Möglichkeiten.

Wenn man die Sinnhaftigkeit der Kontrollen schon nicht anzweifelt und im Grunde genommen nichts gegen die Staatsmacht hat, gerne auch Strafzettel zahlt, sogar ganz stolz, weil das beim Parken günstiger kommt als ein Parkausweis, warum dann den Beamten mehr oder weniger patzig antworten und deren Zeit unnötig beanspruchen? Vielleicht hätten die in derselben Zeit noch einen weiteren VT kontrollieren können, einen, der womöglich getrunken hat oder auf Drogen ist und dann in 2 Wochen genau dir eine Delle ins Auto fährt?

am 8. Oktober 2013 um 7:51

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ich denke das zielt eher in Richtung "handelt es sich hierbei um eine notwendige Fahrt oder um eine (streng nach Gesetz nicht zulässige) Spaßfahrt".

Nach welchem Gesetz sollte denn eine "Spassfahrt" nicht zulässig sein?

Zitat:

Original geschrieben von anstand

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ich denke das zielt eher in Richtung "handelt es sich hierbei um eine notwendige Fahrt oder um eine (streng nach Gesetz nicht zulässige) Spaßfahrt".

Nach welchem Gesetz sollte denn eine "Spassfahrt" nicht zulässig sein?

Innerorts nach StVO § 30, wenn andere dadurch belästigt werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Zitat:

Original geschrieben von Ritschimuc

Kein Mensch wird sagen, -direkt aus dem Bierzelt...

warum sollte dies kein mensch sagen?! :confused:

ich hab denen auch schon ziemlich unverblümt rausposaunt das ich gerade vom abendessen aus dem restaurant komme und 2 kleine radler intus habe - zitat: dann gute weiterfahrt!

...hätte ich da angefangen mir ne geschichte auszudenken und die dann auch noch rausgestottert wäre die kontrolle sicherlich 'umfangreicher' geworden!

 

denen kommt es halt auf die art 'wie' man antwortet an - wenn du da schon lügst haste verloren und in einer solchen stresssituation merkt man, wenn jemand lügt!

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Irgend jemand hat mal den entsprechenden Paragraphen der StVO zitiert, finde ich auf die Schnelle nicht. Ich meine mich aber zu erinnern, dass diese "Spaßfahrten" nur innerhalb von Ortschaften nicht zulässig sind.

§30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Zitat:

(1) ....Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

 

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von posting24

 

Innerorts nach StVO § 30, wenn andere dadurch belästigt werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Aah, danke schön. Habe ich mich doch richtig erinnert...

am 8. Oktober 2013 um 7:58

Zitat:

Original geschrieben von posting24

Innerorts nach StVO § 30, wenn andere dadurch belästigt werden:

Dort ist von unnützem Hin- und Herfahren die Rede, was überhaupt nichts mit einer Spassfahrt zu tun hat. Ausserdem ist der TE auf einer Autobahn unterwegs gewesen und nicht innerorts.

Zitat:

Original geschrieben von anstand

Zitat:

Original geschrieben von posting24

Innerorts nach StVO § 30, wenn andere dadurch belästigt werden:

Dort ist von unnützem Hin- und Herfahren die Rede, was überhaupt nichts mit einer Spassfahrt zu tun hat. Ausserdem ist der TE auf einer Autobahn unterwegs gewesen und nicht innerorts.

Sehr schön erkannt. Jetzt zeigst du mir noch wo ich dem TE deshalb einen Vorwurf gemacht habe und erklärst mir noch genauer was eine "Spaßfahrt" sein soll.

am 8. Oktober 2013 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von posting24

Jetzt zeigst du mir noch wo ich dem TE deshalb einen Vorwurf gemacht habe und erklärst mir noch genauer was eine "Spaßfahrt" sein soll.

Sorry, aber Du hast doch den §30 StVO erwähnt, obwohl der mit dem vorliegenden Fall überhaupt nichts zu tun hat. Wenn Du wissen willst, was eine Spassfahrt ist, dann setz Dich in Dein Auto um damit unnütz Hin- und Herzufahren. Vielleicht merkst Du dann selbst, dass das keine Spassfahrt ist ... :D

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