Polizei behauptet ich hatte mein Handy am Steuer obwohl es ein iPod war

Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen bei einer Polizeikontrolle angehalten.
Im ersten Moment dachte ich es wäre (wie schon öfters) weil ich einen e36 fahre mit dickeren Reifen und einem schönem Auspuff.

Mir wurde, zu meiner Verwunderung, vorgeworfen ich habe mein Handy während der Fahrt benutzt. Ich habe lediglich meinen iPod bedient. Als ich es den Polizisten erklärt habe meinte er nur weil mein in der Mittelkonsole liegt ich habe dies bedient anstatt meinen iPod. Glauben wollten mir die Herren von der Rennleitung leider nicht.

Nun habe ein Bußgeld bekommen wegen Handy am Steuer.
Habe ich eine Chance das Verfahren zu gewinnen oder sollte ich es lieber sein lassen?

Beste Antwort im Thema

Handy- und iPod-Benutzer während Autofahrten gehören nicht nur lapidar, sondern mit gewichtigen Geldstrafen, Punkten und Fahrverboten bestraft. Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer. Für solche Leute habe ich kein Verständnis, egal wie sehr sie hier im Forum herumjammern.
Ohne Gruß, fmbw10.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. Oktober 2016 um 19:45:16 Uhr:


Nudeln mit Tomatensoße ist auch ein Gericht 🙂

Das JUENGSTE ist auch eins.

Das stimmt. Dann sehn wir uns alle wieder 😉

Vermutlich nicht alle auf der selben Seite. 😁

Evtl. leg ich ein gutes Wort für dich ein.

Aber das überleg ich mir noch.

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Das ist lieb von Dir. 🙂

Wenn das stimmt, was Du schreibst, ist das wieder so eine selbstherrliche Willkür strunzdummer Polizisten. Leider hat das bei Dir Folgen. Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn nicht, kann es leider doof werden.

Ansonsten hast Du aber vielleicht auf dem Telefon Spuren, bzw. Eben KEINE Spuren der Nutzung. Das solltest Du irgendwie ausnutzen, ggf. den Punkt konkret aufgreifen, dass der Polizist zwischen den beiden Geräten nicht unterscheiden konnte, und jetzt auch nicht nachweisen, welches Gerät Du bedient hast. Ans Ohr hast Du das Gerät ja nicht gehalten, oder?

Insgesamt gehst Du aber ein Risiko ein. Die StVO ist lückenhaft, weil es konkret nur Telefonbedienung verbietet, wenn man es dafür in die Hand nehmen muss. Das heißt, Du kannst selbst ein Telefon ausgiebig zum Whatsappen nutzen, während Du mit 200 km/h durch die Fußgängerzone fährst, solange das Telefon irgendwo (z.B. im Sichtfeld) auf der Fensterscheibe klebt (wie die meisten > > 5" Navis).

Auf der anderen Seite ist laut Gummiparagraph 1 vorgeschrieben, dass man niemande gefährden darf. Nun kann Dir wegen der iPodnutzung ein Strick wegen Verkehrsgefährdung gedreht werden, und Du gewinnst den Handystreit, aber kriegst die selbe Strafe für die iPod-Bedienung. Fazit: hier kommst Du nur mit einem guten Anwalt raus, bei gleichzeitig vernünftigen Richter. Letztere sind selten, die machen sich lieber einen Namen, indem sie Exempel statuieren. Noch eine Chance hast Du aber: wenn es ein positives Urteil für iPodnutzung gäbe, könntest Du Dich auf gleiches Recht berufen. Alle Urteile sind Einzelfallentscheidungen, aber wenn es hier Präzedenzurteile zu Deinem Gunsten gibt, hast Du bessere Chancen (mit ejnem guten Anwalt bei einem vernünftigen Richter, der Dich dann zu einem kleinen Bußgeld ohne Punkt in Flensburg verdonnert).

Insgesamt ist es natürlich besser nicht an anderen Dingen rumzufummeln, wenn man fährt. Gerichte müssen sich aber an Fakten und Gesetze halten, deswegen war Deine Frage hier im Forum absolut berechtigt, ob es da Chancen auf Recht zu bekommen gibt. Die unqualifizierten Anfeindungen diverser Hobbylehrmeister hier kannst allerdings vergesen.

Hört hört, einer der Forenspezialisten für Polizeiarbeit erklärt mal wieder die Welt...

Zitat:

@azrazr schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:47:50 Uhr:


.... Die unqualifizierten Anfeindungen diverser Hobbylehrmeister hier kannst allerdings vergesen.

Ich glaube wenn es darum geht etwas zu lehren, bist Du gerade der Meister.

Ob alles richtig ist mag ich nicht beurteilen.

Anfeindungen legst Du auch offen dar.

Zitat:

..selbstherrliche Willkür strunzdummer Polizisten...

Aber Du denkst ja jetzt Du bist ein "Guter" !

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Oktober 2016 um 06:49:05 Uhr:


Ich glaube wenn es darum geht etwas zu lehren, bist Du gerade der Meister.
Ob alles richtig ist mag ich nicht beurteilen.
Anfeindungen legst Du auch offen dar.

Wenn man sich die Historie des Accounts anschaut, wird er demnächst wieder für ein paar Monate untertauchen.

Von daher einfach ignorieren und aussitzen.

@azrazr: Was dir die Vorschreiber sagen wollten: Das Verfahren wurde eingestellt. Du hättest dir den ganzen Aufsatz sparen können.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 30. Oktober 2016 um 07:28:47 Uhr:


[.....]
Wenn man sich die Historie des Accounts anschaut, wird er demnächst wieder für ein paar Monate untertauchen.

Von daher einfach ignorieren und aussitzen.

Hat wohl wieder mal Freigang. 😁

@azrazr: wohl zuviel Mrs Marple oder CSI Miami geguckt? 😁

Zitat:

@zille1976 schrieb am 30. Oktober 2016 um 07:28:47 Uhr:


Wenn man sich die Historie des Accounts anschaut, wird er demnächst wieder für ein paar Monate untertauchen.

Hilf mir mal auf die Sprünge. Weil Mami ihn dann früh ins Bett schickt da der Schulbus um 07:10 abfährt?

Zitat:

@CptJonny816 schrieb am 10. Oktober 2016 um 23:59:42 Uhr:


Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen bei einer Polizeikontrolle angehalten.
Im ersten Moment dachte ich es wäre (wie schon öfters) weil ich einen e36 fahre mit dickeren Reifen und einem schönem Auspuff.

Mir wurde, zu meiner Verwunderung, vorgeworfen ich habe mein Handy während der Fahrt benutzt. Ich habe lediglich meinen iPod bedient. Als ich es den Polizisten erklärt habe meinte er nur weil mein in der Mittelkonsole liegt ich habe dies bedient anstatt meinen iPod. Glauben wollten mir die Herren von der Rennleitung leider nicht.

Nun habe ein Bußgeld bekommen wegen Handy am Steuer.
Habe ich eine Chance das Verfahren zu gewinnen oder sollte ich es lieber sein lassen?

Warum stellst du denen keine Fragen? Dann müssen sie zur Stellungnahme antworten. Ist bei mir auch so. Ich habe die Frage nach der Farbe meines Handys gestellt, da sie nur weiß für die Rückseite angegeben haben. Ich möchte die Farbe vorne und an der kante wissen. Können die dir das nicht sagen hast du gute Karten.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 30. Oktober 2016 um 08:00:48 Uhr:


@azrazr: Was dir die Vorschreiber sagen wollten: Das Verfahren wurde eingestellt. Du hättest dir den ganzen Aufsatz sparen können.

Siehste Lachs, hättste mal ein paar Beiträge vorher gelesen dann hättest du gemerkt daß du 2 Jahre zu spät kommst.

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