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Polizei auf der Tanke

Opel Vectra B
Themenstarteram 2. September 2013 um 20:51

Nabend zusammen habe mal eine frage weiß nicht genau wohin die im forum gehört.

Ich befuhr um 21 uhr eine 30ger Zone wo eine Baustelle ist darum schaltete ich die nebelscheinwerfer ein da ich damals ein schlagloch nicht sah und mir mein Fahrwerk kaputt fuhr. (Vectra b Licht bekannt sehr schwach)

Natürlich waren freund und helfer direkt da und haben gedreht.

Bin auf die tanke um zu tanken die kamen ganz normal wie jedermann hinter her.

Beim tanken wollte er dann mein Führerschein etc. Moral 20 euro Strafe soweit kein Problem ist ja auch bald Weihnachten und die möchten ja auch weihnachts geld :D

Nun die eigentliche frage ohne blaulicht etc sie haben mich nicht angehalten ich stand an der zapfsaule ist das rechtens?

Es geht nicht darum ob ich mit ns fahren darf das weiß ich ist verboten es geht nur darum ob das was die polizei gemacht hat ok ist.

Bitte keine sinn freien Kommentare.

Fehler im Text gestehe ich ein ;)

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16 Antworten

ich denke schon.

wobei in österreich fährt eine kritische massen an bürger mit NSW.

Vectra B Licht ist nicht schlecht

Na klar, das ist voll OK so! Wenn die gesehen haben, daß Du eh zur Tanke willst, bestand ja kein Grund zur Verfolgungen usw.

Eigentlich kostet der Bestand doch nur 10€ laut Bußgeldkatalog?

Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR

Aber warum sollten die mit Blaulicht auf die Tanke fahren wenn se dich da stehen sehen, das hätte das ganze doch nur auffälliger und meiner Meinung nach auch peinlicher gemacht und die haben ja gesehen das du mit NS gefahren bist.

wie sie dich "anhalten" ist doch egal...

aber laut STVO ist das einschalten der NSW, sofern für einen die Sicht besser wird, erlaubt! (Es sei denn, die Sicht kann nicht besser werden...Tagsüber, Sonnenschein....)

Aber auch die 20€ sind zuviel (10€ wären's eigentlich) ... (ohne in den aktuellen Bußgeldkatalog zu schauen)

anhalten können sie dich immer und überall. allgemeine kontrollen eben ... ich durfte schon am tage auf dem bordstein balancieren und augen zuhalten ... dabei hatte ich nur geparkt um nen döner zu holen ;)

Blaulicht oder nicht ist egal.

Wenn sie dich auf der Strasse mitm Lolli rauswinken, haben die ja auch kein Blaulicht an.

Ein Einsatzfahrzeug benötigt kein "Blaulicht" oder Horn, um Sonderrechte zu genießen. Das dürfen die ganz legal.

§35 StVO Fahrzeuge mit Sonderrechten und erweitert der §38 StVO zur Inanspruchnahme der Sonderrechte. Der Verkehr iund die öffentliche Sicherheit sind gebührend zu berücksichtigen, also ohne Rücksicht darf man auch mit Sonderrechten nicht mit Tacho 100 in Hamburg City herumknallen wie im Microsoft Simulator... und Feuerwehrzufahrten blockieren auch nicht. Das macht in der Regel so ein Fahrzeug auch nicht. Also ich nicht (THW-Fahrzeuge= BOS-Fahrzeuge= Mit Sonderrechten)

Die allgemeinen Vorfahrtsregeln werden nicht aufgehoben, jedoch hat man freie Bahn zu schaffen, wenn ein Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nimmt.

In so einem Falle geht es dann um Mensch, Tier oder bedeutende Sachwerte. Also nicht die kalte Pizza für die Kollegen.

Aber... ja, das dürfen die ganz legal. Bankräuber sollte man vielleicht nicht mit Horn und Blaulicht, sondern unauffällig verfolgen. Daher genießt das Fahrzeug auch ohne Licht und Horn Sonderrechte.

Und im Straßenverkehr muss man damit rechnen, in eine Kontrolle zu kommen, das gehört (leider) auch mal dazu.

cheerio

Themenstarteram 3. September 2013 um 7:29

Zitat:

Original geschrieben von christian1985

wie sie dich "anhalten" ist doch egal...

aber laut STVO ist das einschalten der NSW, sofern für einen die Sicht besser wird, erlaubt! (Es sei denn, die Sicht kann nicht besser werden...Tagsüber, Sonnenschein....)

Aber auch die 20€ sind zuviel (10€ wären's eigentlich) ... (ohne in den aktuellen Bußgeldkatalog zu schauen)

Er meinre das es vor kurzem geändert wurde ich war auch der Meinung es kostet 10 euro.

Danke euch allen für die antworten.

Themenstarteram 3. September 2013 um 7:38

Hm jetzt brauch ich nochmal Hilfe zu was zählen die Nebelscheinwerfer den nun.

 

1: Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt.

20 Euro

2: Einsatz unerlaubter Schallzeichen.

10 Euro

 

:D

1 : trifft in deinem Fall zu

2 : unnützes Hupen

Themenstarteram 3. September 2013 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von cocker

1 : trifft in deinem Fall zu

2 : unnützes Hupen

Möp Möp hab mich verlesen danke :D

Zitat:

Original geschrieben von christian1985

 

aber laut STVO ist das einschalten der NSW, sofern für einen die Sicht besser wird, erlaubt! (Es sei denn, die Sicht kann nicht besser werden...Tagsüber, Sonnenschein....)

wie jetzt?ich dachte die nsw dürften bei schlechten sichtverhältnissen,wie nebel schneefall oder regen eingeschaltet werden?dann mach ich jetzt nachts immer die nsw an.wenn ich angehalten werde,sage ich,dass meine sicht mit nsw besser ist.ist ja auch sinnig,mehr licht = bessere sicht.da sollen die mir mal was gegenteiliges beweisen :D

mfg

André

Und wenn, dann hättest Du nur für das teuerste Vergehen bezahlt (Tateinheit), also die NSW. Gehupt oder nicht ist egal.

cheerio

Also wenn meine Frontscheibe dreckig ist, mache ich die NSW an ... dann werde ich belehrt die scheibe zu säubern aber dafür nicht bestraft ... und weil ich mit NSW auch huppend durch die gegend fahre gibt das nen gratisunterricht ...

Aber mal im Ernst ... im dichten Nebel ist es ja eigentlich sogar besser, dass man das Abblendlicht aus schaltet und nur mit NSW fährt (und Standlicht), da hier weniger Blendung des Fahrers durch zurückgeworfenes Licht des Nebel.

Viele hier in Berlin verwenden die NSW auch als Tagfahrlichtalternative, zusammen mit dem Standlicht ... eigentlich verboten, aber eigentlich auch sinnvoll oder wer von Euch regelt sein Abblendlicht runter, wenn er stärker beladen ist? In Berlin eigentlich keiner ...

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