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Plug-In Hybrid mit 40km Reichweite als Dienstwagen nach 2021

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 6:43

Hallo zusammen,

bei mir ist es bald soweit, ich kann mir einen Dienstwagen aussuchen. Aufgrund der 0,5% Regelung wird es ein PHEV werden. Allerdings stellt sich mir eine kleine Detailfrage, auf die ich noch keine Antwort finden konnte.

Die 0,5% Regelung trifft ja auf Fahrzeuge zu, die entweder 40km elektrisch fahren können oder 50g CO2/km ausstoßen. Ab 31.12.2021 gilt ja die Regelung mit 60km elektrischer Reichweite.

Nun zur eigentlichen Frage: Wenn ich ein Fahrzeug über 3 Jahre als Dienstwagen lease, welches 50km elektrische Reichweite hat (konkret überlege ich, ob es ein GLC 300 e wird), gilt dann die 0,5% Regelung nur bis 31.12.2021 oder profitiere ich die gesamte Lebens-/Leasingzeit des Fahrzeugs von den 0,5%? Falls nicht würde es ja dann nur Sinn machen ein Fahrzeug zu leasen, welches schon jetzt 60km elektrische Reichweite hat.

Danke schonmal für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Ich bin immer wieder überrascht, wie relativ fortschrittlich mein Range Rover PHEV ist. Der Akku lässt sich ausschließlich über Plug-In und Rekuperation laden. Die 7,4 kWh Ladeleistung sind auch nicht schlecht. DC Laden würde bei dem kleinen Akku wohl keinen Sinn ergeben.

In meiner Firma ist es übrigens auch so, dass viele aus steuerlichen Gründen ein PHEV fahren möchten. Das erlaube ich aber nur, wenn es entsprechend, mit hohem Elektroanteil genutzt wird. Abgesehen davon, dass ich solches Subvertionabsahnen grundsätzlich ablehne, will ich doch nicht den doppelten Sprit (vergleich mit Diesel) und höhere Anschaffungskosten/Leasing zahlen.

Ich habe zuletzt im Februar Benzin getankt.

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Moin,

die Eingangsfrage scheint erschöpfend beantwortet zu sein, da man sich nicht nur der Sinnhaftigkeit eines Hybrids, bezogen auf Reichweite und Lademöglichkeiten widmet, sondern zusätzlich noch anatomische Größenvergleiche in Verbindung mit Neidfaktor in die Diskussion einstreut.

Sollte der TE noch zusätzlichen Informationsbedarf haben, kann er sich bei mir per PN melden, ich mache dann hier nochmal auf. Der Rest kann sich zwischenzeitlich mit den Teilen der Kfz Zulassungsbescheinigungen, die nicht auf der Bank zwischengelagert werden mussten und einem Massband bewaffnet in die Garage zurück ziehen, und dort Grössenvergleiche zwischen Karosserielänge a in cm, Motorleistung b in PS und eigenen körperlichen Eigenschaften c in cm anstellen.

Das ermittelte Ergebnis (a+b):c bitte ausschließlich im OT Thread zum Besten geben.

Gruß

Zimpalazumpala

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