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PKW Historie nicht korrekt vom Händler genannt

Themenstarteram 3. April 2014 um 18:36

Wir haben eine verbindliche Bestellung eines Gebrauchtwagens beim VW-Händler unterschrieben.

Ein Kaufgrund war die Historie des Wagens.

Der Verkäufer hat uns nur einen geringen Teil der Historie erzählt.

Dies haben wir aber nach einem späteren Besuch eines anderen VW-Hauses erfahren,

bei dem wir ebenfalls die Historie erfragt haben.

Entfernung von Dellen und Überlackierungen etc. wurden uns nicht genannt.

Unser Vertrauen ist dahin.

Kann man zurücktreten oder Preis mindern?

Wir fühlen uns getäuscht, da wir speziell nachgefragt haben.

Meistens ist der Käufer der Dumme.

Beste Antwort im Thema

Um solchen Schummeleien von vornherein einen Riegel vorzuschieben, habe ich mir mittlerweile angewöhnt, nur solche Gebrauchtfahrzeuge zu kaufen, bei denen der Verkäufer (egal ob Händler oder Privater) eine lückenlos dokumentierte Historie (Rechnungen, TÜV-Berichte etc.) mit dem Fahrzeug übergeben kann.

Hast du mittlerweile wegen der unvollständigen Historie ein Gespräch mit dem Verkäufer oder seinem Vorgesetzten geführt?

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Zitat:

Original geschrieben von konny02

Ein Kaufgrund war die Historie des Wagens.

Der Verkäufer hat uns nur einen geringen Teil der Historie erzählt.

Konnte er für diesen geringen Teil wenigstens Dokumente vorlegen?

Themenstarteram 3. April 2014 um 19:14

Er hat die Fahrgestellnummer in den PC eingegeben und dann nur vorgelesen,

natürlich nur was er wollte, wie wir ja wissen..

Um solchen Schummeleien von vornherein einen Riegel vorzuschieben, habe ich mir mittlerweile angewöhnt, nur solche Gebrauchtfahrzeuge zu kaufen, bei denen der Verkäufer (egal ob Händler oder Privater) eine lückenlos dokumentierte Historie (Rechnungen, TÜV-Berichte etc.) mit dem Fahrzeug übergeben kann.

Hast du mittlerweile wegen der unvollständigen Historie ein Gespräch mit dem Verkäufer oder seinem Vorgesetzten geführt?

am 3. April 2014 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von konny02

 

Entfernung von Dellen und Überlackierungen etc. wurden uns nicht genannt.

Nachlackierung müssen im Kaufvertrag angegeben werden. Wird dies vom Verkäufer unterlassen, obwohl ihm das bekannt ist, nennt man das arglistig verschwiegen. Wenn ihr das Auto dennoch haben wollt, so ist das DIE Gelegenheit, eine Preisminderung zu erzielen. Am besten erstmal den Verkäufer direkt ansprechen, und wenn dieser nicht bereit ist, an den Verkaufsleiter wenden ;)

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi

Nachlackierung müssen im Kaufvertrag angegeben werden. Wird dies vom Verkäufer unterlassen, obwohl ihm das bekannt ist, nennt man das arglistig verschwiegen.

Dünnes Eis, ganz dünnes Eis ;)

Angegeben werden müssen zwingend Unfallschäden und wertmindernde Faktoren. Bei Nachlackierungen gibt es hier immer Theater weil die Ursache hinterher kaum feststellbar sind. Sind nur ein paar Steinschläge auf der Haube überlackiert worden oder war da doch ein größerer Schaden?

wenn du meinst, das zweite VW-Haus hätte sich besonders kundenfreundlich verhalten: ganz so einfach ist die Sache nicht!

Was den wenigsten bekannt ist: hier gehts um Datenschutz!

Der 2. Händler hätte die gesamte(!) Historie überhaupt nicht herausrücken dürfen, die darf nur intern verarbeitet werden.

Der Käufer - besonders wenn das Fahrzeug schon mehrere Besitzer hatte - hat nur begrenzten Zugriff (weiß jetzt nicht, wie weit der zurückgehen darf).

Darüber kann man sich ärgern, ist aber so!

Streng genommen müsstest du das Einverständnis von den Vorbesitzern einholen, wenn du auch deren Historie einsehen willst.

Das 2. Autohaus bewegt sich mit der kompletten Herausgabe aller Historie-Daten auf rechtlich sehr dünnem Eis! Wenn das mal rauskommt, rappelts bei denen in der Bude!

Umgekehrt: der 1. Händler hat sich eigentlich in soweit richtig verhalten, somit liegt in dem Punkt keine arglistige Täuschung vor.

Einfache Nachlackierungen müssen nicht angegeben werden. Diese sind selbst bei Neufahrzeugen üblich. Eine schlechte Lackierung, Kratzer etc. werden bereits im Werk beseitigt, oder meint einer, komplette Motorhauben oder Türen werden getauscht?

Das Beseitigen von Transportschäden ist auch bei Fernost-Fahrzeugen häufig, da diese auf ein Schiff gefahren und verzurrt werden.

Auch bei Gebrauchtfahrzeugen nennt sich sowas "Aufbereitung". Eine Wertminderung ist da nicht drin.

Fragen kann man trotzdem, aber da lohnt kein Weg zum Anwalt.

So einfach ist die Sache hier wirklich nicht. Am Ende wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass es seitens des Autohauses - wenn überhaupt - auf eine reine Kulanzregelung hinauslaufen wird: Wie gesagt - wenn überhaupt. Denn eigentlich müssen solche Dinge nicht angegeben werden. Nachweisen kann man es ja auch nicht, ob der Händler das wusste, denn speziell bei Autos, die nicht aus dem eigenen Kundenkreis stammen und wo teilweise nicht mehr alle Papiere vorhanden sind oder wo das interaktive Kundendienstsystem mauert, kann man es nicht immer lückenlos nachvollziehen, was war oder nicht!

Man muss es nachweisen können!

Wenn es "nur" leichte Dellen und Lackschäden waren, die behoben wurden - zumal das wohl so gut geschah, dass ihr es nicht dirkt gemerkt habt, dann habt ihr ganz schlechte Karten.

Anzugeben sind lediglich Unfallschäden oder Ähnliches sowie technische Eingriffe - alles sofern bekannt, und wenn jemand es abstreitet und sagt "ich weiß aber von nichts", steht meist oder zumindest oft Aussage gegen Aussage. Das muss man beweisen.

Viel Glück euch.

am 5. April 2014 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Um solchen Schummeleien von vornherein einen Riegel vorzuschieben, habe ich mir mittlerweile angewöhnt, nur solche Gebrauchtfahrzeuge zu kaufen, bei denen der Verkäufer (egal ob Händler oder Privater) eine lückenlos dokumentierte Historie (Rechnungen, TÜV-Berichte etc.) mit dem Fahrzeug übergeben kann.

genial. damit schließt du schonmal 95% aller autos aus. zum anderen: du kannst gar nicht sicher sein, dass es eine lückenlose historie in den händen hälst.bsp: kleiner parkrempler, blech verbogen, du fährst zu ner freien lässt das machen. die rechnung gibtst du dem käufer nicht mit. woher weisst du als käufer, dass es da mal den unfall gab und somit keine lückenloses history???

 

fazit: dein beitrag nur gelaber gelaber; du bist ganz cool, anderen sind dumm.

Zitat:

Original geschrieben von la merde

bsp: kleiner parkrempler, blech verbogen, du fährst zu ner freien lässt das machen. die rechnung gibtst du dem käufer nicht mit. woher weisst du als käufer, dass es da mal den unfall gab und somit keine lückenloses history???

Hast du den logischen Fehler im Text schon selbst gefunden oder soll ich nochmal darauf hinweisen? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von la merde

bsp: kleiner parkrempler, blech verbogen, du fährst zu ner freien lässt das machen. die rechnung gibtst du dem käufer nicht mit. woher weisst du als käufer, dass es da mal den unfall gab und somit keine lückenloses history???

Hast du den logischen Fehler im Text schon selbst gefunden oder soll ich nochmal darauf hinweisen? :rolleyes:

Ich denke, in dem Fall ist der Denkfehler eher auf deiner Seite, denk das nochmal durch,...

Du kannst anhand von Belegen nur überprüfen was gemacht wurde, aber nicht ausschließen, dass noch mehr gemacht wurde (Rep. irgendwelcher Schäden), was nicht belegt wird.

Zitat:

Original geschrieben von elwood123

Du kannst anhand von Belegen nur überprüfen was gemacht wurde, aber nicht ausschließen, dass noch mehr gemacht wurde (Rep. irgendwelcher Schäden), was nicht belegt wird.

Auch hierzu gibt es Möglichkeiten, die natürlich ein gewisses Maß an technischem Sachverstand voraussetzen, das gebe ich ja zu.

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