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PKW-Anhänger: Nutzlast verringern auf 1.000 kg durch Erhöhung der Leermasse

Themenstarteram 30. März 2010 um 12:26

Hallo,

ich möchte mir einen neuen Anhänger zulegen (Neufahrzeug), der ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500 kg hat. Die Nutzlast liegt bei 1182 kg, das Leergewicht also bei 318 kg.

Um bei der Versicherung zu sparen, möchte ich, dass der Anhänger mit 1000 kg eingetragener Nutzlast läuft. Damit würde sich der Versicherungsbeitrag halbieren (ich würde von der Klasse ab 1000 kg bis 2000 kg in die Klasse bis 1000 kg rutschen).

Ich möchte jedoch NICHT, dass der Anhänger in klassischer Art abgelastet wird, sondern ich möchte stattdessen die Leermasse erhöhen, und zwar um 182 kg, auf genau 500 kg.

Meine Frage: Ist das möglich? Was kann ich wohl mehr oder weniger Sinnvolles anbauen, um die Leermasse auf 500 kg zu bringen? Ist es legal, diese zusätzlich montierten Sachen nach Eintragung (der neuen Leermasse, nicht des Teils) zu entfernen? Mit der Versicherung habe ich bereits gesprochen. Denen geht es nur um die 1000 kg Nutzlast, die eingetragen sind. Eine Steuerhinterziehung wäre das natürlich auch nicht, denn an der Gesamtmasse ändert sich ja nichts.

Gruß

Pinarella

Beste Antwort im Thema
am 30. März 2010 um 14:33

Mal als erstes die Frage:

Warum willst du für die paar Kilo so einen Aufwand betreiben?

Lass dir den Hänger "klassisch" auf 1350kg ablasten und gut ist, dann hast du auch 1to. nutzlast für die Versicherung und wenn du etwas mehr einzuladen hast kannste das trotzdem machen weil der Anhänger ja eh für 1500kg ausgelegt ist.

Ich denke mal das du den Tüv wohl nicht überzeugen kannst dir ca.150kg Leermasse einzutragen da dies ein fester wert ist, und wenn du deine nachträglichen Gewichte danach wieder rausnimmst wäre es ja Versicherungsbetrug da du ja mehr als 1to. Nutzlast hast.

Wenn du den Anhänger bei 1500kg lässt bezahlst du 32€ Versicherung und 59€ Steuern

Wenn du ihn auf 1350kg ablastest zahlst du 16€ Versicherung und 52€ Steuern.

 

PS. wegen 16€ im Jahr würde ich diesen Aufwand nicht betreiben.

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16 Antworten
am 30. März 2010 um 14:33

Mal als erstes die Frage:

Warum willst du für die paar Kilo so einen Aufwand betreiben?

Lass dir den Hänger "klassisch" auf 1350kg ablasten und gut ist, dann hast du auch 1to. nutzlast für die Versicherung und wenn du etwas mehr einzuladen hast kannste das trotzdem machen weil der Anhänger ja eh für 1500kg ausgelegt ist.

Ich denke mal das du den Tüv wohl nicht überzeugen kannst dir ca.150kg Leermasse einzutragen da dies ein fester wert ist, und wenn du deine nachträglichen Gewichte danach wieder rausnimmst wäre es ja Versicherungsbetrug da du ja mehr als 1to. Nutzlast hast.

Wenn du den Anhänger bei 1500kg lässt bezahlst du 32€ Versicherung und 59€ Steuern

Wenn du ihn auf 1350kg ablastest zahlst du 16€ Versicherung und 52€ Steuern.

 

PS. wegen 16€ im Jahr würde ich diesen Aufwand nicht betreiben.

am 30. März 2010 um 18:51

Naja und unnützen Ballast mitführen ist wohl nicht das Non plus Ultra, schon wegen des Spritverbrauchs

Zitat:

Original geschrieben von Pinarella

Eine Steuerhinterziehung wäre das natürlich auch nicht, denn an der Gesamtmasse ändert sich ja nichts.

aber Versicherungsbetrug

am 30. März 2010 um 20:25

Wie viel kostet der Besuch beim wiegen, TÜV, StvA? Und das was du anbaust?

Was man nützliches anbauen kann? Unterlegkeile, Reserverad, auffahrrampen (unter der Ladefläche), Spriegel und Plane, eine Winde, elektriche Winde mit Batterie, Staubox, Deichselbox, Stützen, Wagenheber.

Oder einfach 180Kg Metallplatten drunter schrauben, mit der Begründung des besseren Fahrverhaltens bei Leerfahrten.

Das ein oder andere Mag zwar sinn machen, aber du willst es eh wieder abbauen.

Und der Kosten nutzen Faktor / die Legalität ist auch Fraglich. Also entweder Ablasten, oder einfach mehr zahlen.....

Bei meinem alten Anhänger 1300Kg Gesamtgewicht habe ich 19,90€ Haftpflicht + Teilkasko ohne SB bzw. 15€ nur Haftpflicht bezahlt.

Das Angebot meiner Versicherung galt für Privat genutzte Anhänger bis 1500Kg ZGG.

So war der Anhänger für 19,90€ sogar noch gegen Diebstahl versichert.

Wäre doch für dich eigentlich die ideale Lösung. Somit müsstest du auch keinen Versicherungsbetrug begehen.

Wenn du willst nenne ich dir meine Versicherung gerne per PN.

Ballast muss fest und "untrennbar" mit dem Fahrzeug verbunden sein.

Also geschweißt.

Ob dir der TÜV dann zwischen ballast und rahmen noch ne plombe setzt um es zu überwachen das der ballast nicht abgebaut wird ist ne frage die ich nicht beantworten kann

am 31. März 2010 um 21:41

Dann halt eine stabile "Werkzeugbox" aus 10mm Stahl ^^ So etwas abzunehmen, sollte doch legal sein, schließlich darf man auch Reservereifen und Plane/Spriegel und bordwände abnehmen, um gewicht abzuspecken....

Oder Auffahrrampen aus 15mm Stahl. Also nicht kleckern, sondern klotzen...

Warum muss Ballast denn fest verschweißt sein? dann macht das doch gar keinen sinn... Ballast kann doch auch sehr sinnvoll genutzt werden um die Stützlast auszutarrieren, wenn man gerade mal langmaterial transportiert....

am 2. April 2010 um 8:50

Lass den Quatsch mit dem unnützen Ballast.

Mach das Ablasten lieber mit Papier, Du sparst Dir damit Treibstoff und Ärger (nur wegen dem Ballast "wiegt" das Teil dann auch 1500 kg, also Denkfehler).

Höhere technische Ladefähigkeit ist immer gut (und wenn auch nur für Notfälle), Du hast somit auch höhere Festigkeiten als wenn Du so einen Papierhänger fährst.

Themenstarteram 4. April 2010 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt

Lass den Quatsch mit dem unnützen Ballast.

Mach das Ablasten lieber mit Papier, Du sparst Dir damit Treibstoff und Ärger (nur wegen dem Ballast "wiegt" das Teil dann auch 1500 kg, also Denkfehler).

Höhere technische Ladefähigkeit ist immer gut (und wenn auch nur für Notfälle), Du hast somit auch höhere Festigkeiten als wenn Du so einen Papierhänger fährst.

Wieso ist das ein Denkfehler? Das zGG liegt bei 1.500 kg - klar, durch das höhere Leergewicht sinkt aber die Nutzlast (auf 1.000 kg). Die Steuern werden dadurch nicht günstiger, aber die Versicherung halbiert sich...

Das mit der 15mm-Stahl-Werkzeugbox ist ne gute Idee, Umsetzung ist billig und geht schnell.Werde ich mal düber nachdenken. Nur weiß ich noch nicht, ob die Stützlast nicht dadurch schon im "Leerzustand" des Anhängers überschritten würde :-)

Pinarella

am 4. April 2010 um 9:52

Und wieviel € Versicherung würdest du dadurch im Jahr Sparen?

Diese "Günstige" Methode würde etwa 300€ nur an Material kosten.

Und wie bitte willst du die Werkzeugbox auf den Anhänger drauf bekommen?

Ich kann mich ja irren, aber es dürfte sehr lange dauern bis sich das lohnen wird...

Guck das du eine günstigere versicherung bekommst, und gut ist...

Schwachsinn wegen den paar Groschen zum Betrüger zu werden, eine Einzelabnahme zu zahlen und sich irgendwas schön zu reden :rolleyes:

Etwas was man abbauen kann nent der Tüv Ladung. Plane und Spriegel hingegen wären da eine gute Idee, hätte auch einen Nutzen.höhere Bordwände auch. Das wäre eine Lösung die eigetragen wird und beim abnehmen keine Probleme macht.Kostet aber auch Geld.

Themenstarteram 19. Dezember 2015 um 19:24

Danke für deine Antwort. Nach mehr als 5 Jahren ist meine Frage jedoch nicht mehr aktuell. Inzwischen laufen die Versicherungen auch nur nach nach der zulässigen Gesamtmasse und nicht mehr nach Nutzlast.

 

Pinarella

am 19. Dezember 2015 um 19:47

geh zum Tüv und lass dir einfach das Gewicht korrigieren... Meinen habe ich neu aufgebaut und dann dem tüv gesagt was ich für ein Leergewicht haben will....Freundlich sagen hilft normalerweise, weil es dem Tüv sch... egal ist was als Leergewicht drin steht, für ihn zaehlt das Gesamtgewicht.

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