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Parkverbot Anfang vor Parkzone Schild, darf dahinter geparkt werden wenn zuvor Parkverbot Anfang?

Themenstarteram 19. April 2024 um 18:59

Hallo,

ich habe unten mal ein Bild angehangen und eingezeichnet welche Schilder sich dort befinden. (nicht hübsch ich weiß sorry, aber man sollte es erkennen) Würde gern wissen ob man direkt hinter dem Parkzone Schild stehen darf, wenn wenige Meter zuvor ein Parkverbot Anfang Schild steht?

Im weiteren Verlauf der Straße kommt dann das Schild Parkverbot Ende.

Für mich heißt das das man zwischen dem Parkverbot Anfang und Ende Schild nicht parken darf. Jetzt steht da aber ein Parkzone Schild dazwischen.

Das Parkzone Schild heißt doch nur das man dort parken darf, solange es nicht durch ein anderes Schild außer Kraft gesetzt wird?

Ich meine wenn man in der markierten Stelle stehen darf, dann müsste man ja die ganze südliche Straßenseite parken dürfen nach dem Parkzone Schild.

Da auf der anderen Seite aber geparkt werden darf außer zur Straßenreinigung, würde dort ja kein Auto mehr durchkommen.

Es gab auch bereits an der Stelle vor ein paar Tagen einen Unfall, da dort einer stand und wenn von links einer rumfährt, kann er den von der rechten Seite kommenden gar nicht sehen., bzw. zu spät.

Danke euch!!!

Und ein schönes Wochenende!

Beschilderung
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10 Antworten

Erstmal ist immer zu beachten:

"Beachten Sie beim Abstellen Ihres Kfz, dass die Mindestdurchfahrtsbreite der Fahrbahn mindestens 3,50 Meter betragen muss. Ist die Durchfahrtsbreite nicht mehr gewährleistet, handelt es sich hier automatisches um ein Halteverbot. Denken sie daran, dass auch ein kurzes Halten im Haltverbot (VZ 283 StVO) verboten ist."

Die Durchfahrtsbreite hat mit diesem Fall gar nichts zu tun. Und das Zeichen 283 auch nicht, denn laut TE stehen dort die Zeichen 286.

@Sheldon: Ist denn das eingeschränkte Haltverbot mit mobilen (vorübergehenden) Schildern umgesetzt? Dann haben sie Vorrang vor der Parkzone. In der StVO heißt es dazu:

"Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben."

Allerdings gilt das nur für die Fahrbahn. Ist dort ein Seitenstreifen, dann darf man auf diesem weiterhin parken.

Wenn die Haltverbotszeichen nicht mobil sind, dann gelten sie gleichzeitig mit der Parkzone, was aber wieder nur Sinn ergibt, wenn es neben der Fahrbahn noch einen Seitenstreifen gibt. Haltverbotszeichen ohne entspr. Zusatzzeichen gelten immer nur auf der Fahrbahn.

Gibt es keinen Seitenstreifen und sind die Haltverbotszeichen nicht mobil, dann wäre die Beschilderung widersinnig.

Mach doch mal ein paar Fotos, auf denen die Schilder und die Gesamtsituation zu sehen ist.

@Rockville

Der TE hatte aber auch geschrieben, wenn da an der südlichen Seite geparkt werden darf, kommt da keiner mehr durch.

Warum bemängelst du dann meinen Hinweis auf die Durchfahrtsbreite?

Mal richtig lesen, keiner hat geschrieben, dass da das Vz 283 steht. Das war nur ein Hinweis/Vergleich im Bezug auf die Durchfahrtbreite geltenden Regel.

Zitat:

@manvo schrieb am 20. April 2024 um 11:40:48 Uhr:

Mal richtig lesen, keiner hat geschrieben, dass da das Vz 283 steht.

Warum erwähnst du es dann? Du hast einfach einen Text von dieser Seite kopiert, ohne dass es mit der Ausgangsfrage etwas zu tun hat.

Die Frage des TE lässt sich eindeutig beantworten - aber erst, wenn er mitteilt, ob die Haltverbotszeichen mobile/vorübergehende sind und ob es neben der Fahrbahn noch einen Seitenstreifen gibt. Fotos wären dazu besser geeignet als das Satellitenbild.

"Mein" Text steht ja auch in " ".

Was ist da schlimmes dran?

Von "deiner" markierten Seite ist er übrigens nicht, aber solche Texte gleichen sich nun mal.

Irgendwie reden wir aneinander vorbei.

Es wird mir auch allmählich zu "spießig".

An der Beschilderung habe ich übrigens nichts auszusetzen.

Man muss bloss nicht alles dahinein deuten und den Sinn sehen.

Themenstarteram 24. April 2024 um 10:50

Es sind feste Schilder, und es gibt keinen Haltestreifen, das ist ein Gehweg daneben.

Und wer ist dann Schuld wenn auf beiden Seiten einer sich hinstellt und keine 3,50m mehr Platz ist?

PS: wenn alternierend auf beiden Seiten geparkt werden würde und immer ein Platz frei sodass 3,50m Platz ist aber man Slalom fahren muss, kommt kein LKW oder Feuerwehr etc. durch. Aber das wäre ok???

Und für was ist das Parkverbot Anfang Schild? 5m bei der Kreuzung darf eh keiner parken. Und wozu ist das Parkverbot Ende Schild wenn es sogesagt gar keinen Anfang gibt?

Dann ist doch die Beschilderung nicht durchdacht.

Kannst du keine Bilder machen oder - falls vorhanden - einen Streetviewlink mitteilen? Das würde die Beurteilung sehr erleichtern.

Die Parkverbotsschilder Kennzeichnen Parken verboten vor und hinter der Parkenzone. Achte auf die Pfeilrichtungen. Parken darfst du dazwischen aber laut Zudatzschild nur bis zu 2 Stunden mit Parkscheine oder Parkausweis, zB für Anwohner.

Hast du evtl die Parkscheibe nicht ausgelegt? oder die 2 Stunden überschritten?!

Ansonsten, wenn das nicht der Fall ist, solltest du da kein Knöllchen bekommen.

Falls sie sich stur stellen kann man eventuell auch noch klagen weil die Schilderflut verwirrend und nicht eindeutig ist....müsste sich aber ein Anwalt vor Ort ansehen.

Themenstarteram 2. Mai 2024 um 20:21

Es geht nicht um mich. Es geht darum ob man da parken darf oder nicht. Die Zeichnung ist ja wohl eindeutig.

Es beginnt ein Parkverbot Anfang Schild dann keine Ahnung 10m dahinter kommt das Parkzone Schild (für mich sagt das nur das ich in der gesamten Straße unter den Bedingungen die angegeben sind (Parkuhr, Parkschein) parken darf, solange kein Parkverbotsschild in der Zone steht. Und 100m weiter kommt ein Parkverbot Ende Schild.

Ja wozu steht das Parkverbot Ende Schild wenn man nach der Parkzone parken dürfte??? Hier ist doch mindestens ein Schild dann falsch.

Bisher ist ja auch noch niemand auf die Idee gekommen hinter dem Parkzone Schild zu parken. (Auf dem Bild sieht man ja eindeutig wie hier normalerweise geparkt wird.

Nur es wird eine Straße weiter gebaut und alle suchen sich jetzt irgendwo einen Parkplatz...

Ich glaube selbst das Ordnungsamt weiß nicht was da Phase ist! Manche verteilen da ein Knöllchen, andere nicht. Also mal so mal so.

Zitat:

@Sheldon schrieb am 2. Mai 2024 um 22:21:11 Uhr:

Die Zeichnung ist ja wohl eindeutig.

Nein, die ist Schrott.

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