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Parkrempler -> Kostenvoranschlag über 600 Euro - kann das sein?

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 15:31

Hallo,

ich bin Fahranfänger und hatte am Sonntag einen leichten Parkrempler auf einem Parkplatz beim rückwärts ausparken. Dabei touchierte ich den anderen PKW mit meiner Frontschürze leicht.

Der Lack von mir war leicht beschädigt, jedoch der meines Unfallgegners komplett nicht. Es war nix zu sehen. Zur Sicherheit haben wir einige Fotos der Schäden gemacht, es waren auch einige Zeugen dabei. Da aber (wenn überhaupt ein Schaden vorlag) der damals so geringfügig schien, haben wir keine Polizei hinzugezogen, da 100 Euro an der Versicherung vorbei doch praktischer wären wegen den Prozenten.

Nun hab ich aber einen Kostenvoranschlag über 600 Euro erhalten!!! Kann das sein, oder ist das Betrug für eine kleine Beule. Im Anhang hab ich den Voranschlag mal eingescannt.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

Kostenvoranschlag

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37 Antworten

;)

am 21. Juni 2007 um 19:24

Männers.....

Grüße vom Mod ;)

Schreddi

Liebe Grüsse an den Mod zurück... :)

Bin auch jetzt wieder artig :D

Grüße auch.

Und falls du mal krank bist... einfach melden :) :) :)

~

PS. Oh, war schon wieder OT...

Hab mir heute die rechte Hand verstaucht. Das ist zwar keine Krankheit tut aber mächtig weh... :(

Sorry Schreddi

Ich meinte eigentlich Schreddi :D

...wegen meiner grandiosen Mod-Fähigkeiten...

~

Oh man, echt peinlich.......

Machen wohl die Schmerztabletten im Kollusiven Wirken mit der Gerstenkaltschale. :rolleyes:

Gehe jetzt wohl lieber ins Bett, bevor ich hier noch mehr Mist verzapfe.

Dennoch: Ich Grüsse aller Mediziner hier bei MT

Gute Nacht (aua) :(

am 21. Juni 2007 um 22:57

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Kostenvoranschlag über 600 Euro - kann das sein?

Ja, durchaus.

In einem erst kürzlich hier ausführlich behandelten Fall wurde einer in Höhe von 609,46 € inkl. MwSt. vorgelegt! :D

Dieser sollte offenbar einer fiktiven Schadensabrechnung dienen, so dass die MwSt., so sie denn nicht anfällt, herauszurechnen ist.

Ferner beinhaltete der KV eine ungeklärte Position (die Lackierung des unteren Teils einer Tür wurde 2-fach angesetzt) sowie Kosten für eine Verbringung zum Lackierer, die von Versicherern nicht so ganz doll gern übernommen werden.

Richtigerweise wurde in dem betreffenden thread aber sehr früh darauf hingewiesen, dass der KV grundsätzlich nicht übersetzt erscheint. D.h., sollte die Tür wirklich eingedellt :) sein, hätten sich auch leicht noch höhere voraussichtliche Reparaturkosten ergeben können.

:D;)

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