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Parkrecht Wohnmobile in Wohngebieten

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 18:27

Hallo liebe Leute !

Ich bin neu hier im Forum ;) Komme ursprünglich aus dem Golf VI Forum :D

Nun zum Thema:

Seit Dezember 2012/Januar 2013 steht andauernd ein Wohnmobil auf öffentlichen Grund ohne sich bewegt zu haben. Ich weiß, dass er das darf und alle 14 Tage lt. StVo das Fahrzeug bewegen muss. Er hat zusätzlich durch die Größe seines Wohnmobils die Sicht auf ein Verkehrschild behindert. Komischerweise liegen auch Socken auf dem Armaturenbrett von dem Wohnmobil, was mir den Eindruck erweckt, dass da jemand wohnt, allerdings habe ich dort niemanden aus und eingehen sehen. Ich habe daraufhin die Straßenverkehrsbehörde angerufen und das gemeldet. Siehe da, nach drei Tagen nach dem Anruf war das Fahrzeug weg und dachte alles wäre paletti. Nun habe ich nur einen Tag danach von einer Nachbarin erfahren, die das auch ein wenig genervt hat, erfahren, dass er schon wieder da ist.

Nächste Woche wird bei uns teilweise die Straße aufgerissen und es fallen viele Parkplätze bis voraussichtlich Frühjahr 2014 weg. Soll ich wieder die Straßenverkehrsbehörde anrufen oder es lieber mal mit einem freundlichen Brief versuchen ? Was meint ihr aus objektiver Sicht ?

 

P.S.: Ich habe die SuFu zu dem Thema genutzt, aber leider keine passende Antwort zu meinem Thema gefunden. ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Black_beauty90

Komischerweise liegen auch Socken auf dem Armaturenbrett von dem Wohnmobil, was mir den Eindruck erweckt, dass da jemand wohnt, allerdings habe ich dort niemanden aus und eingehen sehen. Ich habe daraufhin die Straßenverkehrsbehörde angerufen und das gemeldet.

Hast du nichts besseres im Leben zu tun, als anderen Mitbürgern hinterherzuspionieren? Die Zeiten in denen du deinem zuständigen Blockleiter Bericht erstatten musstest sind seit langer Zeit vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von Black_beauty90

Nächste Woche wird bei uns teilweise die Straße aufgerissen und es fallen viele Parkplätze bis voraussichtlich Frühjahr 2014 weg. Soll ich wieder die Straßenverkehrsbehörde anrufen oder es lieber mal mit einem freundlichen Brief versuchen ? Was meint ihr aus objektiver Sicht ?

Aus objektiver Sicht geht es dich nen feuchten Furz an. Dann kannst du halt mal nicht vor der Haustür parken. Schade, aber nicht zu ändern. Andere Anzuschwärzen (und das noch zu unrecht) nur um sich selber evtl. nen Parkplatz zu sichern ist asoziales Verhalten.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juli 2020 um 12:35:28 Uhr:

 

Ich habe hier auch schon seit Tagen einen Mercedes 911 Kurzhauber vor dem Haus stehen (nicht direkt, aber gegenüber). Als Expeditionsfahrzeug mit Campingaufbau umgebaut und als Wohnmobil zugelassen.

Der darf hier offiziell im Wohngebiet stehen.

Ich finde das ein Unding.

Der Besitzer wohnt ein paar Häuser weiter weg. Das Ungetüm stellt man aber lieber Anderen vor die Haustüre.

Ich finde die Vorgartengestaltung meiner Nachbarn gruselig. Großflächig bunte Hackschnitzel und quietschiges Dekogedöns. Und das in einer Reihenhaussiedlung.

Zitat:

@CV626 schrieb am 7. Juli 2020 um 12:40:47 Uhr:

Die Unterscheidung erfolgt nach Nutzungszweck....

Ein Kumpel von mir fährt einen amerikanischen Familienvan. Per Knopfdruck verschwinden die hinteren zwei Sitzreihen bündig nach unten und eine Liegewiese sondergleichen entsteht. Einen Sitz rausgenommen, Campingklo hingestellt, zack WoMo.

Meine Schwester baut einen T3 neu auf. Wenn man die hintere Sitzreihe umwirft hat man zusammen mit der Motorabdeckung auch eine ebene Liegefläche. Ist der Wagen jetzt immer ein WoMo, oder nur wenn die Sitzreihe umgeworfen und die Luftmatratze aufgepumpt ist?

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. Juli 2020 um 13:01:22 Uhr:

 

Ich finde die Vorgartengestaltung meiner Nachbarn gruselig. Großflächig bunte Hackschnitzel und quietschiges Dekogedöns. Und das in einer Reihenhaussiedlung.

Dann lieber bunte Hackschnitzel und Quitschgedöns als so ein LKW.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juli 2020 um 13:07:06 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. Juli 2020 um 13:01:22 Uhr:

 

Ich finde die Vorgartengestaltung meiner Nachbarn gruselig. Großflächig bunte Hackschnitzel und quietschiges Dekogedöns. Und das in einer Reihenhaussiedlung.

Dann lieber bunte Hackschnitzel und Quitschgedöns als so ein LKW.

Siehst du, das ist der kleine, aber dennoch sehr feine Unterschied.

Es interessiert keinen, was du findest, ob nun gut oder schlecht.

Ich finde zB, der Smart ist das hässlichste, blödeste, und was-weiß-ich-noch Auto, was es auf der Welt gibt. Jetzt hat sich doch letztes Jahr mein Nachbar einen gekauft :( der steht auch noch in der Garage neben meinem :eek: und die Garagen sind nicht getrennt :mad:

Jetzt überlege ich ernsthaft, was ich machen kann .. und weißt du was ich machen kann ?? Nix, null komma nix. Außer einer Trennwand, damit ich diese Feile zumindest nicht sehen muss, wenn ich das Tor öffne.. ..aber trotzdem weiß ich dann immer noch.. ..der steht da :rolleyes:

Ist der 911er ein WoMo, darf er da stehen...

Gruß Jörg.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juli 2020 um 12:35:28 Uhr:

Ich habe hier auch schon seit Tagen einen Mercedes 911 Kurzhauber vor dem Haus stehen.

….

Der Besitzer wohnt ein paar Häuser weiter weg. Das Ungetüm stellt man aber lieber Anderen vor die Haustüre.

für so ein Ding findet man auch nicht überall einen Parkplatz.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Juli 2020 um 17:11:43 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 7. Juli 2020 um 12:35:28 Uhr:

Ich habe hier auch schon seit Tagen einen Mercedes 911 Kurzhauber vor dem Haus stehen.

….

Der Besitzer wohnt ein paar Häuser weiter weg. Das Ungetüm stellt man aber lieber Anderen vor die Haustüre.

für so ein Ding findet man auch nicht überall einen Parkplatz.

Ha doch... vor den Häusern der Nachbarn !

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. Juli 2020 um 13:06:56 Uhr:

Zitat:

@CV626 schrieb am 7. Juli 2020 um 12:40:47 Uhr:

Die Unterscheidung erfolgt nach Nutzungszweck....

Ein Kumpel von mir fährt einen amerikanischen Familienvan. Per Knopfdruck verschwinden die hinteren zwei Sitzreihen bündig nach unten und eine Liegewiese sondergleichen entsteht. Einen Sitz rausgenommen, Campingklo hingestellt, zack WoMo.

Meine Schwester baut einen T3 neu auf. Wenn man die hintere Sitzreihe umwirft hat man zusammen mit der Motorabdeckung auch eine ebene Liegefläche. Ist der Wagen jetzt immer ein WoMo, oder nur wenn die Sitzreihe umgeworfen und die Luftmatratze aufgepumpt ist?

EInfach nur eine ebene Fläche reicht nicht, damit es ein Womo ist, das ist ja kein spezieller Umbau zum Übernachten, so eine ebene Fläche kann ja auch andere Zwecke erfüllen, zB Laderaum.

Wenn das Gefährt echte Vorrichtungen zum Schlafen hat wie fest verbaute Klappbetten, wo der intendierte Einsatzzweck völlig klar ist - DANN hat man ein Womo. (Übrigens auch völlig unabhängig vom tatsächliche Einsatzzzweck, ein Womo bleibt ein Womo, auch wenn man damit nur herumfährt und nie darin übernachtet) Außer natürlich das ist nur ein Nebenzweck - eine Lkw-Zugmaschine mit Bett ist natürlich weiterhin vorwiegend zum Gütertransport konzipiert und daher kein Womo.

Zitat:

@CV626 schrieb am 8. Juli 2020 um 11:01:57 Uhr:

Wenn das Gefährt echte Vorrichtungen zum Schlafen hat wie fest verbaute Klappbetten, wo der intendierte Einsatzzweck völlig klar ist - DANN hat man ein Womo.

Das stimmt nicht, denn eine Definition, was ein Wohnmobil rechtlich ist, gibt es in der StVO nicht. Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug wie jedes andere und darf somit selbstverständlich auf öffentlichen Parkplätzen parken.

Aber ich kann mir schon denken, dass diese Regelung den Besitzern von Beherbergungsbetrieben ein Dorn im Auge ist…

Gruß,

SUV-Fahrer

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 8. Juli 2020 um 21:06:04 Uhr:

Zitat:

@CV626 schrieb am 8. Juli 2020 um 11:01:57 Uhr:

Wenn das Gefährt echte Vorrichtungen zum Schlafen hat wie fest verbaute Klappbetten, wo der intendierte Einsatzzweck völlig klar ist - DANN hat man ein Womo.

Das stimmt nicht, denn eine Definition, was ein Wohnmobil rechtlich ist, gibt es in der StVO nicht. Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug wie jedes andere und darf somit selbstverständlich auf öffentlichen Parkplätzen parken.

Aber ich kann mir schon denken, dass diese Regelung den Besitzern von Beherbergungsbetrieben ein Dorn im Auge ist…

Gruß,

SUV-Fahrer

Ob die Definition stimmt, ist schwer zu sagen, da sie die StVO nicht kennt, ist es ohnehin wurscht. Hier ging es ja um kreative neue Vorschriften zum Parkverbot für Wohnmobile und alles, was der Nachbar nicht dauerhaft vor seinem Fenster stehen haben möchte. ;)

Grüße vom Ostelch

Stimmt, die StVO definiert Wohnmobile nicht ausdrücklich - ABER es gibt Verkehrsschilder, die für Wohnmobile gelten (zB Parkplatz oder -verbot für Wohnmobile) - daraus ergibt sich zumindest implizit, dass es eine Unterscheidung zwischen Pkw und Wohnmobilen geben muss. Zur Not müssten das dann Gerichte klären. Ich weiß nicht, ob sie das schon getan haben, aber es gibt klare Vorgaben, wann an Fahrzeug ein Pkw oder ein Lkw ist und da geht es in erster Linie um den intendierten Einsatzzewck - Ladefläche ohne Verglasung = sieht schon stark nach Lkw aus, hingegen alles voller Sitzplätze = klar Pkw (bzw Bus, falls zuviele Sitzplätze für einen Pkw). Ich habe hier das gleiche Prinzip auf Wohnmobile angewandt und ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Gericht, dass entscheiden muss, ob ein Fahrzeug verkehrsrechtlich ein "Wohnmobil" ist, dass ganz ähnlich tun würde. Wobei das in aller Regel natürlich nur für Fahrzeuge >3,5t relevant ist wegen Tempolimits, Überholverboten, Maut etc.

Für die Frage hier ist es ohnehin egal, ob ein Gefährt ein Pkw oder ein Wohnmobil ist - es sei denn, irgendwo würde wirklich ausdrücklich stehen, dass der fragliche Parkplatz nur für Pkw freigegeben ist. Ist das nicht der Fall, so darf dort sowieso zumindest jedes x-beliebige in die Markierungen passende zugelassene Fahrzeug zumindest <= 3,5t 7,5t parken, egal ob Pkw, Lkw, Wohnmobil oder sonstiges.

@CV626

Mach mal aus den 3.5t 7.5t.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. Juli 2020 um 23:06:29 Uhr:

@CV626

Mach mal aus den 3.5t 7.5t.

Du meinst den die 3,5t im zweiten Abschnitt, oder? Denn im ersten, was den fahrenden Verkehr und Tempolimits und Überholverbote angeht, ist die 3,5t-Grenze für Lkws und Womos sehr relevant, für Pkws hingegen weniger bzw gar nicht.

Ich war mit nicht ganz sicher, wie die Rechtslage beim Parken von Fahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t ist, deshalb lieber sicher gehen und den kleineren Wert nehmen. Aber wenn du das genau weißt, dann danke für die Korrektur.

Zitat:

@CV626 schrieb am 8. Juli 2020 um 23:11:50 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. Juli 2020 um 23:06:29 Uhr:

@CV626

Mach mal aus den 3.5t 7.5t.

Du meinst den die 3,5t im zweiten Abschnitt, oder? Denn im ersten, was den fahrenden Verkehr und Tempolimits und Überholverbote angeht, ist die 3,5t-Grenze für Lkws und Womos sehr relevant, für Pkws hingegen weniger bzw gar nicht.

Ich war mit nicht ganz sicher, wie die Rechtslage beim Parken von Fahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t ist, deshalb lieber sicher gehen und den kleineren Wert nehmen. Aber wenn du das genau weißt, dann danke für die Korrektur.

Es geht hier um das Parken, nicht Tempolimit.

Und da sind Fahrzeuge bis 7.5t, wenn nicht anders ausgeschildert, alle gleich. Egal, ob Auto, WoMo oder VW Doka!

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