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Parkrecht Wohnmobile in Wohngebieten

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 18:27

Hallo liebe Leute !

Ich bin neu hier im Forum ;) Komme ursprünglich aus dem Golf VI Forum :D

Nun zum Thema:

Seit Dezember 2012/Januar 2013 steht andauernd ein Wohnmobil auf öffentlichen Grund ohne sich bewegt zu haben. Ich weiß, dass er das darf und alle 14 Tage lt. StVo das Fahrzeug bewegen muss. Er hat zusätzlich durch die Größe seines Wohnmobils die Sicht auf ein Verkehrschild behindert. Komischerweise liegen auch Socken auf dem Armaturenbrett von dem Wohnmobil, was mir den Eindruck erweckt, dass da jemand wohnt, allerdings habe ich dort niemanden aus und eingehen sehen. Ich habe daraufhin die Straßenverkehrsbehörde angerufen und das gemeldet. Siehe da, nach drei Tagen nach dem Anruf war das Fahrzeug weg und dachte alles wäre paletti. Nun habe ich nur einen Tag danach von einer Nachbarin erfahren, die das auch ein wenig genervt hat, erfahren, dass er schon wieder da ist.

Nächste Woche wird bei uns teilweise die Straße aufgerissen und es fallen viele Parkplätze bis voraussichtlich Frühjahr 2014 weg. Soll ich wieder die Straßenverkehrsbehörde anrufen oder es lieber mal mit einem freundlichen Brief versuchen ? Was meint ihr aus objektiver Sicht ?

 

P.S.: Ich habe die SuFu zu dem Thema genutzt, aber leider keine passende Antwort zu meinem Thema gefunden. ;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Black_beauty90

Komischerweise liegen auch Socken auf dem Armaturenbrett von dem Wohnmobil, was mir den Eindruck erweckt, dass da jemand wohnt, allerdings habe ich dort niemanden aus und eingehen sehen. Ich habe daraufhin die Straßenverkehrsbehörde angerufen und das gemeldet.

Hast du nichts besseres im Leben zu tun, als anderen Mitbürgern hinterherzuspionieren? Die Zeiten in denen du deinem zuständigen Blockleiter Bericht erstatten musstest sind seit langer Zeit vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von Black_beauty90

Nächste Woche wird bei uns teilweise die Straße aufgerissen und es fallen viele Parkplätze bis voraussichtlich Frühjahr 2014 weg. Soll ich wieder die Straßenverkehrsbehörde anrufen oder es lieber mal mit einem freundlichen Brief versuchen ? Was meint ihr aus objektiver Sicht ?

Aus objektiver Sicht geht es dich nen feuchten Furz an. Dann kannst du halt mal nicht vor der Haustür parken. Schade, aber nicht zu ändern. Andere Anzuschwärzen (und das noch zu unrecht) nur um sich selber evtl. nen Parkplatz zu sichern ist asoziales Verhalten.

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Zitat:

Original geschrieben von Black_beauty90

...und alle 14 Tage lt. StVo das Fahrzeug bewegen muss.

Nein, diese Regelung gilt nur für (Wohnwagen-)Anhänger, aber nicht für Wohnmobile.

Ich denke ein freundlicher Brief wäre sicher nicht verkehrt...

Wenn das nichts hilft kann man immernoch einen Anruf bei der entsprechenden Behörde machen...

Zitat:

Original geschrieben von Black_beauty90

Er hat zusätzlich durch die Größe seines Wohnmobils die Sicht auf ein Verkehrschild behindert.

Das wäre der einzige Punkt, den man dem Wohnmobil-Eigner beim Parken zum Vorwurf machen könnte.

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Black_beauty90

...und alle 14 Tage lt. StVo das Fahrzeug bewegen muss.

Nein, diese Regelung gilt nur für (Wohnwagen-)Anhänger, aber nicht für Wohnmobile.

Das stimmt nicht. Ich habe ja bei der dementsprechenden Behörde angerufen. Ich habe zuvor einen Bekannten angeschrieben, der aktiv bei der Polizei als Streifenpolizist arbeitet und er hat sogar gemeint, ich sollte deswegen die Polizei rufen, was mir dann doch ne Spur zu heftig war. Wenn ein Polizist das sagt, dann glaube ich ihm das. Von ihm kam auch die Idee mit der Straßenverkehrsbehörde.

Auch ein Polizist ist nur ein Mensch - und Menschen können sich irren.

Wenn das Wohnmobil auf einem rechtmässigen Parkplatz steht und angemeldet ist kann Es bis zur nächsten HU dort stehenbleiben, dann muß es kurz für die HU wegfahren.

Wenn  sich aber dort nachweisbar jemand wohnlich niedergelassen hat sieht es wieder anderst aus da man in Deutschland nicht auf der Strasse campen darf. Eine Übernachtung wäre noch ok, aber nicht über Tage.

 

Aber mal eine ganz perverse Idee, schon mal mit dem Fahrer/ der Fahrerin persönlich geredet?

Vielleicht könnte das Problem mit einem Gespräch gelöst werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Black_beauty90

Er hat zusätzlich durch die Größe seines Wohnmobils die Sicht auf ein Verkehrschild behindert.

Das wäre der einzige Punkt, den man dem Wohnmobil-Eigner beim Parken zum Vorwurf machen könnte.

Nur bedingt. § 12 StVO sagt dazu:

Zitat:

(3) Das Parken ist unzulässig

vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

vor Bordsteinabsenkungen.

Ein verdecktes Verkehrsschild (was für eines?) ist da erst einmal kein KO-Kriterium.

Wenn da wirklich jemand drin wohnen sollte, könnte aber eine Sondernutzung in Frage kommen. Ich würde auch erst einmal den Kontakt zum Fahrer suche.

am 24. Februar 2013 um 18:47

Dann mal die Rechtsgrundlage auf den MT-Tisch....;), von jenen selbstbewussten Polizisten!

 

Mir gefällt auch nicht jeder korrekt geparkte Wagen, aber das ist ebenso wenig relevant wie dein Geschmack, Herr TE!

Es sei denn das halbe Wohnmobil (seitlich) steht auf dem Gehweg...das ist ab 2,8 Tonnen nämlich nicht erlaubt.

Oder ein rechtlicher Hinweis, expliziet auf das Park-Verbot für Wohnmobile würde das legale parken beenden....;)

Dass, das Gefährt im öffentlichen Raum entsprechende Zulassung haben muss/hat...unterstelle ich mal hier.....

 

Also, bin mal auf die Rechtsgrundlage gespannt......:)

 

P.S. Sondernutzung kömmt in Frage, wenn der Bewohner Stühle etc. um sein Wohnmobil stellt!

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Es sei denn das halbe Wohnmobil (seitlich) steht auf dem Gehweg...das ist ab 2,5 Tonnen nämlich nicht erlaubt.

Das ist es ohne Zeichen 315 sowieso nicht. Dann aber wären es 2,8 Tonnen.

Auch ein PS: Sondernutzung kann es auch sein, wenn der WoMo-Fahrer da über längere Zeit drin lebt, ohne was nach draußen zu stellen. Aber eventuell ist es eine arme Sau, die Zuhause rausgeflogen ist. Da würde ich sicher kein Fass aufmachen, solange die Umwelt nicht weiter belästigt wird (Müll, Abwasser etc.)

Das Wohnmoil ist im Prinzip eine Sonderkaroserieform eines PKW soweit es mit einem PKW-FS gefahren werden darf. Davon gehe ich in diesem Falle aus.

Somit darf mit selbigem überall dort wo ein PKW lt. STVO parken darf parken. Ein ausgeschildertes Parkverbot für Wohnmobile kann das natürlich verhindern.

am 24. Februar 2013 um 18:59

Ichtyos....wie immer hast Du zu lange zum "googlen"/ spicken gebraucht! Bereits korrigiert auf 2,8 t.....! :D

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 18:59

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Das wäre der einzige Punkt, den man dem Wohnmobil-Eigner beim Parken zum Vorwurf machen könnte.

Nur bedingt. § 12 StVO sagt dazu:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

(3) Das Parken ist unzulässig

vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

vor Bordsteinabsenkungen.

Ein verdecktes Verkehrsschild (was für eines?) ist da erst einmal kein KO-Kriterium.

Wenn da wirklich jemand drin wohnen sollte, könnte aber eine Sondernutzung in Frage kommen. Ich würde auch erst einmal den Kontakt zum Fahrer suche.

Es wird ein Vorfahrt-Achten Schild behindert und zwar auf einer m.E. unübersichtlichen Kreuzung.

Ich werde wahrscheinlich dann mal einen Brief entwerfen und dann an seine Windschutzscheibe klemmen

am 24. Februar 2013 um 19:02

Jooh, mach das mal...hoffe in dem Moment ist jemand zu hause.....;)

 

Vergesse aber nicht deine aktuelle Adresse im Brief zu hinterlassen, damit er sich bei Dir für die Störungen entschuldigen kann....;)

 

Wirst ja keiner der Typen sein der anonym was an den Wischer hängt, oder.....;)

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