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Parken im verkehrsberuhigten Bereich

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 7:46

Hallo Leute,

ich habe natürlich bisschen im Internet recherchiert und weiß, dass es im verkehrsberuhigten Bereich was Parken angeht besondere Vorschriften gibt (markierte Flächen zum Parken). Ich habe unten paar Bilder hochgeladen. Stehe ich mit dem silbernen Vectra im Parkverbot?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von subay

142103 Parken verbotsw. in verkehrsberuhigtem Bereich (Zeichen 325.1, 325.2)

Ok, in dem Fall wir dir nicht das rückwärts parken vorgeworfen (was dennoch eigentlich verboten ist, genauso wie gegen die Fahrtrichtung parken ;) )

Nenne mir doch bitte wo in der StVO das Parken vorwärts / rückwärts geregelt sein soll.

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am 3. Juni 2011 um 17:22

Es braucht in verkehrsberuhigten Bereichen keine spezielle Ausweisung.

 

VwV-StVO zu den Zeichen 325 und 326 Verkehrsberuhigte Bereiche

"Die zum Parken bestimmten Flächen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs brauchen nicht durch Parkplatzschilder gekennzeichnet zu sein. Es genügt eine andere Kennzeichnung z. B. eine Bodenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) oder Pflasterwechsel."

 

 

Genau, Schilder sind nicht notwendig.

bzw. die meisten Schilder haben in einem verkehrsberuhigten Bereich keinen Sinn, da es keine Fahrbahn gibt.

Man kann auch kein Bußgeld für das Parken am linken Fahrbahnrand bekommen - eben da es keine Fahrbahn gibt.

 

Und wenn jetzt etwas das "früher" mal ein anders gepflasterter Gehweg in Fahrzeugbreite war nun genauso in einem verkehrsberuhigten Bereich ist, kann das der geneigte Autofahrer als Parkmarkierung ansehen. ;) Es ist zumindest eine unklare Markierung.

Themenstarteram 4. Juni 2011 um 13:01

Heute waren paar Leute vom Ordnungsamt wieder fleißig Knöllchen verteilen, die Gelegenheit habe ich natürlich genutzt und gleich Einen drauf angesprochen....

Der nette Herr vom OA meinte, dass der Platz rechtlich gesehen ein Parkplatz ist, also darf man da parken. Warum ich da Knöllchen bekommen habe, konnte er auch nicht verstehen.

Es gibt unten neue Fotos.

Da wurde mal, so wie es aussieht, gebuddelt, weil die Steine wild verteilt sind.

Bild1102
Bild1103

Zitat:

Original geschrieben von subay

Heute waren paar Leute vom Ordnungsamt wieder fleißig Knöllchen verteilen, die Gelegenheit habe ich natürlich genutzt und gleich Einen drauf angesprochen....

Der nette Herr vom OA meinte, dass der Platz rechtlich gesehen ein Parkplatz ist, also darf man da parken. Warum ich da Knöllchen bekommen habe, konnte er auch nicht verstehen.

[...]

Weil die Stadt mal wieder Kohle braucht?

also mit dem Bild würde ich nicht zahlen.

am 7. Juni 2011 um 6:41

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Im Parkverbot nicht, dennoch verbotswidrig... ebenso die 2 Kombis neben dir. In solchen Parklücken ist es verboten rückwärts ein zu parken ;) ...

Wo bitte steht das?!?

Braucht es dafür ein extra Schild (was ich nicht kenne) oder ist das IMMER so?

Dann darft ich laut dir auch nicht mehr rückwärts am Supermarkt einparken. Erschwert mir das einladen abr ungemein, muss dann mit dem Korb immer auf der Straße stehen.

Auch die privat aufgehängten Schilder sind nur ein netter Versuch, die Abgase vom Haus fern zu halten. Sind aber i.S.d. StVO nichts wert und somit sinnfrei.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Wo bitte steht das?!?

Nirgendwo. Gibt es nicht, wird es nicht geben. Immer wieder spannend wie sich manche immer ihre eigene STVO zusammenspinnen...:rolleyes::mad:

am 7. Juni 2011 um 7:12

*EDIT*

Alles schon geklärt

am 7. Juni 2011 um 7:18

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Es gibt mehrere Möglichkeiten.

Rückwärts geparkt.

Das Tor hinter dir sieht auch wie eine Einfahrt aus!!!

Du stehst also in diesem Einfahrtbereich.

Oder wie in Berlin üblich, es sit schlichtweg eine Haustür. Einfahrten sind hier entsprechend gekennzeichnet.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Die 10 Euro zahlen und zukünftig dort nicht mehr parken.

Und wieder hat die Stadt dann jemanden erfolgreich abgezockt.

Aber der Klügere gibt ja nach... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von subay

Heute waren paar Leute vom Ordnungsamt wieder fleißig Knöllchen verteilen, die Gelegenheit habe ich natürlich genutzt und gleich Einen drauf angesprochen....

Der nette Herr vom OA meinte, dass der Platz rechtlich gesehen ein Parkplatz ist, also darf man da parken. Warum ich da Knöllchen bekommen habe, konnte er auch nicht verstehen.

Es gibt unten neue Fotos.

Da wurde mal, so wie es aussieht, gebuddelt, weil die Steine wild verteilt sind.

Und? Hast du überwiesen?

Themenstarteram 7. Juni 2011 um 13:20

Ja, leider vorher schon. Werde da weiterhin parken, wenn es nochmal vorkommen sollte, dann werde ich es mir anders überlegen.

Ich habe auch in einem verkehrsberuhigen Bereich ein Knöllchen bekommen für Parken außerhalb gekennzeichneten Flächen und entgegen der Fahrrichtung.

Das zweite ist ja laut OLG Köln wohl eh falsch - http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken06.php

Beim ersten ist die Frage wie man erkennen soll dass es eine gekennzeichnete Fläche ist.

Bei mir sah das so ähnlich aus wie hier: https://...erhaushalt-langenhagen.de/.../image.jpg

Nur dass die Straße hinten doppelt so breit war und keine rote Markierung hatte. Für mich wäre jetzt alles was am Seitenstreifen so liegt und aussieht wie für ein Auto gemacht ein Parkplatz, wofür soll die Fläche sonst dienen? Nur zum halten?!

Gegen das angeblich verbotene Parken entgegen der Fahrtrichtung würde ich Widerspruch einlegen. Verkehrsberuhigte Zonen sind nach landläufiger Rechtsprechung hinsichtlich einiger Sachverhalte nämlich keine herkömmlichen Straßen, dazu zählt auch das klassische Parken entgegen der Fahrtrichtung. Kannst Du auch im Internet recherchieren. Hier in der Stadt ist das erlaubt, selbst mein Nachbar und Polizist macht das, der Leiter des Bürgerbüros auch ;-).

Das entgegen der Fahrrichtung war ja bei den 10 eur schon dabei wo es um nicht gekennzeichnete Flächen ging, war dort quasi nur als zusatz und da bringt der Widerspruch wohl nichts, und wenn dann ist der Aufwand wohl zu hoch für die 10 eur.

Also, ich bezweifle mal, dass es sich in deinem Fall um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. In der Regel gibt es dort keine Bürgersteige, sondern es ist alles niveaugleich, damit der Bereich direkt als solcher erkannt werden kann.

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