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Parken im verkehrsberuhigten Bereich

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 7:46

Hallo Leute,

ich habe natürlich bisschen im Internet recherchiert und weiß, dass es im verkehrsberuhigten Bereich was Parken angeht besondere Vorschriften gibt (markierte Flächen zum Parken). Ich habe unten paar Bilder hochgeladen. Stehe ich mit dem silbernen Vectra im Parkverbot?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von subay

142103 Parken verbotsw. in verkehrsberuhigtem Bereich (Zeichen 325.1, 325.2)

Ok, in dem Fall wir dir nicht das rückwärts parken vorgeworfen (was dennoch eigentlich verboten ist, genauso wie gegen die Fahrtrichtung parken ;) )

Nenne mir doch bitte wo in der StVO das Parken vorwärts / rückwärts geregelt sein soll.

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Nein, du stehst auf einer gekennzeichneten Parkfläche.

Außer Schilder welche auf den Bildern nicht erkennbar sind sagen etwas anderes aus.

Im Parkverbot nicht, dennoch verbotswidrig... ebenso die 2 Kombis neben dir. In solchen Parklücken ist es verboten rückwärts ein zu parken ;) So wie es auf den Bildern aussieht, parkt dein direkter Nachbar sowieso falsch, die Lücke ist breiter markiert und soll deshalb wahrscheinlich signalisieren, eine Lücke für Eingänge dahinter zu lassen...

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 8:02

Habe ein Knöllchen bekommen, soll bitte 10 Euro überweisen. Kann es sein weil die Linie nicht durchgezogen ist, sondern nur keine Ahnung 4/5 gezogen ist? Schilder gibt es da nicht.

Da wo der schwarze Toyota steht weiß ich, dass man da nicht parken darf, da verteilt das Ordnungsamt sehr oft Knöllchen. Aber da wo ich stehe... verstehe ich nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Im Parkverbot nicht, dennoch verbotswidrig... ebenso die 2 Kombis neben dir. In solchen Parklücken ist es verboten rückwärts ein zu parken ;)

Das höre ich zum ersten Mal, hier wird fast nur rückwärts geparkt, außer viele Anfänger oder (nicht hauen) Frauen parken einfach vorwärts rein.

Zitat:

Original geschrieben von subay

Habe ein Knöllchen bekommen, soll bitte 10 Euro überweisen.

Schreib doch einfach was dir auf dem Knöllchen vorgeworfen wird, dann muss hier nicht Ratemal mit Rosenthal gespielt werden und man kann dir genauere Auskunft geben.

Hast du schon schriftlichen Bescheid bekommen ?

Wie verläuft die Linie denn weiter?

Sieht auf Bild 4 so aus als würde sie im Winkel auf das helle Tor zulaufen. ;)

 

Vielleicht eher ein Parkplatz für Motorräder oder Schmart?

Themenstarteram 2. Juni 2011 um 8:07

142103 Parken verbotsw. in verkehrsberuhigtem Bereich (Zeichen 325.1, 325.2)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wie verläuft die Linie denn weiter?

Sieht auf Bild 4 so aus als würde sie im Winkel auf das helle Tor zulaufen. ;)

 

Vielleicht eher ein Parkplatz für Motorräder oder Schmart?

Die Linie endet da einfach.

Wenn es dir wert und du es drauf ankommen lassen willst, Einspruch einlegen, wenn du da standest wie auf den Bildern ist dieses Knöllchen mMn nicht gerechtfertigt.

am 2. Juni 2011 um 8:13

Es gibt mehrere Möglichkeiten.

Rückwärts geparkt.

Das Tor hinter dir sieht auch wie eine Einfahrt aus!!! 

Du stehst also in diesem Einfahrtbereich.

Zitat:

Original geschrieben von subay

142103 Parken verbotsw. in verkehrsberuhigtem Bereich (Zeichen 325.1, 325.2)

Ok, in dem Fall wir dir nicht das rückwärts parken vorgeworfen (was dennoch eigentlich verboten ist, genauso wie gegen die Fahrtrichtung parken ;) ), sondern das parken außerhalb der Markierungen.

Wenn du dir nichts vor zu werfen hast, oder nicht genau weißt, warum du das Ticket bekommen hast, wende dich doch mal ans Ordnungsamt und frage ganz sachlich nach dem Grund des Verstoßes ;)

Zitat:

Original geschrieben von subay

Die Linie endet da einfach.

Ganz sicher?

Es sieht jedenfalls so aus als würde sie schräg weitergehen, ich würde da nochmal nachsehen.

Könnte natürlich auch ein Schatten sein.

 

Dann bleibt eigentlich noch das Parken auf der Linie.

Wäre aber sehr kleinlich.

am 2. Juni 2011 um 8:17

Auf dem Ticket steht doch normalerweise immer der Paragraph des Verstoßes,

einfach mal drauf schauen und im Net danach googeln.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

Original geschrieben von subay

Die Linie endet da einfach.

Ganz sicher?

Es sieht jedenfalls so aus als würde sie schräg weitergehen, ich würde da nochmal nachsehen.

Könnte natürlich auch ein Schatten sein.

Stimmt, auf Bild 4 sieht es wirklich so aus, als würde die Markierung unter dem Vectra diagonal weglaufen... Gibt es davon nicht ein besseres Foto, evtl. sogar ohne Auto? :)

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von subay

142103 Parken verbotsw. in verkehrsberuhigtem Bereich (Zeichen 325.1, 325.2)

Ok, in dem Fall wir dir nicht das rückwärts parken vorgeworfen (was dennoch eigentlich verboten ist, genauso wie gegen die Fahrtrichtung parken ;) )

Nenne mir doch bitte wo in der StVO das Parken vorwärts / rückwärts geregelt sein soll.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

 

 

Ok, in dem Fall wir dir nicht das rückwärts parken vorgeworfen (was dennoch eigentlich verboten ist, genauso wie gegen die Fahrtrichtung parken ;) )

Nenne mir doch bitte wo in der StVO das Parken vorwärts / rückwärts geregelt sein soll.

Immer diese Paragraphenreiter :D Den genauen § müsste ich raus suchen, allerdings ist es in Parktaschen, die im rechten Winkel zum Gehweg verlaufen (auch in einem bestimmten + - Winkel) verboten rückwärts zu parken, weil dadurch die Fassaden verschmutzt werden könnten und Fußgänger durch Abgase belästigt werden...

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