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Parken gegenüber von Nachbars Einfahrt

Themenstarteram 1. September 2019 um 17:33

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Und zwar möchte unser neuer Nachbar, welcher eine Bodenplatte gekauft hat, seinen Wohnwagen darauf abstellen. Ein Carport hierfür wird in naher Zukunft gebaut. Jetzt verlangt er, dass wir unseren PKW auf der anderen Seite - öffentliche Straße - zwecks Ein- und Ausfahrt seines Wohnwagens - nicht mehr dort parken sollen. Die Straßenbreite von 3,05 m wäre eingehalten. Gesagt werden muss noch, dass er seinen Wohnwagen mit Fernbedienung bedienen kann. Eine Ein- und Ausfahrt hierfür ist auch noch nicht erkennbar.

Wir parken schon 20 Jahre auf dieser Seite.

Wie sollen wir uns verhalten?

Beste Antwort im Thema

Fährt der mit dem Bumsbomber jeden Tag rein und raus?

Soller halt mal bei euch Bescheid geben, wenn er am nächsten Tag damit raus will?!

SO das Problem kann DAS jetzt doch nicht sein?!

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maßgebend sind nicht die 3,05 m, sondern ob er mit weniger als 3mal rangieren seine Einfahrt noch verlassen kann. Allerdings gilt das nicht so ohne weiteres für Wohnwagen, Großkrane und Möbellaster, die Regeln sind hier für PKW gemacht. Wenn er einen Mover am Wohnwagen dran hat, kann er den Wagen auch einfacher rausrollen und dann ankuppeln.

Im Zweifel reden, hilft immer. Vielleicht ist es für ihn besser, wenn ihr da steht, die er kennt und bitten kann, wegzufahren, als wenn ein Fremder da steht.

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 1. September 2019 um 20:46:45 Uhr:

Im Eröffnungsposting steht weder, ob noch andere Parkplätze (5 Meter weiter vor oder zurück) vorhanden sind oder ob der nächste Parkplatz 500 Meter weit entfernt ist. Wäre interessant für eine Beurteilung der Situation.

Aber selbst wenn die TE nun ihr Auto dort nicht mehr parkt, kann doch jederzeit ein anderer sein KFZ dort abstellen - sofern es öffentlicher Parkraum ist, wovon ich einfach mal ausgehe. Will der das jedem verbieten?

Wenn die Straße breit genug ist, muss er halt 1 oder 2 mal mehr rangieren oder den Carport entsprechend groß bauen. Die 2 oder 3 Mal pro Jahr kann man sich auch vorher abstimmen.

Wenn es tatsächlich nur um den letzten Absatz geht, verstehe ich die ganze Aufregung nicht!

Wegen den 2 oder 3 mal im Jahr kann doch auch der Nachbar einen öffentlichen Verkehrsraum nicht so einfach komplett für sich vereinnahmen bzw. blockieren.

Zitat:

@FirstFord schrieb am 2. September 2019 um 11:44:52 Uhr:

Wegen den 2 oder 3 mal im Jahr kann doch auch der Nachbar einen öffentlichen Verkehrsraum nicht so einfach komplett für sich vereinnahmen bzw. blockieren.

Dass der Nachbar jetzt schon rumzickt, ohne dass das Vorhaben endgültig durch ist, lässt Schlimmes befürchten. Im Gegenteil würde ich vor dem Urlaub meinen mir bekannten Nachbar bequatschen gerade vor der Ausfahrt zu parken, damit nicht sonstwer da blöd steht den man noch lange suchen muss, wenn es nicht reicht.

Baurecht ist ländersache, aber wenn er eine neue Zufahrt bauen will, bedarf es IMHO einer Baugenehmigung, in der ggf. entsprechende Markierungen, auch auf der Gegenseite, geregelt werden.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 2. September 2019 um 11:59:12 Uhr:

Baurecht ist ländersache, aber wenn er eine neue Zufahrt bauen will, bedarf es IMHO einer Baugenehmigung, in der ggf. entsprechende Markierungen, auch auf der Gegenseite, geregelt werden.

nein, eine Zufahrt ist da, wo Autos rein und raus fahren, auch ohne dass z.B. der Bordstein abgesenkt sein muss. Dafür braucht es keine Baugenehmigung.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. September 2019 um 12:08:24 Uhr:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 2. September 2019 um 11:59:12 Uhr:

Baurecht ist ländersache, aber wenn er eine neue Zufahrt bauen will, bedarf es IMHO einer Baugenehmigung, in der ggf. entsprechende Markierungen, auch auf der Gegenseite, geregelt werden.

nein, eine Zufahrt ist da, wo Autos rein und raus fahren, auch ohne dass z.B. der Bordstein abgesenkt sein muss. Dafür braucht es keine Baugenehmigung.

grins.. -das denke ich eher nicht!

dafür gibt es in Deutschland zumindest ein paar Vorschriften - wetten?

Möchte mal sehen was passiert bei einem Eckgründstück wenn ich da beim Eck ein Stellplatz haben will

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. September 2019 um 12:08:24 Uhr:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 2. September 2019 um 11:59:12 Uhr:

Baurecht ist ländersache, aber wenn er eine neue Zufahrt bauen will, bedarf es IMHO einer Baugenehmigung, in der ggf. entsprechende Markierungen, auch auf der Gegenseite, geregelt werden.

nein, eine Zufahrt ist da, wo Autos rein und raus fahren, auch ohne dass z.B. der Bordstein abgesenkt sein muss. Dafür braucht es keine Baugenehmigung.

Deswegen hab ich es auch als IMHO geäußert. Weil wenn ich eine 2. Zufahrt bauen möchte, benötige ich (Hessen) eine Baugenehmigung. Hab' mich deshalb unlängst für einen Carport entschieden. Der ist zwar "genehmigungsfrei" aber immerhin seit kurzem notifizierungspflichtig.

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