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Parken gegenüber von Nachbars Einfahrt

Themenstarteram 1. September 2019 um 17:33

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Und zwar möchte unser neuer Nachbar, welcher eine Bodenplatte gekauft hat, seinen Wohnwagen darauf abstellen. Ein Carport hierfür wird in naher Zukunft gebaut. Jetzt verlangt er, dass wir unseren PKW auf der anderen Seite - öffentliche Straße - zwecks Ein- und Ausfahrt seines Wohnwagens - nicht mehr dort parken sollen. Die Straßenbreite von 3,05 m wäre eingehalten. Gesagt werden muss noch, dass er seinen Wohnwagen mit Fernbedienung bedienen kann. Eine Ein- und Ausfahrt hierfür ist auch noch nicht erkennbar.

Wir parken schon 20 Jahre auf dieser Seite.

Wie sollen wir uns verhalten?

Beste Antwort im Thema

Fährt der mit dem Bumsbomber jeden Tag rein und raus?

Soller halt mal bei euch Bescheid geben, wenn er am nächsten Tag damit raus will?!

SO das Problem kann DAS jetzt doch nicht sein?!

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Fährt der mit dem Bumsbomber jeden Tag rein und raus?

Soller halt mal bei euch Bescheid geben, wenn er am nächsten Tag damit raus will?!

SO das Problem kann DAS jetzt doch nicht sein?!

Themenstarteram 1. September 2019 um 17:48

Nein nur, wenn er in Urlaub fährt. Ich lasse es auch darauf ankommen. Ich denke nämlich auch, dass er Bescheid geben kann vorher.

Danke

Miteinander reden ist immer gut in Nachbarschaftsdingen.

Sind genug Parkplätze in der Straße?

Stell deinen Wagen einfach ein paar Meter weiter weg, wenn es möglich ist.

Das hört sich nach beginnendem Nachbarschaftskrieg an - den kann keiner gewinnen. Wenn Du mit dem Nachbarn vernünftig reden könntest, gäbe es diesen Thread nicht.

Du solltest versuchen vernünftig mit ihm zu reden. Euer Auto könnte auch während der Bauzeit des Carports und der Herstellung der noch nicht erkennbaren Ein- und Ausfahrt stören - und - der Ton macht die Musik - das Eröffnungs Posting liest sich eher so, als seien die Fronten schon verhärtet.

Nimm Dir einen Anwalt und zerstöre das nachbarschaftliche Verhältnis endgültig - ein seit 20 Jahren genutzter Parkplatz ist das wert! (Im letzten Satz ist Ironie enthalten)

Im Eröffnungsposting steht weder, ob noch andere Parkplätze (5 Meter weiter vor oder zurück) vorhanden sind oder ob der nächste Parkplatz 500 Meter weit entfernt ist. Wäre interessant für eine Beurteilung der Situation.

Aber selbst wenn die TE nun ihr Auto dort nicht mehr parkt, kann doch jederzeit ein anderer sein KFZ dort abstellen - sofern es öffentlicher Parkraum ist, wovon ich einfach mal ausgehe. Will der das jedem verbieten?

Wenn die Straße breit genug ist, muss er halt 1 oder 2 mal mehr rangieren oder den Carport entsprechend groß bauen. Die 2 oder 3 Mal pro Jahr kann man sich auch vorher abstimmen.

Sobald es eine Einfahrt ist darfst Du dort nicht mehr parken. Auch wenn der Bordstein abgesenkt wurde ist es vorbei.

Es gibt aber Gemeindesatzungen die es untersagen Vorgärten als Parkfläche zu nutzen bzw. mehrere Einfahrten zum eigenen Grundstücken anzulegen. Verkauf Dein Auto dem Nachbarn als Diebstahlsicherung für sein WoMo.

Und dafür braucht es Genehmigungen - das läuft nicht auf Krieg raus, das ist schon einer...

Zitat:

@onzlaught schrieb am 1. September 2019 um 21:00:27 Uhr:

Sobald es eine Einfahrt ist darfst Du dort nicht mehr parken. Auch wenn der Bordstein abgesenkt wurde ist es vorbei.

Es gibt aber Gemeindesatzungen die es untersagen Vorgärten als Parkfläche zu nutzen bzw. mehrere Einfahrten zum eigenen Grundstücken anzulegen. Verkauf Dein Auto dem Nachbarn als Diebstahlsicherung für sein WoMo.

Sie parkt nicht direkt davor sondern gegenüber der Ausfahrt. Wenn bis da hin genug Platz ist 3,05m kann er vor Wut glühen, aber machen kann er nix.

Dem Nachbarschaftlichen Verhältnis tut es gar nicht gut. Aber hört sich ey schon nicht gut an.

 

Aber es kann wie oben schon gesagt, jeder andere auch dort parken weil öffnentliche Straße

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 1. September 2019 um 21:24:32 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 1. September 2019 um 21:00:27 Uhr:

Sobald es eine Einfahrt ist darfst Du dort nicht mehr parken. Auch wenn der Bordstein abgesenkt wurde ist es vorbei.

Es gibt aber Gemeindesatzungen die es untersagen Vorgärten als Parkfläche zu nutzen bzw. mehrere Einfahrten zum eigenen Grundstücken anzulegen. Verkauf Dein Auto dem Nachbarn als Diebstahlsicherung für sein WoMo.

Sie parkt nicht direkt davor sondern gegenüber der Ausfahrt. Wenn bis da hin genug Platz ist 3,05m kann er vor Wut glühen, aber machen kann er nix.

Dem Nachbarschaftlichen Verhältnis tut es gar nicht gut. Aber hört sich ey schon nicht gut an.

Aber es kann wie oben schon gesagt, jeder andere auch dort parken weil öffnentliche Straße

Hast recht, ich sollte mal richtig hingucken. Wenn die 3,05 freibleiben kann keiner was. Mal in der Strasse umschauen ob es Ähnliches schon gibt, dann kann man abschätzen ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist. Meinem Cousin wurde jegliche weitere Zufahrt für Fahrzeuge verweigert, ich habe zwar einen legalen Stellplatz im Vorgarten, aber ein Carport wäre nicht erlaubt.

Dann soll er seine noch zu bauende Einfahrt so gestalten das er einen ausreichenden Radius hat um auch dann Rein oder Raus zu kommen wenn gegenüber ein Auto parkt.

Wenn bei Euch ein Carport genehmigt werden muss einfach zu der Ratsitzung gehen ín der über die Genehmigung entschieden wird. Dann kann man auf eventuelle Probleme hinweisen, oder der Gemeinde schon im Vorfeld berichten wie sich der Bauherr sich das vorstellt.

Die können Ihm dann schon eine Auflage verpassen das die Einfahrt so angelegt werden muss das er auch dann rein oder raus kann wenn gegenüber ein Auto steht, oder die Genehmigung versagen.

Zitat:

@KerstinRummler schrieb am 1. September 2019 um 19:33:05 Uhr:

 

Wir parken schon 20 Jahre auf dieser Seite.

Wie sollen wir uns verhalten?

Hallo,

weitere 20 Jahre wie bisher so parken... solange die mindest vorgeschriebene Fahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht unterschritten wird, würde Ich keinerlei Handlungsbedarf sehen.

Selbst mehrmaliges rangieren wäre hier sogar noch zumutbar.

Falls ihr dort dann nicht mehr parkt, und plötzlich stellt sich jemand anderes hin. Was macht er dann?

Versuchen freundlich zu klären. Zur Not würde ich ihm meine Nummer geben und wenn er den Platz braucht dann einfach mal kurz beiseite stellen.

Wie kommt ihr alle darauf, dass 3,05m reichen würden? Das reicht für die Durchfahrt der Feuerwehr, aber deshalb noch lange nicht notwendigerweise ggü einer Einfahrt!

Dennoch: Reden ist die einzig praktikable Lösung vor einem Umzug - gilt natürlich auch für den lieben Nachbarn.

Andere Frage:

Gibt es bereits eine Zufahrt zum Grundstück?

Wenn ja - hm...- dann muss er erstmal abwarten ob er das überhaupt genehmigt bekommt den Bürgersteig abzusenken!

Vielleicht machst du aber auch mal eine Skizze mit ein paar Bildern....

Auch mal nachfragen (bei der Stadt!) ob es eine Gehnehmigung für den Stellplatz gibt und ob er den Vorgaben entspricht!

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