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Parken an enger unübersichtlicher Straßenstelle - fehlerhafter Bußgeldbescheid?

Themenstarteram 30. März 2022 um 8:27

Hallo,

angenommen es wird in einem Bußgeldbescheid das Parken an einer engen und unübersichtlichen Straßenstelle nach §12 Abs. 1 StVO vorgeworfen.

§12 Abs. 1 StVO beschreibt aber das Halten an einer engen und unübersichtlichen Straßenstelle. Erst in Abs. 2 wird definiert, dass wer das Fahrzeug verlässt oder länger als 3min hält, der parkt.

Demnach habe ich definitiv geparkt und nicht gehalten, da ich mehrere Stunden dort stand. (Abgesehen davon dass die Stelle nicht unübersichtlich ist, darum wird der eigentliche Einspruch auch handeln).

Im Bußgeldbescheid wird mir PARKEN vorgeworfen, die angeführten Paragraphen beziehen sich aber nur auf §12 Abs. 1 (HALTEN). Absatz 2 und 3 der das Parken beschreibt, ist nirgends zu lesen. Ist das nicht ein Widerspruch und somit fehlerhaft?

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34 Antworten

Entweder das, oder das Auto verlassen bevor es zum Stillstand gekommen ist ;)

Das kann nur Bruce

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. März 2022 um 19:11:36 Uhr:

oder das Auto verlassen bevor es zum Stillstand gekommen ist

Ist man dann noch Fahrzeugführer? Falls nicht, dann müsste das Auto verkehrsrechtlich halten, auch wenn es noch rollt. :)

Zitat:

@Rockville schrieb am 30. März 2022 um 19:19:44 Uhr:

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. März 2022 um 19:11:36 Uhr:

oder das Auto verlassen bevor es zum Stillstand gekommen ist

Ist man dann noch Fahrzeugführer? Falls nicht, dann müsste das Auto verkehrsrechtlich halten, auch wenn es noch rollt. :)

Wenn das Auto Führerlos hält, greift die Halterhaftung. ;)

Zitat:

@bug99 schrieb am 30. März 2022 um 14:47:09 Uhr:

Zitat:

@manvo schrieb am 30. März 2022 um 13:02:06 Uhr:

Was will der TE eigentlich, was ist sein Ziel?

...

Bestätigung und Bewunderung für sein heldenhaftes Vorhaben

oder sinnlose Verschwendung von Lebenszeit:confused:

Oder soll das ein vorgezogener Aprilscherz sein.

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