ForumPolo 5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 5
  7. Panamera - Umfeldbeleuchtung nachgerüstet !

Panamera - Umfeldbeleuchtung nachgerüstet !

Themenstarteram 22. August 2010 um 6:09

Hallöchen, das Nachrüsten nimmt kein Ende...

Ich habe vom Porsche Panamera die LED-Einheiten für die Umfeldbeleuchtung gekauft und bereits eine Seite nachgerüstet.

Ich habe sie einfach parallel zur Fußraumbeleuchtung angeschlossen. So hat man immer ein gut beleutetes Fahrzeug wenn man die Fernbedienung betätigt. Der Leuchtkegel reicht gut von Vorder- bis Hinterrad.

Zum Einbau:

Aussenspiegel so einstellen, daß man ganz nach innen sieht (also zum Fahrzeug hin)

- Türverkleidung abbauen -> Griffblende abhebeln, darunter sind 2 Schrauben zu lösen; an der Türkante findet sich an der Verkleidung ein kleines Kläppchen welches eine Schraube beinhaltet; unten an der Kante ist auch noch eine; nun die Verkleidung an der unteren türschlossseitigen hälfte versuchen mit den Fingern zu unterwandern und "kräftig" ziehen/rucken. Sind ca. 6 Befestigungsnippel ringsherum.

Den oberhalb des Lautsprechers am besten mit einem Plastikkeil oder evtl. einem großen Schraubenzieher abhebeln. Verkleidung dann nach oben herausnehmen, Kabel und Zug abziehen.

- Spiegel abbauen -> Verkleidung von innen abschrauben und abnehmen; Spiegel ist mit nur einer Schraube befestigt (herausdrehen); Stecker und Kabel freimachen; Spiegel anheben und nach unten herausziehen; Spiegelglas an der entstandenen offenen Stelle mit Fingern hintergreifen und !vorsichtig! herausziehen. 3 Schrauben dahinter herausdrehen und obere Abdeckung "abfummeln" :-) danach die untere.

- Einbau LED-Einheit -> An Hand der Bilder kann man hoffentlich etwas erkennen (leider nur Handycam); ich musste den Trägerrahmen noch leicht bearbeiten damit es 100%ig passte

- Kabel -> Kabel habe ich von innen durch die Türtülle geführt und mit einem Draht dann an einem Loch an der scharnierseitigen Türkante wieder hervorgeholt; von dort aus dann einfach zum Spiegel führen und anklemmen.

Anständige Bilder mache ich bei der anderen Seite. Hatte hier leider nur Handycam dabei.

Das Ergebnis kann sich allerdings sehen lassen !!! :D

Mache davon natürlich auch noch Bilder...

Die Led-Einheiten kosten zusammen knapp 70€ und sind das kleinste und was ich gefunden hab.

Lösungen mit größeren LED-Systemen oder gar Glühbirnen würden auf keinen Fall passen!

Es ist wirklich extrem wenig Platz im Spiegelgehäuse.

Gruß Mario

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von smilebrain

 

@ Moppel III Du hast mich zitiert, hast du das auch gelesen??? Bitte keinen weiteren Spam.

Ja ich hab Dich zitiert und ja ich habs gelesen. Der Hauptsatz sei hier nochmal zitiert:Ob die Sachen "erlaubt" sind oder nicht, da bin ich ehrlich, interessiert mich nicht!

Soche Ignoraten,wie Du, gehören aus dem Straßenverkehr gezogen!

Das ist kein Spam sondern ein "aktives kopfschütteln":mad:

Beste Grüße

50 weitere Antworten
Ähnliche Themen
50 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von smilebrain

 

@ Moppel III Du hast mich zitiert, hast du das auch gelesen??? Bitte keinen weiteren Spam.

Ja ich hab Dich zitiert und ja ich habs gelesen. Der Hauptsatz sei hier nochmal zitiert:Ob die Sachen "erlaubt" sind oder nicht, da bin ich ehrlich, interessiert mich nicht!

Soche Ignoraten,wie Du, gehören aus dem Straßenverkehr gezogen!

Das ist kein Spam sondern ein "aktives kopfschütteln":mad:

Beste Grüße

am 28. August 2010 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von Moppel III

Diese "Coolness" geht mir komplett ab.

Diese Coolness könnte auch Dir zuteil werden, wenn Du Dich mal mit der geltenden Gesetzeslage vertraut machen würdest. Die ist nämlich zum Glück völlig anders, als es in den Horrormärchen planloser Dummschwätzer gerne behauptet wird.

am 28. August 2010 um 15:16

Nachdem das Für und Wider von LED Bremslichtern erörtert worden ist, könnten wir uns erneut dem eigentlichem Thema zuwenden. Ich habe auch meine Bedenken bezüglich Umbauten, die nicht in der STVO zugelassen sind. Jedoch denke ich auch, dass es nichts bringt hier Leute anzufahren oder versuchen sie hier zu belehren. Das führt zu nichts, außer einem "Bash"-Thread zu dem dieser evt. ausarten könnte.

Die Frage vom udo_heuweg scheint untergegangen zu sein.

@smilebrain: könntest du eventuell ein paar Bilder von der Ambientebeleuchtung reinstellen oder was zum Umbau erzählen. Würde mich auch sehr interessieren.

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Moppel III

Diese "Coolness" geht mir komplett ab.

Diese Coolness könnte auch Dir zuteil werden, wenn Du Dich mal mit der geltenden Gesetzeslage vertraut machen würdest. Die ist nämlich zum Glück völlig anders, als es in den Horrormärchen planloser Dummschwätzer gerne behauptet wird.

Da habe ich aber große Zweifel dran:

Für mich die Frange ganz einfach: Hat es eine Zulassung/ABE dann ist es O.K. und bedarf keinerlei "Coolness"

Hat es die nicht komm mir soetwas nicht dran. Coolness hin oder her. Ich bezahle meine Versicherung damit sie im Schadensfall zahlt und nicht damit ich die A-Karte habe weil ich cool sein wollte.

Das manche das anders sehen ist ihre Sache und hat sicher mit dem Alter der Betreffenden zu tun.

Diese Kollegen kommen hoffentlich auch noch in ein Alter indem sie Ihre jetzigen Statements äußerst fragwürdig finden werden. Versprochen.

Aber nun wieder back to topic.

Beste Grüße

Ich kann auch nur an alle appellieren die Basteleien im Rahmen des Gesetzes zu belassen. Bei einem Unfall wird es schnell 6stellig. Wollt ihr das wegen so einem Quatsch auf Jahre abbezahlen???

am 28. August 2010 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von Moppel III

Ich bezahle meine Versicherung damit sie im Schadensfall zahlt und nicht damit ich die A-Karte habe weil ich cool sein wollte.

Also, dann will ich Dir mal auf die Sprünge helfen. Wenn Du Deine Versicherung bezahlst, dann zahlt sie auch im Schadensfall. Dazu ist sie nämlich durch den Vertrag, den sie mit Dir eingegangen ist, verpflichtet. Oder glaubst Du wirklich, de Versicherung ist von der Leistung frei, nur weil eine Funzel am Auto sich als unzuläßig erweist? Sorry, aber so weltfremd kann man doch nicht wirklich sein...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Steve7881

Bei einem Unfall wird es schnell 6stellig. Wollt ihr das wegen so einem Quatsch auf Jahre abbezahlen???

Auch könnte sich die Kenntnis der Gesetzeslage als hilfreich erweisen. Tatsächlich kann nämlich das Versicherungsunternehmen den Versichtern in Regress nehmen, wenn sich die unzuläßige Modifikation am Fahrzeug als unfallursächlich erweist. Mal abgesehen davon, daß das bei einer Umfeldbeleuchtung ausgeschlossen werden kann, ist der Regress auf 5.000,-€ gesetzlich beschränkt. Das ist nach meiner Zählung nicht 6 sondern nur 4stellig. Wer Jahre braucht um das abzubezahlen, der hat dann aber auch ohne solchen Quatsch wohl ziemliche Probleme.

dann sollte man die "Gesetzeslage" auch komplett beim Namen nennen ;)

Zitat:

So wird ein Kaskoversicherer bei grob fahrlässiger Verursachung eines Unfalles von seiner Leistungspflicht frei. Wird ein Dritter geschädigt, so kann der Haftpflichtversicherer bei dem Fahrer bis zu 5000,00 EUR Rückgriff nehmen. Wird der Unfall mit einem Firmenfahrzeug durch einen angestellten Fahrer grob fahrlässig herbeigeführt, so kann der Versicherer den Fahrer in Regress nehmen. Ebenfalls besteht im Falle der groben Fahrlässigkeit eine Rückgriffsmöglichkeit einer Leasinggeberin gegen den Leasingnehmer.

im Klartext heißt das, dass man die A-Karte gezogen hat, man bleibt nämlich schlicht und ergreifend auf seinem eigenen Schaden hängen, plus ggf. 5000 Euro Regressansprüche der Haftpflcht-Versicherung! Sicherlich ist das wahrscheinlich beim Polo nicht 6-stellig aber, bei einem Totalschaden des eigenen Fahrzeugs im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls, doch mehr, als so mancher auch in mehreren Jahren zahlen kann!

am 28. August 2010 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

dann sollte man die "Gesetzeslage" auch komplett beim Namen nennen ;)

Zitat:

So wird ein Kaskoversicherer bei grob fahrlässiger Verursachung eines Unfalles von seiner Leistungspflicht frei.

Niemand hat etwas anderes behauptet. Wenn Du aufgrund der unzulässigen Umfeldbeleuchtung einen Unfall verursachst, dann muß die Kasko nicht zahlen, die Haftpflicht kann bis zu 5.000,-€ Regress verlangen. Fraglich bleibt dennoch, wie sich das in der Praxis bewerkstelligen lassen soll - meine Phantasie reicht dafür jedenfalls nicht aus...:p

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

dann sollte man die "Gesetzeslage" auch komplett beim Namen nennen ;)

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

Zitat:

So wird ein Kaskoversicherer bei grob fahrlässiger Verursachung eines Unfalles von seiner Leistungspflicht frei. Wird ein Dritter geschädigt, so kann der Haftpflichtversicherer bei dem Fahrer bis zu 5000,00 EUR Rückgriff nehmen. Wird der Unfall mit einem Firmenfahrzeug durch einen angestellten Fahrer grob fahrlässig herbeigeführt, so kann der Versicherer den Fahrer in Regress nehmen. Ebenfalls besteht im Falle der groben Fahrlässigkeit eine Rückgriffsmöglichkeit einer Leasinggeberin gegen den Leasingnehmer.

im Klartext heißt das, dass man die A-Karte gezogen hat, man bleibt nämlich schlicht und ergreifend auf seinem eigenen Schaden hängen, plus ggf. 5000 Euro Regressansprüche der Haftpflcht-Versicherung! Sicherlich ist das wahrscheinlich beim Polo nicht 6-stellig aber, bei einem Totalschaden des eigenen Fahrzeugs im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls, doch mehr, als so mancher auch in mehreren Jahren zahlen kann!

Bezweifle dass eine Umfeldbeleuchtung, LED-Bremsleuchte oder sonstige kleine Lichtspielereien je als grob Fahrlässige Unfallverursachung zählen werden! Höchstens du hast nen 500W Strahler der absichtlich extra Leute blendet.

Kann mich hier Hadrian nur anschließen, das wird hier oftmals mehr hochgepuscht als es ist.

Sollte jedoch jemanden trotzdem diesbezüglich eine Gegenteile Gerichtsverhandlung zu Ohren kommen und jemand hat sich wegen ner kleinen LED in ernste Probleme gebracht, kann er gerne detailiert Berichten. Mir ist hierzu nämlich noch nichts bekannt.

Einziges was ich mir hier als "grob Fahrlässig" vorstellen könnte, wenn jemand mit illegalen Xenon unterwegs ist und jemanden bei einer Kuppe enorm blendet und es zum Unfall kommt.

...selbst wenn hier jetzt alle juristischen Konsequenzen aufgezeigt und seziert werden, ändert das an der Betrachtungsweise, des betreffenden user's gar nichts...

Auch wieder war ... und noch weniger ändert es an der Tatsache der totalen Off Topic Thematik!

so kann er zumindest drüber nachdenken, seine Prämie für die Kaskoversicherung zu sparen ;)

Zitat:

Die Fahrzeugversicherung umfaßt die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und – unter Beachtung von Absatz 2 – seiner unter Verschluß verwahrten oder an ihm befestigten Teile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen deren Einbau nicht entgegenstehen.

am 28. August 2010 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

Die Fahrzeugversicherung umfaßt die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und – unter Beachtung von Absatz 2 – seiner unter Verschluß verwahrten oder an ihm befestigten Teile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen deren Einbau nicht entgegenstehen.

Das heißt also, wenn durch unzulässige Lämpchen die BE erlischt, dann ersetzt die Kasko zwar das komplette Fahrzeug, nicht aber die Funzeln. Die 70,-€ für die neue Panamera-Umfeldbeleuchtung müßten also aus eigener Tasche gezahlt werden. Das ist wirklich hart...:D

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

Die Fahrzeugversicherung umfaßt die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und – unter Beachtung von Absatz 2 – seiner unter Verschluß verwahrten oder an ihm befestigten Teile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen deren Einbau nicht entgegenstehen.

Das heißt also, wenn durch unzulässige Lämpchen die BE erlischt, dann ersetzt die Kasko zwar das komplette Fahrzeug, nicht aber die Funzeln. Die 70,-€ für die neue Panamera-Umfeldbeleuchtung müßten also aus eigener Tasche gezahlt werden. Das ist wirklich hart...:D

Da die Umfeldbeleuchtung während der Fahrt nicht an ist kann Sie kaum Schuld an einem etwaigem Unfall sein. Meine Posts bezogen sich ausschließlich auf die Bremsleuchten.

Beste Grüße

meine ebenfalls... Und da mit dem Einbau der nicht zugelassenen Leuchtmittel die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs erlischt, würde die Kasko gar nichts zahlen. Lesen und verstehen ist bei Versicherungsklauseln angesagt ;) Zahlen würde sie für die Teile nur nicht, wenn sie gesetzlich verboten wären, die Betriebserlaubnis durch den Anbau aber nicht erlischt (z.B. der Anbau von mehr als 6 nach vorne leuchtenden Scheinwerfer, die aber jeder für sich genommen zulässig wären), erlischt jedoch die Betriebserlaubnis, wird gar nichts gezahlt, weder für die nicht zugelassenen Teile, noch für den Rest des Fahrzeugs!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 5
  7. Panamera - Umfeldbeleuchtung nachgerüstet !