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Österreich: Auto gekauft als Export, gültige HU, jetzt schwere Mängel

Hallo, eine Frage_

Meine Frau hat sich im April bei privat ein Auto gekauft, mit gültigem Pickerl, jetzt stellt sich heraus dass der Achströger durchgerostet ist, die Pickerl Werkstatt sagt dass kann in der Zwischenzeit passiert sein udn der Träger sei auch verbogen evtl von einem Unfall und ausserdem habe ich es sowieso als Export Bastlerauto gekauft...... Der Verkäufer will damit gar nichts zu tun haben. Kann ich da was machen damit ich mein Geld wieder bekomme ?

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14 Antworten

Wurde das Auto wirklich als Export/Bastler verkauft im Kaufvertrtag?

Aber kurzum, wenn es entsprechend um Kaufvertrag ausgeführt war als Bastler, hast du keine Chance wieder an das Geld zu kommen.

Erst recht nicht von Privat, da müsstest du dem Verkäufer nachweisen, dass er es arglistig verschwiegen hat und er es nicht gutgläubig mit Pickerl verkauft hat. in der Praxis fast unmöglich, selbst wenn die Mängel nicht genannt wurden, auch wenn durchaus möglich, dass die Werkstatt ihn darauf aufmerksam gemacht hat. Nach dem Motto verkaufs schnell und ich besorg die das Pickerl irgendwie. Wirst du nie beweisen können.

Wie alt ist das Pickerl ? wenn das ganz frisch ist, könnte man da ggf. versuchen was bei der Werkstattzu holen. Die Achse rostet nicht von heute auf morgen durch und müsste auffallen. Wenn das aber mehrere Monate zurück liegt, stehen auch da die chancen schlecht.

Je nachdem um welche Summe es geht, würde ich es als Lehrgeld verbuchen, keine alten Kisten ohne Ahnung von privat zu kaufen.

April bis Ende September (April komplett mitgerechnet) --> 6 Monate.

Da wird kein Achsträger durchrosten wenn der Hocker nicht 24/7 in Salzwasser steht. Trotzdem sind die Chancen sehr gering, allein wegen der Zeitspanne, da noch finanziell was retouren.

 

Gruß

Andre

Schin seltsam.

Ich kaufe Schrott, Stelle jetzt fest es ist Schrott, und jetzt will ich mein Geld zurück?

Zitat:

@tchibomann schrieb am 29. September 2023 um 11:54:05 Uhr:

April bis Ende September (April komplett mitgerechnet) --> 6 Monate.

Da wird kein Achsträger durchrosten wenn der Hocker nicht 24/7 in Salzwasser steht.

Die meisten Leute haben eine etwas unvollständige Vorstellung von dieser Thematik:

Da zeigt einem z. B. die Werkstatt ein Bauteil mit einem fingerdicken oder vielleicht sogar faustgroßen Loch. Dann denkt natürlich jeder 'so ein Loch kann man bei der Prüfung doch nicht übersehen!" und vermutet gleich kriminelle Machenschaften.

In Wirklichkeit verlaufen aber die meisten Durchrostungen von innen nach außen oder zu mindestens unter dem Lack bzw Unterbodenschutz. Man sieht also ziemlich lange nur eine intakte Oberfläche, obwohl darunter nur noch braune Krümel sind. Man muss also an der richtigen Stelle Verdacht schöpfen und dann mit Schraubendreher oder Hammer prüfen (ja genau, die Werkzeuge bei denen der Kunde gleich schreit man soll sein Auto nicht kaputt machen), und dann hat man erst das offensichtliche Ergebnis.

Wer zum Beispiel öfter Corsa C oder Meriva A in den Fingern hat weiß wo er an der Vorderachse klopfen muss. Wer die Autos nicht kennt, für den sieht so eine Achse vielleicht sogar besser aus als der Durchschnitt. Oberflächlicher Rost an Achsteilen ist ja nunmal alltäglich und in der überwiegenden Mehrheit völlig unkritisch.

 

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 29. September 2023 um 12:08:09 Uhr:

Schin seltsam.

Ich kaufe Schrott, Stelle jetzt fest es ist Schrott, und jetzt will ich mein Geld zurück?

ja da fällt einem wirklich nicht mehr viel ein, und wer jetzt eigentlich gekauft hat, der TE oder seine Frau, ist auch unklar.

Frage mich, in welcher Welt manche leben.

Auf jeden Fall war dem TE klar, was er sich ans Bein bindet mit so einer Bastler-Rübe.

Ja, was sagt denn nun der TE @Mewomo dazu?

[Sinnfreie Provokation von MOTOR-TALK entfernt. Bitte die NUB und Beitragsregeln beachten.]

Mal abgesehen davon, dass es hier in diesem Bereich immer sehr rau zugeht so ist bei solchen Sachverhalten ein Forum eh der schlechteste Ort. Was erwartet man hier für Antworten? Eine Rechtsberatung ist hier eh nicht erlaubt und selbst wenn, darauf sich zu stützen wäre genauso dilettantisch wie ein Bastlerfahrzeug zu kaufen und sich dann zu wundern wenn es 6 Monate später kaputt ist.

Und beide Lager machen es sich zu einfach, sowohl die Fähnchenhändler und ihre Fans wie auch die Verbraucherschutzhelden.

Für eine saubere und verlässliche rechtliche Beurteilung wissen wir zu wenig. Aus dem, was ich bisher gelesen habe, kann das nach beiden Seiten in etwa gleich wahrscheinlich ausgehen.

Und wieder einmal als Lektüretipp für die kommenden Winterabende:

Reinking/Eggert, Der Autokauf.

Ihr werdet staunen, was für Kleinigkeiten oftmals den Ausschlag geben.

ich wüsste nicht, was hier unklar ist, der TE hat 0 Chancen. Er wusste genau, was ich sich mit einer Export-Rübe ans Bein bindet, wenn nicht - sein Pech. Unwissenheit schützt nicht vor den Konsequenzen des eigenen Tuns.

Themenstarteram 10. Oktober 2023 um 16:22

JHa ich geb zu die Frage war überflüssigm hätt ich mir denken können, wir haben es als lehrgeld akzepiert und das Auto der Feuerwehr gespendet, für ihr Übungm die freuen sich weil das Auto noch alle Airbags hat.

Auf jeden Fall danke für die Rückmeldung!

Klasse!

Find ich super, das Auto der Feuerwehr als Ausbildungsobjekt zu spenden.

@audijazzer

Ich weiß, dass du hier eher der hardliner bist, so in der Art "Augen auf, sonst selber schuld". Das gibts in der Tat, aber eher im angelsächsischen Rechtskreis...

Und was unklar sein soll? Naja, vielleicht haben manche es nicht mitbekommen: Es gab eine Schuldrechtsreform, seit der es unter anderem einen neuen Mangelbegriff gibt. Nur, damit österreichische Sachverhalte nicht 1:1 einfach auf Deutschland kopiert werden.

Ich zitiere mal aus dem "Werbeblock" für die diesjährige Neuauflage des Reinking/Eggert:

Schwerpunkt der Neuauflage ist die umfangreiche Darstellung der Konsequenzen der Schuldrechtsreform 2022 auf das Autokaufrecht. Das neue Kaufrecht, das ab dem 1.1.2022 gilt, beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen für die Kfz-Branche. Insbesondere der Gebrauchtwagenverkauf unterliegt künftig einigen Formvorschriften, die neu und daher besonders beachtenswert sind. Eine wesentliche Neuerung ist der veränderte Mangelbegriff. Bedeutsam sind aber auch die neuen Pflichten beim Verkauf einer sogenannten »Ware mit digitalen Elementen«, zu der das Auto zweifellos zählt. Diesem Thema ist ein ein eigenes neues Kapitel gewidmet.
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Da wird sich mancher noch wundern, wenn er seine alten Gewohnheiten einfach beibehält.

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