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Nutzungsausfall: Bitte um Prognose bei Haftpflichtschaden

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 6:31

Hallo Foristen, Spezialisten und Fahrer!

Ich hatte einen unverschuldeten HP-Schaden. Schadentag war der 02.06.23. Ich bin an am 07.06. langsam und vorsichtig auf eigener Achse zur Reparaturwerkstatt gefahren und habe den Wagen dem Gutachter des TÜV / der Werkstatt übergeben. Der Gutachter hat im Gutachten vermerkt, dass der Wagen nicht mehr verkehrssicher ist.

Das Datum des Gutachtens ist der 22.06.23... dann folgte das übliche Prozedere von ControlExpert und div. Schreibereien der Versicherung und meines Anwaltes und irgendwann wurde dann auch mal mit der Reparatur begonnen. Übergabe des reparierten Fahrzeuges an mich war der 14.07.23. (Hurra!)

Mit wie vielen Tagen Nutzungsausfall kann ich rechnen? Fahrzeugklasse und Tagessatz ist geklärt. Ich nehme aber doch mal an, dass ich nicht die kompletten 42 Tage anerkannt bekomme, oder? Welche Erfahrungen habt ihr diesbezgl. schon gemacht, und welche Argumente hattet ihr, damit möglichst viele Tage anerkannt wurden? Im Gutachten steht eine angesetzte Rep.-Dauer von 5 Tagen, aber ich nehme mal an, dass das nicht allein für die Nutzungsausfalldauer relevant ist, sondern auch noch andere Faktoren mit einbezogen werden.

Vielen Dank für einen regen Austausch.

PS: die anstehende Diskussion soll die anwaltliche Beratung weder ersetzen, noch erweitern. Es geht mir nur um die Grundlagen und Erfahrungen anderer Geschädigter. Es besteht schon ein Unterschied zwischen:

5 x 59,- oder eben

42 xx 59,-

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18 Antworten

Ob es dir passt oder nicht, du hast einen Anwalt beauftragt. Warum fragst du den nicht? Denkst du, er kann dir diese einfache Frage nicht beantworten?

Du hast eine Schadenminderungspflicht... Das weiß auch dein Anwalt.

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 7:07

Danke

TE, hätte das Fahrzeug auch so lange gestanden wenn Du den Schaden selbst verursacht hättest?

Die Schadenminderungspflicht wurde hier schon korrekt erwähnt.

Vermutlich hätte er nicht so lange gewartet. Allein schon die Zeitspanne von Unfalltag bis zum Tag, an welchem das Gutachten vorgelegen haben soll, ist unerklärlich lange.

Warum wurde die Reparatur nicht unverzüglich beauftragt? Wozu hat dir dein Anwalt hier konkret geraten bzw. wie hat er dich beraten?

Da nach konkreten Erfahrungen gefragt wurde ... Im Grunde solange wie die Reparatur laut gutachten dauern würde, bei Neubeschaffung wegen Wirtschaftlichen Totalschaden wurden mir 1-2 Wochen zugesprochen ...

Also groben Überblick ... 1 - 14 Tag würde ich sagen, je nach dem was das Gutachten sagt und der Anwalt dann durchboxt ..

 

Aber es stimmt schon, das ist hier reines Spekulieren ... frag deinen Anwalt was möglich und realistisch ist .. wenn der auf sowas spezialisiert ist .. bearbeitet der sowas täglich merhfach .. und weiß es ganz genau ..

Wenn man rumeiert, oder deine Werkstatt? und man zwischen Schadentag und Gutachten 20 Tage hat ... das ist wohl eigenes Verschulden, warum sollte man für diese Verzögerung Entschädigung bekommen .. evtl. von dem jenigen der diese verzögerung zu verantworten hat ?

Bei mir wurde die Autos innerhlab von 0-1 Tagen dem Gutachter vorgestellt und nach 2-3 Tagen lagen die Gutachten beim angeschlossen Fachanwalt und eine Kopie bei mir im E-Mail Postfach als pdf...

Wenn ich mich richtig erinnere, spielt bei "Nutzungsausfall länger als im GA aufgeführt" auch der "Zugriff auf weitere Fahrzeuge" eine Rolle.

Schaue ich mir die Signatur des TE an, ist dies wohl der Fall.

Soweit wie ich mich erinnere wurde ich danach nie gefragt, bzw. mein Anwalt hat nie gefragt.

Wenn man natürlich versucht selbst was mit der gegnerischen Versicherung zu klären, die JuraProfis einen ausfragen und man sich verplappert, das man noch Zugriff auf 3 weitere identische Autos hat:D .. wär das natürlich blöd..da können die einen evtl. tatsächlich einen Strick draus drehen ..wo einem dann doch zum Schluss ein Anwalt rausboxen muss..

Daher ... ich würde sowas nie selber regeln, am Besten garnicht selber mit der gegnerischen Versicherung komunizieren .. dafür wird der Anwalt bezahlt...

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 8:36

Ich habe das Auto dort abgegeben, den vorgeschlagenen Gutachter der Werke akzeptiert und dann gewartet, bis man mir den Wagen als abholbereit gemeldet hat. Taggleich. Freigaben etc. habe ich nicht verzögert, das hat alles der Anwalt geregelt Ich habe nichts verlangsamt. Und zur Schadenminimierung habe durch durch das nicht Nutzen des angebotenen Leihwagen ja bereits beigetragen. Und ob ich ein anderes Auto zur Verfügung habe / Hatte oder nicht, hat mich bislang niemand befragt. Weder mein Anwalt, noch der Gutachter, noch die Werkstatt. Auch nicht die gegn. Versicherung oder deren Rechtsbeistand.

Ich war während der ganzen Zeit so defensiv, wie möglich.

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 8:39

Zitat:

@germania47 schrieb am 16. Juli 2023 um 09:09:12 Uhr:

TE, hätte das Fahrzeug auch so lange gestanden wenn Du den Schaden selbst verursacht hättest?

Die Schadenminderungspflicht wurde hier schon korrekt erwähnt.

Ja, denn auch hier hätte ich ja eine Zusage zur Deckung der Kosten gebraucht, denn egal ob mein Schaden oder der Schaden des Unfallgegners: ich habe keine 10030,- EUR auf dem Giro rumliegen, um das mal eben selbst auf die Schnelle zu regulieren. Und da ich in beiden Fällen von meinem Zweitwagen gebrauch gemacht hätte, lautet die Antwort: Ja.

Zitat:

@keksemann schrieb am 16. Juli 2023 um 10:36:27 Uhr:

Ich war während der ganzen Zeit so defensiv, wie möglich.

Und genau das war dein Fehler.

 

Und wenn du ohnehin einen weiteren Wagen hast, dann kannst du auch diesen nutzen.

 

https://www.iww.de/.../...geneinwand-beim-nutzungsausfallersatz-f57423

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 8:42

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 16. Juli 2023 um 09:59:04 Uhr:

Wenn ich mich richtig erinnere, spielt bei "Nutzungsausfall länger als im GA aufgeführt" auch der "Zugriff auf weitere Fahrzeuge" eine Rolle.

Schaue ich mir die Signatur des TE an, ist dies wohl der Fall.

In diesem Fall erwarte ich doch aber eine gewisse zugestandene Zeit für den Termin beim Gutachter, das Erstellen des Gutachtens, ein bis zwei Tage Bearbeitungszeit bei der gegn. Versicherung und dann die Reparaturdauer. Also wären mit den 5 Tagen schon nochmal 6-8 Arbeitstage angemessen, wo ich in Summe dann auch schon bei 12 Tagen bin, wenn ich berücksichtige, dass der Unfall an einem Samstag Vormittag stattgefunden hat.

Ich fragte ja auch im Opener nach:

"Welche Erfahrungen habt ihr diesbezgl. schon gemacht, und welche Argumente hattet ihr, damit möglichst viele Tage anerkannt wurden?"

Nur ein User hat bislang im Ansatz aus eigener Erfahrung geschrieben. Ich warte dann mal auf noch ein paar andere Antworten.

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 8:43

Zitat:

@beachi schrieb am 16. Juli 2023 um 10:40:50 Uhr:

Zitat:

@keksemann schrieb am 16. Juli 2023 um 10:36:27 Uhr:

Ich war während der ganzen Zeit so defensiv, wie möglich.

Und genau das war dein Fehler.

Warum? Was hätte ich tun müssen?

Das Fahrzeug musste auf irgend so eine besondere Achs-Spur-was-weiß-ich-Einstelldingsbums, und da gab es erst ein paar Tage später als erwartet einen Termin.

Das ist gut so ... im Grunde bist du aus dem Spiel raus und sollte die gegnerische Versicherung dich kontaktieren ... kommt von dir maximal der Hinweis, das sie doch bitte mit deinem Anwalt kommunizieren sollten...

Eigentlich wär für dich nur eine Sache Negativ .. wenn dein Anwalt schlecht ist und er für dich nicht rausholt was möglich ist und dir zusteht ... das kann man schlecht beurteilen, wenn man nicht alle Fakten kennt ...

Siehe .. wer hat es zu verantworten, das es zum Gutachten 20 Tage gedauert hat ? Waren in deiner Region Gutachter über tage wegen Unwetterschäden beschäftigt?, obwohl auch da normale Unfallgutachten Vorrang haben sollten ..

Themenstarteram 16. Juli 2023 um 8:48

ich weiß leider nicht mehr, wie die Schadenlage im Allgemeinen damals war. An große Unwetter bei uns kann ich mich nicht erinnern. Aber die Abgabe im AH und die Besichtigung des Fahrzeuges durch den Gutachter war ja schon mal wegen dem Wochenende schon 5 Tage später als der Unfall. Und ich empfand den Termin am dritten Werktag als angemessen.

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