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Haftpflichtschaden: Abrechnung auf Gutachtenbasis - welche Abzüge muss man hinnehmen?

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 16:24

Hallo,

wir haben einen kleinen Haftpflichtschaden (Gutachten: inkl. Steuer 1800). Wir möchten auf Gutachtenbasis abrechnen und einen Teil in Eigenleistung reparieren.

Die Vers. hat nun vom Gutachten Lohn- und Lackierkosten abgezogen mit Verweis auf einen günstigeren "regionalen Fachbetrieb".

Außerdem hat sie UPE-Abzüge (was immer das ist?! Vermute Differenzen bei den Teilekosten?) und Verbringungskosten abgezogen.

Richtig ist 1800 - 290 Mwst = 1519. Aber hiervon ziehen die mit o.a. Begründungen weitere 430 EUR ab.

Dürfen die das?

Was - neben Nutzungsausfall und Aufwandsentschädigung - könnten wir denn sonst noch vortragen?

Mich ärgert es massiv, dass die Versicherung an uns verdienen will! Die sparen schon die Mwst! Ich könnte ja auch in der Werkstatt zu den im Gutachten angegeben Kosten abrechnen. Also müssten die dann an die WErkstatt 1800 Taler zahlen. Mit 1500 an uns wären wir zufrieden. Zusätzlich haben die Anwaltskosten gespart...

Sollte man es besser so teuer wie möglich machen, damit die Versicherungen sich solche Bereicherungstaktiken abgewöhnen? ;-)

Beste Antwort im Thema

@K080907 und Delle

 

Schön zu lesen, dass hier doch noch Leute am Werk sind, die wissen, wovon sie reden (Es gibt davon noch mehr hier. Die Angesprochenen werden sich erkennen...)

Eine kleine Anmerkung noch zu Deinem Beitrag, K080907:

Als Angestellter eines Versicherungsunternehmens bin ich zwischen dem morgendlichen und abendlichen Betätigen der Stempeluhr Interesssenvertreter. Und zwar sowohl der Interessen unserer Kunden als auch der "meines" Unternehmens.

Dann steht auf allem was ich schreibe oben mein Name und unten die Unterschrift unseres Vorstands.

 

Wenn ich bei MT etwas schreibe, heiße ich Hafi545 und es hat weder mit den Interessen der Branche, noch mit denen der Kunden oder der Firma etwas zu tun. Vielleicht habe ich hier schon "eigenen Kunden" eine Antwort geschrieben, die ihnen gar nicht in den Kram passt. Wer weiß?

 

Folglich vertrete ich in meinen Antworten auch nicht die "für Versicherungen günstigere Meinung", denn ich hätte davon rein gar nichts.

Vielmehr geht es mir (und ich ich glaube, auch den anderen Kollegen) hier ausschließlich darum, die tatsächliche Regulierungspraxis darzustellen.

 

Wenn ein TE fragt, was er als Entschädigung bekommt, werde ich ihm hier nie irgendwelche Flausen in den Kopf setzen, von denen ich sicher weiß, dass er sie nicht erstattet bekommen wird, sondern das schildern, was ich in vergleichbaren Fällen regulieren würde, mit der Begründung, die ich hierfür heranziehen würde.

Das wird dem einen oder anderen nicht passen, wie man immer wieder an den Antworten der Fragesteller sieht. Was mich aber freilich in hohe Maße nicht juckt.

 

Der  Fragende kann dann selbst entscheiden, wie er mit der Regulierungspraxis umgeht.

 

Offenbar wird dieser Ansatz nicht in allen Beiträgen deutlich. Ich werd das wohl in Zukunft deutlicher herausstellen.

Hab ich wieder was gelernt.

 

In diesem Sinne bleibt mir als Abschluss nur dem TE in einem Punkt uneingeschränkt zuzustimmen:

 

"Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal die Fresse halten"

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

 

 

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153 Antworten
Themenstarteram 9. Januar 2009 um 16:43

Es ist ja noch schlimmer!!!

Hab gerade verglichen: Die haben bei Teilen und Lohn schon gleich nur Durchschnittswerte angesetzt (also 1. Mal gekürzt) und von diesen dann noch mal Abzüge vorgenommen mit dem Hinweis auf konkrete günstigere Firma.

Das ist ja doppelt abgezogen!?

Was erlaube Strunz, äh, Versicherung?!

Hast du ne werkstattbindung mit der versicherung ?

Falls nein, nochmal anrufen bei denen und um genaue Erklärung bitten .. Hinterfrage wirklich alles und glaub mir ,diese Versicherungsgesellschaften verarschen Ihre kunden nach strich und faden und oft genug klappt es sogar auch.

Hatte bisher mehrere größere unverschuldete schäden und jedesmal hatte die versicherung versucht durch fehlinformationen oder zurückhaltung von informationen geld zu unterschlagen. DAS ! ist nämlich versicherungsbetrug am kunden

am 9. Januar 2009 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von Golfsen

Hast du ne werkstattbindung mit der versicherung ?

Was hat denn Werkstattbindung mit einem "Haftpflichtschaden" zu tun?

Nichts.

Werkstattbindung kann für Kaskoschäden vereinbart werden.

Nur mal so am Rande.

Gruß

Frank

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 18:37

Natürlich keine Bindung. Die schreiben sogar, dass - wenn ich durch Rechnung höhere Kosten nachweise - sie dann auch mehr zahlen.

Ich frag mich nur, ob die das dürfen bzw. ob die soviel und mehrfach abziehen dürfen. Es ist doch nicht mal im Interesse der Versicherung: Ich spare durch Eigenleistung Geld, aber doch bitte MEINS! Die Versicherung profitiert auch, da sie die Mwst spart (ok, ist evtl. durchlaufender Posten). Aber egal: Wenn die so rumzicken, dann lass ich die Karre doch vom teuersten Händler am Ort reparieren. Hab ja freie Wahl und die müssen blechen.

Wie kann ich erreichen, dass die wenigstens die im Gutachten ausgewiesen Reparaturkosten zahlen?

Ohne die o.a. Abzüge!

am 9. Januar 2009 um 18:44

Benutz mal die Suchfunktion. Zu diesem Thema gab es hier schon eine Threads in denen sich die Fachleute hier bei MT sehr ausführlich geäußert haben.

Gruß

Frank, der dir viel Erfolg bei der Schadensabwickung wünscht.

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 18:51

Hatte erst gesucht, aber nix gefunden. Welche Schlagwörter? Hab gesucht mit Abzüge+Gutachten. Da kam irgendwie nix...zumindest nicht auf die Schnelle...

am 9. Januar 2009 um 18:58

"Fiktive Abrechnung"

373 Treffer im Versicherungsforum

Gruß

Frank

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 19:03

Naja, wo dann dabei steht, welche Abzüge man ertragen muss ist aber ne andere Sache...

Aber ich les mir das mal an.

Falls jemand ne konkrete Antwort weiß, her damit.

am 9. Januar 2009 um 19:55

Kurz und deutlich: Die Versicherung darf Dir von den im Gutachten aufgeführten Kosten nur die MwSt und den Nutzungsausfall abziehen. Ruf am besten bei der Versicherung an und drohe mit Anwalt - den sie dann ja auch zahlen müßte.

Themenstarteram 9. Januar 2009 um 20:18

Wenn anschließend per Gutachter oder Foto die Reparatur nachgewiesen ist, muss aber auch der Nutzungsausfall gezahlt werden!? Die Vers. meinte, der Ausfall müsse durch Rechnung nachgewiesen werden. Ansonsten - wenn ich es z.b. am Wochenende repariere, sei kein Ausfall da und somit müsse das auch nicht entschädigt werden!!! :mad:

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Kurz und deutlich: Die Versicherung darf Dir von den im Gutachten aufgeführten Kosten nur die MwSt und den Nutzungsausfall abziehen. Ruf am besten bei der Versicherung an und drohe mit Anwalt - den sie dann ja auch zahlen müßte.

Sorry Meehster,

aber das ist falsch.

 

Die vom TE angesprochenen Abzüge sind die absolute Regel!

Hintergrund ist, dass der Geschädigte nur Anspruch auf die erforderlichen Kosten der Instandsetzung hat.

 

Abgezogen werden die vom TE angeführten Positionen, weil sie eben nicht erforderlich sind, denn der Versicherer kann ihm ja Werkstätten konkret benennen, die willens und in der Lage sind, genau die im Gutachten aufgeführten Arbeitspositionen zu erledigen, ohne diese Posten zu berechnen.

 

Eine Werkstatt kann eben sogenannte UPE Aufschläge (das ist einfach nur ein prozentualer Aufschlag auf die Ersatzteile) berechnen, sie muss es aber nicht. Die Reparaturleistung wird dadurch kein bisschen besser, dass die Werkstatt mehr für die Teile verlangt.

 

Solange ein Posten aber nicht in jedem Fall aufgewandt werden muss, um den Schaden zu beheben, ist er eben nicht erforderlich.

 

Das Ganze hat nur im Rahmen der fiktiven Abrechnung Relevanz. Es kommt also nicht darauf an, dass der TE gar nicht in eine der benannten Werkstätten gehen will. Muss er auch gar nicht. Er kann den Schaden selbst oder auch gar nicht reparieren. Seine Entscheidung.

 

Der ganze Bereich ist auch in der Rechtsprechung höchst umstritten.

Letztlich schwankt es von Amtsrichter zu Amtsrichter, wie diese Frage entschieden wird.

 

Die Rechtsprechungsquote dürfte wohl bei 50:50 liegen...

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

 

 

 

am 9. Januar 2009 um 21:38

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Kurz und deutlich: Die Versicherung darf Dir von den im Gutachten aufgeführten Kosten nur die MwSt und den Nutzungsausfall abziehen. Ruf am besten bei der Versicherung an und drohe mit Anwalt - den sie dann ja auch zahlen müßte.

Das sehe ich anders.

Der Grundsatz ist doch, dass sich der Eigentümer des beschädigten Fahrzeuges am Schaden nicht bereichern darf.

Mal als Beispiel Verbringungskosten, die können anfallen, müssen aber nicht und sind der Höhe nach variabel. Deshalb ist es durchaus richtig, wenn der Sachverständige die Verbringungskosten überhaupt nicht erst kalkuliert. Das halte ich ohnehin für das Sinnvollste, viele machen es auch so, aber wohl nicht alle. Vielleicht kann sich Delle dazu mal aus seiner Praxis äußern.

Wenn das Fahrzeug tatsächlich verbracht werden muss, werden Verbringungskosten auch in angemessener Höhe erstattet.

Für den TE ist es nun so, dass er doch grundsätzlich bei einer fiktiven Abrechnung für sich entscheiden muss, was er mit dem Schaden bzw. dem Fahrzeug zu tun gedenkt.

1. unrepariert lassen - dann fällt keine Verbringung an

2. alles reparieren lassen - dann können die Verbringungskosten nachgewiesen werden

3. alles in Eigenleistung machen - dann fallen keine Verbringungskosten an

4. teils Eigenleistung, teils Werkstatt z.B. Lackierer - dann kann das Lackieren mittels Rechnung belegt werden und für eine Verbringung in Eigenleistung, kann man diese auch geltend machen

Was hatten wir noch? Ah ja, Kalkulation auf Basis eines günstigen Karosseriefachbetriebes abrechnen, geringere Kosten bei Lohn und Material. Es ist Praxis bei vielen Versicherern, ich kenne das auch so. Rechtlich ist es schwammig, würde ich mal so formulieren. Bin jetzt seit einem Jahr nicht mehr ganz aktuell, was die Rechtsprechung hier Neues zu Tage gebracht hat. Aber ich weiß von einem gesicherten Fall, in dem eine Versicherung dazu ein Positiv-Urteil hatte. Müsste ich dann mal googeln, ob ich das finde.

Das basiert auf dem Einwand der Versicherer, dass eine sach- und fachgerechte Instandsetzung in einer Karosseriewerkstatt zum Preis von X möglich und der Preis von Y dafür nicht erforderlich ist. Da der Geschädigte sich ja bereichern würde, wenn er den Preis Y von der Versicherung bekäme, aber nur den Preis X aufwenden müsste, zieht die Versicherung diese Differenz eben ab.

Niemand kann den Geschädigten zwingen, diese günstige Werkstatt zu nehmen. Nimmt er eine andere, teurere, dann gibt es eine Rechnung und er kann die Differenz nachweisen.

Mit Anwalt drohen? Das geht jedem Sachbearbeiter am Popo vorbei. Nimm ihn oder lass es sein, aber drohen ist überflüssig.

Gruß

traumzauber

 

Edith sagt, ich habe den Nutzungsausfall vergessen...

Nutzungsausfall wird nur gezahlt, wenn die Reparatur nachgewiesen wird. Das muss aber nicht die Rechnung sein, allerdings das typische Foto vom Auto mit aktueller BILD hinter der Scheibe, reicht auch nicht. Bitte nach sach- und fachgerechter Reparatur dem Sachverständigen vorstellen, der das GA erstellt hat.

am 9. Januar 2009 um 21:43

Das heißt doch dann, wenn ich mich "nicht" ärgern will lasse ich mein Auto in der Werkstatt meiner Wahl reparieren. Fertig.

Bei den Threads, bei denen es um fiktive Abrechnung geht, habe "ich" immer irgendwie das, die Geschädigten wollen an dem Schaden was verdienen.

Gruß

Frank

am 9. Januar 2009 um 21:44

Sorry für OT

Hi Hafi,

Zufall oder gleicher Arbeitgeber? :D

Gruß

traumzauber

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