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Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

Themenstarteram 3. August 2015 um 6:31

Hallo Leute,

vor genau einem Monat (in der Nacht vom 02.07 auf den 03.07.) wurde versucht mein Auto zu stehlen.

Die Einbrecher sind durch das Schloss auf der Fahrerseite in das Auto eingebrochen und haben versucht das Zündschloss zu knacken, was Ihnen zum Glück nicht gelungen ist.

Nun zum eigentlichen Problem: Am 03.07. wurde mein Auto abgeschleppt, da das Zündschloss "überdreht" ist, ich das Auto also weder starten noch bewegen kann. Seit dem 03.07. steht mein Auto bei einer Ford Werkstatt in der Nähe welche durch meine Versicherung vorgegeben wurde.

Leider habe ich bis heute keine Info bekommen wann das Auto fertig wird. Aussage vom Autohaus war immer: "Teile sind bestellt aber wann die kommen und eingebaut werden ist noch unklar.."

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich würde gerne Nutzungsausfall bei meiner Versicherung geltend machen, da ich seit über einem Monat anderweitig (Bus/Bahn) zur Arbeit kommen muss. Ich habe schon gelesen, dass bei einem kompletten Diebstahl des Fahrzeugs kein Nutzungsausfall gewährt wird.

Habe ich in meinem Fall eine Chance Nutzungsausfall von meiner Versicherung zu bekommen, da ich selbst nicht für den Unfall verantwortlich bin und ja auch der Nutzungswille besteht.

Oder wird es daran scheitern, dass der Täter nicht bekannt ist und meine Versicherung daher den Nutzungsausfall ablehnen wird?

Ich habe eine Vollkaskoversicherung mit Autoschutzbrief bei der VGH.

Daten zu meinem Auto

Skoda Octavia BJ 2008

105PS Diesel

ca. 70.000 km

Falls ja, in welcher Höhe kann ich Nutzungsausfall von meiner Versicherung bekommen?

Beste Antwort im Thema
am 3. August 2015 um 14:58

Können wir bitte beim Thema bleiben:

Es geht hier um Nutzungsausfall.

Dieser ist weder in marktgängigen Kasko noch marktgängigen Schutzbriefversicherungsbedingungen mitversichert.

Nicht mit einer Silbe erwähnt der TE, dass er einen Leihwagen möchte und auch wenn er dies möchte wird man wohl ohne genaue Kenntnis der AKB (Geschäftsbedingungen) des Versicherer keine abschließende Aussage treffen können, für was und gegen welche Gefahr VS besteht.

gruß

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Grundsätzlich gibt es in der Fahrzeugversicherung (Teil - und Vollkasko) keinen Anspruch auf Nutzungsausfall.

am 3. August 2015 um 7:27

Der Schutzbrief sollte für einen gewissen Zeitraum, z.B. 7 Tage, ein Leihfahrzeug zahlen.

Zitat:

@PaulPantherchen schrieb am 3. August 2015 um 09:27:17 Uhr:

Der Schutzbrief sollte für einen gewissen Zeitraum, z.B. 7 Tage, ein Leihfahrzeug zahlen.

Normalerweise nur, wenn das Schadenereignis mindestens 50 Kilometer vom Heimatort entfernt stattgefunden hat.

am 3. August 2015 um 8:43

Normal ist gar nichts, da jeder Schutzbriefanbieter andere Leistungen hat.

In meinen Bedingungen steht folgendes:

Zitat:

• Mietwagen**: Wir stellen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Innerhalb von Deutschland erstatten wir für die Dauer der Reparatur je Tag 70 € – maximal sieben Tage und bei Entwendung maximal einen Monat. Für die Heimreise aus dem Ausland zahlen wir unabhängig von der Mietdauer bis zu 490 €. Die Mietwagenvergabe ist regelmäßig nur gegen Vorlage einer Kreditkarte möglich.

Die 2 Sterne Fußnote bedeutet:

Zitat:

* Mindestentfernung vom Hauptwohnsitz: 30 km Luftlinie

** Mindestentfernung vom Hauptwohnsitz: 30 km Luftlinie;Ausnahme: Mietwagen nach Unfall oder Entwendung

Wie das in diesem Konkreten Fall wäre, kann ich aber natürlich nicht sagen, da das Fahrzeug ja nur versucht entwendet wurde.

Zitat:

@Pano89 schrieb am 3. August 2015 um 08:31:48 Uhr:

...

Seit dem 03.07. steht mein Auto bei einer Ford Werkstatt in der Nähe welche durch meine Versicherung vorgegeben wurde.

...

Wieso steht das Auto seit einem Monat dort, ohne dass die Reparatur durchgeführt wurde :confused:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. August 2015 um 10:51:11 Uhr:

Zitat:

@Pano89 schrieb am 3. August 2015 um 08:31:48 Uhr:

...

Seit dem 03.07. steht mein Auto bei einer Ford Werkstatt in der Nähe welche durch meine Versicherung vorgegeben wurde.

...

Wieso steht das Auto seit einem Monat dort, ohne dass die Reparatur durchgeführt wurde :confused:

Vermutlich müssen bei Ford noch die Maschinen umgestellt werden um für einen Skoda passende Teile zu fertigen. :D

Hi,

vertraglichen Nutzungsaufall gibt es bei TK oder VK wie schon gesagt normalerweise nicht.

Und in der Ford Werkstatt bist du wahrscheinlich gelandet weil du Werstattbindung hast.

Aber auch bei Werkstattbindung sollte dir die Versicherung eine Werkstatt vorschreiben die in der Lage ist die benötigten Teile für dein Fahrzeug zeitnah zu bestellen. Frag mal bei einer Skoda Werkstatt nach ob die Teile bei denen direkt lieferbar sind.

Dann würde ich mal ordentlich Druck machen bei Werkstatt und Versicherung! Eine gewisse Wartezeit wird da sicher in Kauf genommen werden müssen,aber ein Monat erscheint mir absolut indiskutabel. Ich vermute die Ford Werkstatt hat dich da als "Versicherungskunde" ganz hinten angestellt und arbeitet erst dran wenn wieder Luft ist.

Gruß tobias

am 3. August 2015 um 13:19

Moin,

bei diversen Versicherungen wird die Behebung eines Kaskoschadens binnen einer Frist garantiert...

Bei der HUK / HUK24 zB binnen 5 Werktagen.

Frag doch einfach mal bei Deiner Versicherung nach.

Nach meinem (verschuldeten) Unfall ist mein Kuga auch in die (Partner-)Werkstatt der Versicherung gekommen und sollte binnen 5 Tagen repariert sein. Nachdem das nicht funktionierte bekam ich ab dem 6 Tag ein kostenloses Ersatzfahrzeug durch das Autohaus...

Gruß

Marcus

am 3. August 2015 um 13:38

Ich bekomme ab den 1. Tag einen kostenlosen Leihwagen, wenn ich die Werkstattbindung nutze.

Zitat:

@PaulPantherchen schrieb am 3. August 2015 um 15:38:49 Uhr:

Ich bekomme ab den 1. Tag einen kostenlosen Leihwagen, wenn ich die Werkstattbindung nutze.

Aber mit absoluter Sicherheit nur dann, wenn Du einen Vertrag ohne Werkstattbindung hast.

So verfahre ich seit Jahren, das letzte Mal bei Austausch der Frontscheibe bei einem Audi Vertragshändler, mit der die HUK einen "Select Vertrag" hat.

am 3. August 2015 um 14:36

Mit Sicherheit auch dann ;)

Zitat:

A.2.8 Besonderheiten bei Werkstattbindung im Rahmen von

BASIS

Zusätzlich zu den Bestimmungen nach Abschnitt A.2.7 gilt bei

Werkstattbindung:

Auswahl der Werkstatt

A.2.8.1 Wir wählen im Schadenfall die Werkstatt aus unserem Werkstattnetz

aus. Zusatzleistungen bei Reparatur in der von uns gewählten Werkstatt

A.2.8.2 Wir erbringen folgende Zusatzleistungen:

- das Fahrzeug wird vom Schadenort oder von Ihrem Wohnsitz

in die gewählte Werkstatt transportiert

- für die Dauer der Reparatur wird Ihnen ein Ersatz-Pkw der

kleinsten Klasse zur Verfügung gestellt

- das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt

- der Rücktransport des Fahrzeuges erfolgt kostenfrei innerhalb

eines Umkreises von 50 km.

Diese Zusatzleistungen entfallen,

- bei reinen Glasbruchschäden

- bei Entwendung von Fahrzeugteilen

- wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten nach dem von

Ihnen geschilderten Schadenbild den Betrag von 500 EUR

unterschreiten.

am 3. August 2015 um 14:58

Können wir bitte beim Thema bleiben:

Es geht hier um Nutzungsausfall.

Dieser ist weder in marktgängigen Kasko noch marktgängigen Schutzbriefversicherungsbedingungen mitversichert.

Nicht mit einer Silbe erwähnt der TE, dass er einen Leihwagen möchte und auch wenn er dies möchte wird man wohl ohne genaue Kenntnis der AKB (Geschäftsbedingungen) des Versicherer keine abschließende Aussage treffen können, für was und gegen welche Gefahr VS besteht.

gruß

Selbst wenn es Nutzungsausfall, von wem auch immer, gäbe, nach einem Monat Untätigkeit hätte man sicherlich keinen rückwirkenden Anspruch.

Daher ist die viel wesentlichere Frage die, warum die Reparatur noch nicht erfolgt ist.

Mich würde daher interessieren, ob der TE die Versicherung über die schleppende Abwicklung informiert hat, was er schon vor über drei Wochen hätte tun sollen, wenn er Ansprüche herleiten möchte.

Zitat:

@Pano89 schrieb am 3. August 2015 um 08:31:48 Uhr:

Ich würde gerne Nutzungsausfall bei meiner Versicherung geltend machen, da ich seit über einem Monat anderweitig (Bus/Bahn) zur Arbeit kommen muss.

Nutzungsausfall ist, wie beschrieben, in aller Regel Quatsch. Da es Dir aber offensichtlich um die Mobilität geht, wäre es jetzt wirklich interessant, welchen Tarif Du bei welcher Gesellschaft hast! In der Tat ist es nämlich so, dass bei Werkstattbindung meist einer der Hauptvorteile darin liegt, ein Erstazfahrzeug währende der Reparatur zu bekommen...

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