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Nutzungsausfall bei versuchtem Diebstahl

Themenstarteram 3. August 2015 um 6:31

Hallo Leute,

vor genau einem Monat (in der Nacht vom 02.07 auf den 03.07.) wurde versucht mein Auto zu stehlen.

Die Einbrecher sind durch das Schloss auf der Fahrerseite in das Auto eingebrochen und haben versucht das Zündschloss zu knacken, was Ihnen zum Glück nicht gelungen ist.

Nun zum eigentlichen Problem: Am 03.07. wurde mein Auto abgeschleppt, da das Zündschloss "überdreht" ist, ich das Auto also weder starten noch bewegen kann. Seit dem 03.07. steht mein Auto bei einer Ford Werkstatt in der Nähe welche durch meine Versicherung vorgegeben wurde.

Leider habe ich bis heute keine Info bekommen wann das Auto fertig wird. Aussage vom Autohaus war immer: "Teile sind bestellt aber wann die kommen und eingebaut werden ist noch unklar.."

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich würde gerne Nutzungsausfall bei meiner Versicherung geltend machen, da ich seit über einem Monat anderweitig (Bus/Bahn) zur Arbeit kommen muss. Ich habe schon gelesen, dass bei einem kompletten Diebstahl des Fahrzeugs kein Nutzungsausfall gewährt wird.

Habe ich in meinem Fall eine Chance Nutzungsausfall von meiner Versicherung zu bekommen, da ich selbst nicht für den Unfall verantwortlich bin und ja auch der Nutzungswille besteht.

Oder wird es daran scheitern, dass der Täter nicht bekannt ist und meine Versicherung daher den Nutzungsausfall ablehnen wird?

Ich habe eine Vollkaskoversicherung mit Autoschutzbrief bei der VGH.

Daten zu meinem Auto

Skoda Octavia BJ 2008

105PS Diesel

ca. 70.000 km

Falls ja, in welcher Höhe kann ich Nutzungsausfall von meiner Versicherung bekommen?

Beste Antwort im Thema
am 3. August 2015 um 14:58

Können wir bitte beim Thema bleiben:

Es geht hier um Nutzungsausfall.

Dieser ist weder in marktgängigen Kasko noch marktgängigen Schutzbriefversicherungsbedingungen mitversichert.

Nicht mit einer Silbe erwähnt der TE, dass er einen Leihwagen möchte und auch wenn er dies möchte wird man wohl ohne genaue Kenntnis der AKB (Geschäftsbedingungen) des Versicherer keine abschließende Aussage treffen können, für was und gegen welche Gefahr VS besteht.

gruß

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Zitat:

@xAKBx schrieb am 14. August 2015 um 16:39:12 Uhr:

@fridolin frost

Mietwagen und Nutzungsausfall bei einem Vollkaskoschaden!

Die Heckscheibe hätte ich mir als Glasbruchschaden über TK regulieren lassen. Keine SFR-Belastung und wahrscheinlich auch noch geringere SB. Der eine Tag Mobilität zzgl. 38 Euro Nutzungsausfall wiegt im Zweifel den Rückstufungsschaden nicht aus.

...der Schaden war ca. 2500 EUR, da noch einiges an Lack um die Scheibe herum beschädigt war, deswegen hat die Versicherung auch Teilkasko gleich abgelehnt und das war dann auch der Grund noch mal ganz genau in die Versicherungsbedingungen zu schauen. Tja und da sich die Versicherung genau daran gehalten hat, haben wir das dann auch und somit die 38 EUR Nutzungsausfall eingefordert...

Ansonsten stimmt alles was hier steht. Der Audi war über 36 Monate finanziert und die Versicherungsprämie in dieser Zeit fix bei 29 EUR/Monat. Zum Ende der Finanzierung sollte diese auf 89 EUR/Monat angepasst werden, bei deutlich weniger Leistungen (Mietwagen + Nutzungsausfall bei Vollkasko sollte entfallen)... Konnten wir dann auch problemlos kündigen/wechseln...

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