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Nun hat es mich auch erwischt...

Mercedes
Themenstarteram 23. Januar 2023 um 16:55

Über 50 Jahre ist es gut gegangen.

Der LKW war heute stärker als ich.

 

Erfreulicherweise hat er gewartet. Das scheint heute nicht mehr selbstverständlich zu sein, obwohl wir alle versichert sind...

Tja, nun beginnt die Lauferei.

Nach erstem fachkundigem Blick neue Heckstoßstange samt Träger und Leisten, neues Rücklicht, Blech über dem Träger "soeben" angetickt und auch an der Klappe ist eine Minibeschädigung.

Ich denke da kommen locker mehr als 3 Tsd. zusammen.

Unfall heckschaden links
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48 Antworten

Das wird nicht reichen. Hatte gerade eine Minibeule mit kleinen Schrammen zwischen hinterer Tür und Rücklicht, kaum zu sehen. Hat die gegnerische Versicherung 2500 gekostet.

Rechne also mit höheren Kosten.

 

Can't help !

Oje… hat der Dich im Stand „mitgenommen“?

Wenn die Schürze beschädigt ist wird sie vermutlich komplett ausgetauscht. Neuteil, Lackierung und Montage waren bei meinem W204 schon rund 1400.- Euro. Bei Dir kommt noch der Rückscheinwerfer und möglicherweise die im verdeckten Bereich angebrachten Dämpfungselemente hinzu.

Ich würde das aber gelassen sehen. Die beauftragte Werkstatt wird das sicher genau begutachten, möglicherweise lassen. Dann weißt Du mehr.

mein Tipp liegt zw. 5500€ - 6500€

neuer Stoßstange,neue Heckklappe

Meinst Du wirklich dass die Heckklappe erwischt wurde?

Wenn die Heckschürze noch fest und stabil ist, sowie keine Funktionseinschränkungen da sind, würde ich nach dem Besuch beim Gutachter das Auto mit neuer Rückleuchte genau so weiterfahren und das Geld einstecken.

Aber das macht natürlich jeder anders...

Das Schadensbild kommt mir sehr bekannt vor.

Hat der gegnerischen Versicherung 5.700 Euro gekostet. Die Heckklappe war unbeschädigt.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@The blue cloud schrieb am 23. Januar 2023 um 17:55:47 Uhr:

Nach erstem fachkundigem Blick neue Heckstoßstange samt Träger und Leisten, neues Rücklicht, Blech über dem Träger "soeben" angetickt und auch an der Klappe ist eine Minibeschädigung.

Ich denke da kommen locker mehr als 3 Tsd. zusammen.

sicher, und zwar deutlich >3.000. Klar ist, dass die komplette Heckschürze und das äußere Rücklicht zu erneuern sind. Dies sind dann schon einmal um die 2.000. Wenn das Fahrzeug die Totwinkelsensorik hat, kommt die mit um die 500 noch mal oben drauf. Ob der Seitensensor und der äußere Sensor der Parktronic es überlebt haben, wäre auch zu prüfen, zumal man die nicht noch einmal lackieren kann (zugelassen ist nur eine Lackschicht). Wenn die was haben, sind um die 150/Stück fällig. Was unterm Blech ist, muss man sehen, aber im Zweifel ist sicherlich noch was an der Schürzenbefestigung weg, so dass die auch dran ist (~500).

Aufgrund der Blechbeschädigung ist das Seitenteil betroffen, so dass hier vermutlich auch noch ein Reparatursatz fällig wird (locker 1.500). Gleiches gilt auch für die Heckschürze (locker 2.000), da auch hier wegen der Eckenlage eine Reparatur nicht wirklich zugelassen ist.

Damit gehe ich eher von 6.500 - 7.000 EUR aus.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@The blue cloud schrieb am 23. Januar 2023 um 17:55:47 Uhr:

Tja, nun beginnt die Lauferei.

...

Ich denke da kommen locker mehr als 3 Tsd. zusammen.

Der Hergang und die Schuldfrage ist ja unstrittig, warum also Lauferei?

Gib den ganzen Vorgang an (D)einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und gut ist.

Die Diskussion, ob das notwendig ist oder nicht haben wir ja immer wieder, Fakt ist jedoch, dass der Gesetzgeber Dir als Geschädigtem dieses Recht einen Anwalt zu beauftragen ausdrücklich zubilligt. Auch bei anscheinend unstrittiger Schuldfrage.

Die gegnerische Versicherung beschäftigt ganze Abteilungen um die Reparatur- und sonstigen Kosten klein zu rechnen. (Abzug neu für alt, Reparaturdauer, Kosten und Dauer des Ersatzfahrzeugs, Reparatur in Marken- oder freier Werkstatt usw. sind die gängigen Stellschrauben)

Meist sieht es anfangs alles ganz einvernhemlich aus und später geht die Diskussion los. Du gehst dann, mit deutlich kleinerem Streitwert, auf Anwaltssuche....oder nimmst eine nicht optimale Schadensregulierung hin.

Wozu?

Gruß

Hagelschaden

Mir ist die ganze Kaffeesatz-Leserei nicht klar. Ich gehe in so einem Fall einfach zu MB und hole mir einen Kostenvoranschlag. Wenn ich den bei der gegnerischen Versicherung eingereicht und die Übernahmezusage habe, kann ich immer noch entscheiden, wie und wo ich reparieren lasse. Bei MB muss ich ggf. den Kostenvoranschlag bezahlen.

.. mein Kaffeesud ist bereits kalt.

Ich fahre bei Schaden auch zu meiner MB-Vertragswerkstätte, dort wird er von der VS besichtigt und anschließend auf MB-Niveau instandgesetzt.

Zitat:

@digitalfahrer schrieb am 24. Januar 2023 um 10:59:00 Uhr:

Ich fahre bei Schaden auch zu meiner MB-Vertragswerkstätte, dort wird er von der VS besichtigt und anschließend auf MB-Niveau instandgesetzt.

Ich nehme an, VS soll Versicherung heißen. Klar, kann man den Gutachter der gegenerischen Versicherung akzeptieren. Muss man aber nicht. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist m.E. nicht der geeignete Ansprechpartner um die eigenen Ansprüche optimal (vollständig und der Höhe nach) anzumelden und durchzusetzen.

Was heißt denn MB-Niveau? MB-Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt?

Gruß

Hagelschaden

.. bei uns in AT gibt es meines Wissens keine MB-NL, sondern lediglich MB-Vertragswerkstätten, meine macht eben ausschließlich nur MB Fahrzeuge samt Verkauf.

Und wenn der dort zu Reparatur ist, dann wird das mit MB-Neuteilen erledigt, was soll da bitte der Begutachter der Versicherung dagegen sagen??

Ich hatte da bei MB noch nie ein Problem.

Unter MB-Niveau verstehe ich, dass da nicht getrickst und gepampt wird oder gar Gebrauchteile verwendet werden und bei Lackarbeiten das auch ordentlich gemacht wird, so dass das nicht mehr sichtbar ist.

Eben Stand der heutigen Technik.

PS: Ich bin auch nicht der Freund von hohen Ablösen und der Schaden wird dann im "Pfusch" irgend wie geflickt!

Keine Ahnung, ob eine Versicherung einen Gutachter zu einer MB-Vertragswerkstatt schickt, zur Niederlassung wohl nicht. Im Übrigen sind die Gutachter unabhängig. Klar, die brauchen auch Aufträge und wollen ehrliche Arbeit leisten, aber bestechen lassen die sich nicht, auch nicht durch eine Versicherung. Ein Freund von mir ist übrigens Gutachter von der DEKRA und wird den Teufel tun und einer Versicherung ein Gefälligkeitsgutachten erstellen.

Man muss sich eben entscheiden, ob man am Unfall verdienen will, oder ob man sein Auto gut repariert haben will. Läßt man sich den Schaden auszahlen fallen eben Mehrwertsteuer und Mietwagen weg.

Zitat:

@JoergTipp schrieb am 24. Januar 2023 um 12:13:01 Uhr:

Keine Ahnung, ob eine Versicherung einen Gutachter zu einer MB-Vertragswerkstatt schickt, ...

Wenn Du als Geschädigter das so möchtest, dann schickt die gegnerische Versicherung ihren Gutachter auch zu einer Werkstatt.

Hatte ich vor über 30 Jahren mal, als ich gerade den Führerschein hatte und mit Papa's Benz unterwegs war. Da hatte jemand beim Ausparken den Kühlergrill von Daddies W123 geschrottet und die Stoßstange (die ihrem Namen damals noch gerecht wurde) eine Delle abbekommen und etwa 1cm an die Karosse herangedrückt.

Als Neuling hatte ich ja noch keinen Plan, dass ich einen unabhängigen Gutachter hätte bestellen können und die gegnerische Versicherung war auch sehr fix und schickten gleich am nächsten Tag ihren Gutachter. Ich habe den Treffpunkt vorgegeben, MB-Vertragswerkstatt unter Beisein eines MB-Meisters, und das war kein Problem. Der Gutachter hat alle Daten mit MB-Preisen (Teile und Lohn) im Gutachten berücksichtigt.

Wir haben damals die Summe laut Gutachten von 1.200 DM bekommen und den Schaden selber repariert:

2 U-Profile für die richtige Positionierung der Stoßstange = 70 DM

Kühlergrill hatten wir zufällig einen auf dem Dachboden liegen

Delle in der Stoßstange mit einem Gummihammer rausgeprügelt

Fertig!

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