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Nochmal Zum Thema Airbag

Themenstarteram 8. März 2006 um 7:16

ZUM THEMA AIRBAG : ES STIMMT SCHON DAS EIN LAIE LIEBER DIE FINGER DAVON LASSEN SOLLTE; JEDOCH WIRD DAS GANZE ETWAS ÜBERTRIEBEN.

ICH BIN SELBER MECHANIKER UND KANN SAGEN DAS ES KEINER BESONDEREN AUSBILDUNG BEDARF DAS LENKRAD AUSZUBAUEN BZW. UMZUBAUEN JEDOCH SOLLTE MAN ZUMINDEST MECHANIKER GELERNT HABEN. ES IST EIN GANZ NORMALER VORGANG DEN THEORETISCH JEDER MACHEN KÖNNTE; DEN ICH JEDOCH HIER NICHT BESCHREIBEN WILL UM KEINEN DAZU ZU VERLEITEN.

NICHTS DESTO TROTZ : WENN MAN NICHT MECHANIKER GELERNT HAT !!!!!!!! FINGER WEG !!!!!!

ES GEHT JA NICHT NUR UM DEN AIRBAG, AUCH DAS HERUMSCHRAUBEN AN DER LENKUNG WÜRDE ICH LAIEN ABRATEN !!!!!

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20 Antworten
am 8. März 2006 um 7:36

Das ist falsch! In Deutschland benötigt man einen Sprengstoffsachkundenachweis!!!

 

 

 

mfg eckes 14

am 8. März 2006 um 8:52

ja, ohne bescheinigung das man das darf, darf man das nicht, bin selbst mechaniker und weiss das ;)

Richtig

 

Richtig, nur welches Atohaus hält sich schon daran. In der regel langt es das ein sachkundiger dort beschäftigt ist. So die Praxis!

am 8. März 2006 um 9:44

stimmt leider, aber wenn dann mal was passiert ist das geheule groß

Moin,

Das AUTOHAUS/Die Werkstatt, das gegen das Sprengstoffgesetz verstösst ... wird empfindlich bestraft. Das fängt bei 10.000 Euro an, und kann bis hin zu 10 Jahren für den Betreiber gehen.

Bei Stichprobenuntersuchungen im letzten Jahr wurden in Werkstätten und Autohäusern keine 10 Verstösse in Berlin festgestellt.

Die Praxis ist offenbar wohl doch so, das sich die DEUTSCHEN WERKSTÄTTEN an das Gesetz halten. Wäre auch sehr bitter und teuer für die Werkstatt die es NICHT macht.

MFG Kester

am 8. März 2006 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von LSBorg

stimmt leider, aber wenn dann mal was passiert ist das geheule groß

und die berufsgenossenschaft freut sich!

leute, lasst doch einfach die finger weg vom airback! ich versteh auch ned, wieso hier im MT jeder zweite thread was mit airbacks zu tun haben muss! gibts sonst nix, worüber euch was einfällt?

@omegus

Deine Shifttaste klemmt! Ständige Grossschrift wirs als schreien gewertet und ist auch doof zu lesen ;)

Zum Thema hast du ja schon genug Meinungen!

Hallo zusammen,

es verhält sich so das jeder KFZ-Mechaniker einen Airbag ausbauen bzw. einbauen darf! Aber nur wenn eine Person in seinem Betrieb/Firma über den dazühgehörigen Sprengstoffschein bzw. Lehrgang verfügt und seinen Mitarbeiter Auskunft über die Arbeit geben kann! Verstehen tuhe ich das auch nicht ganz aber so soll es sein.

Anders sieht es mit der Verschrottung eines Aibags aus. Da muss man wieder einen anderen Schein haben.

Ein Freund der eine Werkstatt hat kauert das nämlich gerade mit der KFZ-Innung durch und hat diese Auskunft bekommen.

 

Beste Grüße

der-immer-lacht:D:D:D

Moin,

Ich habe keine Ahnung, ob dein Bekannter das richtig verstanden hat. Aber er macht sich unter diesen Bedingungen STRAFBAR !

An Airbags dürfen nur Personen arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind, Ausnahme sind Auszubildende ab 16 Jahren unter Aufsicht, des benannten Sachkundigen. Und es muss JÄHRLICH eine amtlich anerkannte Sicherheitsbelehrung ausgeführt werden, jeder der diese Sicherheitsbelehrung NICHT nachweisen kann, darf nicht an einem Airbag arbeiten.

Es muss im Betrieb nur EINE Person mit dem entsprechenden Sachkundeschein nach Sprengstoffgesetz anwesend sein. Aber ein FREIBRIEF (!) ist dies trotz allem nicht, denn diese Personen müssen zwingend nach §14 des Sprengstoffgesetzes angezeigt und benannt werden und erübrigen die Sicherheitsbelehrung MITNICHTEN !

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von der-immer-lacht

Hallo zusammen,

es verhält sich so das jeder KFZ-Mechaniker einen Airbag ausbauen bzw. einbauen darf! Aber nur wenn eine Person in seinem Betrieb/Firma über den dazühgehörigen Sprengstoffschein bzw. Lehrgang verfügt und seinen Mitarbeiter Auskunft über die Arbeit geben kann! Verstehen tuhe ich das auch nicht ganz aber so soll es sein.

Anders sieht es mit der Verschrottung eines Aibags aus. Da muss man wieder einen anderen Schein haben.

Ein Freund der eine Werkstatt hat kauert das nämlich gerade mit der KFZ-Innung durch und hat diese Auskunft bekommen.

 

Beste Grüße

der-immer-lacht:D:D:D

am 8. März 2006 um 11:04

@ Kester

 

Genau so habe ich das gerade nachgelesen.

Vielleicht sollte man das in die FAQ der verschiedenen Foren mit einbringen,so kann man sich die Fragen nach Airbag sparen.

 

 

mfg eckes 14

Moin,

In meiner FAQ Sammlung gibt es einen Link zur Airbag FAQ des Fraunhoferinstitutes ;)

Warum das Rad 2 mal Erfinden ?! :-D

MFG Kester

am 8. März 2006 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

In meiner FAQ Sammlung gibt es einen Link zur Airbag FAQ des Fraunhoferinstitutes ;)

MFG Kester

Hätte man Wissen sollen,bin aber leider viel zu selten bei den Oldies.;)

 

 

mfg eckes 14

Demnächst müssen dann konsequenterweise auch Beiträge zum Thema Sitze und Türverkleidungen ausbauen (Sidebags) , sowie die Anleitungen zum Wechsel des Wärmetauschers gelöscht werden (ausbau des Beifahrerairbags nötig) .

Am besten löscht ihr auch noch die Beiträge zum Thema Lenkung und Bremsen , ist ja auch gefärlich wenn ein Laie daran herumfummelt . Dann können wir uns bald nur noch über Luftfilterwechsel und ähnlich spannende Dinge unterhalten .

am 8. März 2006 um 12:38

ist ja alles schön und gut, aber nur weil die werkstatt nebenan einen hat der der darf, darf ich das in meiner garage nicht auch gleich machen, ich denke das sollte das wichtigste hier sein, wenn man den wagen in eine werkstatt bringt, ist das deren problem wenn die das illegal machen

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