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Niederquerschnitts-Reifen Zulassungs-Kriterien?

Themenstarteram 22. März 2013 um 18:44

Hi,

ich habe nen ollen Golf 2 mit 14er Brock Felgen.

Momentan sind noch die 195/45 Reifen, die der Vorbesitzer montiert hatte drauf.

Da das Angebot mit 40er Querschnitts-Verhältnis aber größer ist, würde ich gern wissen was ich wo nachsehen/beachten muss um keinen Ärger mit dem lieben Staate zu bekommen!

Richtet sich das nur nach den (eingetragenen) Felgen oder interessiert da auch das Auto drum herum?

Beste Antwort im Thema

Hi el_buck0,

sollte im Gutachten bzw. ABE zu deinen Brock Felgen stehen, welche Größen zulässig sind. ;)

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Hi el_buck0,

sollte im Gutachten bzw. ABE zu deinen Brock Felgen stehen, welche Größen zulässig sind. ;)

Themenstarteram 22. März 2013 um 20:49

Hi,

habe glaube ich das Gutachten gefunden:

http://www.excentric.de/.../Anlagen%201%2B3%2B4%20B5%2014%20Zoll.pdf

leider werde ich nicht ganz schlau daraus:

-> 4.3 seite 7 und 8

da sogar 215/40 auf der felge erlaubt sind ( habe die 8Jx14H2) würde man meinen 195/40 wäre dann auch in ordnung!? aber auf seite 7 sind keine 195/40 kombinationen aufgeführt..

vielleicht weil die dann ebe doch nicht erlaubt sind?

 

im fzg schein steht jedenfalls 195/45

Hi el_buck0,

bei Reifen 195/45 R14 zu 215/40 R14 beträgt die Umfangsdifferenz gerade +0,7%

Bei 195/40 R14 zu 215/40 R14 sind es -3,1%, das scheint nicht erlaubt zu sein.

Siehe Reifenrechner .

Zitat:

Original geschrieben von el_buck0

Hi,

habe glaube ich das Gutachten gefunden:

http://www.excentric.de/.../Anlagen%201%2B3%2B4%20B5%2014%20Zoll.pdf

leider werde ich nicht ganz schlau daraus:

-> 4.3 seite 7 und 8

da sogar 215/40 auf der felge erlaubt sind ( habe die 8Jx14H2) würde man meinen 195/40 wäre dann auch in ordnung!? aber auf seite 7 sind keine 195/40 kombinationen aufgeführt..

vielleicht weil die dann ebe doch nicht erlaubt sind?

 

im fzg schein steht jedenfalls 195/45

Hallo,

> 195/40R14 dürfen seit einigen Jahren gemäß ETRTO-Norm

nur noch auf Felgenmaulweiten 6,5 bis 7,5" montiert werden. :(

Der einzige Hersteller = Conti erteilt keine Freigabe auf 8" :mad:

> 215/40R14 werden seit mehr als 5 Jahre von keinem Reifenhersteller

mehr produziert :mad:

Themenstarteram 4. April 2013 um 10:13

Hi nochmals,

heute war ich beim Reifenmontierfuzzi.

Der hatte leider schlechte Nachrichten für mich:

Eine Felge hat auf der Innenseite eine arge Beule.

Die anderen sind wohl vom Spurstangenkopf angerieben worden.

Warum das bisher nie aufgefallen ist - keine Ahnung!

Das Problem ist nun, dass ich alle 4 Felgen tauschen muss :(

In meinem Fahrzeugschein sind die 8Jx14H2 eingetragen, dazu 195/45 r14 Reifen.

Ich habe ein super Angebot über gebrauchte B5 - allerdings mit 7x14!

Ich fürchte fast, dass das dann wieder nicht zulässig wäre! In dem Gutachen von 2000 wäre es wohl nicht zulässig 195/45 er reifen zu montieren, sondern nur 55er!? Interessant ist aber, dass viele Leute auf der Vorderachse andere 7x14 und hinten 8x14 fahren! Haben die dann etwa vorne schmalere 55 er und hinten breitere 40er?

Seltsame Sache...

Bräuchte nur schnellst möglich Rat :(

Zitat:

Original geschrieben von el_buck0

dass viele Leute auf der Vorderachse andere 7x14 und hinten 8x14 fahren! Haben die dann etwa vorne schmalere 55 er und hinten breitere 40er?

richtig! ich hatte z.b. an meinem passat vorne 8,5er und hinten 9,5er felgen. vorne einen 225/40 und hinten einen 255/35.

der gesamtumfang muss halt passen. und zwar serie zu zubehör und beim zubehöhr eben vorne zu hinten. wobei es da wen du kein abs hast auch wieder ausnahmen gibt.

bei gleich breiten felgen sollte der reifen vorne wie hinten gleich sein (auch hier gibts wie immer ausnahmen).

@TE

auf 7" Felgenbreite(-maulweite) sind technisch nach ETRTO-Norm zulässig:

195/40R14 73V

195/45R14 77V

195/55R14 82V

205/55R14 85V > gibt´s nur TOYO R888 Semi-Slick

a)ob der Lastindex von 73 bzw.77 reicht, hängt von der höchsten Achslast

im Verhältnis zur Vmax ab.

b) ob Tachoangleichungen notwendig sind, hängt vom %-Verhältnis zur Serienbereifung ab ;)

Bei Reifengrößen, die nicht im Rad-Gutachten aufgeführt sind,

ist eine "TÜV"-Einzelabnahme notwendig :eek:

 

Themenstarteram 4. April 2013 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

@TE

auf 7" Felgenbreite(-maulweite) sind technisch nach ETRTO-Norm zulässig:

195/40R14 73V

195/45R14 77V

195/55R14 82V

205/55R14 85V > gibt´s nur TOYO R888 Semi-Slick

a)ob der Lastindex von 73 bzw.77 reicht, hängt von der höchsten Achslast

im Verhältnis zur Vmax ab.

b) ob Tachoangleichungen notwendig sind, hängt vom %-Verhältnis zur Serienbereifung ab ;)

Bei Reifengrößen, die nicht im Rad-Gutachten aufgeführt sind,

ist eine "TÜV"-Einzelabnahme notwendig :eek:

das heißt ja ich dürfte meine 195/45/r14 reifen auf die 7x14 felgen montieren!?

ist das gutachten dann einfach nur veraltet?

wenn ich nun die 7x14er kaufen würd - was müsst ich dann noch beachten? im fahrzeug schein stehen ja 8x14...

Themenstarteram 4. April 2013 um 12:18

..hab ja auch keine lust da wieder was ein/umtragen zu müssen..

und sowieso bräcuth ich dann noch (oder ausschließlich?) ein gutachtgen?

ob du lust hast spielt keine rolle. du musst JEDE nicht serienmässige felge eintragen lassen. ob du zufällig die selbe grösse von einem anderen hersteller nochmals kaufst spielt auch keine rolle. du kannst 10 mal die selbe grösse eingetragen haben....EGAL!

Themenstarteram 4. April 2013 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ob du lust hast spielt keine rolle. du musst JEDE nicht serienmässige felge eintragen lassen. ob du zufällig die selbe grösse von einem anderen hersteller nochmals kaufst spielt auch keine rolle. du kannst 10 mal die selbe grösse eingetragen haben....EGAL!

bitte genau lesen.

zur auswahl stünde natürlich dieselbe felge - einfach in 7x14 statt 8x14.

Themenstarteram 4. April 2013 um 14:47

okay.. also laut meinem kfz fuzzi (und meinen befürchtungen) müsste ich für die 7x14er Felgen auch ein Gutachten einholen und zum Tüv rennen und eintragen lassen.

Die Reifen gingen aber drauf.

Das sollte aber nur etwa 40€? kosten.

Das Gutachten muss aber dann auch für einen Golf 2 sein - und nicht wie mans im Netz findet ein "unbestimmes". Leider muss man dieses wohl kaufen o0

Muss man nach der Eintragung ein solches Gutachten mitführen? Nein oder?

Ist das soweit korrekt?

Zitat:

Original geschrieben von el_buck0

bitte genau lesen.

zur auswahl stünde natürlich dieselbe felge - einfach in 7x14 statt 8x14.

ja und? es ist eben nicht die selbe felge. die eine ist 7" breit und die andere eben 8". also alles nur nicht die selbe felge.

und ja das gutachten muss vorhanden sein. und zwar das richtige. passend zu der felge. dann kostet das in der regel 40€. und nein, das gutachten musst nicht mitführen. aber den zettel vom tüv. bzw lässt eben mit dem zettel vom tüv das ganze eintragen lassen bei der zulassungsstelle. kostet ca 15€. was das gutachten kostet steht in den sternen. ggf isses ja auch umsonst. um welche felge geht es den?

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