ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Neue Tarife bei der HUK24 zum 1.4.16 - Abschluß vom 17.3.16 ungültig?

Neue Tarife bei der HUK24 zum 1.4.16 - Abschluß vom 17.3.16 ungültig?

Themenstarteram 12. April 2016 um 8:53

Hallo,

ich habe am 17.3.16 bei der HUK24 mein neues Auto berechnet und auch den Versicherungsschein beantragt. Nun wurde das neue Auto am 6.4.16 zugelassen.

Heute kam der Versicherungsschein von der HUK24. Und nun musste ich feststellen, dass die Preise höher sind! Aber so geht es doch nicht :(

Ich habe die HUK24 angeschrieben und erhielt umgehend folgende Antwort:

Sie haben sich den Beitrag Ihres Angebots nach dem Tarifstand vom 01.01.2016 berechnet.

Zum 01.04.2016 haben wir einen neuen Tarif eingeführt, welcher für alle Online-Berechnungen und Neuabschlüsse ab dem 01.04.2016 gilt.

 

Zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung war der neue Tarif leider noch nicht bekannt.

 

Deshalb ergab sich der höhere Beitrag.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Was kann ich nun machen? Verständnis habe ich nicht dafür!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Vandut schrieb am 23. Mai 2016 um 08:53:39 Uhr:

Was ist das eigentlich für eine Kundenverarsche, wenn es alle paar Monate andere Preise gibt?

Die guten gibts wohl nur für die Neukunden die zum 1.1. wechseln.

Wer unterm Jahr ein neues Auto kauft, darf zahlen?

Wenn du dir die Mühe machst, und den Thread komplett durchliest, hättest du die Frage nicht stellen müssen.

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

Max sry was redest du für ein wirres Zeug... Warum sollte ein anderer Versicherer ihn nicht nehmen wollen? Der hinterlegt eine neue deckungskarte und fertig. Er wurde ja nicht gekündigt er kündigt sozusagen selbst....

Also kläre uns doch mal auf wo das Problem sein soll :D

Er meint wohl wegen doppelversicherung das die neue ihn ablehnt.

Klappt trotzdem man muss widerrufen am besten per Telefon den kundigungstag sagen lassen bzw schreiben Bestätigung zum xyz und die neue Versicherung ab dann abschließen.

am 12. April 2016 um 16:54

wenn du ein antrag stellst muss dieser nicht / nicht deckungsgleich angenommen werden.

letztlich hast du eine willenserklärung abgegeben und der versicherer hat diese nicht angenommen und Dir einen abweichenden Versicherungsschein, der als Angebot gilt, übersandt.

Es obliegt nun Dir diese von Deinem Antrag abweichendes Angebot anzunehmen.

Vorsicht: Der abweichende Versicherungsschein gilt von Dir als angenommen, wenn Du nicht innerhalb eines Monats widersprichst (§5 VVG).

Soweit die Rechtslage:

Du kannst Dich natürlcih versuchen zu beschweren. Bei einem Direktversicherer halte ich das jedoch für verschwendete Zeit.

Mir wurde das bei der huk auch erklärt.

 

Stichtag ist das Zulassungsdatum.

Dann schick der HUK einmal das VVG zur Vervollständigung ihrer Unterlagen!

http://dejure.org/gesetze/VVG/8.html

Ich habe noch nie Online versichert, daher meine Frage, kann der Kunde ein Beginndatum bzw Ablaufdatum in den Onlineantrag eintragen ?

Wenn ja, dann wurde das vom TE versäumt bzw er hatte keine Kenntnis, dass per 01.04. ein neuer Tarif aufgelegt wurde.

Wenn nein, ist der Zulassungstag der Vertragsbeginn, auch wenn zwischenzeitlich der Tarif geändert wurde.

Und klar kann er widerrufen, aber dann wird der Versicherer dieses wohl ab Beginn bestätigen. Der TE hat dann das Problem, einen Versicherer zu finden, der die Deckung rückwirkend (ab Zulassung) in Deckung nimmt.

Aber manche sollen das ja unter bestimmten Voraussetzungen machen, nur warscheinlich die Billigen nicht.

So muss das nicht sein. Den Stress kann man vermeiden. Auszug aus den AKB der HUK24:

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Tagessatz, den wir Ihnen im Versicherungsschein oder in einer separaten Erklärung nennen.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 12. April 2016 um 20:40:11 Uhr:

Ich habe noch nie Online versichert, daher meine Frage, kann der Kunde ein Beginndatum bzw Ablaufdatum in den Onlineantrag eintragen ?

Wenn ja, dann wurde das vom TE versäumt bzw er hatte keine Kenntnis, dass per 01.04. ein neuer Tarif aufgelegt wurde.

Wenn nein, ist der Zulassungstag der Vertragsbeginn, auch wenn zwischenzeitlich der Tarif geändert wurde.

Und klar kann er widerrufen, aber dann wird der Versicherer dieses wohl ab Beginn bestätigen. Der TE hat dann das Problem, einen Versicherer zu finden, der die Deckung rückwirkend (ab Zulassung) in Deckung nimmt.

Aber manche sollen das ja unter bestimmten Voraussetzungen machen, nur warscheinlich die Billigen nicht.

Beginn kann er eintragen - da steht dann aber der kleine Hinweis "frühestens ab heute" (wenn ich das richtig in Erinnerung habe).

Hier wurde ja schon vieles gesagt. Das Verhalten der HUK24 ist wohl leider OK.

Du könntest jedoch folgendes machen: nimm eine Vordatierung des Vertrages vor, also Versicherungsbeginn ist nicht Tag der Zulassung auf deinen Namen, sondern als Versicherungsbeginn nimmst du den 31.3.2016 und fällst somit in den alten Tarif. Du musst so natürlich die ersten Apriltage für "nichts" zahlen, kommt aber evtl. günstiger.

Eine Vordatierung ist in der Regel möglich und wird auch oft im Sommer gemacht, um am Jahresende in eine bessere Schadenfreiheitsklasse zu kommen (Datierung auf dem 30.06.).

am 14. April 2016 um 17:17

beim antrag einer vordatierung geht das spiel von vorne los.

die rechtliche situation hinsichtlich angebot und annahme ändert sich nicht.

und warum sollte die huk faktisch nun doch plötzlich zu alten konditionen anbieten, wenn sie es doch bereits abgelehnt hat.

Hallo Zusammen,

das ging mir ebenso. Bin schon länger bei der HUK24. Habe im März die Vertragsänderung beantragt, da ich mir ein anderes Auto bestellt hatte und dies Anfang Mai bekommen sollte. Unmittelbar danach im März erhielt ich die Versicherungsbestätigung mit der Bestätigungsnummer für die Zulassung. Die Zulassung erfolgte Anfang Mai und eine Woche nach Zulassung kam dann die Police. Darin war die Versicherung ~50 Euro pro Jahr teurer als im per Versicherungsbestätigung akzeptierten Antrag. Auf Rückfrage bei der HUK24 bekam ich die gleiche lapidare Antwort, das sich die Versicherungsbedingungen geändert hätten.

Ich finde das Geschäftsgebaren der HUK gelinde gesagt komisch.

Andererseits, wenn sich dadurch der Versicherungsschutz entsprechend verbessert, könnte ich dafür vielleicht sogar Beifall zollen. Allerdings wurden dazu keine Informationen gegeben und Mr.Goolge zeigt auch nur unergiebige Treffer. Bliebe mir nur, Zeile für Zeile die alten und neuen Versicherungsbedingungen zu vergleichen. Das ist aber eine Menge Arbeit.

Wisst Ihr mehr dazu, was sich an den Inhalten geändert hat?

LG Albelch

Es haben sich nur die Beiträge geändert. Das ist bei der HUK jedes Jahr so. Musst halt zum .01.01.2017 auf den dann gültigen Tarif wechseln.

Beim Antrag galten die AVB vom 01.01.2016, gemäß Police die AVB vom 01.04.2016. Es haben sich nicht nur die Beiträge geändert.

Das ich zum nächsten Jahreswechsel nochmal prüfen, ist eine andere Sache, da gebe ich Dir völlig recht.

Da der Vertrag erst nach dem 01.04. begonnen hat, gilt der Tarif 04/2016.

Wann der gestellt wurde ist nicht relevant, sondern ab wann der Vertrag beginnt und das ist halt mit der Zulassung

Im übrigen hättest du ja widerrufen können, nach Zugang des Versichrungsscheines

am 23. Mai 2016 um 6:53

Was ist das eigentlich für eine Kundenverarsche, wenn es alle paar Monate andere Preise gibt?

Die guten gibts wohl nur für die Neukunden die zum 1.1. wechseln.

Wer unterm Jahr ein neues Auto kauft, darf zahlen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Neue Tarife bei der HUK24 zum 1.4.16 - Abschluß vom 17.3.16 ungültig?