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Nebelscheinwerfer

Themenstarteram 1. April 2006 um 12:36

Hi,

hab eigentlich ne ziemlich "dumme" frage.

 

vorne hat der w203 ja noch die nebenscheinwerfer unten.

darf man die abends zusätzlich anmachen? sieht nämlich besser aus :D

 

danke im vorraus

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16 Antworten

Eigentlich gibt´s ja keine dummen Fragen ...... aber war das jetzt ein Beitrag zum 1. April? :D

Wie dem auch sei: nein, man darf nicht!

Nur weil´s dunkel ist, dürfen die Nebler nicht eingeschaltet werden. Begründung: Blendgefahr des Gegenverkehrs.

Ein Einsatz ist nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Schlechtwetter erlaubt (Nebel, starker Regen, Schneefall).

Gleiches gilt BTW für die Nebelschlussleuchte und hier existiert zusätzlich die eindeutige Regelung, dass sie nur bei Sichtweiten unter 50 m eingesetzt werden darf. Dies angemerkt, falls du der Meinung bist, dass auch das gut aussieht. :p

Wenn du unbedingt "coole" Zusatzscheinwerfer brauchst, die du sogar nicht nur nachts leuchten lassen darfst: Wie wäre es mit Tagfahrlicht? ;)

Schönes WE + gute Fahrt! :)

Gruß, w.

Themenstarteram 1. April 2006 um 13:06

ne war schon ernst gemeint ;)

aber danke für die antwort :)

 

owbwohl man viele sieht die es trotzdem an haben :P

am 1. April 2006 um 13:59

Hallo *z4xx*,

 

§17(3) Beleuchtung:

 

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

 

Gruß Sven

Zitat:

Original geschrieben von *z4xx*

owbwohl man viele sieht die es trotzdem an haben :P

Hier wäre noch ein gutes Betätigungsfeld für ordentliches Abkassieren. Vielleicht bringt das dann die Unverbesserlichen auf den Weg der Gesetzeskonformität zurück...:rolleyes:

am 1. April 2006 um 14:11

Auszug aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog

 

Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR

 

Guckst Du hier.......

http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html

Themenstarteram 1. April 2006 um 14:14

danke euch

 

bin noch inna probezeit, von daher muss ich bissl mehr aufpassen :D

Na, dann solltest Du das eigentlich noch aus der Fahrschulzeit wissen...:D

Gruß

Wenni

am 1. April 2006 um 21:39

Re: Nebelscheinwerfer

 

Zitat:

Original geschrieben von *z4xx*

Hi,

hab eigentlich ne ziemlich "dumme" frage.

 

vorne hat der w203 ja noch die nebenscheinwerfer unten.

darf man die abends zusätzlich anmachen? sieht nämlich besser aus :D

 

danke im vorraus

Was sieht den daran gut aus ?

Nichts gegen Dich persönlich.Aber wenn mir ein Auto mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern entgegen kommt ohne rechtlichen Gründe,kann ich den Fahrer schon vorher genau beschreiben.Kappe nach hinten,noch in der Pubertät und Kippe aus dem Fenster schnippen.

Re: Re: Nebelscheinwerfer

 

Zitat:

Original geschrieben von Old Peter

Was sieht den daran gut aus ?

Das frage ich mich auch schon seit Ewigkeiten....

am 2. April 2006 um 5:54

Re: Re: Nebelscheinwerfer

 

Zitat:

Original geschrieben von Old Peter

Was sieht den daran gut aus ?

Nichts gegen Dich persönlich.Aber wenn mir ein Auto mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern entgegen kommt ohne rechtlichen Gründe,kann ich den Fahrer schon vorher genau beschreiben.Kappe nach hinten,noch in der Pubertät und Kippe aus dem Fenster schnippen.

Lieber Old Peter,

bist wohl wirklich etwas Old?? ;) Der moderne junge hippe Mensch trägt den Schirm der Kappe nicht nach hinten, sondern über dem linken Ohr. :)

@Threadersteller: Mach Dir nichts aus unseren Witzeleien, ich hab mir damals kiloweise Brisk in die Haare geschmiert. Obwohl: Auch das ist wieder "in", nur der Produktname ist ein Anderer :)

Hellmuth

am 2. April 2006 um 6:36

Re: Re: Re: Nebelscheinwerfer

 

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth

Lieber Old Peter,

bist wohl wirklich etwas Old?? ;) Der moderne junge hippe Mensch trägt den Schirm der Kappe nicht nach hinten, sondern über dem linken Ohr. :)

@Threadersteller: Mach Dir nichts aus unseren Witzeleien, ich hab mir damals kiloweise Brisk in die Haare geschmiert. Obwohl: Auch das ist wieder "in", nur der Produktname ist ein Anderer :)

Hellmuth

Moin Hellmuth,

war nur etwas ärgerlich weil mich gestern so ein "links Ohr -Träger " ;)in Schwierigkeiten brachte.

Übrigens:ich hatte damals "Fit" gegenüber "Brisk" bevorzugt.

Aber ich hatte wenigstens noch Hosen an die im Schritt passten und nicht an der Kniescheibe der A... zu suchen war.

;)

Einen schönen Tag sowie Leben und Leben lasse.

Gruß

Ur-Old Peter

am 2. April 2006 um 8:47

Re: Re: Re: Re: Nebelscheinwerfer

 

Zitat:

Original geschrieben von Old Peter

Aber ich hatte wenigstens noch Hosen an die im Schritt passten und nicht an der Kniescheibe der A... zu suchen war.

Gruß

Ur-Old Peter

Wenn ich aber daran denke wie diese Hosen meine für die Fortpflanzung wesentlichen Teile einklemmten :D

Die heutige Jugend kann in den Hosen nicht laufen, wir konnten uns nicht bücken ;)

Grüße

Hellmuth

Ich bin zwar im Großen und Ganzen von der Pubertät direkt in die Senilität gerutscht :D … aber wenn ich mich genauer erinnere … Nebelscheinwerfer gab es damals zwar in meiner Fz-Klasse noch nicht … aber dafür hatte ich in meinem ersten Auto eine nette Melodie-Hupe … Tüdl-tara-tüdl … in Italien eingebaut, da in Ösistan natürlich verboten … eigentlich komisch, dass es das heute nicht mehr gibt … ;

Zitat:

Original geschrieben von paquito

… aber dafür hatte ich in meinem ersten Auto eine nette Melodie-Hupe … Tüdl-tara-tüdl …

… eigentlich komisch, dass es das heute nicht mehr gibt … ;

Stimmt, denn HipHop und Techno lassen sich doch prima hupen! :p

Musikalische Grüße

Kai

PS:

Mein erster Wagen (R4) hatte die Scheibenwaschdüsen nach vorne eingestellt. Für den Fall, dass ich mal am Zebrastreifen halten musste...

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