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Nebelscheinwerfer als Abblendlicht

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 0:15

Hallo,

ihr kennt ja mit sicherheit diese tollen atu-nachrüstscheinwerfer, bei denen das standlicht als led-leiste ala audi ausgeführt ist.

Im gegensatz zu audi ist die led leiste aber relativ schwach, weshalb sich zumindest mancherorts folgender unsinn beobachten lässt: die leute fahren mit dem led standlicht und zusätzlich mit nebelscheinwerfern, quasi als abblendlicht-ersatz.

Wieso?

Weil die super coolen leds in dem 10 mal helleren abblendlicht unter gehen würden und nicht mehr zu sehen sind.

Ich für meinen fall ziehe da die lichthupe ein paar sekunden, damit derjenige merkt, dass er quasi kein licht eingeschaltet hat.

Wird einigen arrogant vorkommen, aber wenn man so einen irren nachts zu spät sieht bekommt man wahrscheinlich noch ne teilschuld?

Habt ihr das schon mal gesehen?

Beste Antwort im Thema

Na ja, wie häufig viel Halbwissen, ist aber auch net so einfach ;-))

Ich versuch es denn mal aufzudröseln. Erst mal zu den Begrifflichkeiten: Die StVZO kennt laut §52 den Begriff "Begrenzungsleuchten", die StVO spricht im §17 sowohl von Begrenzungs- als auch Standleuchten, also scheinen beide Bezeichnungen zulässig zu sein.

Die Nebelscheinwerfer, bei einem Pkw müssen es, wenn vorhanden, 2 Stück sein, müssen symmetrisch vorn am Fahrzeug angeordnet sein, und zwar von der Anbauhöhe 250 - 800mm über der Fahrbahn (jedoch nicht höher als die Hauptscheinwerfer) und max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugumriss entfernt sein (dazu folgt später noch eine Anmerkung). Die Nebelscheinwerfer tragen neben dem "E"-Zeichen die Kennzeichnung "B".

Quelle: 70/156EWG, ECE-R48 und §52StVZO.

Die Tagfahrleuchten müssen eine Kennzeichnung nach ECE haben (großes E + Code des Herstellerlands), weiterhin tragen sie die Bezeichnung RL oder auch DRL (running light bzw. daytime running light). Zusätzlich können sie auch das Kennzeichen "A" tragen, nämlich genau dann, wenn sie neben ihrer Funktion als Tagfahrleuchte auch als Begrenzungsleuchte genutzt werden sollen (siehe Audi).

Was ist wann und wie einzuschalten? Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, sind die Beleuchtungseinrichtungen einzuschalten (StVO §17(1)).

Nur allein mit Standlicht darf nicht gefahren werden (StVO §17(2)).

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Quelle StVO §17(3). Letzter Satz gilt nur, wenn die Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm von der Außenkante entfernt angebracht sind! Merke: Man kann sehr wohl bei eingeschränkter Sicht nur mit Standlichtern und Nebelscheinwerfern fahren, ein Sichtlimit und Geschwindigkeitslimit hat der Verordnungsgeber hier nicht festgelegt. Hier scheint die einzig "weiche" Stelle im Gesetz zu sein, man könnte u.U. mit der Sichtfahrregel argumentieren, aber die gibt es ja auch beim Fahren mit Abblendscheinwerfern nicht wirklich im Gesetz.

Wieder Sprung zu den Tagfahrleuchten: Wenn diese die "A"-Kennzeichnung haben, dann dürfen sie in gedimmter Form als Standlicht fungieren und in dieser Eigenschaft natürlich zusammen mit den Hauptscheinwerfern (Abblendscheinwerfer und Fernscheinwerfer) funktionieren. Weiterhin dürfen dabei die originalen Standlichter weiter mit leuchten, jedoch nur unter der Bedingung, dass diese denn in den Hauptscheinwerfern integriert sind. Das bei Nachrüst-Tagfahr-/Standleuchten häufig beschriebende notwendige Abklemmen der Originalstandlichter ist somit Quatsch.

Also kann man am Tag bei ausreichender Sicht nur mit ungedimmten Tagfahrleuchten fahren, und wenn es notwendig wird, muss man das "Hauptlicht" anschalten. Die Tagfahrleuchten mit ausschließlicher Kennzeichnung "RL" oder "DRL" haben ab Stellung "Standlicht" zu erlöschen, tragen sie jedoch zusätzlich die "A"-Kennzeichnung, dann haben sie ab Stellung "Standlicht" herunterzudimmen und dürfen fortan als zusätzliches Standlicht betrieben werden.

Es könnte also bei korrektem Anbau durchaus sein, daß man legal mit Tagfahr-/Standleuchten und Nebelscheinwerfern unterwegs ist, wenn die Sicht beispielsweise durch Regen erheblich beeinträchtigt ist.

Als maximale Ausbaustufe an einem Pkw könnten somit 4x Standlicht (davon 2 gedimmte Tagfahrleuchten), 2x Nebel, 2x Abblendlicht und 4x Fernlicht gelichzeitig leuchten, wenn es denn die Lima mitmacht.

Ich hoffe, das hilft erstmal bissel zum Erklären.

Grüsse der Gardiner

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Zitat:

Original geschrieben von SR Stealther

aber wenn man so einen irren nachts zu spät sieht...

...sollte man mal einen termin beim augenarzt machen! denn wer die nsw's mit dem led-gefunzel nicht sieht, wird auch das reguläre abblendlicht übersehen... ;)

im übrigen ist das fahren mit nsw und "standlicht" ohne abblendlicht - zumindest bei starker sichtbehinderung durch nebel/schneefall/regen - durchaus zulässig! :eek:

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 0:48

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von SR Stealther

aber wenn man so einen irren nachts zu spät sieht...

...sollte man mal einen termin beim augenarzt machen! denn wer die nsw's mit dem led-gefunzel nicht sieht, wird auch das reguläre abblendlicht übersehen... ;)

im übrigen ist das fahren mit nsw und "standlicht" ohne abblendlicht - zumindest bei starker sichtbehinderung durch nebel/schneefall/regen - durchaus zulässig! :eek:

Steht bitte wo?

Standlicht, wie der name schon sagt...

Zitat:

Original geschrieben von SR Stealther

Standlicht, wie der name schon sagt...

den begriff "standlicht" hast DU ins forum geworfen - auch wenn es sich korrekterweise zulassungstechnisch dabei um "begrenzungsleuchten" handelt!

Zitat:

Steht bitte wo?

das steht in der stvo...

 

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 1:06

Die wetterverhältnisse sind aber so gut wie nie so schecht, dass dieser fall eintritt.

In 99% der fälle geschieht das bei sternenklarem himmel, und da ist es nun mal nicht erlaubt.

Zum thema augenarzt: dass man das auto sieht ist klar.

Dass es schlechter zu sehen ist als mit abblendlicht aber nun mal auch.

Das Tagfahrlicht geht nicht wegen der "geringen Leuchtkraft" unter, wenn man das Abblendlicht einschaltet. Es ist vorgeschrieben, das die Tagfahrleuchten dann ausgehen müssen.

Audi hat ein spezielles Tagfahrlicht als Begrenzungsleuchten, und da die Begrenzungsleuchten leuchten müssen, wenn das abblendlicht eingeschaltet ist leuchten sie halt.

Das ist genau so, wie man spezielle Nebelscheinwerfer als Kurvenlicht benutzen darf.

Nebelscheinwerfer lassen sie nur einschalten, wenn mindestens die Begrenzungsleuchten eingeschaltet sind, und es ist erlaubt damit zu fahren. (Vorausgesetzt das Wetter ist schlecht) Aber wenn man so fährt gillt die Regel, das man innerhlb des beleuchteten Bereiches anhalten können muss. Also Tempo 50 ist da nicht mehr drin.

Klar ist es unüberlegt nachts mit Nebelscheinwerfern zu fahren, weil die Fahrbahn nicht gut ausgeleuchtet wird. Alles was direkt vor dem Fahrzeug ist sieht man besser als mit abblendlicht, aber Bereiche wo das Abblendlicht hinleuchten würde sind dann im dunkeln. Das bedeutet ganz klar, das Fußgänger, die vor einem laufen die Arschkarte haben, weil man ggf nicht mehr ausweichen kann, wenn man sie sieht.

Genau so ist es unüberlegt die Lichthupe für "ein paar Sekunden" zu betätigen. Denn dann sieht der entgegenkommende nun gar nix mehr. Ein mal kurz die Lichthupe betätigen ist aber OK.

am 31. Oktober 2011 um 6:47

Zitat:

Original geschrieben von SR Stealther

 

Steht bitte wo?

Standlicht, wie der name schon sagt...

Der Name sagt gar nichts aus, denn auch am Tage darf man mit Standlicht fahren.

Ja, ich seh' am Tag schon genug Idioten, die mit Abblendlicht UND Nebelscheinwerfern rumfahren. Nachts nervt diese Unsitte noch wesentlich mehr.

Zum Kotzen.

Nebelscheinwerfer kann jeder Honk einschalten, aber mit defektem Abblendlicht wird dann noch wochenlang rumgefahren.

 

Aber immerhin - letztens bin ich fast auf nen LKW aufgefahren, der auf der Autobahn die Mittelspur unbeleuchtet befuhr...

Themenstarteram 31. Oktober 2011 um 7:37

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Das Tagfahrlicht geht nicht wegen der "geringen Leuchtkraft" unter, wenn man das Abblendlicht einschaltet. Es ist vorgeschrieben, das die Tagfahrleuchten dann ausgehen müssen.

Audi hat ein spezielles Tagfahrlicht als Begrenzungsleuchten, und da die Begrenzungsleuchten leuchten müssen, wenn das abblendlicht eingeschaltet ist leuchten sie halt.

wir reden nicht von tagfahrlicht, das geht wie gesagt bei einschalten der scheinwerfer aus.

Zitat:

Original geschrieben von SR Stealther

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Das Tagfahrlicht geht nicht wegen der "geringen Leuchtkraft" unter, wenn man das Abblendlicht einschaltet. Es ist vorgeschrieben, das die Tagfahrleuchten dann ausgehen müssen.

Audi hat ein spezielles Tagfahrlicht als Begrenzungsleuchten, und da die Begrenzungsleuchten leuchten müssen, wenn das abblendlicht eingeschaltet ist leuchten sie halt.

wir reden nicht von tagfahrlicht, das geht wie gesagt bei einschalten der scheinwerfer aus.

Wir reden von einem sogenannten "ATU-Tuning". Der Name ist fast schon ein fester begriff dafür, das Leute sich irgend einen Scheiß ans Auto bauen. Ob es hier nun im Tagfahrlicht, oder Standlicht geht weiß niemend, weil ja noch nicht mal klar ist, ob die Dinger richtig verkabelt wurden.

 

Nebelscheinwerfer an sich nerven mich absolut nicht, denn sie strahlen mich ja nicht an. In bestimmten Situationen ist es sogar besser sie auch bei guter Sicht einzuschalten. Wenn ich z.B. nachts über eine Waldstraße fahre habe ich eine bessere Seitenausleuchtung, und kann Tiere besser sehen. Ich sehe nur die Gefahr darin, das es zu einem Unfall führt, wenn man es ohne Abblendlicht nachts benutzt, und die Fahrer so schnell fahren wie mit Abblendlicht.

Ich kann mich MvM nur anschließen.

Es ist nur Erschreckend, dass Manche nicht wissen was wie funktioniert.

Tagfahrlicht ist hellerals Standlicht.

Es wird bei Xenon und Abblendlicht gedimmt sonst ausgeschalten.

Nebelscheiwerfer sind Breitstrahler zur besseren Seitenausleuchtung sicher von Vorteil und kein Abblendlicht.

Hallo,

folgende Lichtkombinationen sind erlaubt:

Tagsüber:

- gar keine Beleuchtung

- Tagfahrlicht

- Standlicht

- Abblendlicht

- Fernlicht

Tagsüber bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall:

- Standlicht mit Nebelscheinwerfer

- Abblendlicht

- Abblendlicht mit Nebelscheinwerfer

- Fernlicht

- Fernlicht mit Nebelscheinwerfer

Tagsüber bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m:

- Standlicht mit Nebelscheinwerfer

- Standlicht mit Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

- Abblendlicht

- Abblendlicht mit Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

- Fernlicht

- Fernlicht mit Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Nachts:

- Abblendlicht

- Fernlicht

Nachts bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall:

- Abblendlicht

- Abblendlicht mit Nebelscheinwerfer

- Fernlicht

- Fernlicht mit Nebelscheinwerfer

Nachts bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m:

- Abblendlicht

- Abblendlicht mit Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

- Fernlicht

- Fernlicht mit Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte sollte/muss aber, sobald sich von hinten ein Fahrzeug nähert, ausgeschaltet werden.

 

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

im übrigen ist das fahren mit nsw und "standlicht" ohne abblendlicht - zumindest bei starker sichtbehinderung durch nebel/schneefall/regen - durchaus zulässig! :eek:

Aber nur dann wenn es Nebel hat wie ein Brett und dadurch die Blendwirkung des eigenen Abblendlichtes zu gross wird.

Ist die Sicht aber gut und es wird nur mit Nebelscheinwerfer und Standlicht gefahren, dann handelt es sich um eine "unzulässige Beleuchtung" des Fahrzeugs.

am 31. Oktober 2011 um 11:32

Denkst, dass es die interessiert, ob du denen Lichthupe gibst oder nicht? Die machen das doch mit Vorsatz.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Aber nur dann...

nö...

das ist dann zulässig wenn:

Zitat:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich...Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

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