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Nachberechnung 3% MWSt. der Leasing-Sonderzahlung

Themenstarteram 14. Januar 2021 um 17:44

Hallo beinander,

habe heute von BMW Financial Services eine Rechnung bekommen über die Nachberechnung der Differenz von 3% bei der Leasing-Sonderzahlung meines Mini SE.

Das ist ein Vollelektro-Auto mit 6000 € BAFA Förderung, die 1:1 die Sonderzahlung darstellen.

Nun steht im Vertrag, dass die 6000€ brutto sind, klar. Auslieferung war im 2 HJ 2020, so dass da 16 % gültig waren, auch klar. Nun wurden mir für die Zeit in 2021, 2022 und 2023, insgesamt so um die 1000 Tage, die 3 % MWSt nachberechnet. Das sind zwar nur 145 € oder so, aber ich finde das schon seltsam. Und ich habe von sowas hier noch nichts gelesen. (Oder habe ich das nur nicht gefunden?)

Was meint ihr?

Grüße

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49 Antworten

Ich würde sagen ist völlig normal. Die Steuer fällt ja immer dann an, wenn die Leistung angerechnet wird.

Bei mir haben sie andersrum mitten im laufenden leasing die MwSt gesenkt

Ja, das hat seine Richtigkeit. Zum 01.01.2021 wurde die Umsatzsteuer wieder von 16% auf 19% angehoben. Entscheidend ist hier ja immer der Zeitpunkt der Leistungserbringung und das ist beim TE in diesem Fall der Zeitraum von 2021 bis 2023.

Also die Sonderzahlung wurde 2020 geleistet und ist abgeschlossen! Die monatliche Rate wird seit Januar bei allen Leasingraten aller Kunden und Fahrzeuge wieder mit 19% abgerechnet. Das ist richtig und der TE irrt wenn er meint auf die Sonderzahlung wird nachträglich die Steuer berechnet. Ich hoffe es hilft. MfG

Die Sonderzahlung stellt doch nur eine Vorauszahlung auf die monatlichen Leasingraten dar (damit diese selbst geringer ausfallen). Der Zeitpunkt der Zahlung stellt dabei kein steuerrelevantes Kriterium dar, sondern ausschließlich der Leistungszeitraum (also die Nutzungszeit des Fahrzeugs und der darauf entfallende Leasingraten-Anteil).

Schwachsinn!! Und wenn er nachrechnet wird er es sehen! Die Sonderzahlung ist durch und es ist nur auf die Raten aufgerechnet. Für die Sonderzahlung hat man auch eine Zinsvergünstigung über die Laufzeit bekommen (wenn richtig verhandelt).

Ist korrekt. Bei meinem SE (abgeholt im Mai) war es genau anders rum. Habe 12,- Euro Gutschrift für die Zeit der MwSt.-Senkung bekommen.

Themenstarteram 15. Januar 2021 um 6:23

Zitat:

Das ist richtig und der TE irrt wenn er meint auf die Sonderzahlung wird nachträglich die Steuer berechnet.

BMW sagt, die 6000 SZ waren brutto bei 16 %. Ergo war die SZ netto 5172,41 Euro.

Für die Tage von der Übergabe im September 2020 bis 31.12. fielen 16% an. Für die Tage von 1.1.2021 bis Leasingende fallen 19 % an, von denen 3% noch nicht bezahlt sein sollen. Und das wurde jetzt nachberechnet und gleich per LS vom Konto geholt.

Das ist auch kaufmännisch vollkommen korrekt. Die Mehrwertsteuer wird ja vom Leistungserbringer treuhänderisch vereinnahmt und vom Finanzamt eingezogen.

@HUGO909 da bist du leider auf dem Holzweg. Es gibt einen Unterschied zwischen einer Anzahlung (Finanzierung) und einer Sonderzahlung (Leasing). Die Sonderzahlung senkt die monatlichen Kosten im Voraus, da Leasing aber unter den Überbegriff "Miete" fällt ist es eben nur ein Vorschuss der zu leistenden Mietkosten, die Fälligkeit der gesamtem Miete ist und bleibt der Leistungsmonat (auch anteilig die Sonderzahlung). Wer seit der Mwst-Senkung einen Leasingvertrag bei der BMW Bank abgeschlossen hat (gemeint ist Unterschriftszeitpunkt, nicht Lieferdatum), der muss eine sogenannte Nachbelehrung zur Mwst unterschreiben. Hier ist genau aufgedrösselt wann welche Raten in welcher Höhe (auch die Sonderzahlung) mit welcher Mwst kalkuliert und abgerechnet werden.

Diese Nachbelehrung muss der Threadersteller auch unterschrieben haben, denn sollte er schon vor der Mwst-Senkung den Vertrag unterzeichnet haben würde er unterm Strich für ein paar wenige Monate weniger bezahlen und somit Geld zurück bekommen.

@Atemschutzausbilder

Hast Du den Vertrag als Unternehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung abgeschlossen, oder bist Du nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt bzw. hast Du den Vertrag als Privatperson gemacht?

Jacko95:

Genau so ist es.

Wir haben für unseren 225xe die zuviel bezahlte MwSt. aus der Anzahlung für 2020 wieder erstattet bekommen.

Beim Nachfolger i3s war es umgekehrt, hier mussten wir nachzahlen.

Seid Ihr alle Unternehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung?

Themenstarteram 15. Januar 2021 um 8:57

Der SE ist privat, der 340er ist von der eigenen GmbH.

 

Genau das ist das Problem. Mist, ich wusste ja, dass ich was vergessen habe.

Als Privatperson habe ich mit dem Umsatzsteuerzeugs ja eigentlich nichts am Hut, oder? Von daher müsste es ja so sein, dass die 6000 immer ein Endpreis sind, an dem nicht gerüttelt werden darf. (Naja, theoretisch, in jedem Leasingvertrag steht ja was drin, dass es teurer wird, wenn die MWSt erhöht wird, oder?)

Wenn im Vertrag Bruttopreise festgelegt sind und es keine Vereinbarung zur Anpassung des Steuersatzes ab 2021 gibt, ist eine Nachberechnung der Steuer bei Privatpersonen nicht zulässig. Ich vernute allerdings, dass es dazu eine Vereinbarung im Vertrag gibt und dann ist die Nachberechnung korrekt.

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