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Nach Hagelschaden Reparatur Schimmel im Auto

Themenstarteram 25. Januar 2024 um 18:26

Hallo zusammen,

Ich habe im November mein KFZ zu einer von der Versicherung benannten Werkstatt gebracht um meinen größeren Hagelschaden reparieren zu lassen.

Heute nach drei Monate. Sollte ich das Auto wieder erhalten, was ich dann aber sah war mehr als fragwürdig.

Die Sitze sowie die Fußmatten waren klitschnass, im Auto waren Schimmelsporen verteilt (Sitze, Gurte, Lautsprecher etc.)

Habe das Auto natürlich nicht abgenommen und auf Nachbesserung gepocht.

Der Versicherung habe ich das auch mitgeteilt, die zahlen erstmal keine Rechnung der Werkstatt bis ich das „OK“ gebe.

Meine Frage ist nun, so einfach bekommt man Schimmel doch nicht wieder aus dem Auto? Die haben mein zweijähriges Auto echt mies behandelt!

Was habe ich da für Rechte? Wie können die das fachgerecht hinbekommen?

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59 Antworten

Die Versicherung gibt üblicherweise eine mehrjährige Gewährleistung.

Die HUK z.B. 6 Jahre.

Wende Dich zuerst an Deine Versicherung.

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Januar 2024 um 20:14:05 Uhr:

Die Versicherung gibt üblicherweise eine mehrjährige Gewährleistung.

Die HUK z.B. 6 Jahre.

Wende Dich zuerst an Deine Versicherung.

Immer noch ist vielen vermeintlichen Profis die Definition der Gewährleistung nicht bekannt. :rolleyes:

Themenstarteram 26. Januar 2024 um 6:05

Ja gut das weiß ich ja…

Die Versicherung ist ja auch erstmal auf meiner Seite da sie das auch nicht fassen kann was da gemacht wurde.

 

Wo hat der in 3 Monaten soviel Feuchtigkeit gezogen? Stand der mit offenen Fenster draußen? Oder wurde das Schiebedach ausgebaut?

Interessehalber ... was für ein KFZ / Modell?

Zitat:

@servicetool schrieb am 26. Januar 2024 um 04:59:45 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Januar 2024 um 20:14:05 Uhr:

Die Versicherung gibt üblicherweise eine mehrjährige Gewährleistung.

Die HUK z.B. 6 Jahre.

Wende Dich zuerst an Deine Versicherung.

Immer noch ist vielen vermeintlichen Profis die Definition der Gewährleistung nicht bekannt. :rolleyes:

Ja, ich habe mich vertan.

Habe mich übrigens nie selbst als Profit bezeichnet. :)

Garantie

Die Garantie erstreckt sich aber auf die Reparatur der Windschutzscheibe. Hier hat die Werkstatt aber einen ganz anderen Schaden verursacht. Evtl. das Auto über Nacht mit offenen Fenstern oder ohne Windschutzscheibe nach draußen gestellt? Dafür wird die Versicherung wohl kaum haften, es sei denn sie ist auch der Betriebshaftpflichtversicherer der Werkstatt...

Wie sieht es denn vertraglich bei sowas aus? Ist die Versicherung der Vertragspartner und die ausführende Werkstatt "nur" Erfüllungsgehilfe oder geht man irgendeinen direkten Vertrag mit der ausführenden Werkstatt ein?

So oder so dürfte der zusätzliche Schaden beträchtlich sein und ich würde die Versicherung bei jeglicher Korrespondenz immer im CC führen.

Die Versicherung hat gegenüber der Werkstatt wesentlich mehr Einfluss, als ein einzelner Kunde.

Erfahrungsgemäß kann man dem Kunden nur raten, die Garantie Erklärung der Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Januar 2024 um 10:49:17 Uhr:

Erfahrungsgemäß kann man dem Kunden nur raten, die Garantie Erklärung der Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Noch einmal: die Garantie bezieht sich auf die beauftragten Arbeiten. Sollte die neue Windschutzscheibe undicht sein (oder während der Garantiezeit werden), ohne äußeren Einfluss einen Riss bekommen o.ä., dann greift die Garantie. Aber nicht, wenn die Werkstatt beim Einbauen oder Handhaben des Autos einen Schaden am Auto verursacht. Dann greift die Haftung der Werkstatt, das hat mit der Garantie nichts zu tun.

Das sind übrigens genau die Fragestellungen, mit denen ich mich beruflich beschäftige.

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