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Nach 3-Wege-Finanzierung als Gewerbetreibender mit verbr. RückgabeR Rechnung an das Autohaus?

Themenstarteram 27. April 2012 um 15:41

Hallo zusammen,

folgender sachverhalt:

es wurde vor 3jahren für einen vw eine 3-wege-finanzierung mit verbrieftem rückgaberecht abgeschlossen.

der darlehensnehmer ist gewerbetätig, der vw lief auch auf dieses gewerbe. nun hat er das fahrzeug 3jahre später auf den hof des autohauses gestellt und von seinem rückgaberecht gebrauch gemacht.

das autohaus möchte nun von ihm eine rechnung über den vereinbarten rückkaufbetrag, stichwort mwst ausweisen.

genau hier steige ich aus: wie soll der gewerbetreibende eine rechnung ausstellen, wenn sich das fahrzeug doch nie in seinem eigentum befand, er war ja lediglich besitzer. im vertrag steht explizit, dass das eigentum an dem fahrzeug von der bank auf das autohaus übergeht, sofern vom rückgaberecht gebrauch gemacht wird.

auf der anderen seite war das fahrzeug ja im geschäftsvermögen gebucht...

im grunde stellt sich mir dann die frage: wenn das auto mit rechnung zurückgegeben wird, auf welcher die mwst ausgewiesen ist, dann müsste doch eigtl die mwst an das finanzamt abgeführt werden. umgekehrt könnte man jedoch, hätte man den wagen gekauft, die für den rückkaufpreis aufgekommene mwst absetzen. im grunde müsste man also in einem ersten schritt die mwst absetzen, da der rückkaufpreis ja brutto ist, gleichzeitig aber, durch die rechnungsstellung an das autohaus, auch sofort wieder abführen. wie wird das von den finanzämtern gehandhabt?

die angst ist eigtl die, nun überschnell auf anrat des autohauses eine rechnung zu schreiben und am ende auf diesen ca. 3000euro mwst sitzen zu bleiben, die dann ohne ausgleich abgeführt werden müssten.

ich hoffe wirklich, dass hier im forum schoneinmal jemand mit dieser thematik zu tun hatte und mir weiterhelfen kann. ich erwarte natürlich keine professionelle rechts-, bzw. steuerberatung. :-)

vielen dank schonmal.

MFG,

Nordberg

Beste Antwort im Thema

Punkt 1 ==> Kauf des Fahrzeuges:

Der Gewerbetreibende kauft ein Fahrzeuge für € 35.700 Brutto (€ 30.000 Netto + € 5.700 USt).

Der Gewerbetreibende erhält eine Rechnung über Brutto € 35.700 und bekommt jetzt € 5.700 Euro Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.

Punkt 2 ==> Bezahlung der Raten:

Der Gewerbetreibende bezahlt jetzt 36 Raten zu 446,25 Euro, somt hat er 16.065 Euro bezahlt. (Brutto=Netto)

Punkt 3 ==> Rückgabe des Fahrzeuges:

Der Händler kauft jetzt das Fahrzeug zum verbrieften Rücknahmepreis von € 19.635 Brutto zurück und bezahlt den offenen Restbetrag direkt an die Bank. Jetzt stellt der Gewerbetreibende eine Rechnung über € 16.500 Netto & € 3.135 Ust = € 19.635 Brutto aus und führt die Ust an das Finanzamt ab.

4 ==> Kontrollrechnung:

Der Gewerbetreibende hat 35.700 Euro Brutto bezahlt und 19.635 Euro Brutto "erhalten", tatsächlich hat er also € 16.065 Brutto aufgewandt, daraus die Ust (16.065 / 119 * 19) = € 2.565 Vorsteuerabzug.

In Punkt 1 erhaltene Vorsteuer = € 5.700 abzüglich der in Punkt 3 abgeführten Vorsteuer = € 3.135 ergibt € 2.565.

Passt doch, oder? ;)

 

ps Zinsen habe ich aus Vereinfachungsgründen weggelassen.

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Kurz und knapp:

1) Das Autohaus ist im Recht.

2) Die USt geht an das Finanzamt.

3) Kurs in der VHS belegen oder einen Steuerberater zulegen.

;)

Themenstarteram 27. April 2012 um 17:04

danke für die schnelle antwort.

verstehe ich das richtig, dass die umsatzsteuer an das finanzamt abgeführt wird, und man NICHTS absetzen kann? also eben nicht die ust, die ja im rückkaufpreis enthalten war.

wäre der vw vom eigenen unternehmen gekauft worden, so hätte diese ust doch auch abgesetzt werden können, oder?

ich verstehe die logik dahinter noch nicht so ganz... :-)

@Nordberg

Du hast doch die Raten für das Fahrzeug als Kosten in deine Buchhaltung einfließen lassen, oder?

Themenstarteram 27. April 2012 um 17:23

wie ihr vielleicht rauslesen könnt geht es nicht um mich persönlich, sondern um einen sehr sehr guten freund, daher bin ich in dem thema nicht voll drinne.

ich glaube jedoch, ich komme der sache langsam näher:

ist es möglich, dass zu beginn der finanzierung die ust vom kompletten kaufpreis abgesetzt wurde, d.h. die vollen ~6000euro?

dann is es ja logisch, dass bei rückgabe eben die im verbleibenden rückkaufwert enthaltene ust von ~3000euro wieder "zurückgeführt" werden muss.

ich dachte es könnten nur die raten, bzw. die abschreibungen abgesetzt werden und nicht der komplette kaufpreis.

wurde der volle kaufpreis damals abgesetzt, dann macht es ja auch sinn, dann zahlt man dem finanzamt einfach nur das geld zurück, was einem nicht mehr zusteht, da man das auto ja nicht "runter-fährt".

bin ich nun auf dem richtigen weg? oder wie seht ihr das?

MFG

Nordberg

Themenstarteram 27. April 2012 um 17:25

die raten wurde von ihm angesetzt, faktisch gabs jedoch kaum einen steuervorteil, da er kein fahrtenbuch führen wollte und er nach der 1%regel somit kaum über die grenze hinauskam.

Punkt 1 ==> Kauf des Fahrzeuges:

Der Gewerbetreibende kauft ein Fahrzeuge für € 35.700 Brutto (€ 30.000 Netto + € 5.700 USt).

Der Gewerbetreibende erhält eine Rechnung über Brutto € 35.700 und bekommt jetzt € 5.700 Euro Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.

Punkt 2 ==> Bezahlung der Raten:

Der Gewerbetreibende bezahlt jetzt 36 Raten zu 446,25 Euro, somt hat er 16.065 Euro bezahlt. (Brutto=Netto)

Punkt 3 ==> Rückgabe des Fahrzeuges:

Der Händler kauft jetzt das Fahrzeug zum verbrieften Rücknahmepreis von € 19.635 Brutto zurück und bezahlt den offenen Restbetrag direkt an die Bank. Jetzt stellt der Gewerbetreibende eine Rechnung über € 16.500 Netto & € 3.135 Ust = € 19.635 Brutto aus und führt die Ust an das Finanzamt ab.

4 ==> Kontrollrechnung:

Der Gewerbetreibende hat 35.700 Euro Brutto bezahlt und 19.635 Euro Brutto "erhalten", tatsächlich hat er also € 16.065 Brutto aufgewandt, daraus die Ust (16.065 / 119 * 19) = € 2.565 Vorsteuerabzug.

In Punkt 1 erhaltene Vorsteuer = € 5.700 abzüglich der in Punkt 3 abgeführten Vorsteuer = € 3.135 ergibt € 2.565.

Passt doch, oder? ;)

 

ps Zinsen habe ich aus Vereinfachungsgründen weggelassen.

Themenstarteram 27. April 2012 um 18:02

hab deine ausführungen soeben durchgerechnet.

es passt PERFEKT!

vielen dank für die tolle "anleitung".

mein bekannter ist nun zwar negativ überrascht, dass dann ca. 2500euro fällig sind, wusste das mit dem vorsteuerabzug vor 3jahren aber gar nicht mehr genau. und ich dachte tatsächlich, dass bei finanzierungen nicht der volle kaufpreis abgesetzt wird, sondern nur bei barkäufen.

so ist es natürlich logisch! danke nochmal.

 

edit: zu meinem vorherigen post. das mit der grenze, die bei der 1%regel existiert, betrifft natürlich nur die ekst, nicht die ust.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

@Nordberg

Du hast doch die Raten für das Fahrzeug als Kosten in deine Buchhaltung einfließen lassen, oder?

Da Finanzierung:

Zinsen sind absetzbar, Tilgung nicht, da das Fahrzeug abgeschrieben wird => jährliche Bestätigung der Bank über Zins und Tilgung in die Buha.

Zitat:

Original geschrieben von Nordberg

hab deine ausführungen soeben durchgerechnet.

es passt PERFEKT!

Da bin ich aber beruhigt. :D :D

 

Zitat:

Original geschrieben von Nordberg

 

vielen dank für die tolle "anleitung".

Doch nicht dafür.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nordberg

 

edit: zu meinem vorherigen post. das mit der grenze, die bei der 1%regel existiert, betrifft natürlich nur die ekst, nicht die ust.

ESt nicht EkSt ;)

Und damit die lieben Mandanten es sich selber ausrechnen können - sofern sie die richtigen Zahlen finden - ob sich das Fahrzeug rechnet oder nicht, habe ich ihnen ja einen Rechner programmiert. ;)

am 8. Mai 2012 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von Nordberg

mein bekannter ist nun zwar negativ überrascht, dass dann ca. 2500euro fällig sind, wusste das mit dem vorsteuerabzug vor 3jahren aber gar nicht mehr genau.....

ach mönsch Leute.... nicht persönlich nehmen, aber: ich empfehle DRINGEND einen kompetenten Steuerberater, denn möglicherweise verschenkt Dein Bekannter noch mehr Geld. Und wenn diese Modelle zu schwierig sind: das nächste mal Leasing, denn das bekommt er dann hoffentlich vernünftig verbucht :cool:.

 

am 1. Juni 2012 um 18:06

Ich kann hier nicht einig gehen. Firmen weisen den MwSt Betrag aus und führen an das Fa ab. VW bekommt den Betrag vom Fa erstattet. Insofern ist das für VW ein nullsummenspiel. Bei Mercedes bekommt man auch bei Rückgbe der 3 Wege Finanzierung die MwSt. Erstattet! Wieso sollte das bei VW Anderssein?

Zitat:

Original geschrieben von Rabbimann

Ich kann hier nicht einig gehen. Firmen weisen den MwSt Betrag aus und führen an das Fa ab. VW bekommt den Betrag vom Fa erstattet. Insofern ist das für VW ein nullsummenspiel. Bei Mercedes bekommt man auch bei Rückgbe der 3 Wege Finanzierung die MwSt. Erstattet! Wieso sollte das bei VW Anderssein?

Wie(so) sollte VW die MwSt. erstatten? Ich gebe das Auto an Mercedes und bekomme die USt., welche ich normalerweiseweise abführen müßte, ausgezahlt?!!

Ohne Abzugsberechtigung der Vorsteuer wirds ja noch besser: das wäre für die Versicherungsbranche ja der Hit - z.B. Versicherungsmakler bekommen USt. zurückgezahlt?

...oder verstehe ich da was falsch?

am 1. Juni 2012 um 20:00

Das ist der Knackpunkt- der gewerbetreibende muss die MwSt. Abführen und nur deshalb muss das Autohaus die MwSt erstatten. Das Autohaus bekommt dnn die Mwst. vom Fa erstattet. Bei Privatkunden muss die MwSt natürlich nicht erstattet werden da diese endverbraucher sin und nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Hier bekäme das Autohaus die MwSt nicht vom Fa erstattet.....

Ich krame das Thema mal raus, weil es mich selber gerade betroffen hat: dem ersten Anschein nach sind die 3-Wege-Finanzierungsmodelle von Audi und Mercedes identisch aufgebaut. Es gibt aber einen nicht ganz unwichtigen Unterschied.

Steuerlich betrachtet sind beide Modelle identisch, allerdings mit dem großen Unterschied, dass der eine auf den Bruttorückgabewert kalkuliert und der andere auf den Nettorückgabewert. Das heißt konkret, ich kann in beiden Fällen die Umsatzsteuer als Anzahlung kalkulieren lassen und mir im nächsten Monat vom Finanzamt wiederholen.

Liquiditätstechnisch besteht der Unterschied, dass ich bei Mercedes die anteilige Umsatzsteuer nach der Laufzeit des Kredits erhalte und dann in gleicher Höhe ans Finanzamt abführe. Bei Audi gebe ich das Auto zurück und bekomme diese anteilige Umsatzsteuer nicht. Ich muss aber bei Ausbuchen des Fahrzeugs die Umsatzsteuer genauso ans Finanzamt abführen, nur dann aus meinem laufenden Cash-Flow oder aus meiner Reserve.

Kann einen schon mal kurz kalt erwischen, wenn so ein Hobel 150T€ neu gekostet hat und mit 52% Restwert ausgebucht wird.

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