ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Muss eine Kamerahalterung auf dem Autodach zugelassen werden?

Muss eine Kamerahalterung auf dem Autodach zugelassen werden?

Themenstarteram 14. Oktober 2023 um 15:29

Benötige ich eine offizielle Genehmigung oder besondere Zulassung, um bspw. diese Kamerahalterung (Delkin Fat Gecko Triple Mount Saugstativ – Amazon) auf dem Dach meines Autos für Action-Kamera-Aufnahmen zu verwenden? Ist eine vorherige (möglicherweise sehr teure) Überprüfung durch den TÜV notwendig?

Ähnliche Themen
33 Antworten

Warum fragst du nicht beim TÜV nach? Da wirst du doch geholfen. ;)

Themenstarteram 14. Oktober 2023 um 17:05

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 14. Oktober 2023 um 18:54:03 Uhr:

Warum fragst du nicht beim TÜV nach? Da wirst du doch geholfen. ;)

Laut den oben verlinkten Diskussionen ist eine Zulassung (ABE) anscheinend nicht notwendig.

Papp drauf das Ding und knudel zu Sicherheit falls der Kram abfliegt zB zusätzlich 'ne stabile Schnur dran damit sie nicht der nächste Held hinter dir in die Windschutzscheibe oder gar in die Fresse bekommt .

Action-Kamera-Aufnahmen

:)

Zitat:

@ME1200 schrieb am 14. Oktober 2023 um 20:04:59 Uhr:

damit sie nicht der nächste Held hinter dir in die Windschutzscheibe oder gar in die Fresse bekommt .

:)

Aber nur so kommt brauchbare Action zustande :) :) Einfach filmen kann doch jeder :)

Man ändert dadurch die Fahrzeug Höhe ( wie z.B. Einbau einer Dachluke) und das ist eintragungspflichtig.

Bei einem Personenunfall kann dadurch auch das ungehinderte Abgleiten der Person über das Fahrzeug gefährdet werden/starke Verletzungen nach sich ziehen.

Denke daher auch, dass man damit zum TÜV muss.

Es ist keine feste Verbindung zum Pkw und somit nicht Eintragungspflichtig

Tom

Zählt als Ladung. Keine Eintragung.

Da ohne Werkzeug abnehmbar, definitiv Ladung. Benötigt weder ECE noch eine Abnahme. Allerdings gelten die Kriterien für Ladungssicherung und bei nur einem Saugfuss kann die Rennleitung durchaus mal unterschiedlicher Meinung sein. Der TE hat wohl ohnehin zu oft Cora 11 geschaut. Man sollte ihm bei seiner ersten Action gleich Führerschein und Auto beschlagnahmen, denn so was brauchen wir nicht im Strassenverkehr. Wenn er Action haben will, sollte er auf eine Rennstrecke gehen und ein paar Runden drehen. Am Nürburgring z. B. stehen an den rennfreien Wochenenden die Zuschauer in den Panoramakurven und warten auf solche Action-Helden. Immerhin gibt es dann für die B-Note für die künstlerische Gestaltung des besten Abflugs reichlich Beifall. Man sollte im Vorfeld allerdings darauf achten, dass die Kamera nicht nur einen Speicherchip hat, sondern live an ein externes Medium sendet, denn sonst kriegt man vermutlich von dem verdienten Beifall im nachhinein nichts mehr mit.

Hatte heute einen action-Filmer vor mir .

20231017_172930.jpg

An der Ladungssicherung ist ja hier immerhin nichts zu bemängeln.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 17. Oktober 2023 um 19:46:08 Uhr:

Hatte heute einen action-Filmer vor mir .

Das war wohl eher eine Versuchsfahrt um Daten für Software-Entwickler zu sammeln. Eine normale Kamera war das wohl eher auch nicht.

Zur Kamerahalterung auf dem Autodach:

Immer auch daran denken, dass man diese Aufnahmen u.U. nicht einfach veröffentlichen darf. Je nach Land kann das Filmen auch die Begegnungshäufigkeit mit Polizei, Gerichten oder anderen Institutionen erhöhen.

Ich meine Google ist momentan unterwegs, um Streitview zu aktualisieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Muss eine Kamerahalterung auf dem Autodach zugelassen werden?