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Mobilitätsgarantie

Themenstarteram 31. August 2009 um 19:01

Hallo ich habe da eine Frage zur Mobilitätsgarantie von Audi.

Es geht um ein 3,5Jahre altes Fahrzeug. Wir haben vor einem halben Jahr unseren 2en

Service gemacht und somit die Mobilitätsgarantie mitverlängert. Beim Service war alles in Ordnung.

Gestern plötzlich sprang unser Wagen fast garnicht mehr an. Habe es noch geschafft ihn zur Werkstatt zu bringen, Fazit Batarrie war kaputt nach 3,5Jahren und 21tkm. Nun kam die Rechnung

und diese beträgt nun 220euro (battarie + arbeit). Müsste die Mobilitätsgarantie die Arbeitsstunden nicht übernehmen? Und die zweite Frage ist kann es sein, dass bei dem Service vor nem halben Jahr die Battarie vollkommen in Ordnung war und nun plötzlich kaputt ist?!

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14 Antworten

Hallo,

meiner Meinung (und Erfahrung) nach hat die Werkstatt dir zu Unrecht die Arbeitsstunden berechnet.

Mir ist das Gleiche mit der Batterie vor ca. 3 Jahren passiert. Bezahlt habe ich nur die neue Batterie (irgendwas mit 90,- €). Die Arbeitsstunden zahlte die Mobilitätsgarantie.

Im April dieses Jahres hatte ich einen Platten unweit meiner Audi-Werkstatt. Techniker mit einem Ersatzreifen eingerückt, den beshädigten Reifen mitgenommen und ich könnte nach Hause weiterfahren. Am nächsten Tag repariert (geflickt) geholt/eingesetzt. Bezahlt habe ich diesmal auch nur die Kosten der Reperatur (ca. 27.- €). Arbeitsstunden hat, laut Werkstatt, die Mobilitätsgarantie übernommen.

Gruß

Themenstarteram 1. September 2009 um 6:38

werde da mal nachfragen heute nochmal, ansonsten wars das das letzte mal dass ich bei audi hab was machen lassen, fast 100euro fürn battariewechsel... hätte ich das gewusst hätte ich es selber machen können

Themenstarteram 1. September 2009 um 19:50

leider erweist sich unser audihändler als ziehmlich unkulant und somit ist es auch der letzte besuch bei denen gewesen. man wird auch noch doof angemacht, weil man nicht zufällig mal 200euro in der geldbörse hat ( am telefon wurde mir nichts von dem preis gesagt )

Versuch mal bei Audi anzurufen, um die Sache aus erste Hand zu klären.

Frage erstmal, wie das mit der Mobilitätsgarantie bei einer defekten Auto-Batterie ist. Ob der Kunde auch den Arbeitsaufwand bezahlen muss, oder, wie in meinem Fall, nur die neue Batterie. Dann schildere denen Deinen Fall.

Ich bin mir relativ sicher, dass meine Werkstatt, als ich die Mobilitätsgarantie in Anspruch nahm, keinen Abrechungsfehler gemacht hat. Habe nämlich jedes mal am Telefon gefragt, was da übernommen wird und was mir die Sache in etwa kosten wird.

Meines Wissens sind die Leistungen der Audi-Mobilitätsgarantie bundesweit einheitlich.

Zitat:

Original geschrieben von Sindbad1969

...Meines Wissens sind die Leistungen der Audi-Mobilitätsgarantie bundesweit einheitlich.

Natürlich sind die gleich.

Wäre ja echt super: Stehst irgendwo in der Pampa, das Auto streikt und die erste Frage der Hotline: in welchem Bundsland haben Sie das Auto gekauft ? ... Dann übernehmen wir nur die Hälfte der Kosten und ein Leihauto gibt`s auch nicht. :p

 

Themenstarteram 1. September 2009 um 20:49

unter welcher audihotline soll man sich da am besten wenden?

Hallo, hab mich über die Mob mal erkundigt.

Nein die MOB zahlt dir nicht die Arbeitszeit.

Wäre schon etwas zu viel verlagt oder?

Die Mobleistungen sind z.B. Pannendienst, Abschleppen oder

ein Leihwagen. Genau genommen zahlt diese Leistungen dann auch

nicht Audi sondern der Partner der den letzten Kundendienst gemacht hat. Das hat Audi schon gut eingefädelt. Denn solche schönen Sachen wie die Mob werden immer auf dem Rücken der Audi Partner ausgetragen.

Da wirst du also keine Chance haben.

ABER WO DU AUFPASSEN MUSST.

Die Preise zwischen den Audipartnern sind teilweise

stark unterschiedlich. Als Faustformel gilt je kleiner

desdo besser, je näher in der Stadt desto teurer.

Bein und z.B. verlagt ein Audi Service Betrieb 50 Euro + MwSt. in der Stunde, z.B. 50 km weiter in Nürnberg zahlst du für eine Stunde Arbeit schon über 100 Euro.

Ich weis nicht woher du kommst, aber vergleich mal die Preise.

Aber wie gesagt , auf die Mob ist kein Audi Betrieb gut zu sprechen da das alles die selber zahlen müssen. Das bissl Geld das SIE an deinem KD verdieht haben geht da wieder drauf.

 

Nun eine def. Batterie nach 3 Jahren, vielleicht ein innerer Plattenschluß das kann schon mal auf einen Schlag kommen und ist vorher nicht feststellbar. Hatten wir auch schon öfter. Ich denke nicht das deine Werkstatt was kann dafür.

MFG sag mal wo wohnst du?

Hab vergessen zu sagen, bei uns in der Nähe kostet der Batteriewechsel ca. 20 Euro, sollten so 40 ZE sein. Denn die Zeit ist vorgegeben.

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Mein Tip eben, kleinerer Partner.

Eben kleine aber feine Werkstatt.

Kann den Audi Betrieb schon verstehen, die müssen halt auch Ihre Unkosten decken und glaub mir die sind gewaltig. Was glaubst du was Audi von denen alles verlagt was die Kaufen müssen.

Ein kleiner Audi Betrieb ist da kompakter und deshalb auch billiger, ausser du stehst auf den Tam Tam der großen mit Hemd und Krawatte usw.

Genauso wenn dein Auto nach dem Service gewaschen ist, denk drann das zahlst du irgendwo alles mit. Nix anderes ist des mit dem Kaffee den du im Verkaufsraum trinkst. Bei den großen wird der Tam Tam immer auf den Stundenlohn umgelegt

Themenstarteram 2. September 2009 um 10:34

ich komme aus augsburg. ja bei der mob habe ich angerufen und die meinten arbeitszeit wird nicht bezahlt. naja der audipartner wollte meinen wagen ja netmal selber kostenlos abholen :(, musste da erstmal jemanden zum anwerfen suchen.

ja als nächstes mach ich den service in einem kleinerem kfz betrieb, der die erlaubnis dafür hat.

Muss in dem Zusammenhang von einem positiven Erlebnis berichten, Vielleicht dient es anderen Mitglieder des Forums als Argumentationshilfe bei vergleichbaren Situationen.

Meine Batterie hat am letzten Mittwoch, als ich zur Arbeit fahren wollte, den Geist endgültig aufgegeben.

Habe bei meinem Audi-Haus angerufen und die Situation dargestellt.

Ausfall der Funkuhr, Datum zurückgestellt (2002). Tankanzeige auf null obwohl Tank halbvoll ist.

Die haben gleich auf die Batterie getippt, da sich mich bei der letzten Inspektion (Okt. 09) vorgewarnt haben. Aber um ganz sicher zu sein, sollte ich in die Werkstatt.

Nach einer Stunde stand ein Abschleppwagen mit einem A6 (3.0Tdi) Leihwagen vor der Haus Tür.

Mein Wagen hat der Mitarbeiter mitgenommen und ich dürfte mit dem Leihwagen weiter fahren.

Nach einer weiteren Stunde ruft mich die Werkstatt an und bestätigt mir, dass es sich in der Tat um die Batterie handelt. Austausch veranlasst und ich dürfte meinen Wagen abends nach der Arbeit in Empfang nehmen. Den A6 musste ich allerdings leider auch abgeben…

Auf der Rechnung stand das Ersetzen der Batterie (Arbeitslohn) sowie die Batterie selbst. Insgesamt 167.-€

Auf nochmalige Nachfrage: Abschleppen und Leihwagen geht definitiv auf die Mobilitätsgarantie.

Zitat:

Original geschrieben von der-quattro

Hallo, hab mich über die Mob mal erkundigt.

[...]Genau genommen zahlt diese Leistungen dann auch

nicht Audi sondern der Partner der den letzten Kundendienst gemacht hat. Das hat Audi schon gut eingefädelt. Denn solche schönen Sachen wie die Mob werden immer auf dem Rücken der Audi Partner ausgetragen.[...]

Das ist absoluter Blödsinn!

Der Audipartner vor Ort entscheidet über die MOB, aber er zahlt sie nicht! Auch nicht der Audipartner, der den letzten Service durchgeführt hat.

Die Kosten werden im Rahmen der Freigabe und Beurteilung des Audipartners von Audi getragen.

In der MOB sind ausschließlich Leistungen zur Mobilerhaltung enthalten und keine Arbeitsleistungen und auch kein Material.

Wenn bei dir z. B. die Kontrollleuchte "Abgaskontrolle" aufleuchtet und du bereits einen Leistungsverlust verspürst, dann wird dir gemäß Betriebsanleitung die Weiterfahrt durch den Hersteller untersagt.

In diesem Fall rufst du die 0800 - AUDIHILFE an und dir wird eine Soforthilfe vermittelt.

Hier greift die MOB => du hast Anspruch auf z. B. einen Leihwagen für 5 Werktage (eine Klasse unter dem eigenen Fahrzeug).

Somit wirst du mobil erhalten.

Bei allen Schäden, die auf äußere Gewalt und Verbrauchsmaterial zurück zu führen sind, greift keine MOB (z. B. Reifenpannen, Batterie, Wildschaden u.s.w.).

Hier hat der Audipartner aber die Möglichkeit, das Einschleppen als "Schnellhilfe" zu deklarieren, wo die Kosten (NUR für das Einschleppen) durch Audi getragen werden.

Ich hoffe, etwas Licht in die Sache gebracht zu haben ;-)

Weitere Fragen beantworte ich hier gerne, aber auch gerne per PN.

Gruß

Sven

am 1. April 2010 um 15:03

Hi Sven,

danke dass du mal etwas licht ins dunkel bringst, aber wo steht geschrieben, dass die Mobilitätsgarantie nur greift, wenn kein Verschleißteil betroffen ist???

Auf der Audi Homepage etc. steht nirgendwo, dass Pannen aufgrund von Verschleißteilen ausgeschlossen sind.

Ich frage deshalb nach, weil ich momentan in der gleichen Situation stecke. Kupplungsschaden auf Autobahn gehabt und jetzt will Audi bzw. die Mobilitätsgarantie keine Kosten übernehmen.

Grüße,

Stefan

am 1. April 2010 um 16:16

Hallo Stefan,

welche Kosten sollen nicht übernommen werden?

Wichtig ist, dass du genau prüfst, ob du Anspruch auf MOB hast.

Das kannst du am einfachsten machen, indem du in deinen Serviceplan schaust, ob bei der letzten Inspektion in der Fachwerkstatt die MOB gewährt wurde.

Hier ist wichtig, dass die letzte Inspektion nicht länger als 24 Monate (Longlife), bzw. 12 Monate zurückliegt.

Was alles in der MOB enthalten ist, findest du detailliert in deinem Serviceplan.

Gruß

Sven

Zitat:

Original geschrieben von suckup

Hi Sven,

danke dass du mal etwas licht ins dunkel bringst, aber wo steht geschrieben, dass die Mobilitätsgarantie nur greift, wenn kein Verschleißteil betroffen ist???

Auf der Audi Homepage etc. steht nirgendwo, dass Pannen aufgrund von Verschleißteilen ausgeschlossen sind.

Ich frage deshalb nach, weil ich momentan in der gleichen Situation stecke. Kupplungsschaden auf Autobahn gehabt und jetzt will Audi bzw. die Mobilitätsgarantie keine Kosten übernehmen.

Grüße,

Stefan

Es kommt im Grunde darauf an, ob Du durch den Defekt am Weiterfahren gehindert wirst.

Dann sorgt Audi dafür, dass Du wieder mobil bist, daher der Begriff Mobilitätsgarantie.

Wenn Du einen Kupplungsschaden auf der Autobahn hast, fällt es unter die Mobilitätsgarantie, weil Du ja nicht weiterfahren kannst.

Die eigentliche Reparatur musst Du natürlich bezahlen. Es sei denn Deine Kupplung ist früher schon mal repariert worden und ist innerhalb der Gewährleistung (2 Jahre) wieder kaputt.

Aber das ein Techniker zu Dir kommt, dorthin, wo Du liegengeblieben bist, das Abschleppen in die Werkstatt und einen Leihwagen oder eine Hotelübernachtung oder eine Bahnfahrt nach Hause das trägt AUDI. Immer dann, wenn der Schaden nicht sofort, vor Ort oder in der Werkstatt repariert werden kann.

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