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Mit Umweltplakette geparkt, trotzdem Bußgeldbescheid

Themenstarteram 19. November 2013 um 23:18

Hallo,

ich parkte in Berlin vorschriftsmäßig. Trotzdem wird mir folgender Vorwurf gemacht:

Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270,1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken).

$ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVO, $ 49 StVO; $ 24 StVG; 153 BKat

Mein Auto ist 4 Monate alt und die Umweltplakette ist vorschriftsmäßig an der Windschutzscheibe angebracht.

Jetzt meine Frage nur an die, die sich schon mit diesem Thema beschäftigt haben, damit die ganze Diskusion aus diesen Thread http://www.motor-talk.de/.../...rkt-bussgeldbescheid-t3986426.html?... vermieden wird.

Gibt es eine Chance für mich das Gegenteil zu beweisen, z.B. durch Personen aus der Familie, die bezeugen können, das die Plakette schon immer an der Windschutzscheibe war? Offensichtlich ist hier dem Mitarbeiter vom Ordnungsamt ein Fehler unterlaufen. Vielleicht war er abgelenkt und hat deshalb mein Fahrzeug irrtümlicherweise aufgeschrieben.

Gab es schon so einen Fall beim Amtsgericht Berlin?

Danke für eure Antworten

Gruß vom Dittschee

Beste Antwort im Thema

zunächst einmal:

war der Strafzettel/Vorwurf am Fahrzeug befestigt oder kam er mit der Post ?

stimmen alle übrigen Angaben außer Nummernschild auch, z.B. Fahrzeugtyp ?

folgendes ist mir passiert:

Anzeige wegen abgelaufenem TÜV, mein Nummernschild ABER anderer Fahrzeugtyp, wenig später noch eine strafbewehrte Aufforderung vom Landratsamt zur Vorführung NACH TÜV-Erneuerung sonst Fahrzeugstilllegung.

Ein FAX mit meinem Fahrzeugschein hat für die Polizeibehörde die Angelegenheit erledigt. Eine Weitermeldung zum Landratsamt erfolgt nicht, darum müsse ich mich separat kümmern.

FAX mit denselben Informationen ans Landratsamt plus Hinweis, daß die Polizei ihren Irrtum erkannt hat und das LRA ja wissen sollte, daß ich ein anderes Fahrzeug fahre als auf der Anzeige vermerkt.

Antwort vom Landratsamt: Vorführung MIT erneuertem TÜV, sonst zwangsweise Stilllegung.

Den Rest hat dann mein Anwalt erledigt, mit solchen Betonköpfen setze ich mich nicht auseinander.

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Wenn die stur bleiben und Du gute Beweise und Zeugen hast, gegen den Anzeigenerstatter Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung im Amt o.ä.

Themenstarteram 19. November 2013 um 23:37

Danke Linien & Reisebuskutscher :-)

Die Überschrift ist vielleicht falsch gewählt, aber ich wollte Aufmerksamkeit erwecken.

Ich habe jetzt erstmal eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen.

am 20. November 2013 um 8:57

Halt uns doch auf dem Laufenden, würde mich stark interessieren was hierbei rauskommt!!

Irgendwo wurde ja auch die Plakette zugeteilt. Lass Dir notfalls von denen die Aushändigung bestätigen, dann fällt es Dir auch sicherlich leichter mit Deinen Zeugen oben zu bleiben. Auch wenn es natürlich ist mal einen Fehler zu machen, fällt es denen sicherlich schwer diesen auch zuzugeben.

Netten Gruß

ODER haste die weggelassen, weil - sieht ja auch hässlich aus, und jetzt erst nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist angebracht? Na?

*provozierende zweite ansicht*

Du schreibst zwar, dass die Plakete vorschriftsmäßig an der Windschutzscheibe angebracht ist. Also unten rechts!? Oder irgendwo anders?

ich würde da anrufen und mich erkundigen. Im Gespräch dann ansprechen, dass dein Fahrzeug die grüne Umweltplakette hat etc. Das wird sich schon aufklären lassen. vllt. wurde ein Foto geschossen, vllt. Zahlendreher im Nummernschild etc.

Zitat:

Original geschrieben von Patti.NRW

Du schreibst zwar, dass die Plakete vorschriftsmäßig an der Windschutzscheibe angebracht ist. Also unten rechts!?

Unten rechts ist nicht zwingend, die Verordnung verlangt lediglich gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzsscheibe (§3 BimSchV).

Wenn man Glück hat kann man bei der ausgebenden Stelle (Händler, Prüforganisation, ...) noch einen Nachweis bzw. Rechnungskopie bekommen worauf das Ausgabedatum ersichtlich ist.

Vorteilhaft wäre noch eher wenn man ein böser Raser ist und ein Blitzerfoto vorlegen kann wo man die Plakette sieht. Damit wäre amtlich mit Datum dokumentiert ... :p :D

Ich habe meine Plakette kostenlos bei der Ummeldung bekommen, somit habe ich jedenfalls gar keine Rechnung oder so.

Reicht es nicht ein Foto vom Auto zu machen und ein paar Zeugen zu benennen?

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c

Reicht es nicht ein Foto vom Auto zu machen und ein paar Zeugen zu benennen?

Vermutlich ja, wäre halt nur einfacher wenn man eben schnell was schriftliches hinschicken könnte. ;)

Warum überhaupt so kompliziert? Warum Zeugen? Warum was schriftliches? Warum ein Foto hinschicken?

Ich würd halt einfach mal den Sachbearbeiter anrufen und versuchen die Sachlage zu klären!

Der wird einem schon mitteilen, ob es ein Lichtbild zur Beweissicherung gibt.

Wenn nicht, würd ich ihm mitteilen, dass ich davon ausgehe, dass sich das Thema ja dann erledigt hat, denn mein Auto hätte schon seit der Anmeldung die grüne Plakette in der Scheibe. Somit müsse es sich um einen Fehler handeln. Kann ja passieren! :D

Zitat:

Original geschrieben von DerPeete

Halt uns doch auf dem Laufenden, würde mich stark interessieren was hierbei rauskommt!!

JA bitte!

Ich hab derzeit ein ähnliches Problem mit dem OA von Leipzig.

Auch hier hat man meine im Bereich des Innenspiegel geklebte Plakette nicht gesehen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Als Beweismittel ist ein Foto angeührt (war aber bei der Anhörung nicht mit dabei).

Ich hab kurz Stellung genommen ("Plakette klebt oben mittig; siehe meine Fotos; bitte mit Ihrem Foto vergleichen; Verfahren ist einzustellen!").

Brief ist vor zwei Wochen weg, mal sehen wie lange sie brauchen.

Zitat:

Ich würd halt einfach mal den Sachbearbeiter anrufen und versuchen die Sachlage zu klären!

Ich hatte das damals wegen einem Parkknöllchen, habe angerufen und wurde nur ausgelacht. Als ich fragte um was für ein Fahrzeug es sich handelte, konnten die es mir nicht mal sagen nur das Nummernschild wurde angegeben. Habe schriftlich per einschreiben nur meine Frau als Zeuge angegeben das sich das Fahrzeug dort niemals befunden hat und habe auch nie wieder was von denen gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Ich hab kurz Stellung genommen ("Plakette klebt oben mittig; siehe meine Fotos; bitte mit Ihrem Foto vergleichen; Verfahren ist einzustellen!").

Ich tippe mal darauf, dass der Kontrolleur der irrigen Ansicht ist, die Plakette müsste ZWINGEND unten Rechts kleben, was natürlich absoluter Unsinn ist, wie der Kollege, weiter oben, bereits bemerkte. Nur weil es für die "Kleber" einfacher ist, die Plakette unten Rechts zu kleben ohne sich zu verrenken, ist es immer noch kein MUSS. Nur gut sichtbar MUSS sie sein.

An den TE, eigentlich gibt es eine Art Quittung der Plakette. Diese ist ja auf einem Träger aufgebracht und dieser Träger sollte(!) als Nachweis aufgehoben werden DAS du eine Plakette hast. Ist die Plakette NICHT mehr auf dem Träger ist davon auszugehen, das sie irgendwo auf einer Scheibe "pappt".

Die meisten Kontrolleure machen auch Fotos vom jeweilig beanstandeten Kfz um einen Nachweis für den Verstoß zu haben. Darauf sollte dann auch die Plakette zu sehen sein. Jau!

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