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Mit Gutachter nicht zufrieden

Themenstarteram 3. September 2015 um 15:02

Hallo

Ich fahre ein Passat Baujahr 2007 und fast 200.000 km. Allgemeinzustand ist gut und immer gewartet. (Nicht vw). Jetzt wurde mein parkendes Auto über dem hinteren linken Reifen beschädigt und auch die Tür. Ein Kratzer darüber war vorhanden ( da ist jemand mit dem Schlüssel entlang). Für den Schaden hat mir der freie gutachter 1.200€ brutto notiert. Das Gutachten ist noch auf dem weg(telefonische Auskunft). Mir erscheint das allerdings etwas wenig. Meine Frau damals mit ihrem Auto an einem kia beim Parken gestrichen und das hat schon soviel gekostet.

Der Gutachter meint, mehr ist nicht drin. Was kann ich aber noch tun ?

Wahrscheinlich werde ich es nicht reparieren, aber trotzdem möchte ich das kriegen was mir zusteht.

Viele Kollegen meinten auch dass das viel zu wenig sei (die, die schon "erfahrung" haben). Meint ihr ich sollte das Risiko eingehen und wo anders noch eins erstellen (und bezahlen) ?

Was wird wohl sowas Kosten ?

Oder soll ich es laufen lassen und falls ich es doch reparieren sollte und wenn Mehrkosten entstehen wer zahlt dann die Differenz ?

vielen Dank für eure Meinungen.

Beste Antwort im Thema

Das ist wieder mal komisch.

Wäre der selbe Schaden durch den TE an einem anderen Fahrzeug entstanden, wäre der Thread folgender:

Kaum was zu sehen, ein Kratzer war auch schon, und jetzt will er 1.200 Euro.

Der will mich doch abzocken.

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hier wird was verwechselt.

Mit Wiederbeschaffungswert ist der monetäre Aufwand gemeint, den der Geschädigte / Kaskoversicherte aufwenden muss, um ein Fahrzeug gleicher Art und Güter wiederzubeschaffen. Daher orientiert sich der WBW natürlich am Marktwert des Fahrzeuges. Denn einem funktionierenden Marktmechanismus vorausgesetzt ist das der Preis zu dem das Auto gehandelt wird und somit der Preis, der zu Wiederbeschaffung aufgewendet werden muss.

Nicht gemeint ist wiederum der individuelle Wert eines Fahrzeuges. Jeder misst dem Fahrzeug einen (für sich) anderen Wert zu. Wenn man genau hinschaut sieht man das auch schon am Post:

Zitat:

Ich würde (für den Wagen keine 2000 € bezahlen.)

Der persönliche Wert kann auch sehr schnell gegen null tendieren, wenn man mit der Fahrzeugart (z.B. Cabrio oder VAN, LKW o.a.) oder halt mit dem Fahrzeug selber nichts anfangen kann. Ich würde so ein Auto mit der Laufleistung nie kaufen. Für mich hat das Fahrzeug keinen Wert.

(Jetzt mal davon abstrahiert, dass ich für 500€ das Auto auch kaufen würde, weil ich es dann höher weiterverkaufen würde)

Aber wir sind schon komplett OT.

Themenstarteram 4. September 2015 um 11:28

Also ich würde das sagen dass für mich alles geklärt ist.

Ich werde das Gutachten hinnehmen und womöglich reparieren lassen.

Dann werden wir weitersehen.

Nächste Mal mach ich es einfach anders und Besuch vorher 2-3 Gutachter und Frage vorab nach.

Danke für die teilweise ernsthaften und hilfreichen Beiträge.

Und du glaubst, dass die Gutachter dir vorab sagen wie hoch die Schadensumme ausfällt bevor sie das Gutachten erstellt haben?

Zitat:

@stullek schrieb am 5. September 2015 um 19:22:59 Uhr:

Und du glaubst, dass die Gutachter dir vorab sagen wie hoch die Schadensumme ausfällt bevor sie das Gutachten erstellt haben?

Scheinbar ja, von was träumt er eigentlich nachts? :)

Ich hatte eher den Eindruck, dass der TE dem Gutachter die von ihm gewünschte Schadenhöhe benennen will, und die Erteilung des Auftrags von der Akzeptanz dieser abhängig machen will...

wobei, wenn Ehrlichkeit und Redlichkeit vorausgesetzt wird, müsste ja theoretisch jeder Gutachter zum gleichen Ergebnis kommen, mithin diegleichen Chance haben den Auftrag zu bekommen.

Sonst würde ja der "objektiv" eingetretene Schaden von demjenigen abhängen, der ihn begutachtet.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.... :-) :-) :-)

Ich hatte vor einigen Jahren einen Schaden an ähnlicher Stelle. Allerdings war deutlich mehr kaputt und die Rechnung der AUDI-Fachwerkstatt belief sich am Ende auf 2.900 Euro. Wenn ich mir den Schaden vom TE anschaue und ein paar Hunderter für den Vandalismus-Vorschaden abziehe, dann erscheint mir die Kalkulation des Gutachters nicht unrealistisch.

Mag sein, dass andere Geschädigte es schafften "mehr rauszuholen", aber dann haben die eben Glück gehabt. Wenn man eine Bank überfällt und nur 5.000 Euro in der Kasse sind, kann man die Bank auch nicht auf eine Nachzahlung verklagen, nur weil andere Räuber Millionenbeute machen. :D

Oder juristisch ausgedrückt: Einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nicht.

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