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Mit Anhaenger 100 ./. 80

Themenstarteram 2. Mai 2016 um 8:06

Guten Morgen,

Eine kleine Frage fuer die Rechtsexperten oder die Herren von der Rennleitung: Wenn ich mit einem fuer Tempo 100 zugelassenen Anhaenger unterwegs bin bei dem das Alter der Reifen ueberschritten ist, daher die Vorraussetzungen fuer die 100er Ausnahmegenehmigung nicht mehr vorliergen, geht es ja bekanntlich nur noch mit 80 ueber die Bahn. Soweit alles schoen. Was passiert, wenn ich trotz der alten Reifen mit 100 erwischt werde? Ist das eine simple Geschwindigkeitsuebertretung um 20 km/h, oder reden wir hier gleich vom vollen Programm wie Fahrzeug entspricht nicht der Zulassung / keine Betriebsgenehmigung / Versicherung, etc. Beim Unfall ist es klar, da sitzt man bis zum Hals in der Tinte, die Frage ist: wie sieht es bei einer Routine Kontrolle bzw. Geschwindikeitsueberpruefung aus.

Besten Dank,

Michael

Beste Antwort im Thema
am 2. Mai 2016 um 12:52

Und ja wir reden dann hier auch vom vollen Programm was das Bußgeld betrifft.

Damit Du dann im Falle eines Falles nicht so überrascht bist. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden wie bei LKW berechnet.

20 km/ h netto zu schnell ohne Anhänger kostet ja 30 €.

Mit Anhänger 70 € und 1 Punkt.

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. Mai 2016 um 20:46:36 Uhr:

Die Kleinen hopsen aber gerne mal bei Unebenheiten.

Und ab einer gewissen Geschwindigkeit nimmt auch der Kontakt zur Fahrbahn ab.

Man sagt ja auch "Länge läuft". O.k. ... mehr bei Booten und Schiffen. Es dürfte der Radstand zw. Hinterachse Zugfahrzeug und der Hängerachse sein. Ist der größer oder gleich zum Radstand des Zugfahrzeugs, dann liegt der Trailer im Grundsatz erstmal ruhig, auch wenn's mal etwas schmerzfrei mit dem TL genommen wird Je höher der Masseschwerpunkt des Trailers wird, desto weniger stabil ist dann die Straßenlage (bis hin zum Aufschaukeln). Ein flaches Sportboot auf dem Trailer dürfte etwas entspannter reagieren als ein großer WoWa. Aber auch ein kleiner HP350 ohne Dämpfer bleibt mit etwas Stützlast bei 160 brav am Haken. Man sollte halt keine großartigen Lenkbewegungen dabei machen.

am 6. Mai 2016 um 6:08

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. Mai 2016 um 20:46:36 Uhr:

Die Kleinen hopsen aber gerne mal bei Unebenheiten.

Das machen sie gern, ja. Aber bei dem bisschen Gewicht stört das ein schweres Zugfahrzeug nicht.

Ist ja nicht jeder so unterwegs: https://www.youtube.com/watch?v=jsjw1yc6q4w

Hallo Leute,

verstehe ich das jetzt richtig, wenn ich mit meinem Hänger mit 100km/h - Zulassung das nächste Mal zum Tüv fahre und die Reifen älter als sechs Jahre sind, dann kann der Prüfer maximal einen leichten Mangel ins Protokoll eintragen und ich fahre einfach mit max. 80 km/h weiter?

Also bekommt der Hänger Tüv und auch die 100km/h - Zulassung muß nicht gelöscht werden, sondern ich kann sobald ich neue Reifen habe wieder mit 100 Sachen über die Bahn brettern?

Gruß Sachse69

am 7. Juli 2016 um 19:59

Dazu gab es schon zig ergebnislose Diskussionen. Offensichtlich wird es unterschiedlich gehandhabt.

Momentan ist die Regelung, dass die mehr als 6 Jahre alten Reifen als Hinweis zu dokumentieren sind.

Das war vor einigen Jahren aber noch anders (ist aber im Grunde nur konsequent, da ja auch das nicht-Vorliegen einer der anderen Voraussetzungen ein Gespann mit einem Tempo-100-Anhänger nicht unvorschriftsmäßig machen, sondern lediglich die 100 km/h nicht gefahren werden dürfen).

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