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Mit Anhaenger 100 ./. 80

Themenstarteram 2. Mai 2016 um 8:06

Guten Morgen,

Eine kleine Frage fuer die Rechtsexperten oder die Herren von der Rennleitung: Wenn ich mit einem fuer Tempo 100 zugelassenen Anhaenger unterwegs bin bei dem das Alter der Reifen ueberschritten ist, daher die Vorraussetzungen fuer die 100er Ausnahmegenehmigung nicht mehr vorliergen, geht es ja bekanntlich nur noch mit 80 ueber die Bahn. Soweit alles schoen. Was passiert, wenn ich trotz der alten Reifen mit 100 erwischt werde? Ist das eine simple Geschwindigkeitsuebertretung um 20 km/h, oder reden wir hier gleich vom vollen Programm wie Fahrzeug entspricht nicht der Zulassung / keine Betriebsgenehmigung / Versicherung, etc. Beim Unfall ist es klar, da sitzt man bis zum Hals in der Tinte, die Frage ist: wie sieht es bei einer Routine Kontrolle bzw. Geschwindikeitsueberpruefung aus.

Besten Dank,

Michael

Beste Antwort im Thema
am 2. Mai 2016 um 12:52

Und ja wir reden dann hier auch vom vollen Programm was das Bußgeld betrifft.

Damit Du dann im Falle eines Falles nicht so überrascht bist. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden wie bei LKW berechnet.

20 km/ h netto zu schnell ohne Anhänger kostet ja 30 €.

Mit Anhänger 70 € und 1 Punkt.

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Verstehe ich nicht. Wieso kann "das Alter der Reifen überschritten" werden? Könnte mich nicht erinnern, daß hier hier gesetzlich festgelegte Fristen gäbe. Faustregel unter uns Altmetallfans: nicht älter als 7 Jahre, aber das ist keine Vorschrift.

am 2. Mai 2016 um 10:11

Für die Erteilung der 100km/h Zulassung bei Anhängern ist das max Reifenalter aber Vorgeschrieben.

Die Frage kann ich dem TE auch nicht beantworten ob der Anhänger seine Zulassun verliert oder ob nur die 20 km/h "drüber" gelten. Frage doch mal im Verkehrsportal.de nach

am 2. Mai 2016 um 10:16

Die Dekra erläutert das so:

Zitat:

Die Plakette für Gespanne

Änderungen bei Tempo-100-Genehmigung

Mit Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Vorschriften für die 100-km/h-Genehmigung neu gefasst worden. Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombination und die Anhebung der Gewichtsfaktoren unter bestimmten technischen Voraussetzungen. Die bisher erteilten 100-km/h-Genehmigungen bleiben gültig.

Die Verordnung gilt weiterhin, wenn Anhänger mitgeführt werden, für:

Personenkraftwagen

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

Busse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß §18 Abs. 5 Nr. 3 StVO

Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:

Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.

Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.

Bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei Vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:

1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:

zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug

2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:

zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug

3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:

zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug

4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:

zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug

5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:

zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug

Weiterhin ist zu beachten:

Das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen.

Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

An der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette angebracht sein.

Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen.

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung.

Unser Service für Ihre Mobilität: Lassen Sie sich von einem DEKRA Sachverständigen bestätigen, dass Ihr Anhänger alle Voraussetzungen für den Betrieb im Rahmen der 9. Ausnahmeverordnung erfüllt. Mit einem entsprechenden Eintrag im Fahrzeugschein werden Ihnen anschließend von der Straßenverkehrsbehörde die offizielle Bescheinigung und eine Tempo-100-Plakette ausgehändigt. Diese Bescheinigung gilt nur für den betreffenden Anhänger und ist ständig bei den Kfz-Papieren mitzuführen. Die Plakette muss hinten am Anhänger angebracht werden.

Der letzte Absatz ist natürlich optional.

Der gefettete Text ist die Auflösung der Frage des TE.

Aha, wieder was gelernt.Wußte ich nicht.

am 2. Mai 2016 um 12:52

Und ja wir reden dann hier auch vom vollen Programm was das Bußgeld betrifft.

Damit Du dann im Falle eines Falles nicht so überrascht bist. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden wie bei LKW berechnet.

20 km/ h netto zu schnell ohne Anhänger kostet ja 30 €.

Mit Anhänger 70 € und 1 Punkt.

Zitat:

@redactros schrieb am 2. Mai 2016 um 14:52:41 Uhr:

[...] Geschwindigkeitsüberschreitungen werden wie bei LKW berechnet.

20 km/ h netto zu schnell ohne Anhänger kostet ja 30 €.

Mit Anhänger 70 € und 1 Punkt.

Echt?:eek: Danke für den Hinweis...

Zitat:

@redactros schrieb am 2. Mai 2016 um 14:52:41 Uhr:

Und ja wir reden dann hier auch vom vollen Programm was das Bußgeld betrifft.

Damit Du dann im Falle eines Falles nicht so überrascht bist. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden wie bei LKW berechnet.

20 km/ h netto zu schnell ohne Anhänger kostet ja 30 €.

Mit Anhänger 70 € und 1 Punkt.

Ist das tatsächlich immer so? Oder nur wenn das zGG des Gespanns die 3.5 Tonnen knackt?

Gruss

Jürgen

am 3. Mai 2016 um 9:08

Das ist bei jedem Pkw mit Anhänger so.

OK, danke.

Gruss

Jürgen

War letzte Woche mit unserem Wohnwagen mit 100er Zulassung beim Tüv und der hat nachgeschaut, aha, Reifen DOT 2014... sechs Jahre dürfen die maximal alt sein, das ist eine Grundbedingung, um überhaupt die 100er Zulassung zu kriegen. Damals wurde das Fahrwerk aufgerüstet und die Reifen wurden erneuert.

cheerio

Volles Programm - und das zu recht!!

Bin auch gestern mal wieder von einem X5 mit leerem Anhänger bei ca. 130 km/h ganz locker (schätze mal 20 km/h Differenz) überholt worden.

Wenn man mal 'ne Zivilstreife brauchen könnte, ist leider nie eine da.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 5. Mai 2016 um 15:43:08 Uhr:

Volles Programm - und das zu recht!!

Bin auch gestern mal wieder von einem X5 mit leerem Anhänger bei ca. 130 km/h ganz locker (schätze mal 20 km/h Differenz) überholt worden. [...]

So schnell war ich nie mit Anhänger unterwegs, aber mit schlapp 100km/h schon. Wenn ich mir aber vor Augen halte, daß das "volle Programm" (70€+1Punkt) schon bei 96km/h fällig wird, werde ich dieses Risiko demnächst nicht mehr eingehen. Selbst wenn ich dadurch zum Verkehrshindernis für den Güter-Fernverkehr werde...

am 5. Mai 2016 um 18:00

Ich bin mit Anhänger auch schon 140–150 gefahren, von Verden nach München, das ist aber 20 Jahre her und es war ein kleines leichtes leeres Ding, das hinter einem Mitsubishi Pajero überhaupt nicht aufgefallen ist. Da sehe ich auch überhaupt keine Gefahr, weil die Fuhre immer stabil bleibt. Gefährlich wird’s bei einem Autotransport-Anhänger oder einem langen Wohnwagen, weil da einfach ganz andere Kräfte einwirken. Da sind 105 km/h mit einem beladenen Autoanhänger wesentlich gefährlicher als 150 km/h mit einem leeren Kleinstanhänger.

Die Kleinen hopsen aber gerne mal bei Unebenheiten.

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