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Mit abgelaufenen TÜV ins Ausland?

Themenstarteram 27. Juli 2015 um 6:42

Hallo Leute,

Hallo stille Mitleser,

Was habt ihr denn für Erfahrungen gemacht, kann ich mit einem Fahrzeug, dessen TÜV während des Urlaubs abläuft in Österreich, der Schweiz und Italien rumfahren?

Ich befürchte eigentlich nichts, weil es ist ja noch der Monat eins nach TÜV ablauf.

Gruss

W.

Beste Antwort im Thema

der Garder See liegt eh in Deutschland

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am 28. Juli 2015 um 9:30

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. Juli 2015 um 10:42:20 Uhr:

Danke, aber trifft das eventuell zu:

Zitat:

Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.

Nö ;)

Die StVZO als übergeordnete Rechtsverordnung wurde 1988 erlassen, und der §29 wurde letztmalig Anfang Mai 2012 geändert.

Danke, schon erstaunlich wie verschachtelt kompliziert man alles machen kann.

Gruß Metalhead

am 28. Juli 2015 um 10:01

Bestandschutzregelungen machen eine Sache immer kompliziert und erfordern genaueres hinschauen. Ob nun Fortschritt innerhalb der Technik oder auch ein Fortschritt des geltenden Rechts.

Hat ja auch Vorteile, dass alter Kram noch weiter berücksichtigt wird ;)

Themenstarteram 28. Juli 2015 um 10:33

@Dramaking Was hast denn Du studiert?

 

Ich hatte jedenfalls ein Fehlerfreies Fahrzeug.

Außerdem hat sich für mich der Thread wegen der 3 vernünftigen Antworten trotzdem gelohnt. Danke Leute.

 

Gruss

W.

Img-20150728-123014

Zitat:

@Dramaking schrieb am 28. Juli 2015 um 11:30:55 Uhr:

Die StVZO als übergeordnete Rechtsverordnung wurde 1988 erlassen, und der §29 wurde letztmalig Anfang Mai 2012 geändert.

nö ;-)

"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. März 2015 (BGBl. I S. 243) geändert worden ist"

Im Oktober 1988 wurde nach meinem Verständnis zum letzten Mal eine konsolidierte Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (wie zuvor schon 1956, 1960 und 1974, wenn meine diesbezügliche Archivrecherche vollständig war). Dabei handelte es sich aber immer noch um die StVZO von 1937 (die am 01.01. 1938 in Kraft getreten ist, wie es auch in Absatz 1 von §72 der 1988 veröffentlichten Fassung nachzulesen ist)

am 28. Juli 2015 um 21:08

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. Juli 2015 um 19:52:58 Uhr:

nö ;-)

Stimmt, da habe ich in eine eigentlich aktuelle Info gegriffen, die wohl doch nicht so aktuell ist :(

 

Zitat:

Im Oktober 1988 wurde nach meinem Verständnis zum letzten Mal eine konsolidierte Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (wie zuvor schon 1956, 1960 und 1974, wenn meine diesbezügliche Archivrecherche vollständig war). Dabei handelte es sich aber immer noch um die StVZO von 1937 (die am 01.01. 1938 in Kraft getreten ist, wie es auch in Absatz 1 von §72 der 1988 veröffentlichten Fassung nachzulesen ist)

Oder auch nicht :confused: :D

Ich habe ->hier (klick)

eine Neufassung durch den Bundestag vom 28.09.88 BGBl. I S. 1793,

die zum 4.5.12 aufgehoben wurde durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679,

mit Verweis auf die Version vom 15.11.74, die ebenso als eine Neufassung benannt ist.

Das Ding aus dem Herbst 88 war als Neufassung benannt. Da ich nichts mit dem Begriff Neufassung zu der heute aktuellen Version (BGBL vom 26.4.12, Inkrafttreten am 5.4.12) finde, ist das heute nach meinem Verständnis die konsolidierte Fassung der Neufassung von 1974.

Der §72 ist nicht der Verweis auf den Ursprung der Vorschrift, sondern regelt Übergangsvorschriften mit dem Bestandsschutz aus vormals für diesen Bereich zuständigen Bestimmungen. In der FZV gibt es auch den §50 mit den Übergangsbestimmungen mit Bestandsschutz und Verweisen auf die StVZO. Die FZV ist auch "neu" und nicht nur eine auffrischende Zusammenfassung mit Fortführung der StVZO.

Die im §29 für die HU geltenden Bestimmungen sind in der Anlage VIII geregelt und die ist aktuell von 2012 http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html

1988 (und 1974, 1960, 1950) waren Neufassungen in dem Sinne, dass eine konsolidierte Fassung verkündet wurde. Deshalb steht da jeweils auch die Änderungshistorie vor.

2012 war aber ein Neuerlass.

(und in §72 stehen nicht nur Übergangsvorschriften sondern eben auch das Inkrafttreten)

Forum ist Forum, Vorlesungssaal ist Vorlesungssaal ... ist aber auch egal

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